Die drei «KMU-Tests» des Bundes: bekannt? genutzt? wirkungsvoll? Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftprüfungskommission des Nationalrates
Anhang Die drei «KMU-Tests» des Bundes: bekannt? genutzt? wirkungsvoll? Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftprüfungskommission des Nationalrates
vom 23. Februar 2005
«Im Allgemeinen wollen die Politiker sicherstellen, dass das Heilmittel nicht schlimmer ist als die Krankheit. Daher entstand der Bedarf an Folgenabschät- zung der Regierungstätigkeiten». In: OECD, 2003, S. 51.
2005-1654 3229
Das Wichtigste in Kürze
Angesichts der sinkenden Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und der besonders starken administrativen Belastung der kleinen und mittelgrossen Unternehmen hat der Bund Instrumente zur Unterstützung der Rechtsetzung eingerichtet, die drei «KMU-Tests»: die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA), den KMU-Verträglich- keitstest und das Forum KMU. Die RFA unterzieht die neuen Gesetze und Verord- nungen einer Analyse der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen mit dem Ziel, die Gesetzgebung zu verbessern. Der Verträglichkeitstest ist eine Umfrage, in der das seco die KMU über ihre Probleme bei der Anwendung von Erlassen befragt. Das Forum KMU setzt sich für die Vertretung des Standpunktes der KMU im politischen Entscheidungsprozess ein. Die PVK hat sich auf Interviews, Textanalysen und Praxisfälle gestützt, mit dem Ziel, die Auswirkungen der «KMU-Tests» auf den Entscheidungsprozess zu unter- suchen, d.h. ihre Bekanntheit, ihre Nutzung und ihren Einfluss. Die drei «KMU-Tests» sind den politischen Akteuren bekannt, wenn auch oft nur oberflächlich. Das Parlament, der Bundesrat und die externen Akteure sind für diese Instrumente weit weniger sensibilisiert als die Ämter und das seco. Das politische Umfeld ist günstig für die Berücksichtigung der allgemeinen und spezifischen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die KMU, besonders auf der Dis- kursebene der politischen Akteure. Jedoch werden diese Aspekte im politischen Entscheidungsprozess besonders im Parlament nicht systematisch behandelt. Die Nutzung dieser Instrumente in der vorparlamentarischen Phase bleibt gering. Im Allgemeinen wird die RFA als eine zusätzliche Aufgabe angesehen, welche die Ämter in der letzten Minute erfüllen. Sie beschränken sich darauf, bei der Schluss- redaktion des Kapitels über die wirtschaftlichen Auswirkungen, das in der Botschaft an das Parlament enthalten sein muss, eine RFA vorzunehmen. Die RFA wird somit nicht als Steuerinstrument zur Unterstützung der Entscheidungsfindung, zur Wahl von Alternativen und zur Argumentation über die Kosten genutzt. Die Akteure des Vernehmlassungsverfahrens (Ämter und externe Akteure) haben auch nicht die Möglichkeit, die von der RFA gelieferten Informationen zu berücksichtigen und darauf zu reagieren, da die RFA nicht zu den übermittelten Unterlagen gehört. Zudem gibt es in den Ämtern keinen Kulturwandel, ausser in einigen Fällen, in
denen auf Grund der Durchführung einer RFA ein Informationsfeedback zwischen der Redaktion der Gesetzesartikel und der Einschätzung ihrer Wirtschaftsfolgen ermöglicht wird. Die Ämter haben keine zusätzlichen Ressourcen eingesetzt, um die RFA durchzufüh- ren: wenige Personen sind dafür besonders qualifiziert, das seco verfügt nur über eine Stelle, der Grossteil der Verordnungen werden keiner RFA unterzogen, kein Ausbildungsprogramm wird angeboten und es besteht keine interne Kontrolle der RFA in den Ämtern. Die Kontrolle der RFA wird durch das seco geleistet, aber es gibt kaum Möglichkeiten, Druck auf die Ämter auszuüben. Die formellste Mög- lichkeit ist das Mitberichtsverfahren, das jedoch zu diesen Punkten praktisch nie angewandt wird.
Die Glaubwürdigkeit des Forums KMU ist bei den politischen Akteuren noch nicht fest etabliert. Die Ergebnisse der Verträglichkeitstest werden selten genutzt. Die Komplementarität zwischen den drei Instrumenten ist nicht optimiert. In der parlamentarischen Phase sind die «KMU-Tests» und besonders die RFA eine offizielle Informationsquelle über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes- entwurfes. Die Qualität der aus diesen «KMU-Tests» hervorgehenden Information wird in Frage gestellt. Zudem steht sie in Konkurrenz mit einer Vielzahl weiterer Informationen. Das Nutzungspotenzial der «KMU-Tests» ist vorhanden, bleibt jedoch klein, vor allem auf Grund seiner geringen Präsenz und seiner Unangemes- senheit für die Beratung eines Artikels nach dem anderen, wie sie im Parlament erfolgt. Der Einfluss der drei «KMU-Tests» auf den Entscheidungsprozess ist minim, vor allem im Parlament. Von den drei Instrumenten hat die RFA den grössten Einfluss, wenn auch nur indirekter Art, denn sie dient eher der Vermittlung von Informationen und der Sensibilisierung. Der Beitrag der Stellungnahmen des Forums KMU ist meistens ungenügend, sie haben in der Regel keine konkreten Auswirkungen. Im Allgemeinen üben diese Instrumente keinen Einfluss auf die strategische Ausrich- tung eines Gesetzes aus. Manchmal besteht ein Einfluss auf der operativen Ebene: Einzelne Artikel von Verordnungen werden auf Grund eines «KMU-Tests» geändert. Der Nutzen einer verbesserten Gesetzgebung ist allerdings potenziell hoch. Die drei Instrumente könnten bei einer konsequenten Umsetzung eine entscheidende Rolle spielen. Aber eine Kosten-Nutzen-Analyse dieser Instrumente zeigt zum jetztigen Zeitpunkt, dass sowohl der Nutzen als auch die Kosten als gering eingeschätzt werden. Was die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen im Allgemeinen und für die KMU im Besonderen im politischen Entscheidungsprozess betrifft, haben die «KMU-Tests» ihren Beitrag zu einer auf soliden analytischen Grundlagen basieren- den Entscheidungsfindung durch die politischen Akteure somit noch nicht geleistet. Letztere werden weiterhin vorwiegend durch politische Interessen, Lobbys oder durch das Streben nach einem Konsens beeinflusst.
Das Wichtigste in Kürze 3230 Abkürzungsverzeichnis 3234
1 Auftrag 3235
1.1 Rahmen der Untersuchung 3235
1.2 Struktur des Berichts 3237
1.3 Methodologie 3237
2 Allgemeiner Rahmen der «KMU-Tests» 3239
2.1 Drei Säulen der «KMU-Tests» des Bundes 3241
2.1.1 Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) 3242
2.1.2 KMU-Verträglichkeitstest 3243
2.1.3 Forum KMU 3244
2.2 Entscheidungsprozess bei der Bundesgesetzgebung 3245
2.3 Internationale Erfahrungen 3246
3 Bekanntheit 3247
3.1 Vertretung der Interessen der KMU und der Wirtschaft in der Politik
der Schweiz 3248
3.2 Bekanntheit der drei «KMU-Tests» 3251
3.3 Informationsgehalt der «KMU-Tests» 3256
4 Nutzung 3259
4.1 Nutzung in der vorparlamentarischen Phase 3259
4.1.1 Politische Unterstützung und Nutzung auf höchster Ebene 3259
4.1.2 Nutzung der RFA 3260
4.1.3 Nutzung des Forums KMU 3262
4.1.4 Nutzung des Verträglichkeitstests 3263
4.1.5 Koordination der drei «KMU-Tests» 3264
4.1.6 Durchführungszeitpunkt 3265
4.1.7 Rolle des seco 3267
4.1.8 Bereitstellung der Kapazitäten 3268
4.1.9 Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung 3269
4.2 Nutzung in der parlamentarischen Phase 3270
4.2.1 Nutzung im Vergleich 3273
4.3 Kapitel in der Botschaft über die finanziellen Auswirkungen 3273
5 Einfluss 3274
5.1 Art des Einflusses 3278
5.2 Kosten-Nutzen Verhältnis 3280
6 Schlussfolgerungen 3281
Anhänge:
1 Ausführlicher Fragebogen zu den «KMU-Tests» 3287
2 Beispiel einer RFA 3291
3 Beispiel eines KMU-Verträglichkeitstests 3296
4 Beispiel einer Stellungnahme des Forums KMU 3301
Literaturverzeichnis 3305 Liste der befragten Personen 3307
Abkürzungsverzeichnis
AB Amtliches Bulletin AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung BAK Bundesamt für Kultur BAV Bundesamt für Verkehr BBG Berufbildungsgesetz (SR 412.10) BBT Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBl Bundesblatt BehiG Behindertengleichstellungsgesetz (SR 151.3) BJ Bundesamt für Justiz BSSE Beitragssatz für Selbständigerwerbende BSV Bundesamt für Sozialversicherungen BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BWO Bundesamt für Wohnungswesen BVET Bundesamt für Veterinärwesen CVP Christlichdemokratische Volkspartei EFV Eidgenössische Finanzverwaltung EOG Erwerbsersatzgesetz (SR 834.1) EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement FDP Freisinnig-Demokratische Partei der Schweiz GPK Geschäftsprüfungskommission GVG Geschäftsverkehrsgesetz (SR 171.11) IMD International Institute for Management Development K Kommissionen KMU Kleine und mittlere Unternehmen OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung P Plenum ParlG Parlamentsgesetz (SR 171.10) PVK Parlamentarische Verwaltungskontrolle RFA Regulierungsfolgenabschätzung SGK Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SIK Sicherheitspolitische Kommission SPS Sozialdemokratische Partei SVP Schweizerische Volkspartei VVS Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (SR 814.610) WAK Kommission für Wirtschaft und Abgaben Weko Wettbewerbskommission WFG Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (SR 842)
Bericht
1 Auftrag
An ihrer Sitzung vom 21. Juni 2004 hat die Subkommission EVD/EFD der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) mit der Durchführung einer Evaluation der «KMU- Tests» des Bundes beauftragt. Bei diesen Tests handelt es sich um die Regulierungs- folgenabschätzung (RFA), den KMU-Verträglichkeitstest und das Forum KMU. Das Ziel dieser Untersuchung ist, die Auswirkungen der drei «KMU-Tests» im politischen Entscheidungsprozess zu evaluieren. Es geht darum zu prüfen, ob bei der Gesetzgebung auf Bundesebene1 die Auswirkungen auf die Wirtschaft und beson- ders auf die KMU2 von den politischen Akteuren ausreichend berücksichtigt wer- den. Für das Parlament ist diese Evaluation von zweifachem Interesse: Einerseits übt es die Oberaufsicht über die Bundesämter aus, welche die «KMU-Tests» durch- führen, und andererseits nutzt es die Ergebnisse dieser «KMU-Tests» im Gesetz- gebungsprozess. In Anbetracht der Bedeutung der KMU für die Wirtschaft und zu einer Zeit, wo die Schweiz danach strebt, ihr Wirtschaftspotenzial zu verbessern, ist der Nutzen dieser Untersuchung offensichtlich. Laut OECD führt eine häufige und professionelle Anwendung dieser Tests auch zu einem besseren Kosten/Nutzen-Verhältnis der politischen Entscheidungen und zu weniger mittelmässigen oder unnützen Regulie- rungen3, was sich auch positiv auf die Wirtschaft des Landes auswirkt, welche sie durchführt.4 Nach mehr als vier Jahren praktischer Nutzung in der Schweiz ist es an der Zeit, eine Evaluation dieser «KMU-Tests» vorzunehmen.
1.1 Rahmen der Untersuchung
Entsprechend dem Auftrag der Subkommission ist die zentrale Frage dieser Unter- suchung: Welche Auswirkungen haben die «KMU-Tests» im politischen Entschei- dungsprozess in der Schweiz? Folgende Fragen leiten die Evaluation: − Wie hoch ist der Bekanntheitsgrad der «KMU-Tests»? − Nutzen die politischen Entscheidungsträger diese Instrumente? − Tragen die Ämter den Auswirkungen der Gesetzgebung auf die Wirtschaft und insbesondere auf die KMU besser Rechnung? − Gibt es einen Kulturwandel innerhalb der Ämter? − Werden die Ergebnisse der «KMU-Tests» verwendet, um Vorlagen abzuän- dern?
1 Gewisse Kantone haben bereits ähnliche Instrumente eingeführt oder sind dabei, dies zu tun (Bern, Basel-Landschaft, Aargau, Zürich, Neuenburg, Solothurn). 2 Für eine präzise Definition und weitere Angaben über die KMU, siehe: Habersaat et al., 2001. 3 OECD, 2002, S. 53. 4 OECD, 2000, S. 8.
− Wie lässt das Forum KMU die Anliegen der KMU in den Entscheidungs- prozess einfliessen? Das Wirkungsmodell in Abbildung 1 macht die Funktionsweise der «KMU-Tests» deutlich. Die Evaluation der PVK legt den Schwerpunkt auf die Ebene E. Die von den «KMU-Tests» bezweckte Verhaltensänderung (Auswirkung) ist, dass die betrof- fenen Akteure (der Bundesrat, die Ämter und das Parlament) bei der Gesetzgebung den Folgen ihrer Entscheidungen für die Wirtschaft und besonders für die KMU besser Rechnung tragen. Die «KMU-Tests» tragen zu einem «Kulturwandel» in der Verwaltung und beim Gesetzgeber bei, indem diese sich der Kosten ihrer Handlun- gen besser bewusst werden und für Änderungen von Regulierungen empfänglicher werden, um diese Kosten zu senken.
Abbildung 1 Wirkungsmodell der «KMU-Tests»
Problemstellung: Schaffung eines günstigen Umfelds für A die Privatwirtschaft durch die Minimierung der negativen Konzeption Auswirkungen der Gesetzgebung. Keine Diskriminierung der KMU.
B Rechtsgrundlagen: Parlamentsgesetz, Richtlinien des Bun- desrates, Verfahren, RFA-Handbuch.
Behördenarrangement: seco und alle Ämter, welche Gesetze C oder Verordnungen vorbereiten. Forum KMU. Durchführung
Leistungen der Verwaltung (Output): Regulierungsfolgen- abschätzung, KMU-Verträglichkeitstest. Kapitel zur Wirt- schaftsanalyse in den Botschaften. D Stellungnahmen im Rahmen von Vernehmlassungen. Unterstützung und Beratung.
Auswirkungen (Impact): Im Verlauf des politischen Ent- scheidungsprozesses tragen der Bundesrat, das Parlament und E die Verwaltung den Anliegen der Privatwirtschaft und der KMU Rechnung.
Wirkungen Problemlösung (Outcome): Die Akteure des Privatsektors verfügen über rechtliche Rahmenbedingungen von besserer Qualität, die sie nicht überfordern, die keine zusätzlichen F Hindernisse schaffen und die ihre Unternehmensfreiheit nicht übermässig einschränken. Die KMU werden gegenüber den anderen Unternehmen nicht diskriminiert.
Quelle: PVK, vereinfachtes Schema auf der Grundlage von: Knoepfel et al., 2001, S. 272.
In dieser Evaluation umfassen die Auswirkungen der «KMU-Tests» die folgenden drei Dimensionen: − ihre Bekanntheit bei den Akteuren des politischen Entscheidungsprozesses, − ihre Nutzung durch diese einzelnen Akteure, − ihren Einfluss, d.h. ihren allgemeinen Nutzen für den Entscheidungsprozess. Wie dieses Wirkungsmodell zeigt, sind auch andere Arten von Evaluationen mög- lich. Eine Evaluation des Outputs (Ebene D) wurde vom seco durchgeführt.5 Eine Evaluation des Outcome (Ebene F) stösst hingegen auf zu starke methodologische Schwierigkeiten hinsichtlich der gesamten Kosten und Nutzen der Regulierung, wie es die Versuche der OECD in diesem Bereich zeigen. Zudem erfordert sie beträcht- liche Ressourcen.
1.2 Struktur des Berichts
Der Bericht ist in sechs Kapitel gegliedert. Das erste fasst den Auftrag und die Methodologie zusammen. Das zweite beschreibt den allgemeinen Rahmen und prä- sentiert die «KMU-Tests», wie sie in der Schweiz entwickelt wurden. Die drei fol- genden Kapitel analysieren die Auswirkungen dieser «KMU-Tests» im politischen Entscheidungsprozess in der Schweiz, gemäss den drei Dimensionen ihrer Bekannt- heit, ihrer Nutzung und ihres Einflusses. Das letzte Kapitel schliesslich zieht die relevanten Folgerungen über ihre Auswirkungen.
1.3 Methodologie
Die PVK hat sich von den Evaluationsmethoden der «KMU-Tests» inspirieren lassen, welche die OECD entwickelt hat.6 In dieser Studie bezieht sich die PVK auf die Methodologie des Funktionstests7, welcher Ebene E betrifft. Er soll die Auswir- kungen der «KMU-Tests» auf die Qualität der Gesetzgebung sowie ihren Inte- grationsgrad und ihren Einfluss auf die administrative und politische Kultur evalu- ieren. Es geht darum aufzuzeigen, wie die politischen Akteure ihre Praktiken infolge der Einführung dieser Instrumente ändern. Konkret stützt sich die Untersuchung der PVK auf die Methode der Daten- triangulation ab, um die verschiedenen Fragen dieser Evaluation zu beantworten. Die drei verwendeten Quellen sind die Sekundäranalyse der Fachliteratur, Inter- views mit Praktikern der «KMU-Tests» und die Analyse relevanter Texte. Folgende Fallbeispiele wurden ausgewählt, um einen anschaulichen und repräsen- tativen Überblick zu bieten: die Revision des Erwerbsersatzgesetzes (Revision EOG; SR 834.1), das Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG; SR 842), die Armee XXI (Teilrevision des Militärgesetzes; SR 510.10), das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG; SR 151.3), das Berufsbildungsgesetz
5 seco, 2004. Das seco hat eine Evaluation der Qualität des Inhalts der RFA durchgeführt. Diese sollte feststellen, inwiefern die RFA die Verfahren und Richtlinien einhalten. 6 Siehe insbesondere OECD, 2003, S. 58 f, OECD, 2004b, S. 27 ff sowie Harrington und Morgenstern, 2004.
7 Die OECD hat Konformitäts-, Leistungs- und Funktionstests entwickelt.
(BBG; SR 412.10), im Rahmen der 11. AHV Revision der Beitragssatz für Selb- ständigerwerbende (BSSE; SR 831.10)8 sowie die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS; SR 814.610). Diese Auswahl wurde auf Grund der folgenden Kriterien getroffen: der Gesetzgebungsprozess wurde spätestens im Jahr 2004 abge- schlossen, Durchmischung der durchgeführten «KMU-Tests», Vielfalt der Themen (Wirtschafts-, Sozial-, Finanzpolitik und andere).9 Nachfolgende Tabelle zeigt, wel- che «KMU-Tests» für die sieben Fallbeispiele durchgeführt wurden.
Tabelle 1 Durchgeführte «KMU-Tests» anhand von Fallbeispielen
Revision EOG WFG Armee XXI BehiG BBG BSSE VVS
RFA X X X X X X Verträglichkeitstest X X X X Forum KMU X X X X
Quelle: PVK
Die bereichspezifische Fachliteratur ist eine wichtige Informationsquelle für die Durchführung dieser Evaluation. Besonders die OECD-Studien steuern einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag für den internationalen Vergleich bei. Auch die verwandte Literatur (Verwendung von Evaluationen, Analyse des politischen Pro- zesses, Lehre in den Organisationen) leistet einen interessanten Beitrag. Der zweite Gesichtspunkt wird durch die 37 Interviews der PVK mit Akteuren des Entscheidungsprozesses10 aufgezeigt. Die Akteure stammen aus drei Kategorien: − «Verwaltung»: Für diesen Bereich zuständige Bundesangestellte (seco und Ämter, welche in den «KMU-Tests» involviert sind)11, − «Parlament»: Präsidenten und Sekretäre von parlamentarischen Kommis- sionen, − «Externe»: Vertreter der Medien, von Lobbys und Universitäten. Die PVK hat vor allem Personen befragt, die am Entscheidungsprozess der sieben behandelten Fallbeispiele teilgenommen haben. Um die Studie des seco über die Qualität der RFA zu berücksichtigen, hat die PVK ausserdem die von den beiden «besten» und den beiden «am wenigsten guten» RFA betroffenen Akteure der Ver- waltung befragt. Der erarbeitete Fragebogen12 enthält offene und geschlossene, quantitative und qualitative Fragen. Als Drittes hat die PVK eine Textanalyse durchgeführt, die ihr erlaubt, die Auswir- kungen der «KMU-Tests» in der parlamentarischen Phase des Gesetzgebungs- prozesses präziser zu bestimmen. Diese Phase ist von grosser Bedeutung, da in ihr
8 Die PVK hat die Textanalyse in diesem Fallbeispiel derart eingeschränkt, weil sich der KMU-Verträglichkeitstest und die Empfehlung des Forums KMU ausschliesslich auf den Beitragssatz der Selbständigerwerbenden beziehen.
9 seco, 2004, S. 7.
10 Siehe Liste der befragten Personen.
11 Die Vertreter des Forum KMU befinden sich auch in dieser Kategorie.
12 Siehe Anhang 1.
endgültige, strategische Gesetzesbestimmungen beschlossen werden. Ebenso existie- ren in der parlamentarischen Phase des Gesetzgebungsprozesses genügend schrift- liche Spuren, um die Sensibilisierung der politischen Akteure gegenüber den «KMU-Tests» verfolgen und messen zu können. In der vorparlamentarischen Phase hingegen ist es sehr viel schwieriger, die Sensibilität der Verwaltung zu messen, weil oft keine schriftlichen Dokumente vorliegen. Die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen wurde nicht in die Textanalyse miteinbezogen, weil diese nicht im Parlament besprochen wurde. Die verschiedenen Fallbeispiele werden anhand der Kommissionsprotokolle beider Räte sowie der Debatten im Plenum analysiert. Für die Auswertung dieses Textma- terials hat sich die PVK für eine Mischung aus qualitativer und quantitativer Inhalts- analyse entschieden. Sie hat sich dabei auf die Methode der Strukturierung gestützt, welche durch das Aufstellen eines Kategoriensystems bestimmte Textbestandteile herausfiltert.13 Die Kommissionsprotokolle sind Zusammenfassungen der Bera- tungen, welche den Sinn und den Inhalt der Vorstösse wiedergeben, während die Protokolle der Debatten im Plenum die Vorstösse der Redner Wort für Wort auf- zeichnen. Die beiden Kategorien werden daher getrennt aufgeführt und können nicht direkt miteinander verglichen werden.
2 Allgemeiner Rahmen der «KMU-Tests»
Die Globalisierung, die Öffnung der Märkte, die technischen Fortschritte und die Entwicklung des ordnungspolitischen Rahmens führen zu einem zunehmenden Wettbewerb zwischen den verschiedenen Wirtschaftsstandorten. Jedes Land ver- sucht die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Jedoch war das Wachs- tum der Schweiz in den letzten Jahren vergleichsweise schwach. 2004 lag die Schweiz in der IMD-Rangliste der wettbewerbsfähigsten Länder der Welt auf dem
14. Rang, während sie im Jahr 2000 noch den 7. Rang eingenommen hatte14. Auch
die Rangliste des Weltwirtschaftsforums verzeichnet einen relativen Rückgang für die Schweiz, die sich 2004 auf dem 8. Platz befindet, einen Rang weiter hinten als noch im Vorjahr.15 Die KMU machen 99,7 % der marktwirtschaftlichen Unternehmen und 66,8% der Gesamtbeschäftigung aus (wachsen jedoch langsamer als die grossen Unternehmen). Andere Statistiken (Anteil der Investition, der Exporte usw.) sind schwierig zu erstellen, und jährliche Aufstellungen sind besonders selten. 1998 wurden die Auf- wendungen der KMU auf Grund der administrativen Belastungen auf 55 Stunden pro Monat oder, finanziell ausgedrückt, auf rund 7 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt.16 Die staatlichen Eingriffe betreffen sie verhältnismässig stärker als die grossen Unternehmen. Die Kosten der Bürokratie belaufen sich für Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten auf 5500 bis 7000 Franken pro Jahr und Angestell- ten, gegenüber 1200 bis 3300 Franken für Unternehmen mit 10–49 Angestellten.17 Im Bankbereich macht der durch die neuen Normen hervorgerufene Aufwand für die kleinen Geldinstitute 9,8 % des gesamten Aufwands aus, gegenüber 4,1 % für die
13 Mayring, 2003, S. 57.
14 Siehe: http://www02.imd.ch/wcy/
15 Siehe: www.weforum.org
16 Bundesrat, 2003, S. 5466 und 5475.
17 Haag, 2004, S. 45.
grossen Geldinstitute.18 Die IMD-Studie klassiert die Schweiz auf dem 16. Rang, was das rechtliche Umfeld der Unternehmen betrifft, und für die Weltbank liegt die Schweiz auf dem 11. Rang derjenigen Länder, in denen das Klima für die Geschäfts- tätigkeit am günstigsten ist.19 Das Ausmass an Regulierungen und die Art, wie diese die Geschäftstätigkeit stimulieren oder behindern, ist in der Schweiz günstig, aber weniger günstig als in Norwegen, Schweden oder Grossbritannien. Die Schweiz reformiert sich weniger schnell als Belgien, Finnland, Spanien, Norwegen oder Portugal. Daraus resultiert, wie Abbildung 2 zeigt, dass im internationalen Vergleich die Wertschöpfung der Schweizer KMU eher gering ist.
Abbildung 2 Realer Mehrwert der KMU (durchschnittliche jährliche Wachstumsrate in %, 1988–2000)
8 9.8
P rozentsatz 4 2.7 2.4 2.1 2 2 1.9 1.6 1.4 1.4 d d n e ic h ie n z ch n an an ie nd n ie ei ei li e I rl hl an la er re nn lg Be hw kr I ta sc Sp er st it a Sc an ut ed Ö br Fr De Ni ss ro G
Quelle: PVK, basierend auf Habersaat et al., 2001, S. 27.
Die Rolle des Staates in Wirtschaft und Gesellschaft hat im Verlauf der letzten Jahrzehnte tief greifende Änderungen erfahren; dabei gewann seine Tätigkeit als Regulierungsinstanz in Bereichen wie Umwelt, Soziales und Konsolidierung der Marktwirtschaft stark an Bedeutung. In diesem Umfeld ist das Ziel einer erfolgrei- chen Regulierung, die Wirksamkeit und die Effizienz der Wirtschaft im Lauf der Zeit zu steigern. Theoretisch wird eine gute Regulierung mit besseren wirtschaft- lichen Leistungen und höherer Lebensqualität in Verbindung gebracht. Jedoch gibt es darüber nur wenige empirische Studien, und ihre Resultate sind nicht schlüssig.20 Die Art des politischen Systems und des Rechtssystems übt einen grossen Einfluss auf die Regulierungspolitik aus. Laut OECD können die meisten Regierungen und Parlamente, indem sie gut durchdachte rechtliche Entscheidungen treffen, die Kosten der Regulierung substanziell senken und zugleich ihren Nutzen steigern. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass die politischen Entscheidungsträger oft zufällig regulieren, ohne die Folgen ihrer Entscheidungen zu verstehen und ohne Alterna- tiven zu prüfen.21 Die Regulierung besteht aus drei Säulen: den Politikfeldern, den
18 Kaczor, 2004, S. 27.
19 Weltbank, 2004.
21 OECD, 2002, S. 44.
Instrumenten und den Institutionen.22 In dieser Arbeit setzt sich die PVK mit den Regulierungsinstrumenten, den drei «KMU-Tests», auseinander. 1997 zeigte eine Analyse, dass zwei Drittel der gültigen Bundesgesetze weniger als
20 Jahre alt sind23, was die Dynamik der Gesetzgebungstätigkeit in der Schweiz
aufzeigt. 1998 zählte die amtliche Sammlung der Bundesgesetze 3270 Seiten, 2001 waren es 4000 und 2003 bereits 5500 Seiten. Diese starke Zunahme hängt vor allem mit dem Auftreten neuer Regulierungsbereiche, der Entwicklung des Sozialstaates und der Annäherung des schweizerischen Rechts an die internationalen Normen zusammen. So sind in der Schweiz die Motive für die Regulierung vorwiegend politischer Natur24; die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Regulierungen sind sekundär. Der Bund hat seine Rolle hinsichtlich der Regulierung, besonders was die KMU betrifft, im Zwischenbericht des Bundesrates zur administrativen Entlastung der KMU (BBl 1997 II 283), im Bericht des Bundesrates über ein Inventar und eine Evaluation der wirtschaftsrechtlichen Verfahren in der Bundesgesetzgebung (BBl 1999 8387) sowie im Bericht des Bundesrates über Massnahmen zur Deregu- lierung und administrativen Entlastung (BBl 2000 994) geprüft. Auf der Grundlage dieser Berichte wurden Massnahmen zur administrativen Vereinfachung vorge- schlagen und ergriffen, um die Verfahren zu beschleunigen, ihre Koordination zu verbessern, das Recht zu vereinfachen und die Verwaltung auf die Kunden auszu- richten. Neben der Reduktion der bestehenden administrativen Belastungen wurden Mechanismen geschaffen, die bei der Erarbeitung neuer gesetzlicher Bestimmungen ihre Auswirkungen auf die KMU und die Wirtschaft berücksichtigen. In dieser Hinsicht hat der Bund zwei Instrumente entwickelt – die Regulierungsfolgenab- schätzung (RFA) und den KMU-Verträglichkeitstest – und eine Expertenkommis- sion, das Forum KMU, ins Leben gerufen. Diese drei Elemente bilden die sogenann- ten «KMU-Tests». Schliesslich hat der Bundesrat den Bericht über die Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen veröffentlicht (BBl 2003 5999), der u.a. eine Bilanz der früher angekündigten Massnahmen zieht.
2.1 Drei Säulen der «KMU-Tests» des Bundes
Die «KMU-Tests» umfassen drei Säulen, die Ende der 90er Jahren geschaffen wurden. Diese drei Säulen sind einander nicht ähnlich und auch nicht direkt mitein- ander vergleichbar, sie bilden jedoch ein gemeinsames Ganzes. Das Forum KMU wurde im Dezember 1998 ins Leben gerufen, die KMU-Verträglichkeitstests werden seit Oktober 1999 angewandt, und die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) trat im Mai 2000 in Kraft. Im Vergleich zu den OECD-Ländern hat die Schweiz diese Instrumente spät eingeführt. Die politischen Ursprünge dieser drei Instrumente sind namentlich die Motion Forster (96.3618)25 für die RFA, die Motion Durrer (99.3284) für den Verträglichkeitstest und das Postulat der SVP-Fraktion (97.3143) für das Forum KMU.
23 seco, 2000, S. 1.
24 BBl 2000 999
25 Sowie die Motionen Columberg (95.3024), Loeb (97.3221) und Widrig (97.3334) und die Postulate Spoerry (96.3167), Speck (96.3583) und Hasler (97.3447).
Die hauptsächliche Rechtsgrundlage dieser «KMU-Tests» ist Artikel 94 Absatz 3 BV (SR 101), der besagt, dass «im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (Bund und Kan- tone) für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft sorgen».
2.1.1 Regulierungsfolgenabschätzung (RFA)
Die RFA26 ist ein Instrument zur Verbesserung der Gesetzgebung, das die neuen Gesetzestexte vorgängig ihrer Verabschiedung einer Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen unterzieht. Ausserdem dient es der Vervollständigung der Dokumen- tation, welche dem Bundesrat und dem Parlament zur Verfügung steht, sowie zur Stärkung des Bewusstseins für die Kosten der Regelungen und für ihre Auswirkun- gen auf die Wirtschaft. Es ist ein umfassendes Instrument für prospektive Evalua- tionen der Gesetzgebung. Zusammenfassend sind die Ziele der RFA: − Vervollständigung der Entscheidungsgrundlagen; − Stärkung des Kostenbewusstseins; − Aufdeckung besserer Alternativen; − Schaffung von Akzeptanz für die vorgesehene Regelung; − Vereinfachung des Vernehmlassungsverfahrens; − Bereitstellung der Grundlagen für eine spätere Evaluation.27 Die RFA führt somit die Akteure des Entscheidungsprozesses (Bundesrat, Verwal- tung, Parlament) zu einer strukturierten Reflexion über die wirtschaftlichen Auswir- kungen der neuen Erlasse und zur Berücksichtigung der Alternativen. Sie erhöht auch die Transparenz der Entscheide und garantiert ein Minimum an Einheitlichkeit bei der Präsentation der wirtschaftlichen Informationen. Mit einer möglichst frühzei- tigen Durchführung der RFA können somit dem Gesetzgebungsprozess wichtige Impulse gegeben werden28 und dies auf möglichst objektiven Grundlagen.29 Das alte Geschäftsverkehrsgesetz (GVG, SR 171.11) erwähnte in Artikel 43 Absatz 3 Buchstabe c, dass der Bundesrat in seinen Berichten und Botschaften die Auswirkungen seiner Erlasse auf die Wirtschaft darstellt. Diese Bestimmung wird in Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes (ParlG, SR 171.10) wieder aufgenommen, der vorschreibt, dass der Bundesrat in der Botschaft unter anderem die Auswirkungen des Entwurfs auf die Wirtschaft erläutert. Wie in den meisten Ländern der OECD ist die RFA also auch in der Schweiz auf Gesetzesebene verankert.30 Mit einem Entscheid vom 15. September 1999 hat der Bundesrat das Instrument der RFA angenommen. Daher müssen seit Mai 2000 alle in Vernehmlassung gegebenen Bundeserlasse, alle Gesetzesentwürfe betreffenden Botschaften des Bundesrates an das Parlament sowie alle Anträge auf Erlass einer Verordnung an den Bundesrat obligatorisch ein Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen enthalten, in
26 Ein Beispiel findet sich im Anhang 2.
27 EVD, 2000, S. 4.
28 Bundesrat, 2003, S. 6021.
29 Bundesrat, 2000, S. 1001.
30 Argy und Johnson, 2003, S. 49.
Übereinstimmung mit den Richtlinien des Bundesrates.31 Für Anwendungsakte mit grosser wirtschaftlicher Tragweite (z. B. Konzession des Bundesrates für eine neue Eisenbahnlinie) ist diese Analyse ebenfalls erforderlich. Die RFA analysiert die Auswirkungen der Gesetzeserlasse auf die Gesamtwirtschaft und behandelt die folgenden fünf Punkte, die in den Richtlinien des Bundesrates festgehalten sind: die Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns, die Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen, die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft, alternative Regelungen sowie die Zweckmässigkeit im Voll- zug. Die zu berücksichtigenden Folgen für die Wirtschaft sind allgemeiner Natur und betreffen alle Wirtschaftsteilnehmer, d.h. die Produzenten (grosse Unternehmen, KMU und Selbstständige), die Konsumenten, die Arbeitnehmer und den Staat. Der Standpunkt ist analytisch und gewährleistet eine unabhängige Perspektive. Jedes für die Ausarbeitung von Regelungen zuständige Amt führt die RFA durch und verfasst in der Botschaft das Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Ergebnisse einer ersten RFA sollen bereits in den erläuternden Bericht einflies- sen, der die Vernehmlassungsunterlagen begleitet.32 Das seco kann die Ämter unter- stützen und das gute Funktionieren dieses Instruments beobachten. Es hat auch ein Benutzerhandbuch verfasst, das eine Vereinheitlichung der Information erlauben soll, damit das Parlament und der Bundesrat über möglichst transparente und ver- gleichbare Daten verfügen. Die RFA hat eine zweifache Funktion. Sie trägt zum einen zur Entwicklung der öffentlichen Politiken bei, die eine systematische und transparente Analyse der wirtschaftlichen Probleme sowie Vorschläge von Alternativen für deren Lösung beinhaltet. Sie ist für die politischen Entscheidungsträger ausserdem ein Mittel für die Kommunikation relevanter Informationen. Die RFA ist ein Instrument, welches die Entscheidungsfindung auf soliden analytischen Grundlagen fördern soll, wäh- rend die politischen Entscheidungsträger weiterhin vorwiegend durch politische Interessen, Lobbys oder durch das Streben nach einem Konsens beeinflusst wer- den.33
2.1.2 KMU-Verträglichkeitstest
Das Instrument der KMU-Verträglichkeitstests34 wurde vom Bundesrat im Oktober 1999 für eine vierjährige Versuchsphase eingeführt, an deren Ende eine Evaluation vorgesehen war.35 2003 wurde es weitergeführt, obwohl keine Evaluation über seine Notwendigkeit erfolgte. Laut seco dienten mehrere parlamentarische Vorstösse36 und der Bericht über die Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung implizit als Grundlage für die Weiterführung. Der KMU-Verträglichkeitstest ist eine vom seco durchgeführte gezielte Umfrage bei rund einem Dutzend KMU. Er erfolgt bei wichtigen Änderungen von Bundesge- setzen oder -verordnungen. Die Ämter werden aufgefordert, Vertreter für diese
31 BBl 2000 1038.
32 EVD, 2000, S. 8.
33 Bundesrat, 2000, S.1001–1002 und OECD, 2004b, S. 26.
34 Ein Beispiel findet sich im Anhang 3.
35 BBl 2000 1007
36 Insbesondere die Motion Loepfe (02.3676) und das Postulat Walker (02.3702).
Umfragen in die Unternehmen zu schicken. Mit diesem Test sollen die Probleme erkannt werden, die sich beim Vollzug eines neuen Erlasses für die KMU stellen könnten: durch den Erlass verursachte Kosten, Einschränkung des Handlungs- spielraums und Administrativaufwand.37 Der Test legt den Schwerpunkt auf den Vollzug der Massnahmen und konzentriert sich auf den besonderen Standpunkt der KMU. Eine Massnahme wird als KMU-verträglich angesehen, wenn die KMU sie ohne Hilfe von Spezialisten verstehen können, die Kosten minimiert sind, die Umsetzung schnell erfolgt, die Massnahmen effizient sind und die Unternehmens- freiheit gewährleistet ist. Zwischen November 1999 und Oktober 2004 wurden 24 Verträglichkeitstests durchgeführt (Lohnausweis, Mutterschaftsurlaub, Ausländerrecht, Ausbildung von Lehrmeistern, Abfälle usw.). Der Verträglichkeitstest erfolgt parallel zum Vernehm- lassungsverfahren, um den Gesetzgebungsprozess nicht zu verzögern. Die Ergeb- nisse des Tests werden danach an das Forum KMU zur Stellungnahme weiter- geleitet, sowie an das betreffende Bundesamt, das sie zur Vervollständigung der RFA verwenden kann. Die Ergebnisse von acht Tests wurden in «Die Volks- wirtschaft», dem Magazin für Wirtschaftspolitik des seco, veröffentlicht.
2.1.3 Forum KMU
Das Forum KMU wurde vom Bundesrat gemäss den Vorschriften für die eidgenös- sischen Expertenkommissionen ins Leben gerufen. Auf der Grundlage des Bundes- ratsbeschlusses vom 21. Oktober 1998 über die Massnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren im Bundesrecht hat das EVD am 22. Dezember
1998 die Einsetzungsverfügung für das Forum KMU verabschiedet. Das Forum
KMU setzt sich aus fünfzehn Mitgliedern zusammen, die mehrheitlich KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen vertreten.38 Dies unterscheidet es von den ande- ren Kommissionen.39 Zwischen März 1999 und November 2004 trat es 22mal zusammen, also etwa vier Mal pro Jahr. Es setzt sich dafür ein, dass die Bundes- verwaltung den KMU besondere Aufmerksamkeit schenkt. Konkret untersucht es im Rahmen von Vernehmlassungen die Gesetzes- und Verordnungsentwürfe und kann dazu eine Stellungnahme40 aus der Sicht der KMU abgeben. Es befasst sich auch mit spezifischen Bereichen der Regulierung und schlägt Vereinfachungen oder alterna- tive Regelungen vor. Das Forum KMU beschränkt sich nicht auf die Untersuchung neuer Gesetze, sondern befasst sich ebenfalls mit dem bestehenden Recht.41 Schwerpunkte sind dabei die administrativen Belastungen, die zusätzlichen Kosten und die Einschränkungen der Freiheiten. Die in den Verträglichkeitstests erworbenen Erkenntnisse werden vom Forum KMU genutzt, das ihre Ergebnisse studiert, sie mit den Erfahrungen seiner Mitglieder vergleicht und eine Stellungnahme dazu erarbeitet.
37 BBl 2000 1006
38 Die Liste der Mitglieder ist unter dem folgenden Link verfügbar:
http://www.seco.admin.ch/imperia/md/content/standortfoerderung/
39 Sciarini, 2003, S. 602.
40 Ein Beispiel findet sich im Anhang 4.
41 BBl 2000 1007
2.2 Entscheidungsprozess bei der Bundesgesetzgebung
Dieser Bericht setzt sich mit den Auswirkungen der drei «KMU-Tests» im poli- tischen Entscheidungsprozess auf Bundesebene auseinander. Daher scheint es wichtig, kurz die Form dieses Prozesses in Erinnerung zu rufen, auf den sich die folgenden Kapitel beziehen. Die PVK beschreibt hier den Standardprozess bei der Entstehung eines Bundesgesetzes42, Abweichungen sind dabei von Fall zu Fall möglich. Es ist auch zu erwähnen, dass sich das politische System der Schweiz durch die Werte Konsens, Kompromiss und grosse Beteiligung auszeichnet. Der Entscheidungsprozess bei der Bundesgesetzgebung wird im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (SR 172.010), im ParlG (SR 172.10) und in der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.062) geregelt. Abbil- dung 3 zeigt eine schematische Darstellung dieses Prozesses.
Abbildung 3 Entscheidungsprozess bei der Bundesgesetzgebung
Impuls
Auftragsanalyse / Projektskizze
Bericht Vorparlamenta- rische Phase Vorentwurf
Vernehmlassungen (interne und externe)
Gesetzesentwurf und Botschaft
Parlamentarisches Verfahren / Referendum Parlamentarische Phase
Inkrafttreten und Anwendung
Quelle: PVK, basierend auf BJ, 2002, S. 6ff.
Am Anfang des Prozesses steht als Impuls im Allgemeinen ein parlamentarischer Vorstoss, eine Volks- oder Standesinitiative, ein Gesetzgebungsprojekt des Bundes- rates oder eines Departementes oder auch ein Staatsvertrag.43
42 Für eine Verordnung sind mehrere Etappen nicht vorgeschrieben (zum Beispiel die parlamentarische Phase) und andere dauern weniger lang (Vernehmlassungsverfahren). 43 BJ, 2002, S. 6.
Nachdem ein Impuls gegeben wurde, beginnt die vorparlamentarische Phase mit einer Auftragsanalyse und der Projektskizze. Dafür ist normalerweise das zuständige Amt verantwortlich, das eine Arbeitsgruppe oder Kommissionen mit der Vorberei- tung eines Berichts beauftragen kann.44 Ein Bericht wird erstellt, der als Grundlage für die interne oder externe Erarbeitung eines Vorentwurfs dient. Der vom Amt prä- sentierte Vorentwurf wird häufig mit einem erläuternden Begleitbericht für eine erste Vernehmlassung den betroffenen Ämtern unterbreitet. Danach wird er dem Bundesrat vorgelegt, der über die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens ent- scheidet. Die externen Akteure (Parteien, Kantone, Interessenverbände usw.) werden konsultiert. Dadurch kann die Akzeptanz des politischen Vorschlags geprüft werden, d.h. seine Durchführbarkeit, seine Unterstützung und seine Anwendbarkeit.45 Darauf haben die Departemente die Möglichkeit, einen Mitbericht zu verfassen. Nachdem er von all diesen Ergebnissen Kenntnis genommen hat, beauftragt der Bundesrat das zuständige Bundesamt mit der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs und der dazu- gehörenden Botschaft. Letztere enthält das Kapitel über die wirtschaftlichen Aus- wirkungen, welches die Ergebnisse der RFA wieder aufnimmt. Die parlamentarische Phase beginnt mit der Überweisung des Gesetzesentwurfs und der Botschaft an die Bundesversammlung. Die parlamentarischen Beratungen fol- gen, zunächst in den Kommissionen der beiden Räte und danach in den Plenen. So wird ein Text mindestens vier Mal geprüft. Der Vorsteher des Departements, in des- sen Geschäftsbereich der Beratungsgegenstand gehört, nimmt an den Ratsverhand- lungen teil (Art. 159 ParlG), und er ist auch eingeladen, an den ersten Kommissions- sitzungen teilzunehmen (Art. 150 und 160 ParlG), wo er häufig von Vertretern der Verwaltung begleitet wird. Nach der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten bindet die Schlussabstimmung das Parlament in seiner Entscheidung. Der Erlass tritt danach in die Referendumsphase (Art. 140 und 141 BV), welche mit der Bestätigung des definitiven Abstimmungsresultates endet. Schliesslich wird der Erlass veröffentlicht und tritt in Kraft. Dann wird er von den betroffenen Akteuren umgesetzt.
2.3 Internationale Erfahrungen
Schliesslich ist es in diesem Kapitel noch wichtig, die internationalen Erfahrungen zu erwähnen, die der Schweiz in diesem Bereich als Referenz dienen. Die OECD ist bei der Unterstützung und Verbreitung der RFA führend. In einigen Mitgliedstaaten werden seit den 1970er Jahren RFA vorgenommen, doch die meisten haben dieses Instrument erst im Verlauf der 1990er Jahre eingeführt. Gegenwärtig nutzen fast alle Mitgliedstaaten die RFA, und keiner hat damit aufgehört.46 Die Rolle der RFA im Entscheidungsprozess ist von Land zu Land verschieden und hängt von den unter- schiedlichen institutionellen, sozialen, kulturellen und rechtlichen Traditionen ab.47 Die OECD hat einen allgemeinen Rahmen für die Durchführung der RFA ent- wickelt. 1995 präsentierte sie die Empfehlung des Rates betreffend die Verbesserung der Qualität der offiziellen Regulierung – OECD/GD(95)95 –, welche die Bedeu-
44 BJ, 2002, S. 9.
45 Sciarini, 2003, S. 604.
46 Argy und Johnson, 2003, S. XVII.
tung der RFA unterstreicht. 1997 veröffentlichte sie einen Bericht über die Wir- kungsanalyse der Regulierungen, der die besten Praktiken in den Ländern der OECD aufzeigt.48 2002 wird in einem Bericht über die Reform der Regulierung den Regie- rungen empfohlen, die RFA in die Erarbeitung, Überprüfung und Reform der Regu- lierung zu integrieren.49 Die OECD hat auch Instrumente unterstützt, die den Ver- träglichkeitstests oder dem Forum KMU gleichen und deren Ergebnisse in die RFA einfliessen sollen. So hat die EU ein Europäisches Unternehmenstestpanel geschaf- fen50, das den Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Ansichten zu den neuen Gesetzesvorschlägen und politischen Initiativen, die von der Kommission geprüft werden, zu äussern. In manchen Ländern wurden zusätzliche Massnahmen getroffen, um die Transpa- renz der Information über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzgebung zu erhöhen. In Dänemark präsentiert das Ministerium für Handel und Industrie in seinem jährlichen Bericht an das Parlament die Auswirkungen aller im Vorjahr angenommener Gesetze auf die Unternehmen.51 Andere Länder präsentieren die Resultate der RFA auf dem Internet. Sowohl auf supranationaler Ebene (Euro- päische Kommission52) als auch innerhalb eines Landes (Québec, Queensland) haben Organisationen ihre eigenen RFA entwickelt. Schliesslich werden nun auch Evaluationen dieser Instrumente durchgeführt. Die OECD verfolgt die Regulierungspolitik ihrer Mitgliedstaaten (namentlich Studien über Dänemark, Irland oder die Niederlande) und hat eine fortgeschrittene Methode entwickelt. Andere Institutionen, wie das National Audit Office (in Grossbritannien) oder das Government Accountability Office (in den Vereinigten Staaten), evaluieren die «KMU-Tests», die ihre jeweiligen Länder durchführen.
3 Bekanntheit
Dieses Kapitel hat zum Ziel, den Bekanntheitsgrad der drei «KMU-Tests» bei den wichtigsten Akteuren des politischen Entscheidungsprozesses auf Bundesebene zu analysieren. In einem ersten Teil versucht die PVK, die Bedeutung der Themen im Zusammen- hang mit den KMU und der Wirtschaft im politischen Entscheidungsprozess zu mes- sen. Danach folgt eine Einschätzung des Bekanntheitsgrades der drei «KMU-Tests» bei den befragten Personen und in den relevanten analysierten Texten. Schliesslich zeigt die PVK auch kurz, wie die Akteure die Qualität der durch die «KMU-Tests» gelieferten Informationen beurteilen.
48 OECD, 1997. 49 OECD, 2002, S. 49.
50 Siehe: http://europa.eu.int/yourvoice/ebtp/
51 OECD, 2000, S. 35.
52 Siehe: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/impact/index_en.htm
3.1 Vertretung der Interessen der KMU und
der Wirtschaft in der Politik der Schweiz Zunächst schien es der PVK notwendig, die Bedeutung der Themen im Zusammen- hang mit den KMU und der Wirtschaft im politischen Entscheidungsprozess auf Bundesebene zu messen. Die allgemeine Sensibilisierung für diese Themen ist häu- fig ein wichtiger Faktor für die Beurteilung der Verwendung der «KMU-Tests» durch die politischen Akteure. So wollte die PVK von den befragten Personen wis- sen, welche Priorität die Schweizer Politik der Vertretung der Interessen der KMU im politischen Entscheidungsprozess einräumt.
Tabelle 2 Priorität der Schweizer KMU-Politik (Anzahl Interviews)
Verwaltung Parlament Externe Total
Sehr wichtig 8 8 1 17 Wichtig 10 2 2 14 Wenig wichtig 1 1 2 4 Unwichtig 0 0 0 0
Quelle: PVK
Wie Tabelle 2 zeigt, ist die Vertretung der Interessen der KMU für die Akteure im Entscheidungsprozess in der Schweiz von grosser Bedeutung, denn 89 der befragten Personen sind der Ansicht, dass die KMU und die Vertretung ihrer Interessen eine wichtige oder eine sehr wichtige Rolle spielen. Man kann einige Unterschiede in der Einschätzung feststellen; so ist das Verhältnis der Personen in der Kategorie «Par- lament», die dieses Thema für sehr wichtig halten, mit 73 % wesentlich höher als in der Kategorie «Verwaltung» (42 %). Mehrere Akteure haben jedoch eingeräumt, dass es häufig einen bemerkenswerten Unterschied gibt zwischen den sehr positiven Aussagen betreffend die KMU auf der einen Seite und der Realität der Handlungen und der Budgets, die weit weniger günstig für sie sind, auf der anderen Seite. Gewis- se Akteure haben auch die mangelnde Systematik in dieser Frage erwähnt: Die politischen Akteure arbeiten eher von Fall zu Fall als auf konsequente Weise. Bei der Bedeutung der Vertretung der Interessen der KMU wurde ein gewisses zykli- sches Verhalten festgestellt, wobei in den Wahljahren diese Problematik erhöhte Aufmerksamkeit geniesst. Die Skepsis oder eine gewisse kritische Distanz ist bei den Personen ausserhalb des Entscheidungsprozesses etwas weiter verbreitet. Meh- rere Akteure haben ausserdem betont, dass auch andere Interessen eine wichtige Rolle in der schweizerischen Politik spielen, wie etwa der Umweltschutz oder die Sozialpolitik. Zusätzlich zur Befragung misst die PVK mit Hilfe der Textanalyse, wie häufig die Entscheidungsträger im Parlament die vermuteten allgemeinen oder KMU-spezi- fischen wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Vorlage thematisieren. Dazu werden die relevanten Textstellen aus der Masse der Kommissionsprotokolle und Plenumsdebatten der gewählten Fallbeispiele herausgefiltert. Eine Textstelle ist dann relevant, wenn sie eine Aussage enthält, in welcher eine Überprüfung oder Evalua-
tion der vermuteten wirtschaftlichen Auswirkungen einer Vorlage oder eine Stel- lungnahme dazu erwähnt wird.53 Zur Illustration einige relevante Textstellen: «Die Investitionen beim Zugang zu Bauten und Anlagen kommen uns volkswirt- schaftlich ganz sicher billiger zu stehen als die Ausgrenzung eines beträchtlichen Teils unserer Bevölkerung.»54 «La nouvelle loi profitera à tous les partenaires en matière de logement. En effet, elle devra promouvoir l’offre de logements à loyer ou à prix modérés pour répondre à la demande des personnes et des familles économiquement défavorisées. Elle renforcera la position des maîtres d’ouvrage et des organisations chargées de la construction de logements d’utilité publique et donnera du travail aux entreprises de la construction et à leur personnel.»55 Im Rahmen dieser Definition einer relevanten Textstelle, konnte die PVK auch ermitteln, ob die Parlamentarier die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die KMU im Spezifischen thematisieren. Es musste aus dem Inhalt jedoch klar ersichtlich sein, dass es sich um KMU handelt. Im Zweifelsfall wurde die Textstelle nicht berück- sichtigt. Dazu zwei Beispiele: «Mein Einzelantrag ist ein kleines zusätzliches Mosaiksteinchen in den andauernden Bestrebungen, die KMU zu entlasten und vor allem ihre Rahmenbedingungen etwas zu verbessern.»56 «Wegen der paritätischen Finanzierung werden die Kosten gerechter verteilt, was vor allem für die kleinen und mittleren Betriebe von Bedeutung ist.»57 Mit Hilfe dieser beiden Analyseschritte bestimmt die PVK die Textmenge als Indi- kator dafür, welche Bedeutung die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die KMU für die Entscheidungsträger im Parla- ment haben. Die PVK hat sich für eine quantitative Textanalyse der Kommissions- protokolle und der Debatten im Plenum entschieden und drückt das Ergebnis in Anzahl Zeilen aus.
53 Unter vermuteten wirtschaftlichen Auswirkungen versteht die PVK Auswirkungen, die mit den durch die Vorlage verursachten Veränderungen der Rahmenbedingungen auf die Wirtschaft zusammenhängen. Inbegriffen sind hier auch die Dimension der Marktakteure (KMUs, Arbeitgeber, -nehmer usw.) und die Dimension der Preise (Inflation, Zinsen, Kosten usw.) für die Wirtschaft.
54 Verhandlungen von National- und Ständerat über das BehiG: AB 2002 N 941.
55 Verhandlungen von National- und Ständerat über das WFG: AB 2003 N 212.
56 Verhandlungen von National- und Ständerat über das BBG: AB 2001 N 1583.
57 Verhandlungen von National- und Ständerat über die Revision EOG: AB 2001 N 1615.
Tabelle 3
Thematisierung der Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft und auf die KMU im Spezifischen in den Kommissionen (K) und im Plenum (P) (in Zeilen)
Revision EOG WFG Armee XXI BehiG BBG BSSE
Quelle K P K P K P K P K P K P Gesamtvolumen 3530 3180 1800 1525 13745 9990 14715 5240 12015 8320 989 2580 Gesamtwirt- schaftliche Aus- wirkungen 232 420 118 227 41 58 596 441 121 192 29 154 Auswirkungen auf KMU im Spezifischen 21 18 – – 3 – 4 47 6 18 10 36
Quelle: PVK
Tabelle 3 zeigt, dass die vermuteten gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen einer Vorlage zwar nur selten, aber dennoch thematisiert werden. Im Falle der Kommis- sionsprotokolle in 2,4 % der Zeilen, im Falle der Debatten im Plenum in 4,8 % der Zeilen. Eine Erklärung dafür könnte sein, dass Entscheidungsträger während öffent- licher Debatten im Plenum vermehrt dazu neigen, sich als Vertreter von bestimmten Interessen (z. B. der Wirtschaft) zu profilieren und dass die Voten dementsprechend klarer ausfallen. Die Textanalyse zeigt, dass andere Themen die Diskussionen bestimmen: finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Hand, die Rolle verschie- dener Akteure (Kantone, Bundesämter usw.), allgemeine Aussagen über die Wirt- schaft, die nicht in direktem Zusammenhang mit den Auswirkungen der jeweiligen Vorlage stehen, die Vorgeschichte der jeweiligen Vorlage, die Mängel und Verbes- serungsmöglichkeiten des aktuellen Gesetzes, die Ausarbeitung verschiedener Details, Definitionen bestimmter Grundbegriffe usw. Wenn man sich auf die einzelnen Fallbeispiele konzentriert, sieht man, dass das WFG mit 10,4 % und die Revision EOG mit 9,7 % die Spitzenreiter sind. Am wenigsten, nämlich in 0,4 % des Gesamtvolumens, wird im Falle der Armee XXI von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Vorlage gesprochen. Sehr selten, nämlich in 0,2 % sämtlicher Protokollzeilen, werden die vermuteten wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Vorlage auf die KMU erwähnt. Es gibt sogar Fallbeispiele, in denen nie über oben genannte Auswirkungen gesprochen wird, so z. B. im Fall des WFG und in den Plenumsdebatten über die Armee XXI. Die PVK stellt fest, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die KMU in den Plenumsdebatten zwar äusserst selten, aber dennoch häufiger als in den Kommis- sionsprotokollen thematisiert werden. Wenn die Parlamentarier die wirtschaftlichen Auswirkungen ansprechen, nehmen diese in 6,2 % der Zeilen explizit Bezug auf die KMU. Diese Prozentzahl ist insbe- sondere in den Fallbeispielen Revision EOG (6 %), BBG (7,7 %) und BSSE (25 %) hoch. Für alle drei dieser Beispiele wurden Verträglichkeitstests durchgeführt, und vor allem das Fallbeispiel BSSE ist durch seine Thematik von grosser Bedeutung für KMU. Andere wirtschaftsrelevante Bereiche, welche von den Parlamentariern ange-
sprochen wurden, sind die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die für die Wirt- schaft entstehenden Kosten, die notwendigen Investitionen usw. Die in den Interviews geäusserten Meinungen und die Ergebnisse der Textanalyse zeigen wesentliche Unterschiede in Bezug auf die Berücksichtigung, durch die politischen Akteure, der allgemeinen wirtschaftlichen Auswirkungen und derjenigen auf die KMU. Es besteht also eine beträchtliche Differenz zwischen ihren Absichten und ihren Handlungen. Vor allem erfolgt offensichtlich keine systematische Behand- lung dieser Themen.
3.2 Bekanntheit der drei «KMU-Tests»
Wie Abbildung 4 zeigt, kennen die meisten der befragten Personen die drei «KMU- Tests» des Bundes. Das Ergebnis der externen Akteure ist nicht aufgeführt, da die PVK nur diejenigen von ihnen befragt hat, welche die Tests kennen.58 Im Durch- schnitt ist die RFA 81 % der befragten Personen bekannt, das Forum KMU 72 % und der Kompatibilitätstest 59 %. Es ist interessant festzustellen, dass das bekannteste Instrument in der Verwaltung die RFA ist (90 %). Der Bundesrat, das seco und die Ämter haben die Information zu diesem Instrument also erfolgreich weitergegeben. Manche Ämter waren für diesen Ansatz schon empfänglich, denn sie beschäftigten sich auch mit Evaluationen oder Einschätzungen unter dem juristischen oder finanziellen Gesichtspunkt oder unter demjenigen der Umwelt. Andere Ämter waren ebenfalls bereits sensibilisiert, da gewisse gesetzliche Klauseln ihnen bereits vorschreiben, die Interessen der Wirt- schaft und der KMU zu berücksichtigen, wie z.B. Artikel 41a des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (SR 814.01). Auf der anderen Seite haben mehrere Ämter angegeben, schon von den RFA gehört zu haben, ohne dass sie jedoch in der Lage waren, genauer zu sagen, um was es sich dabei handelt. Die Verträglichkeitstests (65 %) und das Forum (70 %) sind in der Verwaltung hingegen weniger bekannt. Dieses Ergebnis erstaunt für die Verträglichkeitstests nicht besonders, da sie nur zu einer relativ beschränkten Anzahl Themen durchgeführt werden und nur die Prob- lembereiche betreffen, die in einem engen Zusammenhang mit den KMU stehen. Das Forum KMU ist noch ziemlich unbekannt. Verwaltungsvertreter führen zu Themen, die das Forum behandelt Präsentationen durch (z.B. Behindertengesetz, AHV, Berufsbildung, Abfälle).
58 Die PVK möchte darauf hinweisen, dass sie Mühe hatte, in den externen Kreisen
Personen zu finden, welche die «KMU-Tests» kennen, besonders bei den Medien und an den Universitäten.
Abbildung 4
Bekanntheit der drei «KMU-Tests» (Anzahl Interviews)
RFA
Verwaltung Verträglichkeit
Forum ja nein RFA
Parlament Verträglichkeit
Forum
0 5 10 15 20
Quelle: PVK
Der Kontrast zu den Parlamentariern ist ziemlich deutlich, ist doch dort das Forum KMU am bekanntesten. Die Personalisierung dieses Instruments erlaubt es ihm, von den Parlamentariern besser wahrgenommen zu werden, und es ist auch ihrer Arbeitsmethode besser angepasst. Übrigens sind es vor allem die Parlamentarier, die das Forum kennen, während die Kommissionssekretäre nur selten davon gehört haben. Dies könnte bedeuten, dass das Forum KMU auf Grund persönlicher Bezie- hungen ausserhalb des Parlaments bekannt ist. Im Verlauf der durchgeführten Inter- views hat es sich herausgestellt, dass kein Vertreter des Forums zu Anhörungen der parlamentarischen Kommissionen eingeladen wurde. Paradoxerweise hat das Forum KMU mehr formelle Beziehungen mit der Verwaltung als mit dem Parlament. Die RFA ist vor allem durch das Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen bekannt, viele Akteure sind sich jedoch der für die Verfassung dieses Kapitels verwendeten Analysenormen und Referenzmethoden nicht bewusst. Das am wenigs- ten bekannte Instrument ist der Verträglichkeitstest. Die Parlamentarier, welche ihn kennen, schätzen ihn auf Grund seiner Ausrichtung auf die Unternehmenspraxis und seiner speziellen Konzentration auf die KMU. Mehrere Akteure haben erwähnt, dass sie nur eine oberflächliche Kenntnis der Existenz und des Konzepts dieser drei Instrumente haben und weder ein konkretes Beispiel noch die spezifische Methode und auch kein Mitglied des Forums KMU anführen können. Um eine vergleichende Einschätzung zu erhalten, wollte die PVK herausfinden, welches dieser drei Instrumente das bekannteste im politischen Entscheidungs- prozess ist.
Abbildung 5
Bekanntester «KMU-Test» (Anzahl Interviews)
RFA Angehörte Personen: Verträglichkeit Verwaltung
Forum Parlament
Externe keiner
0 4 8 12 16
Quelle: PVK
Die RFA ist für 41 %, das Forum KMU für 24 % der befragten Personen das bekannteste Instrument. Das Ergebnis ist ziemlich deutlich, es zeigt jedoch auch, dass die Komplementarität dieser Instrumente für die Berücksichtigung der Aus- wirkungen der Gesetzgebung auf die KMU und die Wirtschaft durch alle politischen Akteure notwendig ist. Bemerkenswert ist, dass 22 % der befragten Akteure der Meinung sind, dass alle diese Instrumente wenig bekannt sind. Laut einer grossen Mehrheit ist es nötig, diese drei Instrumente besonders im Parlament besser bekannt zu machen. In der Verwaltung wird die RFA mit grossem Abstand als das bekannteste Instru- ment eingeschätzt, was nicht erstaunt, da die RFA für alle Botschaften obligatorisch ist. Im Parlament sind die Kategorien «Forum», «Verträglichkeit» und «keine» etwa gleich bedeutend; der Verträglichkeitstest wird vor allem auf Grund seiner prak- tischen Anwendung und seiner konkreten Ergebnisse genannt. Die RFA überwiegt dort weit weniger deutlich als in der Verwaltung, obwohl sie als Informationsgrund- lage in allen Botschaften des Bundesrates an das Parlament dient. Schliesslich hat sich die PVK auch die Frage gestellt, welche Akteure des Entschei- dungsprozesses diese drei Instrumente am besten kennen. Laut Abbildung 6 sind die befragten Personen der «Verwaltung», des «Parlaments» und die «Externen» der Ansicht, dass diese Kenntnis vor allem im seco und in den Ämtern zu finden ist. Das bestätigt, dass diese Instrumente vor allem für die vorparlamentarische Phase bestimmt sind. Im Parlament denken die Akteure, dass vor allem das seco diese Instrumente kennt, während man in der Verwaltung der Meinung ist, dass in erster Linie die anderen Ämter sie kennen.
Abbildung 6
Eingeschätzter relativer Bekanntheitsgrad der «KMU-Tests» bei den verschiedenen Akteuren des politischen Entscheidungsprozesses (Unterschied zwischen positiven und negativen Antworten; mehrere Antworten möglich)
8 Angehörte
4 Personen:
-4 Verwaltung -12 Parlament Externe en t te r co sr t ne Äm Se a te la m Bu Ex r Pa nd r e
Quelle: PVK Anmerkung: Eine positive (negative) Zahl gibt an, dass die befragten Personen der Kategorien «Verwaltung», «Parlament» und «Externe» der Ansicht sind, der erwähnte politische Akteur kenne (kenne nicht) die drei «KMU-Tests».
Es herrscht praktisch völlige Einigkeit, was die geringe Bekanntheit dieser Instru- mente im Parlament angeht. Sogar die befragten Parlamentarier sind der Meinung, dass diese Instrumente im Parlament wenig bekannt sind. Mehrere Vertreter der Verwaltung haben überdies festgehalten, dass angesichts zahlreicher parlamenta- rischer Vorstösse die Abgeordneten diese Instrumente nicht kennen. Insbesondere haben die Tests Mühe, sich gegenüber der von den Interessengruppen gelieferten Information durchzusetzen. Mehrere Vertreter der Verwaltung stellen sogar die Notwendigkeit in Frage, den Parlamentariern diese drei Instrumente bekannt zu machen. Die Parlamentarier sollten sich mit den in den Botschaften vermittelten Informationen begnügen. In geringerem Masse sind die befragten Personen auch der Ansicht, dass die Akteure ausserhalb des Entscheidungsprozesses (Medien, Universitäten, Lobbys usw.) diese Tests nicht kennen. Die externen Akteure sind also über das Bestehen dieser Instru- mente nicht wirklich informiert. Schliesslich wird auch auf der Ebene des Bundesrates der Bekanntheitsgrad der «KMU-Tests» nicht allzu hoch eingeschätzt. Dies liegt wahrscheinlich daran, dass die in den RFA enthaltene Information im Entscheidungsprozess nicht bis auf diese Stufe hinauf gelangt. Ein anderer Indikator für die Bekanntheit dieser Tests bei den Akteuren des Ent- scheidungsprozesses ist die Analyse der parlamentarischen Vorstösse. Die Abgeord- neten und der Bundesrat können sie in ihren Vorstössen, ihren Antworten oder ihren Stellungnahmen erwähnen. Wie in den Kapiteln 2.1 und 2.1.2 erwähnt, ist der Anstoss für den Einsatz dieser drei Instrumente und für die Weiterführung der Ver- träglichkeitstests in Motionen und Postulaten zu finden.
Tabelle 4
Erwähnung der «KMU-Tests» in den parlamentarischen Vorstössen, einschliesslich der Antworten des Bundesrates (Anzahl)
2000 2001 2002 2003
Parlamentarische Vorstösse 1263 1326 1317 1222 «KMU-Tests» 1 2 3 6
Quelle: PVK
Wie Tabelle 4 zeigt, wurden die drei «KMU-Tests» seit ihrer Einführung im Jahr 2000–2003 insgesamt 12mal erwähnt, d.h. in 0,2 % der parlamentarischen Vor- stösse. Ihre Erwähnung hat zwar deutlich zugenommen, bleibt jedoch weiterhin auf einem äusserst schwachen Niveau. Die PVK stellt fest, dass die drei «KMU-Tests» etwa gleich oft genannt werden. Sie tauchen am häufigsten in der Antwort oder der Stellungnahme des Bundesrates auf. Schliesslich werden diese Instrumente haupt- sächlich in den Motionen und Interpellationen zitiert. Eine andere interessante Informationsquelle ist die Textanalyse der Fallbeispiele. Die PVK hat sich dabei besonders auf die Anzahl Nennungen der «KMU-Tests» konzentriert, um auf diese Weise eine Aussage über deren Bekanntheitsgrad machen zu können. Die PVK hat also in den Protokollen nach einer ausdrücklichen Erwäh- nung der Begriffe Regulierungsfolgenabschätzung, KMU-Verträglichkeitstest und Forum KMU gesucht. Die RFA stellt die eigentliche Methode dar, wie das relevante Kapitel in der Botschaft des Bundesrates geschrieben werden soll. Deshalb weitet die PVK ihre Analyse aus, indem sie auch das Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen in der Botschaft berücksichtigt. Tabelle 5 ist zu entnehmen, dass in keinem der Fallbeispiele die «KMU-Tests» aus- drücklich erwähnt werden. Die PVK hat in keinem der Protokolle die Begriffe Regulierungsfolgenabschätzung, Verträglichkeitstest oder Forum KMU gefunden. Die geringe Zahl der Nennungen der «KMU- Tests» im Parlament spricht nicht für einen hohen Bekanntheitsgrad dieser Instrumente.
Tabelle 5
Nennungen der «KMU-Tests» in den Kommissionen (K) und im Plenum (P) (in Zeilen)
Revision EOG WFG Armee XXI BehiG BBG BSSE
Quelle K P K P K P K P K P K P «KMU-Tests» – – – – – – – – – – – – Kapitel in der Botschaft 31 – 4 7 – – 65 – 9 – 15 –
Quelle: PVK
Anders verhält es sich mit dem Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen in der Botschaft. Es wird zwar äusserst selten erwähnt – gemessen am Gesamtvolumen in 0,2 % der Textmenge – aber es wird erwähnt. Die PVK findet keine Korrelation zwischen der Thematisierung der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen (s. Tab. 3) und der Häufigkeit der Nennungen des Kapitels in der Botschaft: In 4,9 % der Fälle ist das relevante Kapitel in der Botschaft die Informationsquelle für Aussagen über wirtschaftliche Auswirkungen. Neben dieser Informationsquelle stützen sich die Parlamentarier auf Wirtschaftsverbände, praktische Erfahrungen, die Medien, die Partei oder den Vergleich mit internationalen Normen. Oft ist jedoch nicht ersicht- lich, woher die Parlamentarier ihre Informationen beziehen. Ausserdem ist zu beobachten, dass das relevante Kapitel, ausser im Fallbeispiel WFG, ausschliesslich in den Kommissionsprotokollen zu finden ist und nicht in den Plenumsdebatten. Dies ist wahrscheinlich dadurch zu erklären, dass während den Kommissionssitzungen Detailberatungen stattfinden, man sich vermehrt auf die bundesrätliche Botschaft stützt und seine Informationsquellen eher angibt. Hier ist zu bemerken, dass häufig auch Bundesräte, Vertreter der Bundesverwaltung, kantonale Regierungsvertreter oder sonstige Experten zu Kommissionssitzungen eingeladen werden. Die PVK stellt fest, dass sich das Fallbeispiel BehiG durch relativ viele Erwähnungen des Kapitels über die wirtschaftlichen Auswirkungen auszeichnet, was aber vor allem auf Nennungen durch Bundesvertreter zurückzufüh- ren ist. Interessant ist dies, weil die Verwaltung für die Formulierung dieses Kapitels zwar zuständig ist, es aber nur in einem der Fallbeispiele erwähnt. Von den Parla- mentariern wird es hingegen in fünf der sechs Fallbeispiele als Informationsquelle verwendet. Paradoxerweise greifen also die Parlamentarier in ihrer Argumentation häufiger auf diese Art von Information zurück als die Verwaltungsvertreter.
3.3 Informationsgehalt der «KMU-Tests»
Die PVK hat den Begriff der Bekanntheit der «KMU-Tests» erweitert und sich auch kurz mit der Qualität der daraus hervorgehenden Information befasst.59 Die formelle Qualität einer RFA oder eines Verträglichkeitstests sowie die Verwendung aner- kannter Methoden und verlässlicher Daten sind, laut der Literatur60, mögliche Ent- scheidungsfaktoren für ihre Nutzung und Wirkung. Tabelle 6 zeigt, dass die befragten Akteure die durch die drei «KMU-Tests» gelie- ferte Information sehr unterschiedlich einschätzen, ihnen insgesamt allerdings eher kritisch gegenüberstehen. Dieses breite Meinungsspektrum kann durch die grosse Anzahl der RFA, Verträglichkeitstests und Empfehlungen des Forums KMU erklärt werden. Am positivsten bewertet werden die «KMU-Tests», die in wirtschafts- politischen Bereichen durchgeführt wurden. Die Verwaltung ist in ihrer Bewertung im Durchschnitt positiver als das Parlament. Die Ursache dafür könnte sein, dass die Verwaltung diese Information erstellt (Botschaft, Stellungnahme des Forums), während das Parlament sie anwenden muss. Mehrere der befragten Personen bedauern das Fehlen von verfügbaren, relevanten Statistiken. Andere betonen die
59 Die in der Projektskizze vorgeschlagene Variante 1, die sich mit der Qualität des Inhalts der «KMU-Tests» auseinandersetzte, war nicht gewählt worden, sondern stattdessen die in dieser Evaluation behandelte Variante 2.
60 Williams, de Laat et Stern, 2002, S. A41.
unterschiedlichen Bedürfnisse der Ämter und halten fest, dass ein Einheitsrahmen für die Durchführung der RFA Probleme bereiten kann. Schliesslich wird auch die fehlende Unterscheidung zwischen den kurzfristigen und den langfristigen wirt- schaftlichen Auswirkungen und den damit verbundenen Risiken kritisiert. Das Eidgenössische Finanzdepartement überlegt sich Änderungen an den Methoden des RFA im Bereich der Regulierung der Finanzmärkte.
Tabelle 6
Qualität des Informationsgehalts der «KMU-Tests» (Anzahl Interviews)
Verwaltung Parlament Externe Total
Sehr gut 1 0 0 1 Gut 5 3 1 9 Befriedigend 3 4 1 8 Unbefriedigend 3 5 2 10 Unterschiedlich 4 0 1 5
Quelle: PVK
Im Parlament sind die Ansichten geteilt zwischen den Personen, welche dieser Art Information aus der Verwaltung vertrauen und denen, welche sie zu allgemein oder zu wenig kritisch finden. Die positiven Seiten der Gesetzgebung sind in den meisten Fällen wiederzufinden, häufig ohne quantitative Begründung. Die Sprache wird als zu verwaltungslastig eingeschätzt, die Daten als nicht präzise genug, Alternativen fehlen und die Schlussfolgerungen sind für manche zu vage. Diese Information ist häufig nur eine von vielen Quellen und tritt in Konkurrenz mit derjenigen der Inte- ressengruppen, der Medien oder der Universitäten. Die Informationsflut ist für viele Akteure auch ein Problem, da sie nicht über die Ressourcen verfügen, um diese Information befriedigend verarbeiten zu können. Auch die Personen ausserhalb des Entscheidungsprozesses sind ziemlich kritisch. Eine von ihnen teilt mit, dass sie diese Information nicht für wissenschaftliche Zwecke oder für eine spätere Evaluation verwendet, während dies doch gerade eines der Ziele der RFA ist. Eine andere Person hält fest, dass die von den RFA gelieferten Informationen ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln können. Schliesslich erwäh- nen mehrere Akteure, dass sie die, namentlich im Kapitel «Wirtschaftsfolgen» der Botschaften, gelieferte Information nicht prioritär ansehen. Mehr im Detail ist zu erwähnen, dass die Verträglichkeitstests häufig für ihre man- gelnde Repräsentativität kritisiert werden, da sie auf Interviews mit rund einem Dutzend KMU basieren, während in manchen Branchen mehrere tausend KMU tätig sind. Andererseits werden diese Tests häufig von Generalisten des seco durch- geführt, die nicht immer über optimale Spezialkenntnisse verfügen. Die PVK hält fest, dass eine Unterstützung durch die zuständigen Ämter nur spärlich erfolgt. Hin- gegen ist der hauptsächliche positive Punkt, dass die mit Vertretern von Unter- nehmen geführten Gespräche ermöglichen, sich mit der Realität ihrer Probleme auseinander zu setzen und so die Filter der Berufsverbände zu umgehen.
Die Empfehlungen des Forums KMU werden häufig mit Stellungnahmen anderer Akteure aus Wirtschaftkreisen verbunden und auch als solche behandelt. Die Tat- sache, dass diese Empfehlungen auf den Resultaten der Verträglichkeitstests basie- ren, wir von den Akteuren des Entscheidungsprozesses kaum wahrgenommen. Zum Abschluss der qualitativen Bewertung der «KMU-Tests» nimmt die PVK auch Bezug auf die Studie des seco über die Qualität der RFA.61 Sie benotet die RFA gemäss den in den Richtlinien des Bundesrates enthaltenen Kriterien sowie einem allgemeinen Qualitätsurteil. Die Studie behandelt die Information von 42 Bot- schaften, die in den Jahren 2001–2003 vorgelegt wurden. Einige Aspekte sollen hier festgehalten werden. Laut dem seco werden die RFA im Allgemeinen gut durchge- führt, auch wenn Verbesserungen in mehreren Bereichen möglich sind. Allerdings sind die grossen Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen RFA hervorzuheben: Bei einem möglichen Maximum von 30 Punkten erhält die beste RFA 27 und die schlechteste 7 Punkte. Die RFA, welche zu Gesetzen im Bereich der Wirtschaft gemacht werden, sind im Durchschnitt von besserer Qualität als diejenigen zu den Gesetzen in anderen Bereichen. Wie Tabelle 7 zeigt, lässt sich keine massgebliche Verbesserung der Qualität der RFA im Verlauf der Jahre feststellen, eher das Gegen- teil ist der Fall.
Tabelle 7 Durchschnittliche Qualität der RFA (2001–2003)
2001 2002 2003
Anzahl analysierter Botschaften 8 20 14 Durchschnittsnote (Maximum: 30) 19,1 15,2 15,2
Quelle: PVK, basierend auf seco, 2004, Tabelle 2.
Nur in 29 % der Botschaften werden sämtliche fünf Kontrollpunkte der RFA behan- delt. Mängel sind vor allem bei den zahlenmässigen Angaben (über Kosten, Nutzen und Alternativen) festzustellen sowie bei der Erwähnung der vom Gesetz negativ betroffenen Akteure und den Details der wirtschaftlichen Auswirkungen. Es wurde noch keine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. In Anbetracht der Erfahrungen anderer Länder erstaunen diese Ergebnisse nicht. In den meisten Ländern ist die Nicht-Einhaltung der Normen und Leitlinien für den Inhalt der RFA gängig.62 Die Studie des seco empfiehlt, dass die RFA früher im Entscheidungsprozess durch- geführt werden, dass sie den Schwerpunkt auf die Quantifizierung und die monetäre Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen legen, dass sie einem breiteren Publikum zur Verfügung stehen und dass sie auch zu Gesetzen durchgeführt werden, die bereits in Kraft sind.
61 seco, 2004.
4 Nutzung
In diesem Kapitel hat die PVK versucht, die Nutzung der drei «KMU-Tests» durch die wichtigsten Akteure im politischen Entscheidungsprozess zu beurteilen, die sich strukturiert mit den wirtschaftlichen Auswirkung von Gesetzestexten auseinander setzen. Im ersten Teil geht es um die Nutzung der Tests im vorparlamentarischen Verfahren und um die besondere Funktion der Ämter, welche Gesetzesentwürfe und Botschaften verfassen. Der zweite Teil befasst sich mit der Nutzung der Tests in der parlamentarischen Phase. Der letzte Teil zieht einen Vergleich mit dem Kapitel über die finanziellen Auswirkungen in den Botschaften.
4.1 Nutzung in der vorparlamentarischen Phase
Die Nutzung der RFA und der beiden anderen Tests durch die Ämter in der vor- parlamentarischen Phase ist von entscheidender Bedeutung, denn da nehmen die Entscheidungen Gestalt an.63
4.1.1 Politische Unterstützung und Nutzung
auf höchster Ebene Mehrere befragte Personen weisen darauf hin, dass die Nutzung der «KMU-Tests» im Entscheidungsprozess von der politischen Unterstützung auf höchster Ebene abhängt. Die OECD hat dasselbe festgestellt. Die Departementsvorsteher müssen einen gewissen Druck auf die Ämter ausüben, damit diese Instrumente systematisch verwendet werden. Das Kapitel 2 verweist auf die wichtigsten vom Bundesrat und vom EVD auf Grund von parlamentarischen Vorstössen ergriffenen Massnahmen. Die Mehrheit der befragten Personen hat jedoch darauf hingewiesen, dass die RFA und die beiden anderen Instrumente weder auf Departements- noch auf Bundesrats- ebene diskutiert werden. Die Diskussionen über die RFA gelangen nicht bis auf diese Stufe hinauf. Die Ämter scheinen die Erwartungen der Departemente und des Bundesrates zu erfüllen. Oder aber das seco schöpft seinen Handlungsspielraum nicht aus (siehe Kap. 4.1.7). Die Diskussion über die RFA und die wirtschaftlichen Auswirkungen verbleibt somit auf der Ebene der Ämter. Der Amtsdirektor ist verantwortlich für den Inhalt der Botschaft, welche an den Bundesrat weitergeleitet wird. Die Sensibilisierung für die wirtschaftlichen Auswirkungen neuer Gesetze bei der Vorbereitung der Bundesratssitzungen oder für die Departementsvorsteher geschieht nämlich nicht über die RFA oder die andern Tests, sondern eher indirekt. So müssen beispielsweise gewisse Ämter ihrem Departementsvorsteher Beispiele zur Veran- schaulichung der Folgen für die KMU liefern.
63 Sciarini, 2003, S. 598.
4.1.2 Nutzung der RFA
Bei Betrachtung des legislativen Entscheidungsprozesses in der Schweiz, wie er im Kapitel 2.2 ausgeführt ist, muss zuallererst festgestellt werden, dass der politische Impuls in mehreren Fällen sehr präzise ist. Die politische Ausrichtung des Dossiers ist klar definiert, beispielsweise durch eine parlamentarische Initiative oder durch die Übernahme von internationalen Normen. Eine RFA kann dann keine strate- gischen Alternativen bieten. In andern Fällen jedoch gibt der verfügbare Handlungs- spielraum der RFA genug Raum, um einen Einfluss auszuüben. Im Anschluss an den Impuls werden die meisten Gesetze zuerst von einer Experten- gruppe vorbereitet. Diese Gruppe erörtert die mit dem Gesetz verfolgten Ziele und die wichtigsten damit verbundenen Massnahmen. In einigen Fällen untersucht ein Forschungsprogramm die mit der Verabschiedung oder der Änderung eines Gesetzes verbundenen Erwartungen. In diesem Stadium sind wirtschaftliche Überlegungen und die Auswirkungen des Gesetzes immer ein Thema, auch wenn eine solche Diskussion nicht auf harmonisierten Grundlagen erfolgt. Nur in einem einzigen Fall konnte die PVK feststellen, dass die RFA bereits bei der Sitzung der Expertengruppe verwendet worden war. Die Leitlinien und das Handbuch der RFA waren bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs massgebend. Das vorparlamentarische Verfah- ren führt zu einer ersten Entscheidung. Der Bundesrat verabschiedet seinerseits die Leitlinien der Revision und beauftragt das zuständige Amt. In der Regel sind es die Ämter selbst, die eine RFA durchführen. In den meisten Fällen bereitet eine Gruppe von 3–10 Personen das Gesetz vor und verfasst die Botschaft. Nicht der Projektleiter führt in der Regel eine RFA durch, sondern ein einzelner wissenschaftlicher Mitarbeitender. Oftmals hat dieser auch noch andere Aufgaben. In den kleinen Ämtern erfolgen die Zusammenarbeit und der Infor- mationsaustausch schnell: Die Mitarbeiter können die vorzubereitenden und zu verfassenden Texte untereinander aufteilen. Wenn den Ämtern mitgeteilt wird, dass sie eine RFA zum Gesetz durchführen müssen, reagieren diese oft mit Unmut. Sie fassen dies als eine zusätzliche Pflicht auf, abgesehen von den fehlenden Mitteln oder den ungenügenden Fachkenntnissen für deren Durchführung. Diese Reaktion ist besonders bei den Ämtern verbreitet, die wenig Erfahrung bei der Vorbereitung
von neuen Gesetzen haben. Gewisse Ämter sind damit nur alle vier oder fünf Jahre konfrontiert. Nur wenige der mit einem Gesetzesentwurf betrauten Personen haben in der Folge erkannt, dass ihnen dieses Instrument einen Nutzen gebracht hat und dass das Verfahren disziplinierter abgewickelt werden konnte. Die RFA macht das Amt auf die Auswirkungen der Gesetze aufmerksam und zeigt auf, was es über die wirtschaftlichen Folgen weiss respektive nicht weiss. Die Analyse hat die Ämter ermuntert, ihr Know-how zu verbessern, die Auswirkungen ihrer Gesetze mehr zu hinterfragen und Hypothesen zu prüfen. Die Informationen über die wirtschaftlichen Auswirkungen werden überarbeitet oder vertieft, sobald die Massnahmen beschrie- ben sind, und umgekehrt. Es besteht also ein Austausch zwischen den für das Gesetz verantwortlichen Personen und eine wechselseitige Anpassung von Gesetzesartikel und wirtschaftlicher Auswirkung. Im Verfahren selbst findet somit ein Feedback statt. Der Gesetzesentwurf geht danach in die Konsultationsphase. Das EVD empfiehlt, vor dem Beginn des Vernehmlassungsverfahrens eine provisorische RFA durch- zuführen und sie in die den betroffenen Kreisen vorgelegte Dokumentation zu integ-
rieren.64 Die Vernehmlassungsunterlagen müssen eine qualifizierte Meinung über die Frage enthalten, wer durch die vorgeschlagene Regelung einen Vorteil hat und wer nicht. Die konsultierten Kreise können sich danach dieser Meinung anschliessen oder sie in Frage stellen. Diese Meinung basiert auf einer RFA.65 Es sei daran erin- nert, dass es beim Vernehmlassungsverfahren darum geht, den Interessengruppen, wie Wirtschaftsverbänden, die Möglichkeit zu geben, ihren Standpunkt bereits bei den Vorbereitungen zur Gesetzgebung darzulegen.66 Im Vernehmlassungsverfahren erfolgt bereits eine Berücksichtigung auf Grund der Reputation, was heisst, dass seitens der Bundesverwaltung den gewichtigsten Akteuren mehr Gehör geschenkt wird.67 Auch wenn das Vernehmlassungsverfahren den Entscheidungsprozess etwas verlangsamt, so kann damit doch verhindert werden, dass zu stark kritisierte Ent- scheidungen getroffen werden. Was das Ämterkonsultationsverfahren betrifft, müssen die Bundeskanzlei, das Bun- desamt für Justiz (BJ) und die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) immer kon- sultiert werden68, wohingegen der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, das Eid- genössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und das Bundesamt für Statistik von Fall zu Fall konsultiert werden. Mehrere befragte Personen haben bestätigt, dass das seco nicht immer konsultiert wird. Ausserdem ist die RFA nur selten in den abgegebenen Unterlagen enthalten. Wenn Konsultationen stattfinden, werden sie oft mündlich, in Sitzungen oder per E-Mail durchgeführt. Es ist anzu- merken, dass die meisten befragten Personen über keine Beispiele von Stellungnah- men eines Amtes über die wirtschaftlichen Auswirkungen verfügen, wie sie in der Dokumentation beschrieben sind. Sogar die Bundeskanzlei hat sich noch nicht konkret über die formellen Verfahren oder die vernachlässigten Punkte geäussert, auch nicht über die Übereinstimmung des Kapitels mit dem Legislaturplan oder mit den früheren Erklärungen des Bundesrates. Die Wettbewerbskommission kann im Vernehmlassungsverfahren gemäss Artikel 45 und 46 des Kartellgesetzes (RS 251) auch eine Stellungnahme zu Entwürfen von Gesetzeserlassen abgeben, welche den Wettbewerb beschränken oder verfälschen. Bis heute hat sie von der Möglichkeit, durchgeführte RFA zu beanstanden oder Änderungen vorzuschlagen, nicht
Gebrauch gemacht. Die RFA wird manchmal zwar abgeändert, dies jedoch infolge von kritischen Beurteilungen von Artikeln des Gesetzesentwurfs. In der Dokumentation für die externe Vernehmlassung ist die RFA auch nicht ent- halten, aus dem einfachen Grund, dass sie bei Abgabe der Dokumentation in der Regel noch nicht durchgeführt wurde. Beim Vernehmlassungsverfahren gibt es somit keine Änderung. Eines der Ziele der RFA, nämlich das Vernehmlassungs- verfahren zu vereinfachen, wurde somit offensichtlich nicht erreicht. Die Öffentlich- keit hat keine Möglichkeit Stellung zu nehmen und die Einbindung der betroffenen Gruppen wird nicht verstärkt. In den wenigen Fällen, wo in der Vernehmlassungsdokumentation eine RFA enthal- ten ist, gab es keine Stellungnahmen zu den im entsprechenden Kapitel dargestellten wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Stellungnahmen bezogen sich fast ausschliess- lich auf die verschiedenen Gesetzesartikel und auf sehr punktuelle Massnahmen. Die
64 EVD, 2000, S. 8.
65 Bundesrat, 2000, S. 951.
66 Sciarini, 2003, S. 599.
67 Sciarini, 2003, S. 605.
68 BJ, 2002, S. 49.
befragten Personen sind einhellig der Meinung, dass das Vernehmlassungsverfahren für den Entscheidungsprozess eindeutig nützlicher und wichtiger ist als die RFA. Im Allgemeinen wird die RFA somit erst bei der Endredaktion der Botschaft zuhan- den des Parlaments durchgeführt, und dies auch nur, weil es vorgeschrieben ist. Sie kommt also sehr spät im Entscheidungsprozess zum Zug, d.h. zu einem Zeitpunkt, in dem alle Entscheide der vorparlamentarischen Phase bereits gefällt worden sind. Es bleibt nur noch eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen und das Kapitel über die wirt- schaftlichen Auswirkungen zu schreiben. Die Ämter machen dann eine Zusammen- fassung der Informationen, welche oft schon an anderen Stellen in der Botschaft enthalten sind. In diesen Fällen bringt die RFA im vorparlamentarischen Verfahren also gar nichts. Auch die zwei RFA, welche in der Studie des seco am besten abge- schnitten haben, wurden erst kurz vor Redaktionsschluss der Botschaften durch- geführt. Den zwei Ämtern standen mehrere interne oder externe Dokumentations- quellen zur Verfügung sowie Statistiken, die zusammengefasst und unmittelbar vor deren Verabschiedung in die Botschaft integriert wurden. Sie haben also die RFA weder als Steuerinstrument noch als Entscheidungsinstrument oder zur internen Information benutzt. In den Ämtern gibt es keinen Kulturwandel. Mehrere Ämter sehen in der RFA ein Instrument, das «nicht auf ihrem Mist gewach- sen» ist. Dieses in einem andern Amt entwickelte Verfahren wird sehr unterschied- lich beurteilt. Gewisse Personen sind nicht überzeugt, dass die Nutzung der RFA wichtig ist. Die Passivität oder der Widerstand der Ämter gegenüber diesem Instru- ment ist ein entscheidender Einflussfaktor für dessen geringe Nutzung, weshalb es im Entscheidungsprozess auch nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingesetzt wird. Es wird als eine zusätzliche Übung angesehen, etwa wie die Verträglichkeit mit dem europäischen Recht. In andern Fällen wird die RFA sogar als eine Gefährdung für den Gesetzesentwurf selbst angesehen. Das Amt will ihn durchbringen können. Die mögliche negative Auswirkung auf die KMU oder auf die Wirtschaft allgemein wird damit bagatellisiert, ignoriert, ja sogar nicht einmal bekannt gemacht. Nur in einem Fall hat die PVK einen prinzipiellen Einwand gegen die RFA verzeichnet, nämlich
dass diese nur einen Teilaspekt des politischen Vorgehens darstelle. Mit der RFA verändert sich die Debatte, was mit ein Grund ist, dass sie umstritten bleibt und schwierig anzuwenden ist.69 Für die meisten Vertreter der Bundesverwaltung ist die RFA kein Entscheidungs- instrument, nicht einmal ein Steuerinstrument. Was insbesondere die für einen Gesetzesentwurf vorgeschlagenen politischen Varianten betrifft, dient die RFA eher der nachträglichen Rechtfertigung der getroffenen Wahl und weniger als Arbeits- instrument, um diese Wahl überhaupt zu treffen. Der Entscheid bleibt politisch. Die RFA leistet nur einen Beitrag zu mehr Transparenz in den Botschaftskapiteln über die wirtschaftlichen Auswirkungen.
4.1.3 Nutzung des Forums KMU
Das Forum KMU konzentriert sich jetzt an seinen Sitzungen auf zwei bis drei Punkte. Es ist zwischen zwei Zielen hin- und hergerissen: einerseits wissenschaftlich optimale Lösungen zu entwickeln und anderseits zwischen den verschiedenen sekto- riellen Interessen seiner Mitglieder einen Kompromiss zu finden. Im Gegensatz zu
69 OECD, 2002, S. 51.
den meisten andern ausserparlamentarischen Kommissionen fällt es dem Forum KMU weniger schwer, einen Kompromiss zu finden.70 Die horizontalen Themen (Rechnungslegungsgesetz, Arbeitsrecht, MwSt., Lohnausweis) werden in der Regel von allen Mitgliedern des Forums KMU diskutiert, während spezielle Themen (Abfall, Tourismuswerbung) nicht unbedingt die Aufmerksamkeit von allen mobi- lisieren. Gestützt auf die Verträglichkeitstests, auf die praktischen Erfahrungen seiner Mit- glieder und auf Gespräche mit Vertretern der interessierten Kreise, findet das Forum KMU praktische Lösungen für komplexe Probleme. Die Belastung des zuständigen Amts wird dadurch geringer, auch wenn es tatsächlich nur ein Belastungstransfer ist, da das seco diesen Test durchführt. Einige Ämter in der Bundesverwaltung haben von positiven Erfahrungen mit dem Forum KMU berichtet. Für einige Personen kommt eine Stellungnahme des Forums KMU fünf normalen Stellungnahmen gleich. Es wurde auf einige Punkte hinge- wiesen, die zu Änderungen geführt haben, insbesondere in den Verordnungen (MwSt., Rechnungslegungsrecht). In den meisten Fällen bezieht sich die Kritik auf die Schwerfälligkeit des Forums KMU. Mehrmals hat es zu spät in den Entscheidungsprozess eingegriffen und konnte ihn deshalb nicht spürbar beeinflussen. Die mangelnde Weiterverfolgung ist auch ein immer wieder vorgebrachter Kritikpunkt. Dies ist nicht weiter erstaunlich auf Grund des Milizcharakters der Kommission sowie des Personal- und Infra- strukturmangels. Einige haben auch bemängelt, dass es den Mitgliedern des Forums KMU an Fachwissen fehlt oder dass sie zu politischen Lösungen neigen, die von Interessenverbänden stammen.
4.1.4 Nutzung des Verträglichkeitstests
Der Verträglichkeitstest wird von einem Mitarbeiter des seco vorbereitet (Frage- bogen, Auswahl der Unternehmen, Konsultation des betroffenen Amtes), von meh- reren Personen durchgeführt (früher Praktikanten und Zivildienstleistende) und schliesslich von demselben Mitarbeiter ausgewertet. In der Praxis sind die betroffe- nen Ämter nicht an der Durchführung des Tests bei den KMU beteiligt. Manchmal werden Sie für die Formulierung der Fragen herangezogen, doch eine wirkliche Reaktion zeigen sie erst, wenn sie mit den Resultaten konfrontiert sind. Die Resultate der Verträglichkeitstests werden dem Forum KMU immer vorgelegt. Doch von den 24 vom seco durchgeführten Verträglichkeitstests hat das Forum KMU nur in zehn Fällen Empfehlungen abgegeben. Die Verträglichkeitstests wer- den somit mehrheitlich nicht direkt verwendet, entweder weil die politische Agenda geändert hat oder weil sich die Interessen der Mitglieder des Forums verschoben haben. In sehr seltenen Fällen wurden die Ergebnisse des Verträglichkeitstests in die RFA integriert und waren in der Botschaft enthalten.
70 Es gibt zum Beispiel Unterschiede zwischen den Vertretern von exportorientierten KMU und denjenigen von auf den einheimischen Markt ausgerichteten KMU oder zwischen den Vertretern von KMU aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen.
Für mehrere befragte Entscheidungsträger ist der Verträglichkeitstest eher belanglos und kommt nur in besonderen Situationen zum Zug. Er konzentriert sich auf die Probleme des praktischen Vollzugs und erhebt nicht den Anspruch, grosse Ver- änderungen herbeizuführen. Auch wird ein Grossteil der Verträglichkeitstests auf Verordnungsebene durchgeführt. Er kann auf Probleme hinweisen, die von den spezialisierten Ämtern zwar erkannt, jedoch nicht als prioritär eingestuft wurden. Diese Ämter verfügen manchmal über ihr eigenes Netzwerk von Kontakt- unternehmen, und die Informationen, die durch den vom seco bei andern Unterneh- men durchgeführten Test gewonnen werden, vermitteln eine neue Sichtweise. Die so weitergeleiteten Informationen werden in der Regel von den Ämtern positiver auf- genommen, denn sie werden innerhalb der Bundesverwaltung produziert und stam- men nicht von externen Interessenverbänden. In einigen Fällen jedoch ist der Test nicht auf das richtige Ziel ausgerichtet und untersucht einen vernachlässigbaren Aspekt einer Gesetzgebung. Dieser Test verlangt die engste Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Amt und dem seco. Für die Durchführung des Tests wird weniger stark zusammen- gearbeitet, aber wie für die RFA wird ebenfalls ein längerfristiger Sensibilisierungs- effekt angestrebt. Die Ämter können die objektiven Ergebnisse einer von der Bun- desverwaltung durchgeführten Evaluation verwenden.
4.1.5 Koordination der drei «KMU-Tests»
Bei diesen drei für die Erarbeitung eines Gesetzes dienenden Instrumenten gilt der Grundsatz, dass die RFA auf Gesetzesebene wichtiger ist als auf Verordnungsebene, weil sie sich mit den gesamtwirtschaftlichen Folgen für alle interessierten Kreise befasst. Die Optik der KMU ist ein Aspekt davon. Sobald die Gesetzgebung umge- setzt ist und die Ämter die Gesetze konkretisieren, konzentrieren sich die Verträg- lichkeitstests und die Stellungnahmen des Forums auf die mit der Anwendung der Gesetze verbundenen Kosten für die KMU. Bezüglich der Koordination zwischen den drei «KMU-Tests» sind sich die befragten Personen nicht einig. Manche sind der Meinung, dass diese drei Instrumente unab- hängig voneinander eingesetzt werden können. Ihre Ziele und ihre Verfahren sind nicht ganz identisch. Gerade deswegen möchten andere Akteure eine verstärkte Koordination. Die Ergebnisse der Verträglichkeitstests und die Stellungnahmen des Forums KMU sollten in die RFA aufgenommen werden. In den Botschaften über die von der PVK gewählten praktischen Fälle verwies jedoch keine RFA auf diese Instrumente. Die Stellungnahmen des Forums werden manchmal im Kapitel über die Vernehmlassungsergebnisse zusammengefasst. Zu bemerken ist, dass auf Grund der Restrukturierung des seco die Zuständigkeiten neu aufgeteilt wurden. Für die RFA ist die Direktion für Wirtschaftspolitik und für die Verträglichkeitstests und das Forum KMU die Direktion für Standortförderung zuständig. Die Verantwortlichkeiten und die Ressourcen wurden also getrennt.
4.1.6 Durchführungszeitpunkt
Die drei «KMU-Tests» können im vorparlamentarischen Verfahren, dessen Phasen in Kapitel 2.2 beschrieben sind, zu verschiedenen Zeitpunkten durchgeführt werden. Der Zeitpunkt ist sehr oft entscheidend71 und spielt eine wichtige Rolle in der Nut- zung der Tests sowie in deren Auswirkungen. Wie jede Organisation hat auch die Bundesverwaltung in den verschiedenen Phasen des Entscheidungsprozesses ein Informationsbedürfnis. Auf Grund der in mehreren Ländern beobachteten Praxis und gemäss den Empfeh- lungen der OECD müssen die RFA frühzeitig im Entscheidungsprozess vorgenom- men werden, damit sich das mit dem Gesetzesentwurf beauftragte Amt auf eine breitere Entscheidungsgrundlage stützen, mögliche Alternativen vertieft diskutieren und die Kosten der Regulierung einbeziehen kann. Das EVD empfiehlt eine RFA in zwei Etappen: Zu beginnen ist mit einer Vor-RFA, welche sich hauptsächlich mit den Alternativen und den ersten Abschätzungen der Auswirkungen befasst und deren Ergebnisse im Begleitbericht des Vernehmlassungsdossiers enthalten sind. Danach folgt, basierend auf den Ergebnissen der internen und externen Konsulta- tionen, eine definitive RFA, welche die zusammengetragenen neuen Daten enthält und dem Parlament übergeben wird. Dieses Vorgehen wird zum Beispiel in Austra- lien angewandt, wo zwei RFA erstellt werden: die eine während des Entscheidungs- prozesses und die andere während der Präsentation des Gesetzes im Parlament.72 Die drei Hauptgründe, warum eine RFA früh durchgeführt werden sollte, sind, dass sie dann den Entscheidungsprozess noch massgeblich beeinflussen kann (Wahl von Alternativen, Beurteilung der Kosten, Begleitmassnahmen zugunsten von benachtei- ligten Gruppen), dass die Entscheidungsträger für die wirtschaftlichen Folgen des zu verabschiedenden Gesetzes durchwegs sensibilisiert sind und dass alle betroffenen Akteure die von der RFA vermittelten Informationen zur Kenntnis nehmen und dazu Stellung nehmen können. Die von der PVK befragten Personen unterstreichen die Bedeutung der frühzeitigen Durchführung von «KMU-Tests», wie aus Tabelle 8 ersichtlich ist.
Tabelle 8
Beurteilung des Zeitpunkts für die Durchführung der drei «KMU-Tests» im politischen Entscheidungsprozess (Anzahl Interviews)
Verwaltung
Sie sollten früher durchgeführt und integriert werden 14 Sie erfolgen rechtzeitig 3 Sie sollten später durchgeführt und integriert werden 0
Quelle: PVK
71 Williams, de Laat und Stern, 2002, S. A34.
72 Argy und Johnson, 2003, S. 62.
Nach Ansicht einer Mehrheit der Vertreter der Bundesverwaltung ist der für die Durchführung einer RFA geeignete Zeitpunkt unmittelbar nach den Beratungen der Expertenkommission. Das Gleiche gilt für den Zeitpunkt der Weitergabe einer Empfehlung des Forums KMU. Der Gesetzesentwurf ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgereift. Meistens wird die Empfehlung des EVD nicht berücksichtigt: Da zur Zeit, in der das Konsultationsverfahren bei den Ämtern und den externen Akteu- ren läuft, die RFA noch nicht durchgeführt wurde, gibt es auch keine detaillierten Informationen über die wirtschaftlichen Folgen des Gesetzesentwurfs. Die Mehrheit der befragten Personen hat eingeräumt, dass die RFA sehr spät durchgeführt wird, nämlich erst während der Endredaktion der Botschaft. Die Ämter führen nur eine RFA durch. Einige befragte Personen haben angemerkt, dass der Bericht, der als Basis für den Vorentwurf dient, oft schon Informationen über die wirtschaftlichen Auswir- kungen enthält. Doch solche Entwürfe stützen sich nur selten auf das für die RFA entwickelte Verfahren. Es handelt sich eher um allgemeine Überlegungen. Die PVK hat nur von einem Fall erfahren, in welchem in diesem Stadium bereits eine RFA durchgeführt worden war. Bei der Erarbeitung der Verordnungen ist die RFA bereits verfügbar, da sie für die Verabschiedung des Gesetzes durchgeführt wurde. Die Information ist somit vor- handen, und eine neue RFA wird auf Verordnungsebene selten gemacht. Die Problematik im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Durchführung der Ver- träglichkeitstests ist etwas anders, da der Gesetzes- oder Verordnungsentwurf schon ziemlich genau umrissen sein muss, damit die Unternehmen zu den diesbezüglichen wirtschaftlichen Auswirkungen sinnvoll befragt werden können. Deshalb ist der geeignete Zeitpunkt eher parallel zum Vernehmlassungsverfahren, wenn die Regeln schon genauer bestimmt sind, aber noch Einflussmöglichkeiten bestehen. Einige befragte Personen finden die Dauer des Vernehmlassungsverfahrens (in der Regel 3 Monate) für die Durchführung dieser Verträglichkeitstests problematisch, da für die Vorbereitung, die Durchführung und die Weitergabe der Ergebnisse mehr Zeit benötigt wird. Die Ergebnisse der Verträglichkeitstests und die Empfehlungen des Forums KMU müssen den Ämtern auch früh genug zugestellt werden, um sie für diese Aspekte zu
sensibilisieren. Diese Sensibilisierung ist sehr wichtig. So erfolgte der Verträg- lichkeitstest für die Abfallverordnung, wie in den meisten Fällen, zu Beginn des Vernehmlassungsverfahrens. Es war ein konkreter Gesetzesentwurf vorhanden, der als Grundlage für den Test diente. Als das Vernehmlassungsverfahren beendet war und die Testergebnisse bekannt waren, hatte das Amt noch die Möglichkeit, zu reagieren und Vorschläge zu machen. Für diese zwei Instrumente, wie übrigens auch für die RFA, stellt das politische Timing, das sie nicht beeinflussen können, eine grosse Herausforderung dar: Gewisse Gesetzesentwürfe erstrecken sich über meh- rere Jahre, andere werden beschleunigt, wieder andere werden auf internationalen Druck wiederbelebt.
4.1.7 Rolle des seco
Das seco erfüllt hinsichtlich der RFA zwei Funktionen. Erstens stellt es sicher, dass das Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen einheitlich daherkommt. Das seco kontrolliert also die von den andern Ämtern verfassten Kapitel hinsichtlich mehrerer Qualitätskriterien (fünf Analysepunkte, Einbezug, Plausibilität, Zahlen). Zweitens unterstützt das seco die Ämter mittels Dokumentation, Erinnerungen zu Jahresbeginn, Erfahrungsaustauschgruppe und bilateraler Kontakte zwischen dem seco und den Ämtern. Der Einfluss des seco bei der Kontrolle der RFA ist begrenzt. In der Praxis beschränkt er sich auf die Unterstützung und die Ermahnung der Ämter. Auch wenn das seco eine RFA für ungenügend hält, hat es nicht die Kompetenz, den Entschei- dungsprozess zu verzögern, damit das Kapitel korrigiert werden kann. Es gibt somit keine formelle Anforderung für die Genehmigung einer RFA. Die traditionelle Unabhängigkeit der verschiedenen Ämter besteht fort. Aus Angst an Unabhängig- keit zu verlieren, kann eine gewisse Zurückhaltung der verschiedenen Ämter fest- gestellt werden, vermehrt in Zusammenarbeit mit einem anderen Amt politische Massnahmen auszuarbeiten.73 Das seco versucht, Druck auf die Ämter auszuüben, was oft damit verbunden ist, dass hierarchische Wege eingeschlagen werden müs- sen. Dies verlangsamt den Prozess deutlich und beeinträchtigt die Nutzung der RFA. Es braucht nicht nur Mittel, sondern auch Kompetenzen, um die Ämter dazu zu bewegen, eine RFA durchzuführen und einen Nutzen daraus zu ziehen. In der Schweiz sind die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Anforderungen in Zusammenhang mit der RFA nicht schwerwiegend. Die formellste Sanktion ist der Mitbericht. Die Departemente, die mit einem Gesetzesentwurf oder den wirtschaft- lichen Auswirkungen eines solchen Gesetzes nicht oder nur teilweise einverstanden sind, können einen Mitbericht verfassen. Das verantwortliche Departement kann mit einer Antwort auf die Mitberichte reagieren. Es kann die in den Mitberichten gemachten Vorschläge annehmen und seine Vorschläge anpassen, es kann aber auch seinen Entwurf beibehalten. Die andern Departemente haben noch die Möglichkeit, mit einer Replik auf die Antwort auf die Mitberichte zu reagieren. Taktische Erwä- gungen spielen in dieser Phase eine nicht unerhebliche Rolle.74 Zu beachten ist, dass
davon abgeraten wird, einen Mitbericht einzureichen, wenn die Unterschiede eher technischer oder formaler Art sind. Man versucht besser, mit dem betreffenden Departement oder Amt eine direkte Übereinkunft zu finden. Die mangelnde Glaub- würdigkeit der Sanktionen trägt nicht zur stärkeren Integration dieser Instrumente in den Entscheidungsprozess und zur Förderung des Kulturwandels in den Ämtern bei.75 Keine der befragten Personen hat vom EVD einen Mitbericht über die wirtschaft- lichen Auswirkungen in Zusammenhang mit einem Gesetzesentwurf erhalten. Das seco wendet das Mitberichtsverfahren betreffend RFA sozusagen nie an. Da diese Einflussnahme zu spät im Entscheidungsprozess erfolgen würde, versucht das seco seine Bemerkungen bereits im Ämterkonsultationsverfahren einzubringen. Anzu-
73 OECD, 2000, S. 36. 74 BJ, 2002, S. 51. 75 In Kanada beispielsweise kann das mit der Überwachung der RFA betraute Sekretariat eine Weiterleitung eines Gesetzesentwurfs an das Kabinett verweigern, wenn es die Analyse als ungeeignet ansieht.
merken ist, dass das Mitberichtsverfahren nicht zu Gesetzgebungsprojekten inner- halb desselben Departements angewendet werden kann. Durch die Reorganisation des seco wurde die Stabstelle «Regulierungsanalyse» in der Direktion für Wirtschaftspolitik geschaffen, was deren Vorsteher die Möglich- keit gibt, Stellungnahmen und Kommentare zuhanden der von den RFA betroffenen Ämter zu unterzeichnen. Diese höhere Hierarchieebene liegt trotzdem weit unterhalb derjenigen der meisten OECD-Länder. Einige Personen haben denn auch darauf hingewiesen, dass das seco politisch nicht genug Macht hat, um die für die Gesetz- gebung verantwortlichen Ämter und das Departement stark zu beeinflussen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn man die Bedeutung des BJ und der Kontrolle der Ver- fassungsmässigkeit miteinander vergleicht. Das seco hat auch eine beratende und eine unterstützende Funktion. Die den Ämtern zur Verfügung gestellten Dokumente, wie das RFA-Handbuch, die Checkliste und die praktischen Beispiele, werden geschätzt. Gemäss mehreren Ämtern sind aller- dings die Informationen, insbesondere auf der Internet-Website des seco, nicht leicht auffindbar. Zu Jahresbeginn verschickt das seco jeweils einen Brief an die Ämter, die eine Botschaft mit einer gewissen wirtschaftlichen Bedeutung ausarbeiten, und macht sie darauf aufmerksam, dass eine RFA durchgeführt werden muss. Durch diese Strate- gie werden die RFA hierarchisiert und wird die Aufmerksamkeit auf die wirtschaft- lich wichtigen Bereiche konzentriert. Das seco hat eine Gruppe zum Erfahrungsaustausch über die RFA ins Leben geru- fen, die im September 2004 zum dritten Mal getagt hat. Ziel dieser Gruppe ist es, den eidgenössischen Ämtern und dem seco die mit dem RFA gemachten Erfahrun- gen zugänglich zu machen, damit das Instrument verbessert und dadurch die Qua- lität der neuen Gesetze gesteigert werden kann. Mehrere Ämter stehen der Idee positiv gegenüber, dass sie zur Durchführung ihrer RFA das seco und seine Ressourcen verwenden können. Andere Ämter dagegen stellen sich gegen eine grössere Einflussnahme durch das seco mit der Begründung, dass es nur über Generalistenkenntnisse verfüge, eine andere politische Kultur und andere Interessen habe. Die Generalisten des seco unterschätzen nicht das Ausmass und die Schwierigkeit ihrer Aufgabe, die darin besteht die Ämter zu motivieren,
diese Analyse durchzuführen, welche schlussendlich in die Gesetzgebung einfliessen soll. Schliesslich hat das seco auch den Auftrag, Verträglichkeitstests durchzuführen, und das Sekretariat des Forums KMU zu stellen.
4.1.8 Bereitstellung der Kapazitäten
Nach Meinung des Bundesrats sollte eine RFA nicht so aufwändig sein wie eine Kosten-Nutzen-Analyse. Externe Forschungsaufträge dürfen nur erteilt werden, wenn die Bedeutung des Gegenstandes dies rechtfertigt.76 Auch wenn die Durchführung einer RFA und eines Verträglichkeitstests einen Mehraufwand bedeutet, muss man doch feststellen, dass keines der von der PVK
76 Bundesrat, 1999, S. 951.
kontaktierten Ämter für diese Aufgabe zusätzliche Mittel bereitgestellt hat. Die RFA werden also mit den vorhandenen Budgets durchgeführt, ja sogar mit verringerten Budgets. Manchmal wurden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, aber nur während der Vorbereitung einer Botschaft. Andere Male konnte dank einer internen Umstrukturierung ein kleines Kompetenzzentrum in einem Amt aufgebaut werden. Es wurde nur ein einziges Beispiel erwähnt, wo die Evaluation der wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetze und der Gesetzesentwürfe im Pflichtenheft eines Bun- desbeamten aufgeführt ist (mit Ausnahme des seco). In den meisten Ämtern ist niemand spezifisch mit dieser Aufgabe betraut. Mehrere Ämter verfügen nicht über Ökonomen, um eine RFA durchzuführen. Oft werden diese deshalb von Juristen durchgeführt. Die Ämter verfügen also nicht immer über die erforderlichen Spezialisten. Im seco steht für die RFA eine Stelle zur Verfügung, für die Verträglichkeitstests und das Sekretariat des Forums KMU sind es 0,8 Stellen. Diese Ressourcen sind besonders bescheiden, wenn man sie mit denen vergleicht, welche im BJ oder in der EFV für die Kontrolle der Verfassungsmässigkeit und für die Analyse der finanziel- len Auswirkungen zur Verfügung stehen (siehe Kap. 4.3). Es ist daran zu erinnern, dass es in etwa pro Woche eine Gesetzesänderung gibt. Ein Generalist aus dem seco muss sich dabei in das neue Thema einarbeiten und versuchen die Praxis und Politik der Ämter, welche eine grosse Anzahl von Themenspezialisten beschäftigen, zu ändern. Mehrere Ämter präsentieren regelmässig Gesetzes- oder Verordnungsentwürfe, die einer RFA unterzogen werden müssen. Ein systematischer interner Kontrollmecha- nismus der Qualität einer RFA ist vielleicht noch wichtiger als eine externe Über- wachung, um in den Ämtern einen Kulturwandel zu erzielen.77 So wurden in Grossbritannien in jedem Departement «Departmental Regulatory Impact Units» eingeführt, welche eine bis vier Personen umfassen. In der Schweiz gibt es keine solche Einrichtung. Noch beunruhigender ist die Aus- sage von beinahe allen Ämtern und Departementen, dass es keinen internen Gedan- kenaustausch gibt, um die Qualität der durchgeführten RFA zu beurteilen, um Erfah- rungen über besondere Probleme in diesem Bereich auszutauschen oder um abzuschätzen, ob die Voraussagen der RFA tatsächlich eingetroffen sind.
Das seco hat zwar eine Erfahrungsaustauschgruppe bestellt, doch es besteht kein Ausbildungsprogramm für Personen, welche in den Ämtern eine RFA durchführen.
4.1.9 Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung
Die Richtlinien des Bundes empfehlen, bei allen Gesetzen und Verordnungen eine RFA durchzuführen. Es gelten überall dieselben Regeln und Richtlinien zur Durch- führung einer RFA, ohne Rücksicht auf die gesetzgeberischen Prioritäten oder die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetze. Bei Verordnungen wurden gemäss den Abklärungen der PVK keine RFA durchge- führt. Mehrere befragte Personen haben angegeben, dass eine solche Praxis wün- schenswert wäre, denn im Gegensatz zu den Gesetzen unterliegen die Verordnungen
77 Argy und Johnson, 2003, S. 53.
keiner parlamentarischen Überprüfung. Andere Personen haben demgegenüber erklärt, dass eine RFA über eine Verordnung wenig Mehrwert erzeugt, da der vom Gesetz vorgeschlagene Rahmen bereits besteht und die wirtschaftlichen Folgen zu diesem Zeitpunkt bereits untersucht sind. Das seco ist sich bewusst, dass die Bemü- hungen bezüglich der Verordnungen weniger wichtig sind. Dennoch enthält ein Grossteil der Vorschläge an den Bundesrat betreffend Verordnungen auch eine Passage über die wirtschaftlichen Auswirkungen. Für die Verordnungen eignen sich die Verträglichkeitstests besser; oft wirken sich die genauen Umsetzungsregeln auf dieser Ebene sehr stark auf die Kosten der KMU aus. Es ist anzumerken, dass bei einer parlamentarischen Initiative der Bericht, der einen Erlassentwurf der Bundesversammlung begleitet, denselben Anforderungen ent- spricht wie eine Botschaft des Bundesrates (Art. 111, ParlG). In diesem Fall muss also auch eine RFA durchgeführt werden.78
4.2 Nutzung in der parlamentarischen Phase
Die parlamentarische Phase des Entscheidungsprozesses besteht darin, die vom Bundesrat und von der Bundesverwaltung ausgearbeiteten Gesetzesentwürfe zu beraten und zu verabschieden, wie in Kapitel 2.2 dargelegt. Die Kommissionsde- batten basieren auf der Botschaft und dem Gesetzesentwurf. Die parlamentarischen Initiativen wie diejenige zur Revision des EOG werden ebenfalls diskutiert und müssen auch ein Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen enthalten. Das Kapitel, welches die RFA enthält, ist somit integraler Bestandteil der Grundlagen für die Debatte im Parlament. Die Kommissionen können ausserdem Zusatzberichte verlangen (Art. 150, ParlG) oder externe Experten beiziehen und Vertreter der inte- ressierten Kreise anhören (Art. 45, ParlG). Für die Mehrheit der befragten Parlamentarier sind die RFA und das Kapitel über die wirtschaftlichen Folgen eine Informationsquelle. Sie stellt die offizielle Version der allgemeinen Auswirkungen des Gesetzesentwurfs dar. Die komplexen und tech- nischen Informationen müssen klar und verständlich dargestellt werden. Diese Infor- mationsquelle steht in Konkurrenz mit anderen Argumenten oder Stellungnahmen von den Interessenverbänden, den politischen Parteien, den Medien oder den direk- ten Kontakten. Die Berücksichtigung der in der RFA enthaltenen Informationen durch die Parlamentarier hängt von ihrer Beurteilung der Arbeit des Bundesrates ab. Diese Informationen werden nicht von allen Parlamentariern als objektiv angesehen. Wie bereits weiter oben angemerkt, werden die Qualität, die Glaubwürdigkeit und der wissenschaftliche Charakter der «KMU-Tests» noch von zahlreichen Parlamen- tariern angezweifelt. Es ist eine Arbeitsgrundlage, die nie als genügend beurteilt wird. Mehrere befragte Personen bezweifeln, dass die Parlamentarier die Ergebnisse der RFA in der Botschaft lesen. Die Parlamentarier, die keine ideologische Sensibilie- rung für diese Problematik haben, sind besonders wenig geneigt, diese Passage zu konsultieren. Die Arbeitsüberlastung und die Informationsflut tragen zum selektiven
78 Zum Beispiel für die Revision des EOG, basierend auf der parlamentarischen Initiative 01.426, siehe BBl 2002 7554).
Einsatz der Informationsquellen bei, was oft dazu führt, dass die RFA vernachlässigt wird. Zahlreiche in der Kommission oder im Parlament gestellte Fragen werden im Kapitel über die wirtschaftlichen Folgen beantwortet. Einige Personen haben auch darauf hingewiesen, dass diese Informationen innerhalb der Botschaft untergehen und nicht genügend herausgestrichen werden. Laut der Mehrheit der befragten Personen ist im eidgenössischen Parlament die Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzgebung wenig entwickelt. Der «wirtschaftliche» Reflex nimmt keine zentrale Stellung ein. Die Parlamentarier greifen nicht oft auf die in den RFA präsentierten Informationen zurück, da es für sie schwierig ist, Informationen, die einen ziemlich allgemeinen und diffusen Nutzen haben, zu ihrem Vorteil zu nutzen.79 Die RFA ist zu allgemein; sie beleuchtet nicht die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Gesetzesar- tikels. Die parlamentarische Debatte ist aber auf die Diskussion der einzelnen Arti- kel des Gesetzesentwurfs ausgerichtet. Die RFA ist somit schwierig verwendbar, um einen Gesetzesartikel zu verschärfen oder zu mildern. Es ist ausserdem unmöglich für einen Parlamentarier, die wirtschaftlichen Auswirkungen der in der Kommission oder im Plenum vorgeschlagenen Änderungen zu kennen, wenn keine Alternativen aufgeführt werden. Für eine Mehrheit der befragten Personen im Parlament bleibt die RFA somit ein Informationsinstrument und wird nicht als Entscheidungsinstru- ment angesehen. Sie ist für die Arbeit der Parlamentarier nicht genügend relevant. Wie in den meisten Ländern der OECD hat das Parlament in der Schweiz keine Überwachungsfunktion bezüglich der RFA.80 Mehrere befragte Personen haben darauf hingewiesen, dass die Parlamentarier im Laufe der Überprüfung eines Gesetzesentwurfs ziemlich regelmässig von der Bun- desverwaltung Zusatzberichte verlangen. Diese Berichte enthalten in der Regel wieder ein Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen, das mit demjenigen in der Botschaft beinahe identisch ist. Sie liefern in der Regel keine neuen Informatio- nen, werden von den Parlamentariern aber oft positiv aufgenommen. Die Funktion des Forums KMU in der parlamentarischen Phase wurde von der PVK ebenfalls untersucht. Das Forum KMU hat zwei seiner 19 Stellungnahmen direkt an
die zuständigen parlamentarischen Kommissionen gesandt. Dieses Vorgehen ist sehr selten und kommt nur zum Zug, wenn das Forum den Moment verpasst hat, um in der vorparlamentarischen Phase Einfluss auszuüben. Es ist somit nicht erstaunlich, dass die Parlamentarier den Einfluss des Forums im Entscheidungsprozess bagatel- lisieren. Ausserdem wurde bis heute kein Vertreter des Forums in einer parlamen- tarischen Kommission befragt. Es finden keine direkten Kontakte zwischen dem Forum KMU und dem Parlament statt. Das Parlament kann eventuell indirekt die Stellungnahmen des Forums verwenden, wenn diese in den Ergebnissen der Ver- nehmlassung oder der Verträglichkeitstests erscheinen, zum Beispiel via die Publi- kation «Die Volkswirtschaft». Das Parlament ist bezüglich der Leistung des Forums KMU als Eingangsfenster für die Anliegen der KMU besonders kritisch. Die geschürten Erwartungen wurden offenbar enttäuscht. Gewisse Parlamentarier bedauern seine mangelnde Transparenz oder die Tatsache, dass es keine jährliche Bilanz zu seinen Leistungen veröffentlicht.
79 OECD, 2002, S. 56.
80 Argy und Johnson, 2003, S. 58.
Die PVK hat sich auch in ihrer Textanalyse auf die Frage der Nutzung der «KMU- Tests» als Diskussionsargument durch die Parlamentarier konzentriert. Von einer Nutzung der «KMU-Tests» kann gesprochen werden, wenn folgende beiden Kri- terien kumulativ erfüllt sind: − Die «KMU-Tests» (im engen Sinn: KMU-Verträglichkeitstest, eine Empfeh- lung des Forums KMU oder die RFA; im weiteren Sinn: das Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen in der Botschaft des Bundesrates) werden erwähnt. − Der Redner erwähnt die «KMU-Tests» in einer argumentativen Absicht. D.h., er benutzt die Tests um einen Vorschlag für eine Änderung, eine Annahme, eine Rückweisung oder eine neue Idee betreffend einer Vorlage zu bringen. Keine Nutzung liegt vor, wenn nur das erste Kriterium erfüllt ist, d.h., wenn es eine Erwähnung der «KMU-Tests» gibt, aber die argumentative Absicht des Redners nicht ersichtlich ist. Mit Hilfe von Beispielen, welche die idealtypische Kategorie beschreiben, hat die PVK das ganze Textmaterial der gewählten Fallbeispiele kodiert. Hierzu zwei Beispiele: − Nutzung: Ein Kommissionsmitglied führt auf, dass in der Botschaft stehe, dass sechzig Prozent der Selbständigerwerbenden in den Genuss der sinken- den Beitragsskala kommen. Wenn die vollen Sätze erhoben werden, entfalle der Anreiz, in den Arbeitsmarkt zu gehen. Die heutige Regelung sei adäquat und solle deshalb belassen werden.81 − Nennung ohne Nutzung: Ein Kommissionsmitglied macht die Aussage, dass solche Szenarien bezüglich der Kosten bei den öffentlichen Bauten ihm nicht bekannt seien. Die bundesrätliche Botschaft enthalte einzelne Zahlen, hinter die er allerdings Fragezeichen setze.82 Gemessen am gesamten Textvolumen der analysierten Kommissionsprotokolle und der Debatten im Plenum ist die Anzahl der Nennungen der «KMU-Tests» gering. Während der Diskussionen in den Kommissionen gibt es sowohl mehr Nennungen als auch mehr Nutzungen der «KMU-Tests» als dies während der Diskussionen im Plenum der Fall ist. Im Plenum gab es sogar keine einzige Nutzung der «KMU- Tests». Tabelle 9
Nutzung der «KMU-Tests» in den Kommissionen (K) und im Plenum (P) (in Zeilen)
Revision EOG WFG Armee XXI BehiG BBG BSSE
Quelle K P K P K P K P K P K P Nutzung 17 – 1 – – – 40 – – – 12 – Nennung ohne Nutzung 14 – 3 7 – – 25 – 9 – 3 –
Quelle: PVK
81 Kommissionsprotokoll vom 21. Januar 2002 BSSE, S. 11.
82 Kommissionsprotokoll vom 22. November 2001 BehiG, S. 17.
Die PVK hält fest, dass, wenn die Parlamentarier die «KMU-Tests» erwähnen, sie diese auch in etwas mehr als der Hälfte der Fälle als Diskussionsargument nutzen. Die verschiedenen Fallbeispiele zeichnen sich durch eine Mischung aus Erwähnung und Nutzung der «KMU-Tests» aus, so dass kein Muster zu erkennen ist.
4.2.1 Nutzung im Vergleich
Den Abschluss dieses Kapitels macht ein kurzer Vergleich der PVK über die Nut- zung der «KMU-Tests» durch die verschiedenen Akteure im Entscheidungsprozess. Wie aus Abbildung 7 hervorgeht und in Übereinstimmung mit den in den Kapi- teln 4.1 und 4.2 präsentierten Ergebnissen, werden diese Tests vom Parlament am wenigsten verwendet. Wer sie am meisten verwendet, sind die Ämter. Die unterstüt- zende Funktion des seco wird nur am Rand erwähnt. Die Nutzung durch den Bun- desrat und durch die externen Akteure wird ebenfalls als unbedeutend eingestuft.
Abbildung 7
Eingeschätzte relative Nutzung der «KMU-Tests» durch die verschiedenen Akteure im Entscheidungsprozess (Unterschied zwischen den positiven und den negativen Antworten; mehrere Antworten möglich)
Befragte
8 Personen:
Verwaltung Parlament Externe en t te r co sr a t te rn m Äm Se e rla nd e Ex Pa Bu
Quelle: PVK Anmerkung: Eine positive (negative) Zahl heisst, dass die befragten Personen die Nutzung der drei «KMU-Tests» durch den politischen Akteur als gut (schlecht) einschätzen.
4.3 Kapitel in der Botschaft über die finanziellen
Auswirkungen In jeder an das Parlament gerichteten Botschaft ist ebenfalls ein Kapitel über die finanziellen Auswirkungen gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe f ParlG, enthal- ten. Es umfasst die Auswirkungen auf die Finanzen und den Personalbestand des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Der Rahmen dieser Informationen ist vom Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (SR 611.0) vorgegeben.
Wie das Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen wird dasjenige über die finanziellen Auswirkungen vom verantwortlichen Amt verfasst. Es ist bereits im Stadium der Ämterkonsultation zwingend vorhanden. Die Abteilung «Ausgaben- politik» der EFV, die 30 Personen umfasst, ist mit der Unterstützung der betroffenen Ämter und mit der Kontrolle der Qualität dieser Informationen beauftragt. Sie kann via Mitbericht Stellung nehmen. Da die vom Amt verlangten Mittel ins Budget aufgenommen werden müssen, ist die Möglichkeit besonders wichtig, eine schlecht ausgeführte Arbeit oder eine zu verschwenderische Politik zu sanktionieren. Die Sensibilisierung ist in den Ämtern sehr ausgeprägt. Für die PVK war es interessant, diese zwei verwandten Kapitel zu vergleichen. Aus dem Vergleich geht insbesondere hervor, dass die grosse Mehrheit der befragten Personen, sei es in der Bundesverwaltung oder im Parlament, dem Kapitel über die finanziellen Auswirkungen auf den Bund und die Kantone grössere Bedeutung und grösseren Einfluss zumisst als dem Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft und die KMU und dementsprechend auch von einer höheren Nutzung ausgeht. Erklärt wird dies damit, dass sich die finanziellen Folgen direkt auf das Bundesbudget auswirken und dass sie bezüglich Geldmittel und Personal auch einfacher zu beziffern sind. Die Tatsache, dass diese Anforderungen schon länger als die «KMU-Tests» in Kraft sind, ist auch ein wichtiger Faktor.
5 Einfluss
Das fünfte Kapitel behandelt weiter die Evaluation der «KMU-Tests» und unter- sucht die dritte Ebene der Auswirkungen: den Einfluss. Das Ziel dieser Instrumente ist nicht nur, bekannt zu sein und von den politischen Akteuren verwendet zu wer- den, sondern auch, den Entscheidungsprozess zu beeinflussen. Diese Einflussnahme erfolgt sowohl bei den Ämtern als auch im Parlament. Die Literatur hebt die Schwierigkeiten hervor, den Einfluss eines Instruments wie der «KMU-Tests» zu messen: Der Einfluss kann direkt sein, er kann aber auch subtiler sein und sich auf einen längeren Zeitraum auswirken. Wie Tabelle 10 zeigt, bewertet die Mehrzahl der befragten Personen den Einfluss von «KMU-Tests» auf den Ent- scheidungsprozess als «eher schwach» oder «schwach». Die befragten Parlamenta- rier sind besonders skeptisch. Nur drei befragte Personen sind der Meinung, dass das Forum KMU Erfolge erzielt hat und dass somit der Einfluss dieses Instruments eher stark ist.
Tabelle 10
Einfluss der «KMU-Tests» auf den Entscheidungsprozess (Anzahl Interviews)
Verwaltung Parlament Externe Total
Stark 0 0 0 0 Eher stark 2 0 1 3 Eher schwach 11 2 0 13 Schwach 4 6 2 12
Quelle: PVK
Die Personen, welche den Einfluss der «KMU-Tests» auf den Entscheidungsprozess für eher stark halten, machen die folgenden Gründe geltend: − die «KMU-Tests» konzentrieren sich auf einen wichtigen Punkt, − sie basieren auf Statistiken, − sie zeigen zuverlässige Resultate, − sie machen Vorschläge, die direkt in die Gesetzgebung übertragbar sind. Dies gilt insbesondere für die Ergebnisse der Verträglichkeitstests und für die Emp- fehlungen des Forums KMU. Demgegenüber ist für die Mehrheit der befragten Personen der Einfluss der «KMU- Tests» auf den Entscheidungsprozess schwach, und zwar aus folgenden Gründen: − die Probleme sind aus andern Quellen bekannt, und die «KMU-Tests» brin- gen keine entscheidenden Informationen, − insbesondere aus der RFA können weder Empfehlungen noch direkt von den politischen Entscheidungsträgern verwertbare Alternativen abgeleitet wer- den, − die grossen politischen Linien des Gesetzes (oder der Verordnung durch den Gesetzesrahmen) werden schon zuvor bestimmt, − die RFA wird als Alibi-Übung angesehen, als eine zu erfüllende Pflicht und nicht als ein Führungs- oder Steuerinstrument, − das Parlament zitiert und verwendet diese Instrumente nur äusserst selten. − die Rolle der Interessenverbände ist stark spürbar, − es gibt nur eine einzige formelle Verankerung der Tests (die Veröffent- lichung in der Botschaft), − die Verbreitung der «KMU-Tests» ist nicht breit genug und nicht ziel- gerichtet, − die vermittelten Informationen sind zu allgemein, sie mobilisieren die poli- tischen Entscheidungsträger nicht. Auf die Frage, welcher der drei «KMU-Tests» den grössten Einfluss hat, haben die meisten befragten Personen spontan «keiner» geantwortet (siehe Abb. 8). Als einzi- ges der drei Instrumente hat die RFA einigermassen gut abgeschnitten. Sie hat insbesondere bezüglich Sensibilisierung in den Ämtern und Transparenz für die Parlamentarier einen gewissen Einfluss. Sie scheint auch im Entscheidungsprozess am besten integriert zu sein. Einige befragte Personen sind der Ansicht, dass der KMU-Verträglichkeitstest eine Wirkung hat, die jedoch eher als Feinabstimmung bezeichnet werden kann. Es gelingt ihm bisweilen einen bestimmten Punkt herauszukristallisieren, auf den sich dann die Änderung eines Artikels stützt. Demgegenüber haben mehrere Verträglich- keitstests keinen Einfluss, weil sie vom Forum nicht aufgenommen werden, weil die
Ämter für die vermittelte Information keine Verwendung haben oder weil sich die politische Agenda gewandelt hat. Das Forum KMU hat kaum Einfluss. Weder seine Stellungnahmen noch die Tat- sache, dass es Verwaltungsangestellte einlädt, um ihre Gesetzgebungsprojekte vor- zustellen, beeinflusst die Praxis und die Einstellung der Ämter.
Abbildung 8
Der «KMU-Test» mit dem grössten Einfluss auf den Entscheidungsprozess (Anzahl Interviews)
RFA
Vertäglichkeitstest
Forum KMU
keiner
0 2 4 6 8 10 12 14
Quelle: PVK Anmerkung: Ein Entscheidungsträger hat spontan «alle drei zusammen» geantwortet.
Die PVK hat sich detaillierter mit dem Einfluss des Forums KMU auseinander- gesetzt. Wie aus Tabelle 11 hervorgeht, wird der Beitrag des Forums KMU bezüg- lich der Anliegen der KMU von den meisten politischen Entscheidungsträgern negativ bewertet.
Tabelle 11
Beitrag des Forums KMU bezüglich der Anliegen der KMU im politischen Entscheidungsprozess (Anzahl Interviews)
Verwaltung Parlament Externe Total
Sehr gut 0 0 0 0 Gut 4 0 1 5 Genügend 1 2 1 4 Ungenügend 10 10 3 23
Quelle: PVK
Die meisten befragten Personen stellen fest, dass die politischen Entscheidungs- träger einfach von Informationen und Berichten überschwemmt werden, und dass die Stellungnahmen des Forums KMU regelmässig als Kopien derjenigen des schweizerisches Gewerbeverbandes oder der Economiesuisse verstanden werden. Die Glaubwürdigkeit und die Unabhängigkeit des Forums KMU sind noch nicht etabliert. Die logische Konsequenz dieser Informationen ist, dass seine Stellung- nahmen im Entscheidungsprozess nicht sehr oft umgesetzt werden. Die meisten Personen wollten sich aber nicht zu der Frage äussern (25 von 37 befragten Per- sonen!).
Abbildung 9
Umsetzung der Empfehlungen des Forums KMU (Anzahl Interviews)
Fast immer Oft
Manchmal
Nie Keine Antwort
Quelle: PVK
Für gewisse Personen ist die Stellungnahme des Forums KMU eine Empfehlung unter anderen. Es gibt keinen Grund, ihr mehr Gewicht beizumessen, insbesondere wenn man die gleichen Texte 4 oder 5 Mal von konsultierten Akteuren, die den Wirtschaftskreisen nahe stehen, erhält. Kürzlich wurde im Fall der Debatten über den neuen Lohnausweis die Bedeutung der Stellungnahmen des Forums KMU (es hat drei zum selben Thema abgegeben) deutlich vom Aktivismus der Interessen- verbände verdrängt. Für andere ist es eine Bestätigung des Gesetzesentwurfs. In diesen Fällen ist es schwierig, den Einfluss des Forums KMU zu messen und vor allem zu beurteilen, ob dieser Einfluss entscheidend war. In einigen seltenen Fällen, wie beim Recht der Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder beim Rechnungs- legungsgesetz, hat das Forum eine wichtige Rolle gespielt, und seine Stellung- nahmen wurden vom zuständigen Amt umgesetzt. Sein Einfluss war also gross. Eine Untersuchung des seco zu den sechs Stellungnahmen des Forums KMU im Jahr 200183 kommt zum Schluss, dass von 30 Empfehlungen 16 umgesetzt wurden. Die PVK hat für die Empfehlungen des Forums KMU von 2000 bis 2004 dieselbe Analyse nicht wiederholt, da sie es für unmöglich hielt, diesbezügliche Aussagen zu machen. Sie haben öfters die Form von Überlegungen oder sind zu allgemein gehal- ten, um gemessen zu werden. Ausserdem ist die Rolle des Forum KMU als wichtigs- tes Element bei der Verabschiedung dieser Massnahmen schwierig einzuschätzen. Schliesslich ist die relative Bedeutung seiner verschiedenen Empfehlungen für die KMU und für die Wirtschaft unmöglich festzustellen: Sie können einander in Bezug auf das Ausmass ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen nicht gleichgesetzt werden. In diesem Umfeld ist die Analyse des seco zu interpretieren. Für die Mehrheit der befragten Personen wird die Auswirkung verbessert, wenn die drei «KMU-Tests» für denselben Gesetzesentwurf durchgeführt werden. Die Ver- träglichkeitstests machen die Empfehlungen des Forums KMU glaubwürdiger. Sie können dann die RFA ergänzen, die als notwendig angesehen wird. Die gegenseitige Ergänzung der drei Instrumente wird als positiv beurteilt und eingeschätzt.
83 Das Jahr 2001 war für das Forum KMU mit 6 Stellungnahmen «aussergewöhnlich»
gegenüber je 2 in den Jahren 1999, 2000, 2002 und 2003. 2004 hat es 5 Stellungnahmen abgegeben.
5.1 Art des Einflusses
Um den Einfluss der «KMU-Tests» im Entscheidungsprozess zu beurteilen, hat sich die PVK an der theoretischen Literatur84 orientiert. In erster Linie können die «KMU-Tests» folgenden Einfluss haben: − direkt: Die vermittelten Informationen führen zu Empfehlungen, die im Ent- scheidungsprozess direkt übernommen werden. − indirekt: Die vermittelten Informationen beeinflussen die Kommunikation zwischen den Akteuren und sind eine wichtige Informationsquelle unter allen andern. − stimulierend: Die vermittelten Informationen sensibilisieren die Politiker und führen zu einer neuen Einschätzung der Situation. Wie aus Abbildung 10 hervorgeht, sind die befragten Personen der Meinung, dass der Einfluss der «KMU-Tests» im politischen Entscheidungsprozess vor allem indirekt ist.
Abbildung 10
Art des Einflusses der «KMU-Tests» (Anzahl Interviews)
Direkt
Indirekt
Stimulierend
Keine
0 3 6 9 12 15 18
Quelle: PVK Bemerkung: Einige Personen haben zwei Antworten gegeben.
Nach Meinung mehrerer befragten Personen wird der indirekte Einfluss der «KMU- Tests» durch die Argumente bestätigt, die aus ihnen gewonnen werden konnten und die in den parlamentarischen Diskussionen oder in den Referendumskampagnen verwendet werden. Die «KMU-Tests» sind ein Beurteilungselement unter anderen. Der indirekte Einfluss findet sich auch innerhalb der Ämter, denn die gesammelten und weitergeleiteten Informationen erhöhen das Verständnis für die vorgeschlagene Gesetzgebung und deren wirtschaftliche Auswirkungen. Der indirekte Einfluss ist eher informativer und weniger organisatorischer Natur. Der Einfluss auf den inter- nen Entscheidungsprozess wird von den befragten Personen nicht angesprochen.
84 Zum Beispiel Balthasar und Rieder, 2000, sowie Williams, de Laat und Stern, 2002.
Der stimulierende Einfluss wurde auch genannt, insbesondere von den Parlamen- tariern. Die Sensibilisierung für ein Element, das unbekannt war, spielt dabei eine wichtige Rolle. Dagegen hat kein Akteur der Bundesverwaltung diesen Aspekt der «KMU-Tests» erwähnt. Die Tests haben somit keine neuen Elemente für die Ent- scheidungsfindung beigesteuert. Mehrere Personen haben angemerkt, dass diese drei «KMU-Tests» von Natur aus keinen direkten Einfluss haben können. Insbesondere bezüglich der RFA konnten sie keine konkreten Beispiele nennen, wo eine Bestimmung direkt auf diese zurück- zuführen war. Nur drei der Befragten halten den Einfluss der «KMU-Tests» für direkt, und dies nur im Zusammenhang mit der Funktion des Forums KMU, dessen Empfehlungen im Entscheidungsprozess aufgenommen werden können. In Anbe- tracht der Fachliteratur sind diese Ergebnisse nicht erstaunlich. Da der indirekte und der stimulierende Einfluss am häufigsten erwähnt wurden, wollte die PVK wissen, ob auf Grund der Einführung dieser drei «KMU-Tests» die Bundesverwaltung und das Parlament die Interessen der KMU und der Wirtschaft vermehrt berücksichtigten. Die Sensibilisierung der Akteure und die indirekte Nut- zung der Instrumente waren bei den befragten Personen im Allgemeinen nicht sehr ausgeprägt, wie es Tabelle 12 aufzeigt.
Tabelle 12
Zunahme der Berücksichtigung der Interessen der KMU und der Wirtschaft durch die Akteure des Entscheidungsprozesses infolge der Einführung der drei Instrumente (Selbstbeurteilung; Anzahl Interviews)
Verwaltung Parlament
Stark 4 1 Eher stark 1 0 Eher schwach 7 3 Schwach 5 4
Quelle: PVK
Die befragten Verwaltungsangestellten sind der Ansicht, dass innerhalb der Verwal- tung die Sensibilisierung für die Interessen der KMU und der Wirtschaft infolge der Einführung dieser drei Instrumente kaum zugenommen hat. Die Tatsache, dass die RFA eine Struktur bringt und die wirtschaftliche Analyse formalisiert, hat die Praxis nicht verändert, die darin bestand, sich intuitiv mit den wirtschaftlichen Aspekten zu befassen. Sie bringt keinen Mehrwert. Für einige Akteure ist die einfache Tatsache, dass eine Botschaft nicht mehr eingebracht werden kann, ohne die wirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes zu erwähnen, eine wichtige Verbesserung, die auf eine stärkere Beachtung der wirtschaftlichen Auswirkungen (auf die KMU und auf die Wirtschaft allgemein) durch ihr Amt hinweist. In einigen Fällen war nicht klar, ob diese stärkere Beachtung direkt auf die Einführung der «KMU-Tests» zurückzu- führen war oder ob sie eher auf Grund von politischem und medialem Druck ent- stand.
Laut den befragten Parlamentariern haben die Einführung der RFA und der beiden weiteren «KMU-Tests» im Parlament auch nicht zu einer grösseren Berücksich- tigung der Interessen der KMU und der Wirtschaft beigetragen. Einen grösseren Einfluss im Entscheidungsprozess haben hingegen die politischen Stellungnahmen der Parteien, die besonderen Wirtschaftsinteressen (Pharmazeutik, Transport usw.) und die persönlichen Erfahrungen der Parlamentarier. Laut der theoretischen Literatur findet sich der Einfluss der «KMU-Tests» auf die Erlasse (Gesetze und Verordnungen) auf folgenden Ebenen: − operativ: Die Änderungen betreffen einen Erlassartikel. − strukturell: Die Änderungen betreffen die Organisationsstruktur der Verant- wortlichkeiten im Erlass. − strategisch: Die Änderungen betreffen die konzeptionelle und strategische Ausrichtung des Erlasses. Sehr wenige der befragten Personen haben zu diesen Punkten eine Meinung geäus- sert. Die spärlichen Antworten verweisen auf die Tatsache, dass die «KMU-Tests» beinahe nie einen strategischen Einfluss auf ein Gesetz hatten. Die allgemeinen Ausrichtungen sind politisch, und weder die RFA noch die beiden andern Instru- mente können einen solch grossen Einfluss haben. In einigen Fällen haben die befragten Personen einen Einfluss auf operativer Ebene geltend gemacht: Gesetzes- oder Verordnungsartikel wurden geändert. Die PVK hat ebenfalls zu beurteilen versucht, ob der Einfluss der «KMU-Tests» auf ein Gesetz oder auf eine Verordnung grösser war. Die Mehrheit der befragten Perso- nen bemerkt, dass der Einfluss tatsächlich unterschiedlich ist und in der Regel auf eine Verordnung grösser und direkter ist. Die Verträglichkeitstests und die Empfeh- lungen des Forums KMU sind für die Verordnungen besonders nützlich: Sie machen konkrete, genaue und vertiefte Angaben. Einige Personen unterstreichen, dass der Rahmen für die Verordnungen bereits klar ist und dass der Handlungsspielraum oder die Relevanz der Varianten nur auf Gesetzesebene vorhanden ist. Es ist überflüssig, für eine Verordnung eine RFA durchzuführen. Die Tatsache, dass das Gesetz vom Parlament behandelt wird, nicht aber die Verordnung, führt zu zwei gegensätzlichen Beurteilungen: Für einige ist der Einfluss der «KMU-Tests» auf die Verordnungen grösser, da die Bundesverwaltung für diese Problematik mehr sensibilisiert ist und das Parlament nicht dazu Stellung
nimmt. Für andere dagegen müssen mit der Behandlung des Gesetzes im Parlament gewisse Anforderungen eingehalten werden, wie die Durchführung einer RFA.
5.2 Kosten-Nutzen Verhältnis
Die Auswirkungen der «KMU-Tests» im Entscheidungsprozess wären nicht voll- ständig ohne eine Kosten-Nutzen-Analyse. Idealerweise sollten die für die RFA eingesetzte Zeit und der Aufwand proportional zur erwarteten Verbesserung der Regulierung auf Grund dieser Analyse sein.85 Leider kommen dieser Einschätzung unüberwindbare statistische Probleme in die Quere. Es ist schwierig, den mit einer Verbesserung der Regulierung durch eine RFA verbundenen Nutzen zu quanti-
85 OECD, 1999, S. 31.
fizieren, insbesondere bezüglich Transparenz oder Sensibilisierung. Wie kann anderseits der Unterschied zwischen einer mit und einer ohne RFA verabschiedeten Regulierung in Geldbeträgen gemessen werden? In gewissen Fällen könnte es sein, dass sich der wirtschaftliche Gewinn durch eine bessere Regulierung in Höhe von Dutzenden bis Hunderten von Millionen Franken bewegt. Was die direkten Kosten für die Vorbereitung, die Nutzung und die Verfassung einer RFA betrifft, konnte keine der befragten Personen eine auch nur ungefähre Zahl nennen. Das seco geht davon aus, dass eine gut durchgeführte, extern in Auftrag gegebene RFA zwischen 50’000 und 100’000 Franken kostet. Zur Zeit jedoch kosten die in letzter Minute durchgeführten RFA, die keinen Beitrag zum Entschei- dungsprozess leisten, nur einen Bruchteil dieser Summen, denn die Kosten beschränken sich unter Umständen auf den Lohn für einen Arbeitstag eines wissen- schaftlichen Mitarbeiters. Auch die Gesamtkosten der RFA sind nicht bekannt, denn es bestehen keine Daten zu den Kosten des Vernehmlassungsverfahrens. Wie in Kapitel 4 aufgezeigt, wurden das Vernehmlassungsverfahren, das Mitberichtsverfah- ren und der Gesetzgebungsprozess durch die Einführung der «KMU-Tests» nicht stark beeinflusst. Tabelle 13 begnügt sich deshalb damit, die Beurteilung des Verhältnisses von Kos- ten und Nutzen wiederzugeben, wie sie von den von der PVK befragten Personen gemacht wurde. Sie zeigt den geringen Kenntnisstand der befragten Personen bezüg- lich dieses Aspekts der «KMU-Tests» auf. Unter den Personen, welche sich dazu geäussert haben, ist die grosse Mehrheit der Meinung, dass sowohl die Kosten wie auch der Nutzen gering sind. Die «KMU-Tests» leisten nur einen marginalen Bei- trag im Entscheidungsprozess. Das Verhältnis von Kosten und Nutzen ist also schwierig zu beurteilen: Für einige Personen ist der Nutzen auf Grund der geringen Kosten gross, für andere dagegen sind die Kosten auf Grund des geringen Nutzens hoch. Gemäss eines Grossteils der befragten Personen hätten höhere eingesetzte Mittel, für die RFA und die andern beiden Instrumente, eine deutliche grössere Nutzung und Wirkung zur Folge. Tabelle 13
Kosten-Nutzen-Verhältnis der «KMU-Tests» (Anzahl Interviews)
Verwaltung Parlament Externe Total
Hoch 5 0 0 5 Mittel 4 2 2 8 Gering 4 0 1 5 Weiss nicht 6 5 2 13
Quelle: PVK
6 Schlussfolgerungen
Seit einigen Jahren verliert die Schweiz an wirtschaftlicher Attraktivität, und ihr Wirtschaftswachstum ist gering. Die Rahmenbedingungen und die Regulierung wurden als wichtige Einflussfaktoren des Wachstumspotenzials identifiziert. In der
Schweizer Wirtschaft machen KMU den grossen Teil der Produktion und der Arbeitsplätze aus. Die Statistiken zeigen jedoch, dass sie durch die administrativen Regelungen stärker beeinträchtigt werden als die grösseren Unternehmen. In der Schweiz sind die meisten Bundesgesetze weniger als 20 Jahre alt, und die Gesetzgebungstätigkeit nimmt zu. Die PVK hat sich hier mit den Instrumenten zur Unterstützung der Rechtsetzung befasst, den drei «KMU-Tests»: die Regulierungs- folgenabschätzung (RFA), der KMU-Verträglichkeitstest und das Forum KMU. Diese drei Instrumente wurden Ende der 1990er Jahre als Folge mehrerer Motionen und Postulate eingeführt. Die RFA unterzieht die neuen Gesetze und Verordnungen einer Analyse über deren gesamtwirtschaftliche Auswirkungen, mit dem Ziel, die Gesetzgebung zu verbessern. Diese Analyse wird von den zuständigen Ämtern durchgeführt und ist Bestandteil der Botschaft des Bundesrates an das Parlament. Die RFA ist zugleich ein interner Prozess zur Hilfe bei der Entscheidfindung und ein Informationsmittel. Der Verträglichkeitstest ist eine vom seco bei einem Dutzend KMU durchgeführte Umfrage zu einem spezifischen Thema im Zusammenhang mit Problemen für die KMU beim Vollzug eines Erlasses. Das Forum KMU schliesslich setzt sich dafür ein, dass die Akteure des politischen Entscheidungsprozesses den KMU besondere Aufmerksamkeit schenken. In diesem Sinn gibt es Stellungnahmen ab, die häufig auf den Ergebnissen von Verträglichkeitstests basieren.
Bekanntheit der «KMU-Tests» bei den politischen Akteuren Anhand von Interviews, Textanalysen und Fallbeispielen hat sich die PVK mit dem Bekanntheitsgrad dieser drei Instrumente bei den politischen Akteuren befasst. Zunächst ist festzuhalten, dass die Sensibilisierung der politischen Akteure in der Schweiz für die Auswirkungen der Gesetzgebung auf die Wirtschaft und die KMU zwiespältig ist. Die befragten Personen haben die grosse (40 %) oder gar sehr grosse Bedeutung (49 %) der Vertretung der Interessen der KMU in der Schweizer Politik in den Debatten hervorgehoben. Die befragten Parlamentarier sind der Meinung, dass sie für diese Thematik besonders empfänglich sind. Doch die Analyse der aus- gewählten Protokolle der parlamentarischen Kommissionen und der Sessionen im Plenum zeigt, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetze nur 3,4 % des Diskussionsvolumens ausmachen und somit deutlich weniger Gewicht haben als die Überlegungen zum Budget oder zur Kompetenzverteilung. Die spezifischen Aus- wirkungen auf die KMU machen ihrerseits nur 0,2 % des analysierten Diskussions- volumens aus. Dabei bestehen merkliche Unterschiede zwischen den verschiedenen im Parlament behandelten Gesetzen; bei manchen werden die Auswirkungen auf die KMU nicht einmal angesprochen. Es besteht kein ständiges Interesse an diesen Fragen, und sie werden auch nicht systematisch behandelt. Mit einem Bekanntheitsgrad von 81 % bei den befragten Akteuren der Verwaltung und des Parlaments ist die RFA der bekannteste der drei «KMU-Tests». Das Forum KMU und der Verträglichkeitstest sind etwas weniger bekannt. Allerdings ist die Kenntnis manchmal sehr oberflächlich. Im Parlament geniesst das Forum KMU auf Grund von persönlichen Beziehungen die höchste Bekanntheit. Unter den Akteuren des politischen Entscheidungsprozesses sind diese Instrumente besonders in der vor- parlamentarischen Phase (Ämter und seco) bekannt. Sogar die Parlamentarier schät- zen, dass das Parlament die drei «KMU-Tests» wenig kennt. Diese Information gelangt auch nicht bis auf die Stufe des Bundesrates hinauf, was eine geringere Unterstützung und weniger Druck für ihre Nutzung bedeutet. Schliesslich sind einem grossen Teil der externen Akteure die «KMU-Tests» nicht bekannt, wie die
grosse Schwierigkeit der PVK bewies, Vertreter der Medien und der Universitäten zu finden, die sich zu diesem Thema äussern konnten. Die Textanalyse der ausge- wählten Fallbeispiele zeigt deutlich, dass diese drei Instrumente in den Parlaments- debatten keine Rolle spielen: Weder die RFA noch der Verträglichkeitstest noch das Forum KMU werden erwähnt. Nur in 0,2 % der gesamthaft analysierten Zeilen wird das Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen in den Botschaften des Bundes- rates genannt. Laut den meisten befragten Personen ist die Qualität der aus den «KMU-Tests» hervorgehenden Information bei weitem nicht befriedigend. Die RFA sind häufig von unterschiedlicher Qualität, zu allgemein, zu wenig kritisch, relevante Statistiken fehlen, die Sprache ist zu verwaltungslastig, und es werden keine Alternativen präsentiert. Sie können so ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln und bieten kaum die Grundlagen für eine spätere Evaluation.
Nutzung der «KMU-Tests» in der vorparlamentarischen Phase Die «KMU-Tests» werden vorwiegend in der vorparlamentarischen Phase genutzt. Indem sie den politischen Entscheidungsprozess chronologisch verfolgte, stellte die PVK fest, dass der mögliche Spielraum für die RFA von Anfang an reduziert ist, wenn der Impuls für ein Gesetzgebungsprozess schon eine klare politische Aus- richtung hat (z.B. in der Folge eines parlamentarischen Vorstosses oder eines Staats- vertrags). Bei der Erarbeitung des Vorentwurfs wird sie praktisch nie genutzt. Die RFA ist im Allgemeinen auch in den Unterlagen, die bei den Ämtern und den externen Akteuren in Vernehmlassung gegeben werden, nicht enthalten. Dies aus dem einfachen Grund, weil sie gar noch nicht durchgeführt wurde. Das widerspricht den Anweisungen des EVD. Die betroffenen Akteure können somit nicht von den durch die RFA gelieferten Informationen Kenntnis nehmen und sich dazu äussern. Selbst in den seltenen Fällen, wo sie vorhanden war, haben die Ämter und die befragten Personen die Möglichkeit nicht genutzt, sie zu kommentieren. Dieses Instrument hat somit das Vernehmlassungsverfahren nicht beeinflusst. Die Ämter führen die RFA meistens in der letzten Minute durch, bei der Schluss- redaktion der Botschaft an das Parlament und besonders des Kapitels über die wirt- schaftlichen Auswirkungen. So kommt die RFA erst sehr spät im Entscheidungs- prozess zum Zug. Im Allgemeinen handelt es sich um eine Zusammenfassung der Information, die an anderen Stellen der Botschaft steht. Es ist also eine Zusatz- aufgabe, die im besten Fall die wirtschaftliche Analyse formalisiert, jedoch keinen Mehrwert bringt. Die befragten Akteure beschreiben die RFA zum Teil als eine Alibiübung, besonders in den Ämtern, welche nur selten Gesetzesrevisionen durch- führen. Die Motivation für die RFA und die Überzeugung von ihrer Bedeutung sind noch nicht vorhanden. In einigen Fällen diente die RFA als Schema, welches das Amt durch die ganze vorparlamentarische Phase geführt hat: Feedbacks erfolgten zwischen der Verfassung der Gesetzesartikel und der Einschätzung ihrer wirt- schaftlichen Auswirkungen. Die einzige Aufgabe, welche die RFA erfüllt, ist ihr Beitrag zu einer grösseren Transparenz der wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetze in den Botschaften an das Parlament. Um die RFA durchzuführen, haben die Ämter keine zusätzlichen Ressourcen ein-
gesetzt. Die Anzahl der Ökonomen ist nicht signifikant gestiegen, und die RFA steht nur bei sehr wenigen Mitarbeitenden des Bundes explizit im Pflichtenheft. Häufig ist sie nur eine Aufgabe unter anderen, welche ein wissenschaftlicher Mitarbeitender
durchzuführen hat. Vor allem auf Grund mangelnder Ressourcen werden RFA nicht zu allen Verordnungen durchgeführt, was den Weisungen des Bundesrates wider- spricht. Die Ämter haben auch keine internen Kontrollmechanismen eingerichtet, um die Qualität und den Einfluss der «KMU-Tests» zu evaluieren. Es gibt keinen internen Erfahrungsaustausch und keine Kontrollen, um zu prüfen, ob die Prognosen der RFA auch wirklich eingetroffen sind. Das seco hat eine Gruppe für den Erfah- rungsaustausch eingesetzt, die sich jedoch 2004 erst zum dritten Mal traf. Es besteht kein Ausbildungsprogramm. Was die Nutzung des Forums KMU betrifft, sind die hauptsächlichen Vorwürfe einer Mehrheit der befragten Personen, dass sein Arbeitsrhythmus es daran hindert, den Entscheidungsprozess rechtzeitig zu beeinflussen, dass es ihm an spezifischen Kenntnissen fehlt und dass es manchmal politischen Lösungen zu nahe ist, welche auch gewisse Interessengruppen vertreten. Einige positive Erfahrungen haben den- noch gewisse präzise Punkte aufgezeigt, allerdings eher auf Verordnungsebene. Die Verträglichkeitstests werden im Allgemeinen während der Vernehmlassung durchgeführt, wenn der Entwurf so weit fortgeschritten ist, dass der Test sich auf konkrete Szenarien abstützen kann. Wenn die Ergebnisse der Verträglichkeitstests genutzt werden, was längst nicht immer der Fall ist, werden sie von den Ämtern sehr wohlwollend aufgenommen, da sie als eine interne Information angesehen werden, die auf konkreten und direkt bei den Unternehmen gemachten Erfahrungen basiert. Sie bringen neue Aspekte ans Licht und relativieren die Bedeutung bereits bekann- ter. In anderen Fällen gehen sie jedoch an ihrem Ziel vorbei und werden im Ent- scheidungsprozess nicht verwendet. Die weitere Nutzung der Ergebnisse durch das Forum KMU ist bei weitem nicht die Regel. Auch wenn diese drei Instrumente verwandte, aber nicht ähnliche Ziele verfolgen, ist ihre Komplementarität bei weitem nicht garantiert. Die Ergebnisse der Verträg- lichkeitstests sind nur selten in der RFA enthalten, da der Zeitplan der beiden Instrumente nicht koordiniert ist. Zudem sind die Stellungnahmen des Forums KMU manchmal zu stark politisch gefärbt, um in einer RFA aufgenommen zu werden. Die spärliche Anwendung und die geringe Motivation für die Nutzung der drei «KMU- Tests» resultiert daraus, dass sich die Verwaltung bei der Vorbereitung des Gesetzes
nicht auf breitere Entscheidungsgrundlagen stützt, Alternativen nicht gründlich bespricht und den Kosten der Regulierung nicht Rechnung trägt. In der vorparlamentarischen Phase spielt das seco eine wichtige Rolle, obwohl nur 1,8 Stellen für die Erfüllung dieser Aufgaben zur Verfügung stehen. Das seco führt die Verträglichkeitstests durch und stellt das Sekretariat des Forums KMU. So besteht ein Aufgabentransfer von den Ämtern zum seco. Ausserdem unterstützt das seco die Ämter auch bei der Durchführung der RFA. Es erinnert sie daran, dass eine RFA durchgeführt werden muss, und stellt ihnen erläuternde Handbücher zur Ver- fügung. Es kontrolliert auch das Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen anhand verschiedener Qualitätskriterien. Das seco hat jedoch nicht die Kompetenz, den Prozess zu blockieren, wenn die RFA nicht befriedigend ist. Es nutzt ziemlich regelmässig die informellen Beziehungen mit den Ämtern, um ihnen Verbes- serungen vorzuschlagen. Die formellste Druckmethode ist das Mitberichtsverfahren. Dieses wird jedoch praktisch nie angewendet bezüglich RFA, da das zuständige Departement seinen Entwurf ohnehin beibehalten kann. Taktische Erwägungen spielen eine wichtige Rolle bei der Einreichung von Mitberichten, und es wird davon abgeraten, sie bei technischen Differenzen anzuwenden. Bei den untersuchten Fall- beispielen wurde kein Mitbericht zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Geset-
zes oder besonders zu den RFA eingereicht. Schliesslich kommt ein Mitbericht sehr spät im Entscheidungsprozess zum Zug.
Nutzung der «KMU-Tests» in der parlamentarischen Phase In dieser Phase sind die RFA und das Kapitel über die wirtschaftlichen Auswir- kungen eine Informationsquelle, welche die offizielle Version der allgemeinen Aus- wirkungen des Gesetzesentwurfs wiedergibt. Es ist eine Arbeitsgrundlage, dessen Informationsqualität bei weitem nicht genügt, zudem tritt sie in Konkurrenz mit einer Fülle von Informationen der Interessengruppen, der Parteien und von direkten Kontakten. Manche Parlamentarier lesen dieses Kapitel überhaupt nicht. Ausserdem ist die RFA häufig zu allgemein, und sie kann schlecht für die Diskussion eines Artikels nach dem anderen, wie sie im Parlament erfolgt, genutzt werden. Wenn die Alternativen nicht aufgezeigt werden, ist es für einen Parlamentarier unmöglich, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Änderungen, welche vielleicht vorgeschlagen werden, zu kennen. Laut der Umfrage der PVK ist die Nutzung der Stellungnahmen des Forums KMU ebenfalls vernachlässigbar, und es ist festzuhalten, dass sich keine der befragten Per- sonen an die Anwesenheit eines Mitglieds des Forums KMU an einer Sitzung einer parlamentarischen Kommission erinnert. Die Analyse der Protokolle der ausge- wählten Fallbeispiele zeigt, dass in den seltenen Fällen, wo diese Informations- quellen im Parlament erwähnt werden, es eher darum geht, sie zu nutzen, d.h. mit ihrer Hilfe einen Vorschlag zu unterstützen, abzulehnen oder zu verändern. Somit haben die «KMU-Tests» ein Nutzungspotenzial, dieses bleibt jedoch gering, da die Präsenz dieser «KMU-Tests» im parlamentarischen Verfahren noch sehr bescheiden ist.
Einfluss der «KMU-Tests» im politischen Entscheidungsprozess Laut den befragten Akteuren ist der Einfluss der drei «KMU-Tests» im Entschei- dungsprozess eher gering oder gar sehr gering. Diese Kritik wird von den Parla- mentariern noch stärker geäussert. Der Einfluss ist grösser, wenn sich der «KMU- Test» auf einen präzisen Punkt konzentriert, durch Statistiken gestützt wird, verläss- liche Ergebnisse aufzeigt und Empfehlungen abgibt, die in die Gesetzgebung über- tragen werden können. Dann trägt er zur Sensibilisierung der Akteure und zur Erhö- hung der Transparenz bei. Jedoch ist der Einfluss im Allgemeinen vernachlässigbar, da die «KMU-Tests» keine entscheidenden Informationen bringen, nicht weit genug verbreitet werden, keine direkt in den Entscheidungsprozess übertragbaren Empfeh- lungen abgeben und die politischen Akteure nicht mobilisieren. Häufig sind die Leitlinien des Gesetzesentwurfs von der Politik bestimmt, und die wirtschaftlichen Analysen können ihnen nicht widersprechen. Dann sind diese eine Alibiübung, die durchgeführt wird, weil sie in der Botschaft ausdrücklich erwähnt sein muss. Auch die Tatsache, dass sie nur an einem Ort formell verankert sind – die Veröf- fentlichung in der Botschaft – beschränkt ihren Einfluss. Von den drei «KMU-Tests» weist die RFA den höchsten Einfluss auf, obwohl auch dieser bescheiden ist. Ausserdem wurden die Interessen der Wirtschaft und beson- ders der KMU nach der Einführung der «KMU-Tests» von den politischen Akteuren nicht stärker berücksichtigt als zuvor. Der Einfluss erfolgt vor allem indirekt, indem die von diesen Tests gelieferte Information die Kommunikation zwischen den Akteuren (innerhalb der Ämter, zwischen den Ämtern, im Parlament) beeinflusst und eine Rolle in der Gesamtheit der Informationsquellen spielt. Die Parlamentarier
erwähnen auch, dass die «KMU-Tests» manchmal zur Wahrnehmung gewisser Probleme beigetragen haben. Auf der anderen Seite zeigt die Untersuchung, dass die Tests nur geringen direkten Einfluss, geringe Änderungen der Durchführung der Gesetzesrevision und geringe Auswirkungen auf die Entscheidung haben. Die Verwaltungskultur veränderte sich durch diese Instrumente nicht merklich. Die «KMU-Tests» sind selten die einzige Ursache einer späteren Aktion. Der Einfluss der «KMU-Tests» erfolgt nicht auf der strategischen Ebene; sie wirken sich nicht auf die konzeptuelle Ausrichtung eines Gesetzes aus. In einigen Fällen wird ein Einfluss auf der operativen Ebene sichtbar: Einige Artikel von Gesetzen oder Verordnungen wurden auf Grund eines KMU- Tests abgeändert. Dabei ist der Einfluss auf die Verordnungen grösser. Der Beitrag der Stellungnahmen des Forums KMU im politischen Entscheidungsprozess bleibt klar ungenügend. Eine zahlenmässige Schätzung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der «KMU-Tests» konnte nicht durchgeführt werden, da in der Verwaltung keine diesbezüglichen Daten vorhanden sind. Die positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft und die KMU dank einer besseren Gesetzgebung auf Grund der Nutzung der «KMU-Tests» durch die politischen Akteure sind möglicherweise hoch; ebenso die Vorteile der Sensibilisierung und der erhöhten Transparenz. Was die Kosten betrifft, konnte weder für die direkten Kosten der Vorbereitung und der Verfassung der «KMU- Tests» noch für die indirekten Kosten im Zusammenhang mit verschiedenen poli- tischen Verfahren (Vernehmlassung, Mitbericht usw.) eine Schätzung erstellt wer- den. Laut den befragten Akteuren sind sowohl die Kosten als auch der Nutzen gering. Auch wenn klar ist, dass die RFA und die beiden anderen «KMU-Tests» allein nicht ausreichen, um eine Regulierung von guter Qualität zu erzeugen, können sie doch das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Arten der politischen Entscheidung verändern. Entscheidungen werden von allen betroffenen Akteuren nicht mehr nur auf Grund von Politik, Experten und Konsens getroffen, sondern mittels der «KMU- Tests» zusätzlich mit soliden analytischen Grundlagen beeinflusst. Die Information, die aus ihnen hervorgeht, ist ein Beitrag zur demokratischen Debatte, aber ihre Auswirkungen, d.h. ihre Bekanntheit, ihre Nutzung und ihr Einfluss, sind in der Schweiz noch sehr beschränkt.
Anhang 1
Ausführlicher Fragebogen zu den «KMU-Tests»
Kenntnisstand – Welche Bedeutung haben die Interesse der KMU in der schweizerische Politik? Sehr wichtig Wichtig Weniger wichtig Unwichtig – Kennen Sie die «Regulierungsfolgenabschätzungen» (RFA)? – Kennen Sie die «KMU-Verträglichkeitstests»? – Kennen Sie das «Forum KMU»? – Welcher dieser drei «KMU-Tests» ist Ihrer Meinung nach der bekannteste? die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) der Verträglichkeitstest das Forum KMU Keiner – Weshalb? – Ordnen Sie folgende Akteure nach deren Kenntnisstand bezüglich «KMU- Tests» Parlament Bundesrat Ämter seco Weitere Akteure (Interessengruppen, Volk, Wissenschaftskreise, Medien). – Wie finden Sie die in den «KMU-Tests» enthaltenen Informationen? Sehr gut Gut Genügend Ungenügend – Was ist unternommen worden, um den Bekanntheitsgrad der KMU-Tests zu steigern?
Nutzungsgrad – Wie werden diese «KMU-Tests» genutzt (beim Amt, beim Parlament)? – Durch welche internen und externen Faktoren wird die Nutzung der «KMU- Tests» beeinflusst? – Ist die Koordination dieser drei «KMU-Tests» zufriedenstellend?
– Ordnen Sie folgende Akteure gemäss deren Nutzung der «KMU-Tests» (abnehmender Nutzungsgrad) Parlament Bundesrat Departement betreffendes Amt seco andere Akteure – Wie beurteilen Sie den Interventionszeitpunkt der «KMU-Tests» im poli- tischen Entscheidungsprozess? Sie sollten früher durchgeführt werden Sie erfolgen rechtzeitig Sie sollten später durchgeführt werden – In welchem Masse trägt Ihr Amt/Departement/Ihre Kommission den Interes- sen der Wirtschaft und der KMU seit der Einführung dieser Tests mehr Rechnung? Stark Eher stark Eher schwach Schwach – Sind sämtliche Informationen aus der RFA (und den Tests) in den Vorent- wurf und in die Botschaft aufgenommen und veröffentlicht worden? Wenn nein, weshalb nicht? – Hat sich die Transparenz der Regierungshandlungen verbessert? – Haben die Ämter/Departemente Vorkehrungen getroffen und zusätzliche Mittel zur Durchführung der RFA eingesetzt? – Falls Ihr Amt bereits mehrere RFA vorgenommen hat: Haben Sie ein Ver- fahren, um dieses Instrument zu beurteilen und Verbesserungen anzubrin- gen? – Wie beurteilen Sie den Beitrag des Forums KMU in dem politischen Ent- scheidungsprozess? Sehr gut Gut Genügend Ungenügend – Wie hat ihr Amt das seco genutzt (Ratschläge, Publikationen, Test ...)? Haben Sie die Kommentare/Anmerkungen des seco berücksichtigt? – Wie beurteilen Sie den Beitrag des seco in der Information und Nutzung der «KMU-Tests»? – Haben andere Ämter Bemerkungen zu den von Ihnen geleiteten RFA gemacht?
Wirkungsgrad – In Ihren spezifischen Fallstudien, wie beurteilen Sie die Auswirkungen des Tests im politischen Entscheidungsprozess? Stark Eher stark Eher schwach Schwach – Können Sie ein konkretes Beispiel über die Wirkung eines «KMU-Tests» nennen? – Welche Wirkungen haben Ihrer Meinung nach «KMU-Tests» im Allgemei- nen? Starke Eher starke Eher schwache Schwache – Welches sind die internen und externen Faktoren, die die Wirkungen der «KMU Test» beeinflussen? – Welcher «KMU-Test» zeigt am meisten Wirkung? die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) der Verträglichkeitstest das Forum KMU – Weshalb? – Welches sind die drei wichtigsten Erfolgskriterien eines «KMU-Tests»? – In welchem Masse wurden die Empfehlungen des Forums KMU Ihrer Mei- nung nach umgesetzt? Praktisch immer Oftmals Eher selten Selten – Werden die Wirkungen verstärkt, wenn die drei «KMU-Tests» gemeinsam erfolgen? – Haben diese «KMU-Tests» eher direkte Auswirkungen (Ergebnisse und Empfehlungen wurden direkt angenommen), indirekte, starke Auswirkungen (Ergebnisse und Empfehlungen beein- flussen die Debatten), Anreizwirkungen (Ergebnisse und Empfehlungen sensibilisieren die Politiker für diese Problematik).
– Welcher Art sind diese Wirkungen? operationell (Änderung eines Erlassartikels) strukturell (Änderung in der Organisationsstruktur der Verantwortlich- keiten) strategisch (Neuausrichtung des Erlasses) – Wirken sich die «KMU-Tests» unterschiedlich aus je nachdem, ob es sich bei den anvisierten Erlassen um Gesetze oder Verordnungen handelt? – Weshalb? – Wie beurteilen Sie das Kosten/Nutzen-Verhältnis dieser KMU-Tests? hoch (Nutzen ist hoch im Verhältnis zu den Kosten) mittel niedrig weiss nicht
Anhang 2
Beispiel einer RFA
Quelle: Auszug aus der Botschaft über die Förderung von preisgünstigem Wohn- raum (BBl 2002 2829 ff.)
4.5 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
4.5.1 Notwendigkeit und Möglichkeiten staatlichen Handelns
Wie früher dargelegt gehört Wohnen nebst Nahrung, Sicherheit und Bildung zu den Grundbedürfnissen. Weil nicht alle Menschen das Bedürfnis aus eigener Kraft befriedigen können, verpflichtet die Verfassung den Bund, den Wohnungsbau zu fördern und sich für die Verbilligung der Wohnkosten und für die Verbreitung des selbst genutzten Wohneigentums einzusetzen. Diesem Auftrag wird mit den vor- geschlagenen Massnahmen nachgekommen. Von den Grundsätzen, dass die Woh- nungsversorgung und deren Finanzierung über den Markt erfolgt und für die Auf- bringung der Wohnkosten in erster Linie die Bewohnerinnen und Bewohner zuständig sind, wird nicht abgewichen. Wie die eidgenössische Verbrauchserhebung von 1998 zeigt, gibt es jedoch nach wie vor eine beträchtliche Anzahl von Personen und Haushalten, die einen so grossen Anteil ihrer verfügbaren Mittel für eine ange- messene Wohnung ausgeben müssen, dass die Befriedigung anderer Grundbe- dürfnisse gefährdet ist. Zudem ist es eine Eigenschaft des Wohnungsmarktes, dass Personen und Haushalte auf Grund persönlicher Umstände diskriminiert werden. Es ist nur wenigen Familien möglich, sich zu einem sinnvollen Zeitpunkt, nämlich dann, wenn die Kinder noch klein sind, den Wunsch nach Wohneigentum zu erfül- len und vorab in ländlichen Gebieten gibt es finanzschwache Haushalte, die mangels Alternativen im Mietbereich Zugang zum Hauseigentum haben müssen oder für die Erneuerung ihres Hauseigentums der öffentlichen Unterstützung bedürfen. Hohe Wohnkostenbelastungen und ein eingeschränkter Marktzugang sind umso häufiger, je angespannter der Wohnungsmarkt ist. Nach einer längeren Phase mit Angebots- überschüssen zeichnen sich wieder Verknappungstendenzen ab. Vor allem in den Agglomerationen gibt es wenig leer stehende Wohnungen, und die Preise steigen erneut an. Der Bedarf für staatliches Handeln ist somit gegeben. Die vorgeschla- genen Hilfen ergänzen die marktwirtschaftliche Versorgung. Sie setzen den Markt- mechanismus nicht ausser Kraft und schränken weder das Spiel von Angebot und Nachfrage noch den Preismechanismus ein. Sie enthalten jedoch Anreize, welche die Bauträger befähigen, Wohnungen so zu bauen oder zu erneuern, dass sie von wirtschaftlich schwächeren Gruppen nachgefragt werden können. In vielen Fällen würde zwar auch ohne Unterstützung gebaut, in der Regel aber nicht für die mit der
Vorlage anvisierten Zielgruppen. Das vorgeschlagene Volumen der künftigen Bun- deshilfe erlaubt eine Basisunterstützung, die bei Bedarf durch die Kantone oder Gemeinden ergänzt werden kann.
4.5.2 Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen
Gruppen Direkte Nutzniesser der Hilfen sind im Mietwohnungsbereich Haushalte, die erfah- rungsgemäss häufig von Versorgungsdefiziten betroffen sind: Bedürftige ältere Personen, Menschen mit Behinderungen, junge Familien, kinderreiche Familien oder solche mit einem Elternteil. Die Eingrenzung der Zielgruppen erfolgt über Ein- kommens- und Vermögenslimiten. Orientiert man sich an den heute im WEG gel- tenden Einkommenslimiten, gehören gemäss eidgenössische Verbrauchserhebung 1998 ungefähr jene 25 Prozent aller Haushalte zu den Anspruchsberechtigten, deren monatliches Einkommen unter 5000 Franken liegt. Viele von ihnen sind momentan ausreichend versorgt, doch vor allem bei notwendigen Umzügen sind sie auf ein preisgünstiges Angebot angewiesen. Dies gilt auch für neu gegründete Haushalte. Die vorgeschlagene Darlehenslösung erlaubt es, deren Wohnkosten in einem Umfang zu vergünstigen, der in etwa der Zusatzverbilligung gemäss WEG ent- spricht. Es ist ein Nachteil der Objekthilfe, dass mit dem anvisierten Förderungs- volumen nur jener Teil der potenziell Anspruchsberechtigten von der Hilfe profitiert, der das Glück haben wird, in einer geförderten Wohnung zu wohnen. Zielkon- former, aber auch bedeutend teurer wäre eine allgemeine Subjekthilfe (siehe Ziff. 4.5.4). Im Mietbereich ist es ein Anliegen, den gemeinnützigen Bauträgern auf dem Woh- nungsmarkt gleich lange Spiesse wie den übrigen Bauträgern zu verschaffen. Nur so können diese im öffentlichen Interesse Versorgungsaufgaben wahrnehmen. Dies betrifft insbesondere den Zugang zum Kapitalmarkt. Generell bezwecken die in der Vorlage enthaltenen Finanzierungshilfen, dass sich auch bonitätsmässig schlechter gestellte Marktteilnehmer das notwendige Fremdkapital beschaffen können. Ver- drängungswirkungen sind davon nicht zu erwarten. In der Eigentumsförderung werden einerseits Haushalte mit wenig Eigenkapital und Finanzierungsschwierigkeiten unterstützt. Die Bundesbürgschaft erleichtert ihnen die Fremdfinanzierung und die zeitliche Verschiebung der Belastung; das Eigentum müssen sie langfristig jedoch selber tragen können. Gewisse Mitnahmeeffekte können hier nicht ausgeschlossen werden. Weil die Hilfe hier durch blosse Garan- tieleistungen erfolgt, können sie hingenommen werden. Andererseits gehören finanzschwache Eigentümerhaushalte zu den Nutzniessenden. Sie sollen mit zins-
losen oder zinsgünstigen Darlehen befähigt werden, ihr Wohneigentum zu erneuern oder in ländlichen Gebieten mit wenig Mietalternativen preisgünstiges Eigentum zu erwerben. Die Mittel werden aus dem allgemeinen Bundeshaushalt bereitgestellt und durch die Steuerpflichtigen aufgebracht. Für ihre zielkonforme Verwendung sorgen neben den genannten Einkommens- und Vermögenslimiten zusätzlich Belegungsvorschriften. Werden diese von einem Haushalt nicht mehr eingehalten, entfällt die in Form von Zinsverzichten auf den Darlehen gewährte Unterstützung. Dieser Mechanismus erfordert einen gewissen Kontrollaufwand. Weil die einzelnen Bauträger im Miet- wohnungsbau aber mit Leistungsvereinbarungen eingebunden werden, kann er auf Stichproben beschränkt werden.
4.5.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
Der jährliche Mitteleinsatz macht selbst unter Berücksichtigung der Zahlungen aus der WEG-Förderung weniger als 1 Prozent des Bundesbudgets aus. Von der För- derung können daher keine grossen gesamtwirtschaftlichen Folgen erwartet werden. Es ist auch nicht die Absicht der Vorlage, die Wohnbautätigkeit anzukurbeln. Viel- mehr sollen Wohnungen, die häufig auch sonst gebaut würden, gezielt verbilligt werden, und Erneuerungen sollen sozialverträglich vorgenommen werden können. Die Wirkungen liegen somit primär im individuellen Bereich: Eine Verbesserung der Wohnverhältnisse steigert das persönliche Wohlergehen, was sich wiederum auf die individuelle Leistungsfähigkeit auswirkt. Eine generelle Förderung des Wohnungsbaus würde bedeutend mehr Mittel erfor- dern. Sie ist jedoch aus ordnungspolitischen Gründen nicht opportun, und überdies kann der Wohnungsbau wegen des hohen Ressourceneinsatzes nur einen kleinen Beitrag zum Wirtschaftswachstum leisten. Ebenso ist nicht vorgesehen, die Förde- rung für konjunkturpolitische Zwecke einzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass es wegen des meist zeitraubenden politischen Entscheidungsweges und des langen Produktionsprozesses in der Regel zu konjunkturell prozyklischen Wirkungen kommt, d.h. es werden Leerstände produziert, die über die gewünschte Marktreserve hinausgehen. Trotzdem ergeben sich aus der Förderung positive Wirkungen für die Haupt und Nebenzweige der Bauwirtschaft. Die Bundeshilfen werden Investitionen auslösen, die sonst nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt getätigt würden. Dies gilt insbesondere für die arbeitsintensive Erneuerungstätigkeit. Wichtig sind jedoch die indirekten gesamtwirtschaftlichen Wirkungen der vorge- schlagenen Förderung, die bereits in Abschnitt 1.2.1 ausführlich erwähnt wurden: Befriedigende Wohnverhältnisse sind ein sozialer Schutz im wirtschaftlichen und technologischen Strukturwandel. Sie tragen zum sozialen Frieden bei, sind Teil einer guten Lebensqualität und damit ein Faktor der Standortqualität. Ein in allen Regio- nen ausreichendes Wohnungsangebot fördert die für die wirtschaftliche Entwicklung notwendige Mobilität. Mit der gezielten Verbilligung der Wohnkosten können die Fürsorge und die Sozialwerke entlastet und Stigmatisierungen einzelner Personen und Haushalte verhindert werden. Das heute vor allem bei Familien bestehende
Armutsrisiko wird reduziert. Positive sozialpolitische Wirkungen dürfen auch von der vorgeschlagenen speziellen Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus erwartet werden. Da gemeinnützige Bauträger sich nicht am Gewinn orientieren, bieten sie einen langfristig preisgünstigen Bestand an Wohnungen an. Darüber hinaus leisten sie oft auch Betreuungs- und Integrationsaufgaben, die sonst das Gemeinwesen übernehmen müsste. Die Unterstützung von Modellvorhaben und die Ressortforschung werden zur Ent- wicklung innovativer Bau- und Organisationsformen im Wohnungswesen beitragen. Die geförderten Mietwohnungen müssen zudem die Qualitätskriterien gemäss Woh- nungs-Bewertungs-System WBS erfüllen. Sie werden damit eine Schrittmacherrolle spielen für den kostengünstigen und qualitativ hoch stehenden Wohnungsbau, der den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung trägt.
4.5.4 Alternative Regelungen
Die im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwi- schen dem Bund und den Kantonen ursprünglich vorgesehene Übertragung der Förderung auf die Kantone und eine entsprechende Verfassungsänderung sind in der Vernehmlassung zur NFA abgelehnt worden. Auch in der Vernehmlassung zum WFG hat eine klare Mehrheit die Aufrechterhaltung der Bundeskompetenz begrüsst. Der Verzicht auf jegliche Förderungstätigkeit würde nicht nur dem Verfassungs- auftrag widersprechen. Die damit eingesparten Mittel müssten weit gehend im Rahmen der Sozialhilfe aufgebracht werden86. Im instrumentellen Bereich sind alternative Regelungen aus dem In- und Ausland eingehend geprüft worden. Die dynamische Förderung gemäss WEG ist zwar ein Modell, das mit einer wachsenden Wirtschaft im Einklang steht. Ohne grosse Risi- ken kann sie jedoch weder das Problem der Eigenkapitallücke noch jenes der hohen Wohnkosten lösen. Bei beiden Punkten setzt das vorgeschlagene Darlehensmodell an. Nachteilig ist, dass zu Beginn des Förderungsprogramms verhältnismässig umfangreiche Mittel bereitgestellt werden müssen. Diese sind jedoch steuerbar, währenddem das dynamische Modell unberechenbare künftige Verlustrisiken gene- riert. Aus ordnungspolitischen Gründen wäre eine Subjekthilfe der vorgeschlagenen Objekthilfe vorzuziehen. Im Zusammenhang mit der Sicherstellung tragbarer Wohnkosten ist heute weitgehend unbestritten, dass direkte Wohnbeihilfen bezüg- lich Treffsicherheit und Wirksamkeit den Objekthilfen tendenziell überlegen sind. Zudem gewährleistet der generelle Rechtsanspruch eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. Ein Blick über die Grenze zeigt, dass in verschiedenen euro- päischen Ländern in jüngerer Zeit objektbezogene Hilfen eher reduziert wurden, während subjektbezogene Leistungen verstärkt und gezielter ausgerichtet werden87. Subjekthilfen unterschiedlicher Ausgestaltung und regelmässig ergänzt mit objekt- bezogenen Massnahmen kennen Deutschland, Österreich, Frankreich, Dänemark, Spanien, die Niederlande und Schweden. Dabei wird die Hilfe in den föderativ organisierten Staaten in der Regel von den staatlichen Ebenen gemeinsam getragen. Wegen des generellen Rechtsanspruchs würde eine Subjekthilfe je nach Modell jährlich wiederkehrende Kosten zwischen 200 und 400 Millionen Franken verur- sachen88. Dabei handelt es sich um à fonds perdu-Zahlungen, während die Darlehen
in der Regel wieder zurückfliessen. Zudem nimmt der jährliche Finanzbedarf auf Grund der Amortisationen bei der Darlehenslösung stetig ab, während Mietzins- beiträge auf hohem Niveau verbleiben würden. Schliesslich tragen die Darlehen langfristig zu einem Grundstock von preisgünstigen Wohnungen bei; die Subjekt- hilfe kann dagegen nicht direkt auf das Angebot einwirken. Neben dem hohen und zudem ungewissen Finanzbedarf sprechen gegen einen Systemwechsel auch ein relativ hoher Verwaltungsaufwand, die Preiserhöhungsgefahr in angespannten Märkten sowie der Umstand, dass die Diskussion um die Sozialwerke nicht mit einem weiteren Element belastet werden sollte. Zudem würde eine Subjekthilfe das Problem des Marktzugangs für gewisse Bewohnergruppen nicht lösen, weshalb sie
86 Siehe «Wirkungen und Nutzen der Wohnbauförderung im Kanton Zürich», statistik.info 17/2001, Zürich 2001. 87 Favarger u.a., Les politiques du logement en Europe occidentale, Grenchen 1998 88 Mietzinsbeiträge, Grundlagen und Musterlösungen, Schriftenreihe Wohnungswesen, Band 72, Grenchen 2001.
mit einer gewissen Objektförderung ergänzt werden müsste. Allerdings ist es bei der nun festgehaltenen Lösung wünschenswert, dass die Kantone oder Gemeinden mit ergänzendenindividuellen Zuschüssen dort aktiv werden, wo die Zinsvergünstigung auf den Darlehen die gewünschte Entlastung des Haushaltsbudgets nicht erreicht. Als Alternative zu den Darlehen sind auch Zuschüsse geprüft worden. Mit ihnen könnte ein gleicher Verbilligungseffekt erreicht werden. Diese Option würde den «Aufwand» rein budgetmässig anfänglich stark reduzieren. In der Folge nähme er jedoch wegen der Kumulation des Förderungsvolumens rasch zu. Würden statt Dar- lehen nur Zuschüsse gewährt, überstiege das Total der Zuschüsse ab dem 16. Jahr den Betrag der Nettodarlehen, der im reinen Darlehensmodell in diesem Zeitpunkt zur Auszahlung gelangt. Anschliessend würde der Betrag für Zuschüsse bei gleich bleibendem Förderungsvolumen bis zum 28. Jahr weiter ansteigen und danach auf dem erreichten Niveau verharren, während für die Darlehen nach diesem Zeitpunkt per Saldo keine neuen Gelder mehr nötig werden. Beim Zuschussmodell müssten zudem wieder Bürgschaften gewährt werden, wodurch wie im heutigen System erneut Verlustrisiken generiert würden. Weiter würden solche Zuschüsse tendenziell die Hochhaltung der Zinsen begünstigen. Schliesslich würde der Einbau einer Alter- native zu den Darlehen dem Anspruch auf Einfachheit und Transparenz wider- sprechen. Insbesondere sind Zuschüsse schwierig zu budgetieren, da die Zahl der Anspruchsberechtigten im Voraus nicht bekannt ist. Diese Gründe führten dazu, von diesem Instrument abzusehen.
4.5.5 Zweckmässigkeit im Vollzug
Die im WEG-Vollzug aufgebaute Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen für Wohnbau- und Eigentumsförderung hat sich eingespielt und bewährt. Sie soll mit dem neuen Bundesgesetz fortgeführt werden. Je nachdem, ob ein Kanton selber Wohnbau- und Eigentumsförderung betreibt oder nicht, sind dabei verschiedene Varianten denkbar. Sie werden im Rahmen der Vollzugsvorbereitungen mit den zuständigen kantonalen Amtsstellen eingehend überprüft. Ferner werden verschie- dene Vollzugsaufgaben von gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen und über Leistungsaufträge abgegolten. Bei den direkten Bundesdarlehen wird mit den Pauschalbeträgen eine transparente und einfach praktizierbare Lösung vorge- schlagen.
Anhang 3
Beispiel eines KMU-Verträglichkeitstests
Quelle: Wallart, 2003, S. 54.
Regelung des Abfallbereichs Aus Anlass der Revision der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen dis- kutierte das seco die Frage der Abfallentsorgung mit 12 KMU. Der KMU-Test zeigte nicht nur, wie diese Unternehmen zu den Vernehmlassungsvorschlägen stehen, sondern brachte auch zahlreiche Hinweise darauf, wie für die Unternehmen im Bereich Abfallbehandlung die Vorschriften vereinfacht, die Verfahren verbessert und die Kosten gesenkt werden könnten. Seit 1986 ermöglicht die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) eine breit angelegte Kontrolle von Abfallentsorgung und -aufbereitung in der Schweiz. Zurzeit ist eine Gesamtrevision im Gang, wodurch die geltende Verord- nung durch eine Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und eine Ver- ordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen ersetzt wird. Bei dieser Gelegenheit untersuchte das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) zusammen mit sieben Pro- duktionsbetrieben und fünf Unternehmen aus dem Abfallsektor die Behandlung ver- schiedener Abfallkategorien, was zur Formulierung zahlreicher Empfehlungen führte.
Ein Markt für die Behandlung und das Recycling von Abfällen besteht in der Schweiz schon seit einigen Jahren. Dieser Markt spielt grundsätzlich: Die Unter- nehmen stehen im Wettbewerb zueinander und die Abfälle können dahin gebracht werden, wo es am wenigsten kostet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen der Markt noch nicht zufrieden stellend funktioniert (siehe unten). Der Administrativaufwand im Zusammenhang mit der Abfallbehandlung ist bescheiden; die Unternehmen haben sich denn auch nicht besonders darüber beklagt. Hingegen sind die Kosten für die Abfallbearbeitung immer höher. Bei einigen Pro- dukten (z.B. Farben) kostet das Entsorgen sogar mehr als der Einkauf. Da die Auf- lagen strenger geworden sind, muss das, was früher im Betriebsofen verbrannt oder verkauft wurde, heute durch ein spezialisiertes Unternehmen beseitigt werden. Bei mittelgrossen Produktionsbetrieben verursacht die Abfallentsorgung jährlich Aus- gaben zwischen 20 000 und 200 000 Franken. Das heutige Mass an Regelungen wird von den besuchten Unternehmen problemlos akzeptiert, aber es sollte auf keinen Fall mehr Vorschriften geben. Die Abfallbehandlung ist ein Industriezweig, der vom technischen Standpunkt aus gut funktioniert. Die meisten wieder verwendbaren Materialien werden rückgewon- nen; der Rest wird behandelt oder verbrannt. Oft müssen die Abfälle zwingend in der Schweiz behandelt werden. Das gilt für Abfälle von Autos, für elektronische Teile, Kühlschränke usw., für welche nur beschränkte oder gar keine Ausfuhr- möglichkeiten vorhanden sind. Anders als der Markt für Güter und Dienstleistungen, der gegenüber Europa und der Welt offen ist, besteht für die Abfallbehandlung
grösstenteils ein nationaler, manchmal gar nur ein regionaler oder kantonaler Markt. Das scheint darauf hinzuweisen, dass man die Vorteile, die der internationale Handel bietet (Grössenvorteile, Wettbewerb, stärkere Spezialisierung, technische Fortschrit- te), nicht genügend nutzt, obschon gerade sie in anderen Bereichen den Reichtum der Schweiz ausmachen.
Sonderabfälle Die schädlichsten Abfälle sind in der Kategorie Sonderabfälle (S) klassiert. Sie wer- den gegenwärtig durch verschiedene Mittel kontrolliert: Begleitschein für den Transport, Bewilligung des Kantons für die Behandlung. Der Verordnungsentwurf sieht für diesen Abfalltyp verschiedene administrative Erleichterungen vor. Von mindestens fünf Unternehmen wurde indessen darauf verwiesen, wie erschwerend es ist, dass von Kanton zu Kanton unterschiedliche Kontrollen durchgeführt werden. Jeder Kanton wendet andere Kriterien an und nicht einmal alle Städte sind gleich streng. Somit hat die Umsetzung der Gesetze «etwas Anarchisches», wie es ein besuchtes KMU formuliert. Einige Kantone anerkennen beispielsweise die Anwei- sungen von Branchenverbänden, andere nicht. Vorschlag: Es ist eine Harmonisierung der Kontrollen in den verschiedenen Kantonen anzu- streben. Die Tatsache, dass ein elektronischer Begleitschein vorgesehen ist, wird positiv auf- genommen; allerdings ist den KMU noch unklar, wie das funktionieren wird. Vorschlag: Der elektronische Begleitschein muss in der Anwendung einfach sein. Er muss das Papierdokument ersetzen und darf nicht zusätzlich gefordert werden, und er muss ein statistisches Modul beinhalten.
Unternehmen, die ihre Sonderabfälle abgeben wollen, müssen gegenwärtig im Besitz einer vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) zugeteil- ten Unternehmensnummer sein. Bei unseren Besuchen wussten die KMU jedoch verschiedentlich nicht, um welche Nummer es sich handelte, oder verwechselten sie mit der Nummer der Mehrwertsteuer. Vorschlag: Sobald als möglich Übergang zur einheitlichen Unternehmensnummer.
Die neue Verordnung sieht vor, dass für Kleinmengen bis zu 25 kg kein Begleit- schein mehr auszufüllen ist. Mehrere Unternehmen sehen das als Erleichterung – so verhält sich der Chauffeur, der noch ein paar alte Batterien mehr auflädt, nicht mehr illegal.
Andere kontrollpflichtige Abfälle Der Verordnungsentwurf sieht die Schaffung einer neuen Kategorie vor für Abfälle, die weniger schädlich sind als die Sonderabfälle: die anderen kontrollpflichtigen Abfälle (AK). Darunter fallen beispielsweise Altreifen, elektronische Abfälle oder Altautos. Altholz wird in einigen Kantonen bereits heute kontrolliert, für eines der
besuchten KMU ändert die neue Pflicht nichts. Die Möglichkeit, zu exportieren, muss bestehen bleiben. Vorschlag: Der Export anderer kontrollpflichtiger Abfälle (z.B. Altholz) in die EU sollte in einem einfacheren Verfahren bewilligt werden als der Export von Sonderabfällen. Drei in der Abfallbehandlung tätige Unternehmen verwiesen auf Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den elektronischen Abfällen. Die Bewilligungen und Lizenzen sind teilweise redundant: – Um elektronische Abfälle zu verarbeiten, braucht es zuerst einmal eine offizielle Bewilligung des Kantons (VREG-Bewilligung). – Sodann ist eine Swico-Lizenz erforderlich. Dafür werden die gleichen Anga- ben verlangt wie bei der ersten Bewilligung; ausserdem sind 3000–4000 Franken zu bezahlen. – Die Swico anerkennt auch die VSMR-Lizenz des Recycling-Verbands Schweiz nicht.
Auch nach diesem Hindernislauf steht noch nicht fest, dass das Unternehmen auch wirklich elektronische Abfälle zum Behandeln erhält: Der Markt ist kartellisiert und intransparent. Es ist somit nicht die beste Entsorgung zum günstigsten Preis garan- tiert. Ein einziger Konkurrent verleibt sich regelmässig den gesamten regionalen Markt ein. Ist der Markt erst einmal aufgeteilt, so wird er nicht mehr in Frage gestellt und eine Verarbeitung der Abfälle in einer anderen Region ist nicht mehr möglich. Für den Transport der elektronischen Abfälle lässt Swico nur Cargo Domi- zil zu. Vorschlag: Verbesserung der Funktionsweise des Marktes für elektrische und elektronische Abfälle, Aufhebung der Kartellisierung. Vorschlag: Verringerung der Anzahl nötiger Bewilligungen durch die Zusammenfassung von VREG-Bewilligung, Swico-Lizenz, VVS-Bewilligung und VSMR-Lizenz.
Nicht kontrollpflichtige Abfälle Die am wenigsten problematische Abfallkategorie ist die der nicht kontrollpflich- tigen Abfälle (also weder Kategorie S noch Kategorie AK). Bei den besuchten KMU werden diese Abfälle entweder in einer Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt oder sie gehen an ein Recyclingunternehmen. Manchmal werden sie im Unternehmen selber sortiert; in einem Fall werden sie noch in die Deponie gebracht. Das Unternehmen D. ist im Bau und in der Renovation tätig. Stein und Beton wer- den für den Strassenbau wieder verwendet. Zuvor müssen diese Abfälle jedoch aufbereitet werden. Das kann auf der Baustelle oder an einem spezialisierten Ort geschehen. Die Aufbereitung vor Ort ist einfacher und erfordert weniger Transporte, bedingt aber ab 1000 t/Jahr eine Umweltverträglichkeitsstudie. Diese Studie kostet Geld und nimmt vor allem viel Zeit (mehr als drei Monate) in Anspruch, sodass diese Lösung in der Praxis schwierig umzusetzen ist. Zudem variieren die Vor- schriften von Kanton zu Kanton.
Vorschlag: Die Schwelle von 1000 t/Jahr für Umweltverträglichkeitsstudien ist bezüglich der Behandlung von Stein und Beton auf einer Baustelle zu überprüfen, denn die Behandlung an Ort und Stelle weist auch ökologische Vorteile auf. Die Umweltver- träglichkeitsprüfung muss einfacher und schneller werden.
Abfallliste Gemäss Verordnungsentwurf sollen die Abfalllisten mit jenen der EU harmonisiert werden. Die Harmonisierung wird begrüsst, da dadurch der Zollverkehr vereinfacht wird, der gegenwärtig für Abfall bearbeitende Unternehmen ein Problem ist (unter- schiedliche Codes für den Schweizer und den ausländischen Zöllner). Die Tatsache, dass die Abfallcodes geändert und die neuen eurokompatiblen Codes übernommen werden müssen, sehen die besuchten Unternehmen nicht als Problem. Teilweise geht die Schweizer Liste weiter als jene der EU, was den KMU und der Wirtschaft höhe- re Kosten beschert. Einige Schweizer Codes existieren in der EU-Liste nicht, so zum Beispiel: – Code 15 01 10: Alle Verpackungen mit Sondermüll-Rückständen müssen wie die Kategorie S behandelt werden. Das geht weiter als die EU-Liste; dort werden nur Verpackungen aufgeführt, die gefährliche Produkte ent- halten haben. – Die Codes 19 10 98 und 16 02 91-95, die bestimmte elektronische Abfälle oder Haushaltgeräte betreffen, gibt es in der EU-Klassifizierung nicht. Ein weiteres Problem rührt daher, dass die Unternehmen oft nicht wissen, ob ihre Abfälle Sondermüll sind oder nicht; die Abfalllisten sind nicht sehr gut bekannt. Für die KMU bringt die Erhöhung der Anzahl Abfallkategorien somit noch mehr Her- ausforderungen mit sich. Das Vorliegen eines Handbuches zuhanden der Unter- nehmen und der kantonalen Verwaltungen wird deshalb sehr positiv aufgenommen. Das wird den Recycling-Unternehmen Erleichterungen bringen. Vorschlag: Im Handbuch ist anzugeben, wie sich die KMU über die Klassierung ihrer Abfälle und die dafür geeignete Behandlung informieren können (Telefonhotline, E-Mail- Dienst, Expertensystem usw.). Vorschlag: Die neue Abfallkategorie (AK) soll ausge- nutzt werden. Es ist zu prüfen, welche Sonderabfälle darin aufgenommen werden könnten. Wenn etwas in der Kategorie S verbleibt, ist das zu begründen (verursacht zusätzliche Kosten, die für die Unternehmen nicht immer nachvollziehbar sind).
Vorschlag: Ähnliche Abfälle sind in einer einzigen Kategorie zusammenzufassen, damit Ausle- gungs- und Kontrollprobleme vermieden werden (z.B. alte Fahrzeuge mit oder ohne Flüssigkeiten, Druckertoner mit oder ohne gefährliche Substanzen usw.).
Import – Export Für den Abfallexport ist eine Bewilligung des BUWAL nötig. Dabei handelt es sich um ein komplexes Verfahren, bei dem zahlreiche Dokumente erforderlich sind. Bei erstmaligen Gesuchen akzeptieren die Unternehmen das problemlos; bei Erneue- rungen der Bewilligung ist das Verfahren jedoch wieder genauso kompliziert.
Vorschlag: Ausarbeitung eines einfacheren Verfahrens für die Erneuerung von Ausfuhrbewil- ligungen. Beim Abfall ist der Export oft die vorteilhafteste Lösung. Einerseits ist die Aufbe- reitung im Ausland oft weniger teuer, andererseits sind die Umweltauflagen dort weniger streng. In der Regel entscheidet das BUWAL, welche Abfälle im Ausland aufbereitet werden können und welche in der Schweiz behandelt werden müssen. Gemäss einem der besuchten KMU führt das manchmal zu Wettbewerbs- verzerrungen. So sagte man uns, dass nur ein einziges Unternehmen eine Ausfuhr- bewilligung für alte Kühlschränke habe und dadurch einen Wettbewerbsvorteil auf- weise. Die Vorschriften sehen nicht immer die kostengünstigste Lösung vor. Alte Kupfer- kabel beispielsweise sind in der Schweiz kontrollpflichtige Abfälle, die aufbereitet werden müssen; die spezialisierten Unternehmen erhalten da für 300 Franken pro Tonne von jenen Unternehmen, die das Kupfer rückgewinnen. Weil diese Abfälle auf der grünen Liste der OECD stehen, schicken die EU-Länder sie nach China und erhalten dafür 600 Franken pro Tonne. Die Pflicht zur Aufbereitung in der Schweiz ist somit eine teure Lösung, wenn sie sich auch durch Umweltüberlegungen recht- fertigen lässt. Es besteht nämlich gemäss BUWAL die Gefahr, dass diese Kabel in Ländern wie China auf unsachgemässe Weise verbrannt werden, wodurch hoch- giftige Emissionen wie Dioxine entstünden. Das wäre schlecht für die Umwelt, aber auch für das internationale Image der Schweiz. Vorschlag: Bei der Erteilung von Exportbewilligungen sind auch wirtschaftliche Kriterien – und nicht nur der Stand der Technik – zu beachten (Art. 18 Abs. 1 Bst. a des VeVA- Vernehmlassungsentwurfs).
Vorschlag: Einem Unternehmen, das ein neues Entsorgungsverfahren ausprobieren will, sollte eine Exportbewilligung erteilt werden, selbst wenn 25 kg überschritten werden (Art. 17, 18 VeVA).
Vorschlag: Die Abfallbehandlung im Ausland soll leichter bewilligt werden, wenn die dortigen Entsorgungsbedingungen umweltschonend sind.
Vorschlag: Zwecks Verkürzung der Fristen sollte die Verwaltung parallel zur ausländischen Regierung mit der Prüfung eines Gesuchs beginnen.
Auswirkungen des KMU-Tests Das KMU-Forum hat alle im Test vorgeschlagenen Empfehlungen in die Stellung- nahme im Rahmen der Vernehmlassung einfliessen lassen. Die Auswertung der Vernehmlassung liegt zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels noch nicht vor.
Anhang 4
Beispiel einer Stellungnahme des Forums KMU
Quelle: http://www.seco.admin.ch/imperia/md/content/analysenundzahlen/
KMU-Forum Eidgenössische Expertenkommission per Adresse: Bühler, im September 2001 seco – WSWP Bundesgasse 8
3003 Bern
Herrn Divisionär Christian Schlapbach Stv. Kdt. Heer Papiermühlestrasse 14
3003 Bern
Stellungnahme zu den Dienstmodellen in Armee XXI Sehr geehrter Herr Divisionär beiliegend lassen wir Ihnen zuhanden der zuständigen Stellen in der Projektleitung «Armee XXI» eine Stellungnahme des KMU-Forums zukommen. Das KMU- Forum, eine Eidg. Expertenkommission, hat die Aufgabe, zu neuen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben Stellung zu nehmen, soweit sie aus der Optik der KMU Relevanz haben. Mit Blick auf das umfassende Projekt «Armee XXI» trifft dies vor allem für die Dienstleistungsmodelle zu, weshalb sich die beiliegende Stellungnah- me auf diesen Punkt beschränkt. Die Stellungnahme beruht auf der Diskussion im KMU-Forum am 11. September
2001 und auf einer anschliessenden Konsultation unter den Mitgliedern. Genutzt
wurden auch Aussagen einiger kleiner und mittlerer Unternehmen, die vom Staats- sekretariat für Wirtschaft vorab hinsichtlich ihrer Probleme mit mehrmonatigen Absenzen von Mitarbeiterinnen (Mutterschaftsurlaub) befragt wurden (sog. KMU- Test). Herrn Brändli, Chef Sektion Ausbildungsorganisation, möchten wir an dieser Stelle für die Beteiligung an der Sitzung des KMU-Forums danken.
Mit freundlichen Grüssen Hans-Rudolf Früh, Co-Präsident KMU
KMU-Forum Eidgenössische Expertenkommission per Adresse: Bühler, im September 2001 seco – WSWP Bundesgasse 8
3003 Bern
Stellungnahme des KMU-Forums zu den in der Armee XXI vorgesehenen Dienstmodellen Anlässlich seiner Beratungen zum Thema Mutterschaftsurlaub ging das KMU- Forum auch auf die Dienstmodelle gemäss Armee XXI ein. Diese waren Gegenstand einer einige Monate vor der Sitzung des Forums abgeschlossenen Vernehmlassung. Ob eine Mitarbeiterin demnächst ein Kind bekommt oder ob ein Mitarbeiter noch die RS vor sich hat oder Beförderungsdienste leisten will: Mehrmonatige Absenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedeuten für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten eine grosse Belastung, gerade im heutigen Wettbewerbsumfeld. Sie sind beim Anstellungsentscheid deshalb sehr wohl ein Thema. Dies bestätigen die Aussagen der besuchten Unternehmen, aber auch Auswertungen der Arbeitslosen- statistik. Dabei sind die Reaktionen der Betriebe auf die mehrmonatige Absenz wegen der RS stark von der Konjunktur abhängig, was übrigens auch für die Ein- stellungschancen jüngerer Frauen zutrifft. Bei Militärdienst ist – wegen der EO – die Belastung der Unternehmen nur begrenzt finanzieller Natur. Bedeutend sind die Schwierigkeiten, in der heutigen schnell- lebigen Wirtschaft und unter dem heutigen verstärkten Wettbewerbsdruck während Monaten einen wichtigen Mitarbeiter entbehren zu können.89 Daraus ergeben sich zwei Folgerungen: – Die Armee, resp. die EO, werden in zunehmendem Mass die vollen Lohn- kosten der Dienstleistenden zu übernehmen haben, soll eine Negativselek- tion unterbleiben. Die in der PI Triponez vorgesehene Ausweitung der Leis- tungen der EO geht deshalb in die richtige Richtung, doch stellt sich die Frage der Entwicklung der Abgabenlast.
89 Hinzu kommt der Umstand, dass die Unternehmen in zunehmendem Mass Beförderungs- dienste nicht mehr als Investition in das zukünftige Kader des Betriebes und der Branche sehen, u.a. weil im Zeitalter der Globalisierung ein weltweites Beziehungsnetz, das durch Managementkurse in Fontainebleau etc. aufgebaut wird, mehr zählt als das nationale Beziehungsnetz, das die auf das Gebiet der Schweiz beschränkte Armee vermitteln kann. Weiter sind oft Frauen Personalverantwortliche, die den im Militär erworbenen Fähigkei- ten skeptisch gegenüberstehen, weil sie diese nicht aus eigener Erfahrung einzuschätzen wissen.
– Die Armee wird die Beanspruchung durch Militärdienst zudem mit Vorteil in ein Alter legen, in dem der Mitarbeiter noch nicht oder jedenfalls nicht in einer höheren Position in einen Betrieb eingebunden ist. Die Dienstmodelle, wie sie in der Vernehmlassungsunterlage zur Armee XXI aufgezeigt werden, bringen diese aus der Sicht der KMU wesentliche Verbesserung durch die Rückkehr zum einjährigen Rhythmus und durch die Verringerung der Zahl der WK. Auch die Möglichkeit, die Militärdienstpflicht an einem Stück erfüllen zu können (Durchdiener), dürften dem Bedarf der Wirtschaft entgegenkommen. Wenn die neuen Dienstleistungsmodelle deshalb im Grundsatz zu begrüssen sind, zeigen sich doch auch einige Schwächen: Fraglich ist die verlängerte Dauer der RS, namentlich wenn dies bedeutet, dass das Studium und andere Ausbildungen auf dieser Stufe in der Schweiz (noch) später abgeschlossen werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die erste Dienstleis- tungsperiode 16 Wochen nicht übersteigt und in die Semesterferien gelegt werden kann. Beispielsweise sind Lösungen zu erwägen, welche die Verbandsausbildung in einem zweiten Block unterbringen. Für diesen könnte das Aufgebot bereits mit Blick auf die spätere Enteilung in einen WK-Verband erfolgen. Nun sind für KMU Absolventen einer Berufslehre zahlenmässig sicher von grösse- rer Bedeutung als angehende Akademiker. Auch mit Bezug auf diese Dienstpflich- tigen muss jedoch festgestellt werden, dass das Modell der 3 RS pro Jahr nicht mit dem eingespielten beruflichen Bildungssystem zusammenpasst. Es ist aus Armee- perspektive zwar überzeugend (dauernde Beanspruchung der Kader der Lehrver- bände, Belegung der Kasernen, die Uof der 4 Monate früher angefangenen RS stehen für die Verbandsausbildung in der laufenden RS bereit und müssen nicht, wie heute, ein zweites Mal einrücken, was auch für die Unternehmen ein Problem ist). Dass die Lehrabschlussprüfungen im Frühsommer vor RS stattfinden, hat sich in den Planungsgrundlagen aber nirgends niedergeschlagen. Ein zwangsweises Auf- gebot in eine im Januar oder April startende RS könnte deshalb bewirken, dass zahlreiche Lehrabsolventen monatelang ohne Stelle dastehen, weil die Arbeitgeber erst wieder an Ihnen interessiert sind, wenn sie die RS, resp. die Ausbildung zum Uof hinter sich gebracht haben. Dieser Einwand betrifft auch die Durchdiener, ist
hier das Modell mit 3 Schulen pro Jahr doch noch zwingender. Namentlich auch aus der Perspektive der Absolventen einer Lehre ist die zwangsweise Zuweisung in zahlenmässig gleich starke RS ein schwerwiegender Nachteil. Ein solcher Schritt, sollte an ihm festgehalten werden, müsste zwingend mit der laufenden Berufsbil- dungsreform koordiniert werden. Beim Durchdienermodell und beim Modell zur Ausbildung der Unteroffiziere ist zunächst zu gewärtigen, dass die Absolventen von den Firmen höchstens eine Lohn- fortzahlung im Umfang der EO erhalten. Grosse Vorbehalte bestehen aber auch, ob den Unternehmen die Aufrechterhaltung der Stelle während quasi eines Jahres zugemutet werden kann. Es ist eine begründete Frage, ob diese Dienstleistungen nicht als Wechsel des Arbeitgebers qualifiziert werden müssten (bzgl. Kündigungs- schutz, aber auch Sozialversicherungen usw.).
Vielfach wurde in den kontaktierten Unternehmen der Wunsch geäussert, den WK immer in einer bestimmten Zeit des Jahres absolvieren zu können, und zwar dann, wenn am Arbeitsplatz weniger Druck herrscht. Zu prüfen ist deshalb eine Lösung, bei der wenigstens gewisse Einheiten ihren WK immer im gleichen Monat des Jahres leisten.90
Für das KMU-Forum Hans Rudolf Früh, Co-Präsident des KMU-Forums
90 Denkt man an den Punkt der mangelnden Lebenserfahrung in den Durchdienereinheiten, die gerade für die unter der aktuellen Bedrohungssituation heikelsten Einsätze (Sicherungsaufgaben) vorgesehen sind, lässt sich aufgrund dieses Wunsches nach festen WK-Terminen im Jahr noch ein anderes Modell für die Sicherungseinheiten entwickeln, nämlich die Abdeckung der Sicherungsbedürfnisse durch WK-Einheiten mit festem WK-Termin im Jahr, wobei auch Optionen mit 2x3 Monaten oder 3x2 Monaten statt 6 WK angeboten werden könnten, auch damit die bei diesen Einheiten sekundäre Ausbil- dung für den Verteidigungseinsatz in grösseren Blöcken vermittelt werden kann.
Literaturverzeichnis
Verwaltungsdokumentation
04.3277 Motion Walker: Verhältnismässigkeit bei der Aufsicht von Banken.
02.3702 Postulat Walker: Förderung der Wachstumspotenziale bei KMU.
02.3676 Motion Loepfe: Massnahmen zur Bürokratiebefreiung.
99.3284 Motion Durrer: KMU-Verträglichkeitsprüfung für geplante staatliche
Regulierungen und Verfahren.
97.3447 Postulat Hasler: Impulse für unseren Wirtschaftsstandort.
97.3334 Motion Widrig: Vermeidung administrativer Hindernisse.
97.3221 Motion Loeb: Vereinfachung der administrativen Vorschriften.
97.3143 Postulat Fraktion der SVP: KMU-Forum.
96.3618 Motion Forster: Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und
Verordnungen auf Klein- und Mittelbetriebe.
96.3583 Postulat Speck: Neue Instrumente zur Eindämmung der Regulierungs-
flut.
96.3167 Postulat Spoerry: Wirtschaftsrelevante Vorlagen. Zusatzinformation.
95.3024 Motion Columberg: Administrative Entlastung für Klein- und Mittel-
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Liste der befragten Personen Aubert Béatrice Stellvertreterin, Abteilung Begleitende Rechtssetzung, BJ, Bern Balaster Peter Stellvertreter, Direktion für Wirtschaftspolitik, seco, Bern Bangerter Käthi Mitglied des KMU Forums, ehemalige Nationalrätin FDP, Bern Barmettler Hugo Leiter, Institutionelle Partner und Private, BBT, Bern Bessard Pierre Journalist, L’Agefi, Bern Biedermann Dieter Stellvertreter, Abteilung Rechtssetzungsprojekte und -methodik, BJ, Bern Bieri Peter Ehemaliger Präsident der WBK, Ständerat, CVP, Hünenberg Bortoluzzi Toni Ex-Präsident der SGK, Nationalrat, SVP, Affoltern am Albis Breuleux Pierre-Yves Sekretär, SIK, Bern Brunner-Patthey Olivier Chef, Fachstelle Ökonomie, BSV, Bern Brupbacher Stefan Sekretär, WAK, Bern Cavelti Guido Brugger und Partner AG, Zürich Enzler Christoph Wirtschaftsdienst, Bereich Grundlagen und Information, BWO, Grenchen Früh Hans-Rudolf Ehemaliger Co-Präsident, KMU Forum, Bühler Füzesséry Alexandre Stv. Sekretär, WAK, Bern Gisiger Martin Stv. Sektionschef, Finanzmärkte und -dienstleistungen, EFV, Bern Hänsenberger Urs Sekretär, SGK-N, Bern Hauri Ernst Leiter, Bereich Grundlagen und Information, BWO, Grenchen Häusermann Simon Wissenschaftlicher Mitarbeiter, KMU Politik, seco, Bern Hess Hans Ehemaliger Präsident der SIK, Ständerat, FDP, Sarnen Jacobzone Stéphane Administrateur principal, Division de la réforme de la réglementation, Direction de la gouvernance publique et du développement territorial, OECD, Paris Jeanneret Philippe Abteilungschef, KMU Politik, seco, Bern Jeanneret Pierre Sekretär, UREK, Bern Ladegaard Peter Administrateur, Division de la réforme de la réglemen- tation, Direction de la gouvernance publique et du déve- loppement territorial, OECD, Paris
Leu Joseph Ehemaliger Präsident der SIK, Nationalrat, CVP, Hohenrain Madl Kubik Edith Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Führungsbereich Planung/Strategie, Bundeskanzlei, Bern Maitre Jean-Philippe Ex-Präsident der WAK, Nationalrat, CVP, Vésenaz Müller Urs-Peter Iur. Mitarbeiter, Erlasse/Verfahren, Bereich Recht, BVET, Bern Muller Pascal Wissenschaftlicher Mitarbeiter, KMU Politik, seco, Bern Oprecht Hanspeter Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Sektion Schienennetz, BAV, Bern Raass Adrian Leiter Ökonomie, Weko, Bern Rigassi Barbara Brugger und Partner AG, Zürich Roncoroni Giacomo Stellvertreter, Abteilung für Gesetzgebungsprojekte, BJ, Bern Schiesser Fritz Ehemaliger Präsident der WAK, Ständerat, FDP, Glarus Schwarz Stefan Leiter Direktionsgeschäfte, Direktion, BAK, Bern Taddei Marco Vize-Direktor, Schweizerischer Gewerbeverband, Bern Tagmann Christoph Leiter Recht, Weko, Bern Tellenbach Mathias Stellvertreter, Abteilung Abfall, BUWAL, Bern Waber Beat Journalist, Neue Zürcher Zeitung, Bern Wallart Nicolas Regulierungsanalyse, Wirtschaftspolitik, seco, Bern Weber René Leiter, Finanzmärkte und Finanzdienstleistung, EFV, Bern Werder Hans Generalsekretär, UVEK, Bern Wettstein Gérard Projektleiter, Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben, EFV, Bern Widmer Hans Ehemaliger Präsident der WBK, Nationalrat, SPS, Luzern Widmer Thomas Leiter Forschungsbereich Policy-Analyse & Evaluation, Institut für Politikwissenschaft, Universität Zürich, Zürich Wieser Robert Leiter, Recht, VBS, Bern Zeller Franz Wissenschaftlicher Adjunkt, Abteilung Radio und Fern- sehen, BAKOM, Biel
Durchführung der Untersuchung:
Jérôme Duperrut Projektleiter, PVK Natasha Fröjd Mitarbeiterin, PVK
Stefania Izzo CASS Stipendiatin, Parlamentsdienste
Stefan Rieder Methodologische Unterstützung (Textanalyse), Interface Politikstudien GmbH
Hedwig Heinis Sekretariat, PVK
Die PVK dankt allen von ihr befragten Personen für ihre Bereitschaft zur Auskunftserteilung während den Interviews und bei der Erstellung des vor- liegenden Berichtes.
Originalsprache des Schlussberichts: Französisch (Teile der Kapitel 1.3, 3.1, 3.2 und 4.2, Deutsch).