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Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil (Ziviles Bauprogramm 2002)
vom 15. Juni 2001
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbe- schluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
15. Juni 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger
11512 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2001-0459 4643
Übersicht
Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft einen Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredits im Gesamtbetrag von 343 900 000 Franken. Davon ent- fallen auf: Fr.
– drei Vorhaben über 10 Millionen Franken (Ziff. 1) 198 900 000 – Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2) 145 000 000
Vorhaben über 10 Millionen Franken Einrichtung eines Medienzentrums an der Bundesgasse 8–12 in Bern Benützer: Bundeskanzlei, Parlament und Medien 42,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2013.001) Die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten im Perimeter des Parlamentsgebäu- des und der Bundeshäuser sind trotz den in den letzten Jahren vorgenommenen baulichen Massnahmen restlos ausgeschöpft. Auf Anregung der Verwaltungsdelega- tion der Bundesversammlung hat deshalb der Bundesrat am 2. Februar 2000 be- schlossen, ein Konzept für die Abdeckung der Repräsentations-, Konferenz- und Ar- beitsplatzbedürfnisse des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei so- wie des Parlamentes, der Parlamentsdienste und der Medien ausarbeiten zu lassen. Das Belegungs- und Realisierungskonzept hat gezeigt, dass der massgebendste und wichtigste Punkt im ganzen Konzept die Realisierung eines Medienhauses in einer Liegenschaft im Bereiche der Bundesgasse ist. Abklärungen haben ergeben, dass sich die Gebäude Bundesgasse 8–12, direkt gegenüber dem Bundeshaus West lie- gend und vom Parlamentsgebäude her in zwei bis drei Gehminuten erreichbar, am besten dafür eignen. Die unmittelbare Nähe zum Parlamentsbetrieb unterstützt eine effiziente Arbeit der Medien sowie die Durchführung von Pressekonferenzen im Me- dienzentrum. Es ist vorgesehen, bis im Frühling 2002 einen Gesamtleistungswettbewerb vorzube- reiten und durchzuführen. Damit ist es möglich, das Bauprojekt bis Anfang 2003 auszuarbeiten und bis Anfang 2005 zu realisieren. Auf Grund der in der Machbarkeitsstudie vom März 2001 erlangten Erkenntnisse und der darauf basierenden Kostenschätzung ist für den Umbau und die Sanierung der Gebäude Bundesgasse 8–12 sowie deren Unterfangung mit einem zusätzlichen Untergeschoss ein Objektkredit von 42 500 000 Franken erforderlich.
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Liegenschaftserwerb und Neubauprojekt an der Zukunfts-/Gewerbehofstrasse in Biel Benützer: Bundesamt für Kommunikation (Bakom) 36,4 Millionen Franken (Projekt-Nr. 6825.005) Um das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Biel an der Zukunfts-/Gewer- behofstrasse konzentrieren zu können, muss einerseits die Liegenschaft Zukunfts- strasse 44, die bereits vom Bakom belegt wird, gekauft werden. Andererseits müssen die Grundstücke an der Gewerbehofstrasse für den Neubau erworben werden. Für die Grundstücks- und Liegenschaftserwerbe sind mit den Eigentümern Kaufrechts- verträge abgeschlossen worden. Unter dem Motto «ein Haus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAKOM» wurde die Planung angegangen. Das BAKOM soll ein Gebäude mit hohen innen- räumlichen Qualitäten und eine attraktive Arbeitsumgebung erhalten. Es soll ein Haus entstehen, das den Teamgedanken unterstützt und gleichzeitig die konzen- trierte Arbeit im persönlich kontrollierten Bereich gewährleistet. Mit einer baulich und technisch integrierten Gesamtkonzeption wird der Minergie- standard angestrebt. Die massiven Betondecken wirken als thermisch aktive Spei- chermasse. Auf Grund der Kaufrechtsverträge und des Kostenvoranschlags für das Bauprojekt ist ein Objektkredit von 36 400 000 Franken erforderlich.
Erwerb der Liegenschaft Gurit-Worbla und Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Ittigen Benützer: Teile des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und weitere Dienststellen des Bundes 120,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 1602.001) Mit den geplanten Neubauten auf dem ehemaligen Fabrikareal der Gurit-Worbla soll der Standort Ittigen für die Bundesverwaltung weiter ausgebaut und arrondiert werden. Neben der besseren Zusammenfassung von Teilen des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) werden auch zusätzliche Dienststellen aus dem Zentrum der Stadt Bern nach Ittigen verlegt. Das Areal Gurit-Worbla liegt in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Papiermüh- le/Ittigen der Regionalbahn Bern–Solothurn (RBS). Zusätzlich wird dieser Bahnhof mit der Busverbindung Kappelisacker/Ittigen–Bern bedient. Das Areal ist somit durch den öffentlichen Verkehr ausgezeichnet erschlossen. Das aus einem Ideenwettbewerb hervorgegangene Überbauungskonzept wurde in der Zwischenzeit durch die Einwohnergemeinde planungsrechtlich genehmigt und die generelle Baubewilligung liegt vor. Die in drei unterschiedlich grosse Baukörper gegliederte Überbauung ergibt eine Geschossfläche von total rund 33 500 m2 und erlaubt die Unterbringung von insgesamt rund 1090 Arbeitsplätzen.
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Auf Grund des Kostenvoranschlags für das Bauprojekt und der Kostenschätzung für den Innenausbau, die EDV-Installationen und das Mobiliar ist ein Objektkredit von
120 000 000 Franken erforderlich.
Vorhaben bis 10 Millionen Franken Für sämtliche Vorhaben bis 10 Millionen Franken wird ein Kredit von 145 000 000 Franken beantragt. Dieser Kredit beinhaltet Sammelkredite für unvorhergesehene Bauprojekte und Liegenschaftserwerbe sowie für bereits bekannte Einzelprojekte zwischen einer und 10 Millionen Franken in den schweizerischen Vertretungen im Ausland und in der allgemeinen Bundesverwaltung. Ebenfalls wird ein Sammelkre- dit im Bundesamt für Bauten und Logistik für die Behebung von nicht versicherten Schäden an bundeseigenen Liegenschaften anbegehrt.
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Botschaft
1 Vorhaben über 10 Millionen Franken
1.1 Einrichtung eines Medienzentrums
an der Bundesgasse 8–12 in Bern Benützer: Bundeskanzlei, Parlament und Medien 42,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2013.001)
1.1.1 Ausgangslage
Die in den letzten Jahren stark gewachsenen Raumbedürfnisse des Parlamentes, der Parlamentsdienste, der Bundeskanzlei und der Departemente sowie der Medien im Perimeter des Parlamentsgebäudes und der Bundeshäuser haben dazu geführt, dass die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten trotz den in den letzten Jahren vorge- nommenen baulichen Massnahmen restlos ausgeschöpft wurden. Auf Anregung der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung hat deshalb der Bundesrat am 2. Februar 2000 beschlossen, ein Konzept für die Abdeckung der Re- präsentations-, Konferenz- und Arbeitsplatzbedürfnisse des Bundesrates, der Depar- temente und der Bundeskanzlei sowie des Parlamentes, der Parlamentsdienste und der Medien ausarbeiten zu lassen. Zudem hat der Bundesrat festgehalten, dass unter Berücksichtigung der Langfristigkeit und der Etappierbarkeit die Lösungen im Rah- men der heute zur Verfügung stehenden Raumstrukturen realisiert werden sollen und dass die Auslagerung von Verwaltungsarbeitsplätzen aus dem Perimeter Parla- mentsgebäude und Bundeshäuser eine unabdingbare Vorraussetzung dazu ist. So- weit möglich sollen geplante Sanierungsarbeiten in den betroffenen Gebäuden mit der Realisierung des Belegungskonzeptes verbunden werden. Als Grundlage, insbesondere für die Neubelegung des Parlamentsgebäudes, hat die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung mit Schreiben an den Bundesrat vom 4. Oktober 1999 folgende Unterbringungsziele und -prioritäten festgehalten:
1. Räte und Kommissionen
2. Parlamentsdienste
3. Fraktionen
4. Medien
Das auf dieser Grundlage ausgearbeitete Belegungskonzept, das sowohl die Verwal- tungsdelegation der Bundesversammlung wie auch der Bundesrat Ende 2000 geneh- migt haben, sieht folgende wesentlichen Massnahmen vor:
1. Schaffung von 160–170 Arbeitsplätzen für die Parlamentarierinnen und
Parlamentarierer im Parlamentsgebäude und Aufhebung jener im Bundes- haus Ost.
2. Bereitstellung von zehn zusätzlichen Sitzungszimmern verschiedener Grösse
im Parlamentsgebäude für die Ratsmitglieder und die Kommissionen.
3. Erstellung eines zusätzlichen Sitzungszimmers für eine grosse Fraktion im
dritten Obergeschoss des Parlamentsgebäudes.
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4. Auslagerung der Fernseh- und Radiostudios sowie der Arbeitsplätze der
Journalistinnen und Journalisten in ein Medienzentrum an der Bundesgas- se 8–12 (heutiges seco-Gebäude). Während der Sessionen haben die Medienschaffenden weiterhin das Recht, sich im Parlamentsgebäude aufzu- halten; hierzu werden ihnen dauernd ein Aufenthaltsraum und während der Sessionen temporäre Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Ausserhalb der Sessionen verrichten sie ihre Arbeit im Medienhaus. Im Medienhaus werden die neuen Fernseh- und Radiostudios eingerichtet. Für Pressekonferenzen wird ein mit allen erforderlichen Mitteln ausgestatteter Pressekonferenzraum eingeplant.
5. Auslagerung von Arbeitsplätzen der Parlamentsdienste in die angrenzenden
Flügel der Bundeshäuser Ost und West.
6. Auslagerung von rund 460 Arbeitsplätzen aus dem Planungsperimeter, Ent-
flechtung von Arbeitsplätzen und Schaffung von Reserven für die einzelnen Departemente und die Bundeskanzlei innerhalb des Perimeters. Die defini- tive Abgrenzung der einzelnen Departemente und die entsprechende detail- lierte Raumzuteilung werden im Rahmen der Umsetzung geplant.
7. Schaffung von Repräsentationsräumen des Bundesrates einschliesslich der
erforderlichen Infrastruktur im Erdgeschoss und in Teilen des Untergeschos- ses des Bernerhofes in Absprache mit der Protokollchefin des EDA.
8. Verbesserung der vertikalen Verbindungen zu den Ratssälen.
9. Das heutige Café Vallotton wird in Arbeitsplätze für den Ständerat umge-
staltet und als Ersatz ein neues «Café des Alpes» geschaffen.
Die Ausarbeitung des Realisierungskonzeptes hat gezeigt, dass von wenigen Aus- nahmen abgesehen alle der rund 20 Bewegungen voneinander abhängig sind. Etwa 25 Gebäude sind entweder direkt oder indirekt in die Belegungsplanung einbezogen. Diese Abhängigkeiten ergaben einen engen Rahmen für das Realisierungskonzept. Massgebender und wichtigster Punkt im ganzen Konzept ist die Realisierung des Medienzentrums.
1.1.2 Bauliches Konzept des Medienzentrums
Standort Die Gebäude Bundesgasse 8–12, direkt gegenüber dem Bundeshaus West liegend, sind vom Parlamentsgebäude her in zwei bis drei Gehminuten erreichbar. Die un- mittelbare Nähe zum Parlamentsbetrieb unterstützt eine effiziente Arbeit der Medien sowie die Durchführung von Pressekonferenzen im Medienzentrum. Gebäude Die in den Jahren 1860–1870 entstandenen Gebäude gehören zum Kontext der Bau- ten an der Bundesgasse, die vor allem durch die Berner Kantonalbank, aber auch durch Teile der Bundesverwaltung genutzt werden. Ihr repräsentativer Charakter er- fordert, dass mit der vorhandenen Bausubstanz im Rahmen der denkmalpflegeri- schen Vorgaben sorgfältig umgegangen wird. Die Machbarkeitsstudie hat diesen Aspekten bereits Rechnung getragen.
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Die Grundstrukturen des Gebäudes sind von ihrer Bestimmung her kleinteilig und eignen sich nur teilweise für die Raumanforderungen der Medien. Die baulich mar- kanten Eingriffe konzentrieren sich vornehmlich in den speziellen Bereichen wie Pressekonferenzraum (Kapazität rund 100 Sitzplätze), Kleinstudios für Radio und TV (installationstechnische Anforderungen) sowie für die Belange der unterirdi- schen Studio- und Regieanlagen der SRG (Aufnahmestudio ca. 300 m2, erforderli- che Nutzhöhe ca. 10 m). Diese technischen Anforderungen sind ausschlaggebend für die Notwendigkeit einer zusätzlichen Unterkellerung der Gebäude Bundesgas- se 8–12. Betriebsorganisation und Betriebstechnik Die in der Machbarkeitsstudie ausgewiesene Umsetzung des erforderlichen Raum- programms zeigt, dass die Anforderungen der Medien im Bereich Bundesgasse 8–12 technisch und strukturell erfüllbar sind. Das Raumangebot erfüllt die Voraussetzun- gen für einen optimalen Betrieb während und ausserhalb der Sessionen. Die unter- schiedlichen Raumbedürfnisse der einzelnen Bereiche wie Studiobetriebe SRG, Print-, Radio- und TV-Journalistinnen und -Journalisten, Bundeshausfotografen und der notwendigen Spezialbereiche (Pressekonferenzraum mit Foyer, Cafeteria, Jour- nalistinnen-/Journalistenzimmer usw.) können erfüllt werden. Damit dieses Projekt optimal realisiert werden kann, müssen die notwendigen technischen Installationen und Einrichtungen (Heizung, Lüftung, Klima, Energie, Kommunikationssysteme) möglichst einfach eingebaut und betrieben werden können.
1.1.3 Stand der Planung
Auf der Basis des Belegungs- und Realisierungskonzeptes sowie der Machbarkeits- studie werden zurzeit die Unterlagen für einen Gesamtleistungswettbewerb vorbe- reitet. Zu diesem Zweck wurde eine Projektorganisation eingesetzt, die sich aus Vertretern sämtlicher am Projekt beteiligten Organisationen zusammensetzt.
1.1.4 Termine
Der Ablauf der Realisierungsmassnahmen ist wie folgt vorgesehen: – Vorbereitung Gesamtleistungswettbewerb bis Oktober 2001 – Kreditgenehmigung durch die eidgenössischen Räte Dezember 2001 – Durchführung Gesamtleistungswettbewerb bis Mai 2002 – Zuschlag an die ausgewählte Totalunternehmung (TU) Juni 2002 – Bauprojekt und Bauvorbereitung Januar 2003 – Baubeginn Februar 2003 – Bauende und Bezug Februar 2005
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1.1.5 Finanzielle Auswirkungen
Auf Grund der in der Machbarkeitsstudie vom März 2001 erlangten Erkenntnisse werden in Form einer Grobkostenschätzung (+/–15%) die Aufwendungen für den Umbau und die Sanierung der Gebäude Bundesgasse 8–12 sowie deren Unterfan- gung mit einem zusätzlichen Untergeschoss wie folgt veranschlagt: Franken
– Umbau- und Sanierungskosten 33 000 000 – Ausstattung 4 000 000 – Reserve rund 15 % 5 500 000 Gesamter Verpflichtungskredit 42 500 000
1.2 Liegenschaftserwerb und Neubauprojekt
an der Zukunfts-/Gewerbehofstrasse in Biel Benützer: Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) 36,4 Millionen Franken (Projekt-Nr. 6825.005)
1.2.1 Grundstücks- und Liegenschaftserwerb
Um das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Biel an der Zukunfts-/Gewer- behofstrasse konzentrieren zu können, muss einerseits die Liegenschaft Zukunfts- strasse 44, die bereits vom Bakom belegt wird, gekauft werden. Andererseits müssen die Grundstücke an der Gewerbehofstrasse für den Neubau erworben werden. Zur Arrondierung der bestehenden Parkplatzanlage kann zudem von der Stadt Biel Stras- senterrain übernommen werden. Die zum Kauf vorgesehenen Grundstücke ermö- glichen einerseits den Bedarf an betrieblicher und baulicher Infrastruktur für das Bakom am Standort Biel längerfristig sicherzustellen und andererseits den erforder- lichen Aus- bzw. Neubau zu realisieren. Für die Grundstücks- und Liegenschafts- erwerbe sind mit den Eigentümern Kaufrechtsverträge abgeschlossen worden.
1.2.2 Neubauprojekt
Architektonisches Konzept Unter dem Motto «ein Haus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAKOM» wurde die Planung angegangen. Das BAKOM soll ein Gebäude mit hohen innen- räumlichen Qualitäten und eine attraktive Arbeitsumgebung erhalten. Es soll ein Haus entstehen, das den Teamgedanken unterstützt und gleichzeitig die konzen- trierte Arbeit im persönlich kontrollierten Bereich gewährleistet. Folgende Entwurfs- prinzipien wurden zu Grunde gelegt: – günstige Arbeitsplatzkosten und tiefe Betriebskosten – kompaktes Gebäudevolumen und einfaches statisches System – einfache und unterhaltsarme Haustechnik sowie angenehmes Innenklima – trotz engem Büroraster und grosser Gebäudetiefe helle Büros und helle Mit- telzonen
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Bereits in der Wettbewerbsphase wurden die architektonischen und betrieblichen Leitgedanken mit dem Haustechnikkonzept und der Statik in Einklang gebracht. Die gewählten Systeme wurden gegeneinander abgestimmt und optimiert. Baulich-technisches Konzept Mit einer baulich und technisch integrierten Gesamtkonzeption wird der Minergie- standard angestrebt. Die massiven Betondecken wirken als thermisch aktive Spei- chermasse. Das Zusammenspiel von Hülle und Masse erlaubt eine weitgehende Ent- koppelung von Aussen- und Innenklima mit einfachstem Technikeinsatz und eine markante Spitzenbrechung auf der Wärme-/Kälteerzeugerseite. Als Wärmeerzeuger wird eine Grundwasserwärmepumpe eingesetzt. Das Grundwasser wird mit gerin- gem Aufwand im Sommer zu Kühlzwecken verwendet. Als Nebeneffekt stellt sich so ein Ausgleich zwischen Wärmebezug und Wärmeentzug aus dem Grundwasser ein. Das Gebäude wird grundsätzlich natürlich über handbedienbare Öffnungen in der Fassade gelüftet. In Kombination mit öffenbaren Oberlichtern ist so im Sommer über die Atrien eine natürliche Nachtauskühlung möglich. Die Paneele der Photovoltaikanlage sind als feste Beschattung der horizontalen Oberlichter über den Atrien angeordnet. Umgebung Die Gewerbehofstrasse behält ihre untergeordnete Bedeutung als Zufahrt für Anlie- ferung, zum Parkieren und für den Nebeneingang. Die lichte, lockere Baumreihe be- schattet im Sommer Parkplätze und Fassaden. Der Hof wird in Zugangsplatz, Baum- gruppe und Grünstreifen gegliedert. Der bestehende Haupteingang erhält mit dem klar definierten Zugangsplatz und dem akzentuierten Übergang zur Strasse ein neues Gesicht. Belegung/Nutzung Zweites Untergeschoss: Technische Räume (Haustechnikzentralen, Verteilungen usw.), Schutzraum, Archive. Erstes Untergeschoss: Nebeneingang Gewerbehofstrasse, Radiomonitoring mit Werkstätten und Elektronik-Labor, Büros, Sitzungszimmer, Cafeteria, Mehrzweckraum. Parterre und die drei Obergeschosse: Büros, Sitzungszimmer.
1.2.3 Finanzielle Auswirkungen
Verpflichtungskredit für den Grundstücks- und Liegenschaftserwerb Franken Erwerbskosten Zukunftsstrasse 44 8 300 000 Erwerbskosten Gewerbehofstrasse 3, 5 und 11 4 800 000 Erwerbskosten Strassenterrain, rund 109 000 Grundbuchgebühren, Notariatskosten, usw., rund 36 000 Gesamtkosten für den Erwerb der Liegenschaften 13 245 000
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Verpflichtungskredit für das Erweiterungsprojekt Franken Neubauprojekt 22 605 000 Anpassungen am bestehenden Gebäude 550 000 Gesamtkosten des Erweiterungsprojektes 23 155 000 Gesamter Verpflichtungskredit 36 400 000
1.3 Erwerb der Liegenschaft Gurit-Worbla und
Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Ittigen Benützer: Teile des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und weitere Dienststellen des Bundes 120,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 1602.001)
1.3.1 Ausgangslage
In den letzten Jahren ist in Ittigen mit der Verlegung und Zusammenfassung von verschiedenen Dienststellen ein eigentlicher Schwerpunkt der Unterbringung der Bundesverwaltung entstanden. So sind gegenwärtig das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), das Bundesamt für Strassen (ASTRA), das Bun- desamt für Energie (BFE), Teile des Bundesamtes für Wasser und Geologie (BWG) des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommuni- kation (UVEK) sowie einzelne Dienststellen des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Ittigen untergebracht. Mit den geplanten Neubauten auf dem ehemaligen Fabrikareal der Gurit-Worbla soll der Standort Ittigen für die Bundesverwaltung weiter ausgebaut und arrondiert wer- den. Neben der besseren Zusammenfassung von Teilen des Uvek werden auch zu- sätzliche Dienststellen aus dem Zentrum der Stadt Bern nach Ittigen verlegt.
1.3.2 Bauliches Konzept
Standort Die Gebäude der Überbauung Gurit-Worbla liegen in unmittelbarer Nähe des Bahn- hofs Papiermühle/Ittigen der Regionalbahn Bern–Solothurn (RBS). Zusätzlich wird dieser Bahnhof mit der Busverbindung Kappelisacker/Ittigen–Bern bedient. Das Areal ist somit durch den öffentlichen Verkehr ausgezeichnet erschlossen. Gebäude Das aus einem Ideenwettbewerb hervorgegangene Überbauungskonzept wurde in der Zwischenzeit durch die Einwohnergemeinde planungsrechtlich genehmigt und die generelle Baubewilligung für sämtliche drei Baukomplexe liegt vor. Die in drei unterschiedlich grosse Baukörper gegliederte Überbauung erlaubt die Unterbringung von insgesamt rund 1090 Arbeitsplätzen. Die innere Gebäudestruktur weist bezüglich der Nutzungsanforderungen der Bundesverwaltung einen hohen Flexibilitätsgrad auf und kann damit den spezifischen Vorgaben in betrieblich- organisatorischer Hinsicht problemlos angepasst werden.
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Betriebs- und Nutzungsstruktur Die drei Baukörper gliedern sich wie folgt: Gebäude Mühlestrasse 2
4 Geschosse und 1 Untergeschoss
Geschossfläche rund 18 000 m2 mit rund 560 Arbeitsplätzen Gebäude Mühlestrasse 4
5 Geschosse und 1 Untergeschoss
Geschossfläche rund 5 000 m2 mit rund 150 Arbeitsplätzen Gebäude Mühlestrasse 6
4 Geschosse und 1 Untergeschoss
Geschossfläche rund 10 500 m2 mit rund 380 Arbeitsplätzen Geschossfläche total rund 33 500 m2 mit rund 1090 Arbeitsplätzen
Das vorgeschlagene Konzept lässt bezüglich der Grundrissgestaltung einen grossen Spielraum offen. So sind Bürokonzepte von Zellenbüros (Einzelbüros) über Grup- penbüros, Kombi-Konzepte bis zu Grossraumbüroeinheiten denkbar.
1.3.3 Stand der Planung
Für das gesamte Areal liegt die generelle Baubewilligung vor. Die dem Verkaufsan- gebot zu Grunde liegenden Planunterlagen und Konzepte für Geologie, Architektur, Baustatik, Sicherheit, Haustechnik usw. weisen einen Feinheitsgrad auf, der einem Bauprojekt entspricht. Diese Grundlagen erfüllen in hohem Masse die Vorausset- zungen für die Ausschreibung eines Wettbewerbs unter Generalunternehmungen. Der zugehörige Kostenvoranschlag enthält sämtliche zur Realisierung des Projektes notwendigen Aufwendungen und weist einen Genauigkeitsgrad von +/–10% auf. Einzig die Kosten des Innenausbaus, der EDV-Installationen und des Mobiliars mussten noch zusätzlich geschätzt und aufgerechnet werden.
1.3.4 Termine
Der Ablauf der Realisierungsmassnahmen ist wie folgt vorgesehen: – Erarbeitung Belegungskonzept bis September 2001 – Kreditgenehmigung durch die eidgenössischen Räte Dezember 2001 – Vorbereitung Wettbewerb Generalunternehmer (GU) bis Januar 2002 – Durchführung GU-Wettbewerb bis März 2002 – Zuschlag an den ausgewählten GU April 2002 – Ausführungsprojekt und Bauvorbereitung Dezember 2002 – Baubeginn Januar 2003 – Bauende und Bezug, evtl. in Etappen Januar 2006
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1.3.5 Finanzielle Auswirkungen
Auf Grund des Kostenvoranschlags (+/–10%) für das Bauprojekt und der Kosten- schätzung (+/–20%) für den Innenausbau, die EDV-Installationen und das Mobiliar wird das notwendige Investitionsvolumen (inkl. MWST) wie folgt veranschlagt: Verpflichtungskredit für den Grundstücks- und Projekterwerb Franken Erwerbskosten des Grundstücks (inkl. Abgaben) 14 600 000 Erwerbskosten des Projektes 2 700 000 Gesamte Erwerbskosten 17 300 000 Verpflichtungskredit für das Neubauprojekt Neubauprojekt gemäss Kostenvoranschlag 78 200 000 Innenausbau, EDV-Installationen und Mobiliar 12 900 000 Reserve rund 12,7% 11 600 000 Gesamtkosten des Neubauprojektes 102 700 000 Gesamter Verpflichtungskredit 120 000 000
2 Vorhaben bis 10 Millionen Franken
Sammelkreditliste Projekt-Nr. Benutzerorganisation Bezeichnung Verpflichtungskredit bzw. Kosten
0203.002 201 Generalsekretariat EDA
Sammelkredit für unvorhergesehene bauliche Massnahmen, planbaren Unterhalt, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen in den schweizerischen Vertretungen im Ausland Verpflichtungskredit: Fr. 20 000 000.–
0204.002 201 Generalsekretariat EDA
Sammelkredit für unvorhergesehene dringliche Liegenschaftskäufe für die schweizerischen Vertretungen im Ausland Verpflichtungskredit: Fr. 20 000 000.–
0620.047 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Sammelkredit für nicht versicherte Schäden an Liegenschaften Verpflichtungskredit: Fr. 10 000 000.–
0650.002 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Sammelkredit für unvorhergesehene bauliche Änderungen und Ein- richtungen sowie planbaren Unterhalt in bundeseigenen Liegenschaften Verpflichtungskredit: Fr. 40 000 000.–
0650.003 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Sammelkredit für Bauprojekte von 1 bis 10 Millionen Franken im Rahmen des Bauprogramms 2002 Verpflichtungskredit: Fr. 45 000 000.–
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Projekt-Nr. Benutzerorganisation Bezeichnung Verpflichtungskredit bzw. Kosten
Nach Stand der heutigen Planung werden die folgenden Projekte über diesen Sammelkredit abgetreten:
101 Bundesversammlung
Bern, Bundeshäuser Bundeshaus Ost: Bauliche und technische Sicherheitsmassnahmen Kosten: rund Fr. 2 850 000.–
601 Eidg. Finanzverwaltung (EFV)
Bern, Monbijoustrasse 91 Gesamtsanierung Kosten: rund Fr. 8 200 000.–
606 Eidg. Zollverwaltung (EZV)
Zollkreis I Basel, Elisabethenstrasse Um- und Ausbau des Gebäudes der Zollkreisdirektion Kosten: rund Fr. 4 900 000.–
606 Eidg. Zollverwaltung (EZV)
Chiasso, Valico Merci Gesamtsanierung Kosten: rund Fr. 4 500 000.–
606 Eidg. Zollverwaltung (EZV)
Boncourt, Autobahn Bau einer gemeinsamen Zollanlage Kosten: rund Fr. 7 900 000.–
620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Bern, Welttelegrafendenkmal Sanierung des Welttelegrafendenkmals Kosten: rund Fr. 1 200 000.–
707 Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
720 Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
Liebefeld, Sanierung der alten Labor- und Verwaltungsgebäude Kosten: rund Fr. 9 000 000.–
620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Reserve auf Sammelkredit Nr. 650.003 für Bauprojekte von 1–10 Millionen Franken im Rahmen des Bauprogramms 2002 Kosten: rund Fr. 6 450 000.–
0650.004 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Sammelkredit für Liegenschaftserwerbe von 1 bis 10 Millionen Fran- ken im Rahmen des Bauprogramms 2002 Verpflichtungskredit: Fr. 10 000 000.–
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Projekt-Nr. Benutzerorganisation Bezeichnung Verpflichtungskredit bzw. Kosten
Nach Stand der heutigen Planung wird das folgende Projekt über die- sen Sammelkredit abgetreten:
101 Bundesversammlung
Bern, Kochergasse 1 Mitbeteiligung am Casino-Parking Kosten: rund Fr. 6 500 000.–
620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Reserve auf Sammelkredit Nr. 650.004 für Liegenschaftserwerbe von 1–10 Millionen Franken im Rahmen des Bauprogramms 2002 Kosten: rund Fr. 3 500 000.–
Total Vorhaben bis 10 Millionen Franken Fr. 145 000 000
3 Zusammenstellung des beantragten
neuen Verpflichtungskredits Fr. Vorhaben über 10 Millionen Franken Total 198 900 000 Einrichten eines Medienzentrums an der Bundesgasse 8-12 in Bern 42 500 000 (Projekt-Nr. 2013.001) (Ziff. 1.1) Liegenschaftserwerb und Neubauprojekt an der Zukunfts-/ 36 400 000 Gewerbehofstrasse in Biel (Projekt-Nr. 6825.005) (Ziff. 1.2) Erwerb der Liegenschaft Gurit-Worbla und Neubau 120 000 000 eines Verwaltungsgebäudes in Ittigen (Projekt-Nr. 1602.001) (Ziff. 1.3)
Vorhaben bis 10 Millionen Franken Total 145 000 000 Vorhaben gemäss Sammelkreditliste (Ziff. 2) Gesamttotal des Verpflichtungskredits 343 900 000
4 Finanzielle, personelle und terminliche
Auswirkungen
4.1 Finanzielle Auswirkungen
Die Investitionen sind in der Investitionsplanung 2001–2008 für die zivilen Immobi- lien des Bundes enthalten.
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4.2 Personelle Auswirkungen
Die anbegehrten Vorhaben haben keine Auswirkungen auf den Personalbedarf.
4.3 Terminliche Auswirkungen
Bei den Einzelprojekten kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bau- ausführung ablaufgerecht begonnen wird. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzlage des Bundes die Realisierungstermine verzögert.
5 Rechtsgrundlagen
Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen. Im Weiteren sind massgebend: – Artikel 25, 26 und 27 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 (SR 611.0); – Artikel 1 des Bundesbeschlusses über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten vom 6. Oktober 1989 (SR 611.017); – Artikel 15 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logis- tik des Bundes vom 14. Dezember 1998 (SR 172.010.21).
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum un- tersteht.
6 Kürzere Version des Zivilen Bauprogramms
Anlässlich der Sitzungen der Kommissionen für öffentliche Bauten des Nationalrats vom 26. April 2001 und des Ständerats vom 8. Mai 2001 wurde vereinbart, auf die bisherige ausführliche Form des Zivilen Bauprogramms zu verzichten. Dem Parla- ment wird eine kürzere Botschaft unterbreitet, mit Erwähnung der geplanten Pro- jekte mit den wesentlichen Punkten sowie der Sammelkredite. Bauliche und tech- nische Details sowie ein allfälliger ausführlicher Kostenvoranschlag sind in den Zusatzdokumentationen (Projektheften) darzulegen. Diese Unterlagen gehen wie bis anhin über das Kommissionssekretariat an die zuständigen Kommissionen für öffentliche Bauten und neu auf Verlangen auch an die entsprechenden Ratsmitglie- der.
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