preparatory:AB 99258
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-10
Wortprotokoll
Die Artikel 662 bis 663b und 663d bis 669 werden mit dem Rechnungslegungsrecht behandelt, das heisst aus dieser Vorlage gestrichen; auf der Fahne sehen Sie dort jeweils den Vermerk "Streichen (siehe Entwurf 2)". Der geltende Gesetzestext wurde deshalb nicht auf die Fahne gesetzt.
Auf jeden Fall bereits zu behandeln, das heisst aufzuheben sind aber die Artikel 663bbis, 663c und 670. Im Fall der Teilung, die ja beschlossen worden ist, muss in Artikel 670 Absatz 1 der Begriff "gesetzliche Reserve" durch "gesetzliche Kapital- und Gewinnreserve" ersetzt werden, entsprechend den Artikeln 671ff. und analog zu Artikel 725 des Entwurfes.