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preparatory:AB 97476

Segmüller Pius · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-02

Wortprotokoll

In Artikel 66b Absatz 4 geht es um die Kompetenzen bezüglich der Genehmigung von Einsätzen. Der Bundesrat schlägt vor, dass eine Genehmigung dann nötig ist, wenn mehr als dreissig Angehörige eingesetzt werden oder der Einsatz länger als sechs Monate dauert. Der Nationalrat entschied sich bei der ersten Lesung für "länger als drei Wochen" und in der zweiten Lesung für "länger als drei Monate". Der Ständerat stimmte dem zu.

Im gleichen Absatz geht es auch noch um die Einholung der Genehmigung durch den Bundesrat bei der Bundesversammlung. Der Bundesrat schlägt vor, diese Genehmigung in dringlichen Fällen im Nachhinein einzuholen, "spätestens aber in der übernächsten ordentlichen Session nach Beginn des Einsatzes". Der Nationalrat wollte dies in der "nächsten ordentlichen Session" getan haben; der Ständerat blieb im Prinzip beim Entwurf des Bundesrates, fügte aber "in der Regel in der nächsten ... ordentlichen Session" ein. Die Kommission entschied nun, dieser Fassung des Ständerates zuzustimmen. Dies wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

In Artikel 66b Absatz 5 besteht noch eine Differenz in Bezug auf die Genehmigung. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Bundesversammlung diesen Beschluss ganz oder teilweise dem Bundesrat übertragen kann, jedoch nur, wenn der Bundesrat vorher die Sicherheitspolitischen und Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte konsultiert. Die Mehrheit der Kommission hielt mit 16 zu 10 Stimmen am alten Recht fest. Der Chef VBS, Bundesrat Maurer, äusserte sich in der Sitzung der Kommission wie folgt dazu: Bei der Delegation der Kompetenz an den Bundesrat handle es sich um eine Kann-Formulierung. Ziel des Bundesrates sei es, das Parlament von Routinegeschäften wie der Fortführung einmal bewilligter Geschäfte zu entlasten. Es gehe nur um die Übertragung unbestrittener Kompetenzen.