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00.434 Parlamentarische Initiative. Parlamentarische Entschädigungen. Änderungen Bericht des Büros des Nationalrates vom 25. August 2000 Bericht des Büros des Ständerates vom 25. August 2000

00.434

Parlamentarische Initiative Parlamentarische Entschädigungen. Änderungen Bericht des Büros des Nationalrates Bericht des Büros des Ständerates

vom 25. August 2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäss Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) unterbreiten wir Ihnen den vorliegenden Bericht, den wir gleichzeitig dem Bundesrat zur Stel- lungnahme übermitteln.

Wir beantragen Ihnen, dem beiliegenden Erlassentwurf zuzustimmen.

25. August 2000 Im Namen des Büros des Nationalrates Der Präsident: Hanspeter Seiler

Im Namen des Büros des Ständrates

11139 Der Präsident: Schmid Carlo

5584 2000-1932

Bericht

1 Einführung

Zwei Gründe geben Anlass für eine Anpassung der Gesetzgebung über die parla- mentarischen Entschädigungen: – Die Teuerung, die eine Anpassung des Taggelds und der Zulage für die Ratspräsidien rechtfertigt; – das Gesuch der Sekretariate der Bundesratsparteien um Überprüfung der Beiträge an die Fraktionen.

2 Anpassung des Taggelds

Die den Mitgliedern der Eidgenössischen Räte als Entlohnung ihrer Arbeit ausbe- zahlten Entschädigungen wurden seit 1990 nicht erhöht. Die seit damals eingeführ- ten Änderungen betrafen einzig die Auslagen (Mahlzeiten- und Übernachtungsent- schädigung); ausserdem wurde die Distanzentschädigung in einen Pauschalbetrag umgewandelt. Dagegen blieben die Jahresentschädigungen und die Taggelder un- verändert. Seit der Anpassung des Taggelds im Oktober 1990 ist der Konsumentenpreisindex bis Juli 2000 um 19,6% angestiegen, was eine Erhöhung von 59 Franken begründen würde. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass die Jahresentschädigung von 12 000 Franken für die Vorbereitung der parlamentarischen Arbeiten seit Anfang 1988 nicht mehr angeglichen wurde. Ein Ausgleich der seither ausgewiesenen Teuerung von 33,6% würde einer jährlichen Erhöhung um 4032 Franken oder anders ausge- drückt, der Erhöhung der durchschnittlich ausbezahlten Taggelder um je 41 Franken entsprechen. Damit begründet die Teuerung auf den als Arbeitseinkommen steuerba- ren Entschädigungen eine Erhöhung des Taggelds um 100 Franken. Die Vorbereitungsarbeiten nehmen jedoch nach wie vor an Umfang und Komplexi- tät zu. Diesem Aspekt wird im Rahmen einer eingehenden Überarbeitung der Be- stimmungen über die parlamentarischen Entschädigungen, die sich die Staatspoliti- sche Kommission des Nationalrates vorgenommen hat, noch vermehrt Rechnung zu tragen sein. Die Büros beantragen, im Augenblick nur das Taggeld zu erhöhen. Die Büros plä- dieren für eine Anpassung unter Berücksichtigung der am Wohnsitz geleisteten Arbeit, damit auch das Studium der Unterlagen honoriert wird, sofern sich dieses in einer Teilnahme an den Sitzungen konkretisiert.

3 Anpassung der Zulage für die Ratspräsidien

Die Präsidenten bzw. Präsidentinnen von National- und Ständerat erhalten eine Prä- sidialzulage von 20 000 Franken, die Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentinnen eine solche von 5000 Franken als Ersatz für die Auslagen und Spesen, die ihnen aus

dem Amt erwachsen. Diese Entschädigung wird seit dem Inkrafttreten des Bundes- beschlusses zum Entschädigungsgesetz am 1. Juli 1988 unverändert ausgerichtet. Seit ihrer Festsetzung ist der Konsumentenpreisindex aber um rund 33% gestiegen. Der Teuerungsausgleich würde daher eine Erhöhung der Präsidialzulagen auf

26 600 Franken bzw. 6650 Franken rechtfertigen. Die Büros sind allerdings der

Meinung, dass bei der Anpassung dieser Entschädigungen mit zu berücksichtigen ist, dass die Anforderungen zur Wahrnehmung der Präsidialfunktionen qualitativ und quantitativ stark zugenommen haben. Sie schlagen deshalb eine über den reinen Teuerungsausgleich hinausgehende Anpassung der Präsidialzulagen vor. Selbst die vorgeschlagene Verdoppelung stellt immer noch eine vergleichsweise bescheidene Abgeltung für den Aufwand dar, der von den Ratspräsidien heute geleistet werden muss.

4 Anpassung der Beiträge an die Fraktionen

Die Generalsekretäre der Bundesratsparteien unterbreiteten der Generalsekretärin einen Antrag auf Anpassung der Beiträge an die Fraktionen. Sie verweisen in ihrem Gesuch auf eine Studie des Schweiz. Institutes für Politikwissenschaft an der Uni- versität Bern vom 26. Juli 1999 über die Parteienförderung in der Schweiz. Ausser- dem stellen sie fest, dass in allen vier Bundesratsparteien eine Quersubventionierung von der Partei hin zur Fraktion stattfindet. Im Fall der SVP beträgt diese Quersub- ventionierung rund 0,2 Millionen Franken, bei der FDP, der CVP und der SP je rund 0,45 Millionen Franken. Die von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern beanspruchte Unterstützung, vor allem im wissenschaftlichen Bereich, nimmt ange- sicht der steigenden Komplexität der Aufgaben immer mehr zu. Die Dokumenta- tionszentrale der Parlamentsdienste leistet in diesem Zusammenhang den Kommis- sionen und einzelnen Ratsmitgliedern sehr wertvolle Dienste. Es ist aber nicht ihre Aufgabe, parteipolitisch zu denken und zu arbeiten. Dafür braucht es andere Mittel. Die Parteien erachten es aus staatspolitischen Gründen als wichtig, dass die Rats- mitglieder und Fraktionen dafür nicht nur auf die Dienste von Verbänden und ande- ren Lobbyorganisationen zurückgreifen müssen, sondern sich primär durch partei- interne Ressourcen beraten und unterstützen lassen können. Die Partei- und Frak- tionsspitzen der Bundesratsparteien sind der Ansicht, dass die ausgewiesene Quer- subventionierung der Fraktion durch die Partei nicht Sinn und Zweck sein kann. Die Finanzierung der mit dem Parlamentsbetrieb zu Gunsten der Öffentlichkeit anfallen- den Kosten sollte deshalb korrekterweise durch die öffentliche Hand und nicht durch die Parteien vorgenommen werden. Demzufolge beantragen die Bundesratsparteien, die Fraktionsbeiträge (Grundbeitrag und Beitrag pro Mitglied) in einem Ausmass zu erhöhen, dass die Quersubventionie- rung zumindest teilweise ausgeglichen werden kann. Konkret wird eine lineare Er- höhung um 50% vorgeschlagen. Der Grundbeitrag würde sich neu auf 90 000 Fran- ken belaufen und die Beiträge pro Mitglied auf 16 500 Franken. Die Büros unter- stützen das Gesuch der Parteien.

5 Jährliche finanzielle Konsequenzen

Die folgende Berechnung betrifft die finanziellen Konsequenzen für das Parlaments- budget. Zusätzlich werden die Höchstkosten zu Lasten der Kantone aufgeführt; die- sen steht es frei, ihre Beiträge an die vom Bund ausgerichteten Beträge anzuglei- chen.

1. Die Erhöhung des Taggelds wird folgende Ausgabenerhöhungen Franken

zur Folge haben: – für den Nationalrat: 1 850 000 – für den Ständerat zu Lasten des Bundes: 310 000 – für den Ständerat zu Lasten der Kantone: (720 000)

2. Anpassung der Beiträge an die Fraktionen: 1 563 000

3. Anpassung der Präsidialzulagen 60 000

4. Total zu Lasten des Bundes 3 783 000

5. Betrag zu Lasten der Kantone für während der Sessionen ausge-

richtete Tagesentschädigungen 720 000