10.109
Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahr 2012
vom 3. Dezember 2010
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dem Antrag auf Zustimmung unterbreiten wir Ihnen mit vorliegender Botschaft die Entwürfe zur Änderung folgender Bundesbeschlüsse: A Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2008–2011 B Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2008–2011 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2008–2011 C Bundesbeschluss über die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz in den Jahren 2008–2011 (zwölfte Beitragsperiode) D Bundesbeschluss über die Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2008–2011 E Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförde- rung in den Jahren 2008–2011 F Bundesbeschluss über die Kredite nach Artikel 16 des Forschungsgesetzes für die Jahre 2008–2011 G Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2008–2011 H Bundesbeschluss über die Finanzierung von Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 2008–2011 I Bundesbeschluss über die Kredite im Bereich der wissenschaftlichen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung in Europa und weltweit für die Jahre 2008–2011 J Bundesbeschluss über die Finanzierung gemeinsamer Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz in den Jahren 2008–2011 Zudem unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zu folgendem Bundesbeschluss: K Bundesbeschluss über die Finanzierung der nationalen und internationalen Tätigkeiten im Bereich der Innovation für das Jahr 2012
2010-2053 757
Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, Änderungen folgender Bundesgesetze: L Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz) M Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Universitätsförde- rungsgesetz, UFG) N Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz Ferner beantragen wir, folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben:
2010 P 09.3825 Innovationsförderung in den KMU (N 10.03.10, Robbiani)
2010 P 09.3168 Chancengleichheit für ausländische Jugendliche bei der
Lehrstellensuche (N 03.03.10, Aubert)
2009 P 09.3961 Zehn Jahre Bologna-Reform (S 9.12.09, David)
2008 P 08.3073 Bologna-Prozess. Evaluieren (N 13.06.08, Widmer)
2007 P 07.3285 Bologna-Deklaration. Stand der Umsetzung, speziell der
Übergänge von der Bachelor- zur Masterstufe (S 19.06.07, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK 07.012)
2007 P 06.3695 Jugendliche ohne Bildung auf der Sekundarstufe II
(N 23.3.07, Widmer)
2006 P 06.3546 Bildungsgänge in der höheren Berufsbildung
(N 20.12.06, Rechsteiner Paul)
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
3. Dezember 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
758
Übersicht
Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat 5185,3 Millionen Fran- ken zur Förderung der Bildung, Forschung und Innovation (BFI) im Jahr 2012. Im Sinne einer einjährigen Verlängerung der BFI-Botschaft 2008–2011 werden die bisherigen Ziele und Massnahmen im Wesentlichen beibehalten.
Der Bundesrat hat entschieden, dem Parlament die grossen Finanzbotschaften zur besseren Abstimmung mit der Legislaturplanung spätestens sechs Monate nach der Botschaft zur Legislaturplanung zu unterbreiten. Die Umsetzung dieses Entscheids führt zu einer Übergangsphase, die mit dem Einschub einer einjährigen Botschaft für 2012 überbrückt wird. Danach folgt wieder eine vierjährige Botschaft für die Jahre 2013–2016. Der Bundesrat schlägt vor, die aufgrund der BFI-Botschaft 2008–2011 beschlosse- nen Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite um ein Jahr zu verlängern und finanziell entsprechend anzupassen. Die Finanzbeschlüsse beinhalten alle nationa- len Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Hochschulen (ETH-Bereich, kantonale Universitäten, Fachhochschulen), Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Entwicklung und Innovation. Im internationalen Bereich werden für jene Massnahmen Kredite beantragt, die nicht bereits durch völkerrechtliche Ver- träge oder durch gesonderte Anträge an das Parlament festgelegt sind. Die vorgeschlagenen Massnahmen orientieren sich an folgenden in der BFI- Botschaft 2008–2011 definierten Leitlinien: «Bildung: Nachhaltige Sicherung und Steigerung der Qualität», «Forschung und Innovation: Erhöhung der Wettbewerbs- fähigkeit und des Wachstums». Anlässlich der symbolischen Eröffnung des europäischen Hochschulraums im Jahr
2010 und rund zehn Jahre nach der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung wird in
dieser Botschaft eine Würdigung der bisherigen Umsetzung der Bologna-Reform vorgenommen. Der Einschub der BFI-Botschaft 2012 macht eine Übergangsregelung im ETH- Gesetz notwendig (Amtsperiode des ETH-Rates, Geltungsdauer für den Leistungs- auftrag und den Zahlungsrahmen). Zudem wird die Anpassung der Geltungsdauer des Universitätsförderungsgesetzes sowie des Bundesgesetzes über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz notwendig. Zur Finanzierung der in der Botschaft vorgeschlagenen Massnahmen beantragt der Bundesrat für das Jahr 2012 die folgenden Mittel:
759
Die Entwicklung der BFI-Kredite 2008–2012
Periode 2008–2011 Periode 2012
gerundete Zahlen Durch die BFI- Voranschlagskredite Budget 2011 Voranschlags- Wachstum der Wachstumsrate In den Bundes- Botschaft 2008–2011 kredite Voranschlags- (2007–2012) beschlüssen für 2008–2011 Rechnungen 2008/2009 kredite beantragte Mittel bewilligte Mittel Voranschläge 2010/2011 (2011/2012)
Berufsbildung 2 708,2 2 663,5 767,1 774,1 0,9 % 8,3 % 774,1 ETH-Bereich 8 234,5 8 276,1 2 126,9 2 164,3 1,8 % 3,1 % 2 164,3 Kantonale Universitäten 2 697,5 2 669,2 678,1 702,1 3,5 % 3,4 % 129,9 Fachhochschulen 1 671,6 1 633,3 449,4 451,1 0,4 % 7,6 % 451,1 SNF (inkl. Overhead) 2 828,4 2 815,7 818,4 842,9 3,0 % 13,1 % 842,9 KTI (inkl. BBT Internationales 532,0 491,8 117,0 121,5 3,9 % 4,3 % 121,5 bis 2010) Wissenschaft und Gesellschaft 115,0 114,7 28,8 28,0 –2,8 % 2,0 % 28,0 (Akademien; TA-Swiss) Institutionen nach Artikel 16 FIFG 212,5 212,3 56,9 60,5 6,2 % 2,6 % 60,5 Stipendien 137,0 134,8 33,5 34,0 1,7 % –16,5 % 34,0 Bilaterale und multilaterale Zusam- 190,6 199,3 70,7 63,4 –10,3 % 11,1 % 49,7 menarbeit (Forschung und Bildung; inkl. BBT Internationales ab 2011) Zusammenarbeit in der Raumfahrt 479,8 478,5 122,1 124,9 2,3 % 3,9 % 525,9 in Europa Strategische Steuerung des schweizeri- 14,4 11,8 3,4 3,4 –1,0 % – 3,4 schen Bildungssystems
Zwischentotal 19 821,5 19 700,8 5 272,2 5 370,2 1,9 % 5,3 % 5 185,3
FP-EU Forschung 1 345,7 1 268,3 379,9 432,7 13,9 % 11,4 % EU-Bildungs- und Jugendprogramme 70,0 86,8 32,7 34,2 4,4 % 15,8 %
Total 21 237,2 21 055,8 5 684,8 5 837,1 2,7 % 5,8 %
Für die Erläuterungen zur Tabelle, siehe Ziff. 3.1
760
Inhaltsverzeichnis
Übersicht 759 Abkürzungsverzeichnis 764
1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 768
1.1 Bedeutung und Priorität 768
1.2 Ausgangslage 768
1.3 Die BFI-Politik 2012 770
2 Die einzelnen Förderbereiche. Begründung der Kreditanträge 771
2.1 Berufsbildung 771
2.2 Hochschulen 774
2.2.1 ETH-Bereich 774
2.2.2 Kantonale Universitäten 777
2.2.3 Fachhochschulen 780
2.3 Forschung und Innovation 782
2.3.1 Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der
wissenschaftlichen Forschung 782
2.3.2 Kommission für Technologie und Innovation KTI 784
2.3.3 Wissenschaft und Gesellschaft 786
2.3.4 Institutionen nach Artikel 16 des Forschungs- und
Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) 788
2.4 Kooperationen Bund-Kantone im Bildungsbereich 790
2.4.1 Stipendien 790
2.4.2 Weiterbildung 791
2.4.3 Gymnasiale Maturität und Berufsmaturität 792
2.5 Zusammenarbeit in Bildung, Forschung und Innovation in Europa 793
2.5.1 Multilaterale Zusammenarbeit in der Bildung in Europa 793
2.5.2 Multilaterale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation
in Europa 794
2.5.3 Bilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit in Europa 801
2.5.4 Zusammenarbeit in der Raumfahrt in Europa 802
2.6 Weltweite Zusammenarbeit in Forschung und Innovation 804
2.7 Horizontale Massnahmen 807
2.7.1 Bologna-Reform 807
2.7.2 Ressortforschung 814
2.7.3 Chancengleichheit und Gender-Studien 816
2.7.4 Nachhaltige Entwicklung 817
2.7.5 Strategisches Controlling 818
2.7.6 Strategische Steuerung des schweizerischen Bildungssystems 819
3 Finanzen im Überblick 820
3.1 Die Entwicklung der BFI-Kredite 2008–2012 820
3.2 Die Voranschlagskredite 2012 in der Übersicht 823
761
4 Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen 825
4.1 Änderung des ETH-Gesetzes 825
4.2 Änderung des Universitätsförderungsgesetzes 826
4.3 Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über Beiträge an
gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz 826
5 Auswirkungen 827
5.1 Auswirkungen auf den Bund 827
5.1.1 Finanzielle Auswirkungen 827
5.1.2 Personelle Auswirkungen 829
5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden 831
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 832
6 Verhältnis zur Legislaturplanung 832
7 Rechtliche Aspekte 832
7.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 832
7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 835
7.3 Erlassform 835
7.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 835
7.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes 835
7.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen 836
Anhang 837
A. Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2008–2011 (Entwurf) 839 B. Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2008–2011 und über die Genehmigung des Leistungs- auftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2008–2011 (Entwurf) 841 C. Bundesbeschluss über die Kredite nach dem Universitätsförderungs- gesetz in den Jahren 2008–2011 (zwölfte Beitragsperiode) (Entwurf) 843 D. Bundesbeschluss über die Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2008–2011 (Entwurf) 845 E. Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2008–2011 (Entwurf) 847 F. Bundesbeschluss über die Kredite nach Artikel 16 des Forschungs- gesetzes für die Jahre 2008–2011 (Entwurf) 849 G. Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2008–2011 (Entwurf) 851
762
H. Bundesbeschluss über die Finanzierung von Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 2008–2011 (Entwurf) 853 I. Bundesbeschluss über die Kredite im Bereich der wissenschaftlichen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung in Europa und weltweit für die Jahre 2008–2011 (Entwurf) 855 J. Bundesbeschluss über die Finanzierung gemeinsamer Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz in den Jahren 2008–2011 (Entwurf) 857 K. Bundesbeschluss über die Finanzierung der nationalen und internationalen Tätigkeiten im Bereich der Innovation für das Jahr 2012 (Entwurf) 859 L. Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz) (Entwurf) 861 M. Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Universitätsförderungsgesetz, UFG) (Entwurf) 863 N. Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz (Entwurf) 865
763
Abkürzungsverzeichnis
AAL Ambient Assisted Living ARAMIS Informationssystem zu Forschungs-, Entwicklungs- sowie Evaluati- onsprojekten der Schweizerischen Bundesverwaltung ARE Bundesamt für Raumentwicklung AS Amtliche Sammlung ASTRA Bundesamt für Strassen BABS Bundesamt für Bevölkerungsschutz BAFU Bundesamt für Umwelt BAG Bundesamt für Gesundheit BASPO Bundesamt für Sport BB Bundesbeschluss BBG Berufsbildungsgesetz BBl Bundesblatt BBT Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BFE Bundesamt für Energie BFI Bildung, Forschung und Innovation BFS Bundesamt für Statistik BFT Bildung, Forschung und Technologie BLW Bundesamt für Landwirtschaft BMV Berufsmaturitätsverordnung BNE Bildung für nachhaltige Entwicklung BSV Bundesamt für Sozialversicherungen BV Bundesverfassung CERN Europäisches Laboratorium für Teilchenphysik CIESM Internationale Kommission zur wissenschaftlichen Erforschung des Mittelmeers COHEP Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Päda- gogischen Hochschulen COST Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung CRUS Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CSCS Centro svizzero di calcolo scientifico CSEM Schweizerisches Forschungszentrum für Elektronik und Mikrotechnik DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DORE DO Research (SNF) EAWAG Eidgenössische Forschungsanstalt für Wasserversorgung, Abwasser- reinigung und Gewässerschutz ECTS European Credit Transfer and Accumulation System EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDI Eidgenössisches Departement des Innern
764
EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EFV Eidgenössische Finanzverwaltung EHB Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EMBC Europäische Konferenz für Molekularbiologie EMBL Europäisches Molekularbiologie-Laboratorium EMPA Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt ENSI Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat EPFL Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne EQAR European Quality Assurance Register ESA Europäische Weltraumorganisation ESG European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area ESKAS Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende ESO Europäische Südsternwarte ESRF Europäische Synchrotronstrahlungsanlage ESS Europäische Spallations-Neutronenquelle ETH Eidgenössische Technische Hochschulen ETHZ Eidgenössische Technische Hochschule Zürich EU Europäische Union EU-FRP EU-Forschungsrahmenprogramm EUREKA Internationale Forschungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochtechnologie EVAMAR Evaluation der Maturitäts-Reform EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement FET Future and Emerging Technologies FG Forschungsgesetz FIFG Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz FH Fachhochschule FHG Finanzhaushaltgesetz FH-Rat EDK Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren FHSG Fachhochschulgesetz FINES Nationaler Unterstützungskredit an internationale Experimente im Bereich Astronomie FORCE Nationaler Unterstützungskredit an internationale Experimente im Bereich Hochenergiephysik FS-CH Universitäre Fernstudien Schweiz F&E Forschung und Entwicklung GSK Gesundheit, Soziales und Kunst HFSP Human Frontier Science Program HLS Historisches Lexikon der Schweiz IAS Institute for Advanced Study IDHEAP Institut de hautes études en administration publique
765
IDIAP Institut Dalle Molle d’Intelligence Artificielle Perceptive IHEID Institut de hautes études internationales et du développement ILL Institut Max von Laue–Paul Langevin (Neutronenquelle) IMD International Institute for Managment Development IMS Intelligent Manufacturing Systems IRB Istituto di Ricerca in Biomedicina IRC Innovation Relay Center IRGC International Risk Governance Council IRO Institut de recherche en ophtalmologie ISDC Integral Science Data Center IT Informationstechnologie IUKB Universitäres Institut Kurt Bösch KEVA Konzeptevaluation KFH Rektorenkonferenz der Fachhochschulen Schweiz KMU Klein- und Mittelunternehmen KOP Konsolidierungsprogramm KTI Kommission für Technologie und Innovation LHC Large Hadron Collider MAR Maturitätsanerkennungsreglements MTP Manufacturing Technology Platforms NICER National Institute for Cancer Epidemiology and Registration NFP Nationales Forschungsprogramm NFS Nationaler Forschungsschwerpunkt NQR Nationaler Qualifikationsrahmen OECD Organisation für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung PA IV Politische Abteilung IV (EDA) PISA Programme for International Student Assessment (Internationales Programm der OECD für Kompetenzmessung bei Jugendlichen) PolS Politisches Sekretariat (EDA) PSI Paul-Scherrer-Institut QF-EHEA Framework for Qualifications of the European Higher Education Area SCAHT Schweizerisches Zentrum für angewandte Humantoxikologie SAGW Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften SAKK Schweizerische Arbeitsgruppe für Klinische Krebsforschung SAMW Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SATW Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften SBF Staatssekretariat für Bildung und Forschung SCNAT Akademie der Naturwissenschaften Schweiz SFI Swiss Finance Institute SIAK Schweizerisches Institut für angewandte Krebsforschung
766
SK BNE Schweizerische Konferenz Bildung für nachhaltige Entwicklung (Bund und Kantone) SNBL Swiss-Norwegian Beamline SNF Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung SPOG Schweizerische Pädiatrische Onkologie-Gruppe SR Systematische Rechtssammlung SuG Subventionsgesetz SUK Schweizerische Universitätskonferenz SwissFEL Freier Elektronenlaser am PSI (ehemals PSI-XFEL) Swiss TPH Schweizerisches Tropen- und Public-Health-Institut SWITCH Schweizerisches Informatiknetzwerk für die Wissenschaft SWTR Schweizerischer Wissenschafts- und Technologierat TA Technology Assessment UFG Universitätsförderungsgesetz UNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization USI Università della Svizzera italiana UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VSKR Vereinigung Schweizerischer Krebsregister WBK Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBZ Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung von Mittelschul- lehrpersonen WEF World Economic Forum WSL Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft W+T Wissenschaft und Technologie
767
Botschaft
1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen
1.1 Bedeutung und Priorität
Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat die BFI-Fördermittel für das Jahr 2012 und präsentiert die bildungs-, forschungs- und innovationspolitischen Ziele und Massnahmen des Bundes. Die Botschaft umfasst die Bereiche Berufsbildung, Hoch- schulen (ETH-Bereich, kantonale Universitäten, Fachhochschulen), Forschungs- und Innovationsförderung sowie die internationale Zusammenarbeit im BFI-Bereich. Bildung, Forschung und Innovation sind für die gesellschaftliche wie auch die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz zentral. Der Bundesrat erachtet deshalb die BFI-Förderung als prioritär und hat für die Jahre 2008–2015 für die Ausgaben für Bildung und Forschung eine jährliche Zielwachstumsrate von 4,5 Prozent fest- gelegt.1 In der Förderperiode 2008–2011 sind die BFI-Ausgaben um jährlich rund
6 Prozent und damit überdurchschnittlich gewachsen. Für die kommenden Jahre ist
ein verlangsamtes Ausgabenwachstum vorgesehen. Bei den Konsolidierungsbemü- hungen zur Entlastung des Bundeshaushalts in den Jahren 2011–2013 wurde die Priorität der BFI-Förderung gewahrt.2 Die erwähnte Zielwachstumsrate wird leicht niedriger ausfallen als ursprünglich geplant, da dem geringeren nominellen Wirt- schaftswachstum im Zeitraum 2008–2015 Rechnung getragen werden muss und nur so eine stabile Staatsquote erreicht werden kann.
1.2 Ausgangslage
Gute internationale Positionierung des schweizerischen BFI-Systems Das Bildungssystem der Schweiz ist ein offenes und leistungsfähiges System mit einem zeitgemässen, breiten und vielfältigen Angebot. Die schweizerische Berufs- bildung wird im Hinblick auf ihre optimale Abstimmung auf die Arbeitswelt und die damit einhergehende, auch im internationalen Vergleich geringe Jugendarbeitslosig- keit positiv gewürdigt.3 Auch das Hochschulsystem ist, gemessen an internationalen Benchmarks, von guter Qualität: In allen internationalen Rankings befinden sich überdurchschnittlich viele schweizerische universitäre Hochschulen auf den ersten Rängen.4 Dementsprechend studieren in der Schweiz im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele Studierende an einer Top-Hochschule. Die universitären Hochschulen sind mit einem hohen Anteil an ausländischen Studierenden und Dok-
1 EFV, Ergänzungsbericht zum Legislaturfinanzplan 2009–2011: Aufgabenüberprüfung des Bundes, Bern 2008, www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00578/01222/index.html?lang=de. 2 Siehe EFV, Voranschlag 2011 sowie Konsolidierungsprogramm 2012–2013, Bern 2010, www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00579/00595/01658/index.html?lang=de. 3 OECD, Learning for Jobs, Review on Vocational Education and Training in Switzerland, Paris 2009. 4 Shanghai-Jiao Tong 2010, Times Higher Education World University Rankings 2010, QS World University Rankings 2010, Leiden Ranking 2010.
768
torierenden (26 %5) sowie Professoren und Professorinnen (45,7 %6) international attraktiv. Der Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz geniesst dank hervorragender Leistungen eine ausgezeichnete internationale Reputation. In der Forschung belegt die Schweiz Spitzenpositionen: Neben dem 2. Platz beim relativen Zitationsindex für 20097 gelangte sie im gleichen Jahr auf den 4. Platz bei der Anzahl zugesproche- ner Advanced Grants des Europäischen Forschungsrates. Bei der Beteiligung am 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (EU-FRP) resultiert für die Schweiz ein positiver Rückfluss, da sie 4 Prozent der kompetitiven Beiträge akqui- riert, aber nur einen Anteil von rund 2,5 Prozent des Budgets beisteuert. Auch bei allen wichtigen Ranglisten zur Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit liegt die Schweiz vorne: 1. Platz 2010 im European Innovation Scoreboard der EU, 1. Platz
2009 beim World Competitiveness Yearbook des World Economic Forum (WEF)
und 4. Platz 2009 im World Competitiveness Yearbook des International Institute for Managment Development (IMD).
Die Rolle des Bundes im föderalistischen System Die guten Leistungen des BFI-Systems sind nur durch das Zusammenspiel verschie- dener Akteure möglich. Dabei leisten Bund, Kantone und Privatwirtschaft in enger Zusammenarbeit, aber je in ihrem Zuständigkeitsbereich, ihren Beitrag.8 Zu den Bundesaufgaben gehören: die Führung und Finanzierung des ETH-Bereichs, die Regelung und die Mitfinanzierung der Fachhochschulen und der Berufsbildung, die Forschungs- und Innovationsförderung, die Förderung der kantonalen Universitäten, die Unterstützung der Kantone bei den Stipendien sowie die internationale Zusam- menarbeit.
Entwicklung der Lernenden- und der Studierendenzahlen Ein wichtiger Einflussfaktor für die Kostenentwicklung ist die Entwicklung der Anzahl Lernender und Studierender. Gemäss den Szenarien des Bundesamtes für Statistik (BFS) ist zwischen 2010 und 2012 bei den Gesamtbeständen der Lernenden auf der Sekundarstufe II eine Abnahme von 1,5 bis 2 Prozent zu erwarten. Zudem wird die Zahl der Berufsmaturitäten noch bis 2013 wachsen.9 Längerfristig, bis 2019, wird eine jährliche Reduktion des Gesamtbestandes von durchschnittlich weniger als 1 Prozent prognostiziert. Auf der Tertiärstufe ist zwischen 2010 und
2013 mit einer deutlichen Zunahme der Anzahl Studierender an universitären Hoch-
5 BFS, Studierende an den universitären Hochschulen, Neuenburg 2009/2010,
www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/22/publ.Document.131246.pdf.
6 BFS, Personal der universitären Hochschulen, Neuenburg 2008,
www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/publ.Document.128405.pdf; BFS, Personal der Fachhochschulen, Neuenburg 2008, www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/22/publ.Document.128237.pdf. 7 SBF, Bibliometrische Untersuchung zur Forschung in der Schweiz. Erste Resultate. Bern 2010.
8 Vgl. BFI-Botschaft 2008–2011, BBl 2007 1241 ff.
9 BFS, Szenarien 2010–2019 für die Sekundarstufe II - Lernende und Abschlüsse: Detail- lierte Ergebnisse, Neuenburg 2010, www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/08/dos/blank/14/05.html.
769
schulen und an Fachhochschulen (ca. +3 bis 4 % pro Jahr) und anschliessend bis
2019 mit einer Verlangsamung zu rechnen.10
BFI-Botschaft 2012: Abstimmung der BFI-Planung auf die Legislaturplanung Der Bundesrat hat mit der Änderung der Finanzhaushaltsverordnung vom 5. April
200611 (Art. 7 Abs. 2) am 5. Dezember 200812 entschieden, dem Parlament die
mehrjährigen und periodisch wiederkehrenden Finanzbeschlüsse von erheblicher Tragweite in der Regel spätestens sechs Monate nach der Botschaft über die Legisla- turplanung zu unterbreiten. Um diese zeitliche Abstimmung für die nächste Legisla- turperiode erreichen zu können, ist der Einschub einer einjährigen BFI-Botschaft für
2012 notwendig, welche dem Parlament in der laufenden Legislaturperiode vorge-
legt wird. Damit wird das im Herbst 2011 neu gewählte Parlament im Jahr 2012 über das nächste Legislaturprogramm 2011–2015 sowie die BFI-Botschaft 2013–
2016 befinden können.
1.3 Die BFI-Politik 2012
BFI-Botschaft 2012: Weiterführung der BFI-Botschaft 2008–2011 Als Folge der Harmonisierung mit dem Legislaturprogramm ist die BFI-Botschaft
2012 als Verlängerung der BFI-Botschaft 2008–2011 angelegt. Neue Leitlinien,
Ziele und Massnahmen können dem Parlament in Übereinstimmung mit dem Legis- laturprogramm für die Förderperiode 2013–2016 unterbreitet werden. Da sich weder die zentralen Herausforderungen noch die Rahmenbedingungen für das Jahr 2012 signifikant zu ändern scheinen, können die Ziele und Massnahmen der BFI- Botschaft 2008–2011 im Wesentlichen fortgeschrieben werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite der BFI-Botschaft 2008–2011 um ein Jahr zu verlängern und finanziell entsprechend anzupassen.
Zielsetzung für 2012 Ausgangspunkt sind die verschiedenen Verfassungsbestimmungen zum BFI- Bereich, wobei insbesondere der Verfassungsauftrag von 2006 hervorzuheben ist, welcher Bund und Kantone gemeinsam zur Schaffung eines schweizerischen Bil- dungsraumes von hoher Qualität und zur gemeinsamen Koordination ihrer Anstren- gungen verpflichtet. Die in der BFI-Botschaft 2008–2011 formulierten Leitlinien und strategischen Ziele13 wurden mit einer über die vierjährige Periodizität hinausgehenden, länger- fristigen Sicht formuliert und behalten für die Förderperiode 2012 ihre Gültigkeit. Demnach orientiert sich die BFI-Politik an zwei übergreifenden Leitlinien: der nachhaltigen Sicherung und Steigerung der Qualität im Bereich Bildung und der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums im Bereich Forschung und Innovation.
10 BFS, Szenarien 2010–2019 für die Hochschulen – Studierende und Abschlüsse: Detail- lierte Ergebnisse, Neuenburg 2010, www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/08/dos/blank/15/03.html. 11 SR 611.01 12 AS 2008 6455
13 Vgl. BFI-Botschaft 2008–2011, BBl 2007 1249 ff.
770
Mit der BFI-Botschaft 2008–2011 wurde eine deutliche Erhöhung der Fördermittel zugunsten der nationalen Forschungs- und Innovationstätigkeiten beschlossen. Investitionen in die kompetitive Forschungsförderung sind nach wie vor zentral. Erfreulicherweise haben sich die Gesuchseingänge beim Schweizerischen National- fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) und der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in den letzen Jahren positiv entwickelt. Die- ser beabsichtigten und gewünschten Entwicklung wird in der BFI-Botschaft 2012 Rechnung getragen, indem die Zusatzmittel schwerpunktmässig für die kompetitive Förderung verwendet werden. Zusätzlich wird eine Priorität auf die Finanzierung grosser nationaler Forschungsinfrastrukturen von strategischer Bedeutung gelegt. Im Jahr 2010 hat der Bundesrat einen Bericht zu seiner internationalen Strategie im BFI-Bereich veröffentlicht14 und folgende Vision festgelegt: «Die Schweiz etabliert sich global als nachgefragter und bevorzugter Standort für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation und nutzt ihre Exzellenz in diesen Bereichen für die Integration in den weltweiten Bildungs-, Forschungs- und Innovationsraum. Sie behauptet sich so an der Spitze der innovativsten Länder der Welt.». Für die Umset- zung dieser Vision hat der Bundesrat drei Prioritäten definiert: 1. Stärkung und Erweiterung der internationalen Vernetzung; 2. Unterstützung von Bildungsexport und Talentimport zur Stärkung des Standorts Schweiz; 3. Förderung der internatio- nalen Anerkennung. Das folgende Kapitel beschreibt die Ziele, die Fördermassnahmen und den vorgese- hen Mitteleinsatz pro Förderbereich. Da die vorliegende Botschaft eine Verlänge- rung der BFI-Botschaft 2008–2011 darstellt, wird für Detailinformationen auf die BFI-Botschaft 2008–2011 verwiesen.
2 Die einzelnen Förderbereiche. Begründung der
Kreditanträge
2.1 Berufsbildung
Die Berufsbildung stellt, gemessen an den Lernenden, den grössten Teil der nachob- ligatorischen Bildung dar. Für rund zwei Drittel der Jugendlichen ist die berufliche Grundbildung der Einstieg in die Arbeitswelt und die gesellschaftliche Integration. Die anschliessende höhere Berufsbildung ist ein wichtiger Pfeiler der Tertiärstufe. Sie ermöglicht es, arbeitsmarktbezogen Fachkräfte aus der Berufswelt zu Spezialis- tinnen, Spezialisten und Betriebskadern zu qualifizieren. Im Jahr 2009 wurden
66 000 Abschlüsse der beruflichen Grundbildung und 28 000 Diplome und Fach-
ausweise der höheren Berufsbildung15 vergeben. Das 2004 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 200216 (BBG) hat neben Reformen und insbesondere der Integration sämtlicher Berufsbildungs- zweige die Berufsbildungsfinanzierung auf eine neue Grundlage gestellt: Eine leistungsorientierte Pauschalfinanzierung (Art. 53 BBG) ersetzt die bisherigen, am Aufwand orientierten Betriebs- und Investitionsbeiträge des Bundes an die Kantone.
14 SBF, Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovati- on, Bern 2010, www.sbf.admin.ch/bfi-international.pdf. 15 Im Vergleich dazu wurden 2009 an den Hochschulen 34 000 Diplome (ohne Doktorate und Weiterbildungsabschlüsse) ausgestellt. 16 SR 412.10
771
Die seit 2008 vollständig implementierte Pauschalfinanzierung ermöglicht den Kantonen einen selbstverantworteten und gezielten Mitteleinsatz. Im Übergang zur Pauschalfinanzierung hat sich gezeigt, dass die Kosten der Berufsbildung unvoll- ständig und nicht in allen Kantonen einheitlich erhoben wurden. Durch die seit 2004 kontinuierlich erfolgte Konsolidierung der Rechnungslegung für die Berufsbil- dungskosten können diese heute transparent und vollständig ausgewiesen werden. Im Zuge dieser Arbeiten wurde jedoch auch festgestellt, dass die Kosten der Berufs- bildung höher liegen als angenommen.
Förderperiode 2008–2011 In der laufenden BFI-Periode wird vor allem der Bundesanteil an den Berufsbil- dungskosten der öffentlichen Hand erhöht. Angestrebt werden zudem eine Steige- rung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II und die Stärkung der höheren Berufsbildung. Da für die Erreichung des gesetzlich als Richtgrösse bestimmten Bundesanteils von
25 Prozent der Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand in der Periode 2004–
2007 nicht genügend Mittel vorhanden waren und das System einen massiven zu-
sätzlichen Mitteleinsatz nicht verkraftet hätte, hat man sich auf einen stufenweisen Anstieg der Bundesbeteiligung geeinigt. 2009 hat der Bund für die Berufsbildung insgesamt 628 Millionen Franken ausgegeben. Das entspricht 18,5 Prozent der Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand. Dieser Anteil wird sich gemäss den aktuellen Prognosen 2010 auf 20,5 Prozent respektive auf 22,4 Prozent im Jahr 2011 erhöhen. Im Rahmen des Kopenhagenprozesses17 wurden die Grundlagen für einen Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) erarbeitet.
17 Der Kopenhagenprozess ist eine arbeitsmarktorientierte, europaweite Strategie, mit dem Ziel, die Qualität und Attraktivität der Berufsbildung zu steigern sowie die Mobilität zu fördern. Diese soll durch Vergleichbarkeit, Durchlässigkeit und Transparenz von Qualifi- kationen sichergestellt werden. Der Prozess ist freiwillig und basiert auf der Lissabonstra- tegie der EU. Die Länder sind für die Implementierung verantwortlich.
772
Entwicklung der Berufsbildungskosten 2008–2012 (Gerundete Zahlen in Mio. Fr.; Quelle: Masterplan Berufsbildung 2012 EDK/BBT)
Förderperiode 2012 Die Zielsetzungen der Förderperiode 2008–2011 werden fortgeführt. Zusätzlich werden Massnahmen zur Förderung der Attraktivität der Berufsbildung insgesamt und im speziellen für leistungsstarke Jugendliche sowie zur vermehrten finanziellen Unterstützung der eidgenössischen Berufs- und der höheren Fachprüfungen ergrif- fen. Durch die Validierung von Bildungsleistungen wird ferner der Bereich der Nachholbildung gefördert. Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) wird weiter- entwickelt und die Schweizer Berufsabschlüsse werden darin verortet. Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) ist das Kompetenz- zentrum des Bundes für die Berufsbildung und die Berufspädagogik. Mit seinem Hauptauftrag der Bildung von Lehrpersonen für die Berufsschulen und andere Berufsbildungsverantwortliche in allen drei grösseren Landesteilen kommt ihm bei der Umsetzung der Berufsbildungsreformen eine zentrale Rolle zu. Dies hat sich
2008 – 2010 in einer zunehmenden Zahl von Studierenden niedergeschlagen (insge-
samt rund 50 %). Damit das Institut seine Grundaufgabe wahrnehmen kann, ist eine Aufstockung auf 28,5 Millionen Franken vorgesehen. In diesem Sinne sollen der vom Bundesrat am 14. Dezember 2007 verabschiedete Leistungsauftrag für die Periode 2008–2011 um ein Jahr verlängert und die Ziele entsprechend angepasst werden. Um 2012 den gesetzlich als Richtgrösse definierten Bundesanteil von 25 Prozent der Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand zu erreichen, müssten die Bundesmittel auf 875 Millionen Franken erhöht werden. Dieser Erhöhung kann nicht vollumfäng- lich entsprochen werden. Mit dem vorgeschlagenen Betrag vom 774,1 Millionen
773
Franken dürfte der Bundesanteil gemäss den aktuellen Prognosen 22,2 Prozent erreichen.
Übersicht über die Beiträge nach BBG18 für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Pauschalbeiträge an die Kantone 668,7 675,4 (Art. 52 Abs. 2 BBG) inkl. Baubeiträge Entwicklung der Berufsbildung, 71,5 70,2 besondere Leistungen im öffentlichen Interesse, Direktzahlungen (Art. 4 und Art. 52 Abs. 3 BBG) Eidgenössisches Hochschulinstitut 26,9 28,5 für Berufsbildung EHB (Art. 48 BBG)
Total 767,1 774,1
Berufsbildungsforschung 4,7 4,7 Unterbringung EHB 4,7 4,7
Siehe Bundesbeschluss A.
2.2 Hochschulen
2.2.1 ETH-Bereich
Der ETH-Bereich umfasst die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich (ETH Zürich) und Lausanne (EPFL) sowie die vier Forschungsanstalten Paul-Scherrer-Institut (PSI), Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) und die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wasserversorgung, Abwas- serreinigung und Gewässerschutz (EAWAG). Das strategische Führungs- und Auf- sichtsorgan ist der ETH-Rat. Der ETH-Bereich hat den Auftrag, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Fach- und Führungskräfte auf dem Gebiet der Naturwissenschaften, der technischen Wissenschaften und der Mathematik aus- und weiterzubilden, über Grundlagenfor- schung auf höchstem Niveau, ergänzt mit anwendungsorientierter Forschung und Technologieentwicklung, zur Erweiterung der wissenschaftlichen Kenntnisse beizu- tragen und durch beides den wissenschaftlichen Nachwuchs für Lehre und For- schung zu fördern. Weiter erbringt er technische und wissenschaftliche Dienstleis- tungen und erfüllt zahlreiche nationale Aufgaben19. Er trägt über einen effektiven Wissens- und Technologietransfer zur Verwertung des erarbeiteten Wissens bei und
18 SR 412.10 19 Beispiele dafür sind der Schweizerische Erdbebendienst, die Konjunkturforschungsstelle (KOF), das Landesforstinventar, die Lawinenwarnung, das Centro svizzero di calcolo scientifico (CSCS) oder der Betrieb von grossen Forschungsinfrastrukturen von gesamt- schweizerischem Interesse.
774
vermittelt Themen und Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung einer breiten Öffentlichkeit.
Förderperiode 2008–2011 Seit dem Jahr 2000 führt der Bundesrat den ETH-Bereich mittels Leistungsauftrag und Globalbudget. Gemäss Artikel 33 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 199120 bestimmt der für eine Periode von vier Jahren formulierte Leistungsauftrag die Schwerpunkte und Ziele des ETH-Bereichs in Lehre, Forschung und Dienstleistung während der Leistungsperiode. Der aktuelle Leistungsauftrag 2008–2011 schreibt neun Ziele vor und definiert verschiedene spezifische strategische Aufgaben. Ferner macht er Vorgaben zum Immobilienmanagement und legt die Modalitäten von Reporting, Evaluation und Monitoring fest.
Förderperiode 2012 Für die Förderperiode 2012 soll der bestehende Leistungsauftrag 2008–2011 um ein Jahr verlängert werden. Die darin enthaltenen neun Ziele sind weiterhin zweckmäs- sig und aktuell und brauchen nur geringfügig angepasst zu werden. Einer Ergänzung bedarf aufgrund der Strategischen Planung 2012–2016 des ETH-Rates für den ETH- Bereich lediglich Ziel 2, Unterziel 3: Zu den ausgewählten Forschungsinstitutionen für strategische Allianzen des ETH-Bereichs gehört zusätzlich für das Jahr 2012 das über Artikel 16 des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes vom 7. Oktober 198321 (FIFG) geförderte Istituto di Ricerca in Biomedicina (IRB; siehe Ziff. 2.3.4). Die spezifischen strategischen Aufgaben des Leistungsauftrags gelten ebenfalls für das Jahr 2012. Erforderlich sind lediglich die drei folgenden Anpassungen: – Der ETH-Bereich wurde mit Vorstudien zum Bau einer nationalen Freie- Elektronen-Röntgenquelle SwissFEL (ehemals PSI-XFEL) beauftragt. Das PSI wird 2011 die wesentlichen Vorarbeiten für den Beginn der eigentlichen Bauplanung und Realisierung des SwissFEL abgeschlossen haben. Ange- sichts der hohen strategischen Bedeutung des Projekts hält der Leistungsauf- trag des Bundesrates neu fest, dass die Arbeiten im Hinblick auf eine Reali- sierung des SwissFEL in der Periode 2013-2016 weitergeführt werden. Damit wird der ETH-Bereich beauftragt, im Jahre 2012 die notwendigen Planungsschritte für die Realisierungsphase, einschliesslich der Entwicklung und Fertigung von Prototypen von zentralen Komponenten der Anlage, zu- sammen mit der Industrie anzugehen. Von den dafür im Jahr 2012 zusätzlich benötigten 35 Millionen Franken werden 20 Millionen Franken vom ETH- Bereich selbst getragen. Der Standortkanton Aargau hat für 2012 eine erste Tranche von 6 Millionen Franken (von gesamthaft 30 Mio. Fr.) zugesagt, vorbehältlich der Fortsetzung der Bundesfinanzierung. Mit der Deckung der Finanzierungslücke von 9 Millionen Franken würdigt der Bundesrat zum ei- nen die Unterstützung durch den Kanton Aargau. Zum andern bekennt er sich zur Stärkung des Hochtechnologiestandortes Schweiz und trägt zudem zur Sicherung des bisherigen internationalen Vorsprungs bei. Dieser Betrag für 2012 ist in der beantragten Verlängerung und Aufstockung des aktuellen Zahlungsrahmens für den ETH-Bereich berücksichtigt.
20 SR 414.110 21 SR 420.1; AS 2010 651
775
– Mit dem Entscheid des Bundesrates vom 29. Mai 2009, die nationale Strate- gie für Hochleistungsrechnen22 umzusetzen und die Positionierung des Centro svizzero di calcolo scientifico (CSCS) in Lugano als Zentrum der Schweizer Hochleistungsrechenarchitektur langfristig zu sichern, muss auch die entsprechende spezifische strategische Aufgabe im Leistungsauftrag an- gepasst werden. Sie wird wie folgt ergänzt: «Im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie für Hochleistungsrechnen und -vernetzung wird ab
2012 am künftigen Standort des CSCS in Lugano-Cornaredo ein neuer Su-
percomputer der Petaflopklasse installiert. Das CSCS bleibt der ETH Zürich angegliedert, steht aber sämtlichen Schweizer Hochschulen für Forschungs- projekte zur Verfügung und erbringt Dienstleistungen für weitere öffentlich- rechtliche sowie industrielle Nutzer.» Die eidgenössischen Räte haben bereits im Rahmen des Voranschlags 2010 und der Bauprogramme 2010 und
2011 einer Erhöhung des Zahlungsrahmens 2008–2011 des ETH-Bereichs
sowie einem Verpflichtungskredit für den Neubau LCA (Supercomputing Center) in Lugano-Cornaredo zugestimmt. Auch der Kanton Tessin hat sei- nen Beitrag von 5 Millionen Franken an diesen Neubau bereits beschlossen. Der eigentliche Hochleistungsrechner wird ab 2012 installiert. Die Anschaf- fungskosten, die auf 60 Millionen Franken geschätzt werden, können gleichmässig auf die Jahre 2012–2014 verteilt werden. Der Anteil für 2012 ist in der beantragten Verlängerung und Aufstockung des aktuellen Zah- lungsrahmens für den ETH-Bereich berücksichtigt. – Mit dem Forschungsprojekt Blue Brain plant die ETH Lausanne, das menschliche Hirn mit Hilfe eines Hochleistungsrechners zu simulieren. Dank dieser Methode werden wertvolle Erkenntnisse zur Funktionsweise des Gehirns sowie zu neurologischen Krankheiten gewonnen. Um die not- wendige Forschungsinfrastruktur zu finanzieren, kandidiert Blue Brain der- zeit mit dem international breit angelegten Konsortium «The Human Brain Project» für ein neues EU-Förderungsprogramm für grosse Forschungspro- jekte, das heisst für eine sogenannte Vorzeigeinitiative (flagship initiative) des Programms «Future and Emerging Technologies» (FET)23. Von sechs von der EU im Mai 2011 eingeladenen Konsortien werden im Jahre 2012 zwei bis drei Konsortien ausgewählt, die ab 2013 von der Europäischen Kommission für zehn Jahre finanziert werden sollen. Der ETH-Rat misst in seiner Strategischen Planung 2012–2016 dem Projekt Blue Brain eine zent- rale Bedeutung bei. Der Bundesrat anerkennt die strategische Bedeutung des Projekts Blue Brain. Im zu ergänzenden Leistungsauftrag an den ETH- Bereich soll die EPFL beauftragt werden, sich mit dem genannten Konsorti- um weiterhin und mit Nachdruck als Kandidatin für die oben erwähnte Vor- zeigeinitiative zu bewerben. Im Hinblick auf die im Rahmen der BFI- Botschaft 2013–2016 vorzunehmende Priorisierung der Forschungsinfra- strukturen (Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen) wurde der ETH-Rat zudem beauftragt, eine internationale Begutachtung des Projekts Blue Brain durchzuführen.
22 Siehe Voranschlag 2010 des Bundes, Band 4, Sonderrechnungen, Kapitel 362
(www.efv.admin.ch). 23 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Neue Horizonte für die IKT – eine Strategie für die europäische Forschung auf dem Gebiet der neuen und künftigen Technologien (KOM[2009] 184 endgültig).
776
Der ETH-Rat beantragt für das Jahr 2012 einen Bundesbeitrag von insgesamt rund
2 311 Millionen Franken.24 Diesem Antrag kann nicht vollumfänglich entsprochen
werden. Dabei kann insbesondere die finanzielle Berücksichtigung des beantragten grossen Forschungsinfrastrukturvorhabens Blue Brain und der strategischen Allianz mit dem schweizerischen Kompetenzzentrum für Produktionstechnik «inspire AG»25 erst im Rahmen der BFI-Botschaft 2013–2016 geprüft werden. Im Falle der Realisierung des Vorhabens ist dieses im Rahmen des vom Bund an die ETH gewährten Globalbudgets abzuwickeln.
Übersicht über die Beiträge des Bundes nach ETH-Gesetz26 für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Beitrag 2 126,9 2 164,3
Siehe Bundesbeschluss B, Art. 1.
2.2.2 Kantonale Universitäten
Auf der Basis des Universitätsförderungsgesetzes vom 8. Oktober 199927 (UFG) unterstützt der Bund die zehn kantonalen Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Zürich sowie diejenige der italienischen Schweiz (USI). Im Weiteren richtet er Beiträge aus an universitäre Institutionen, namentlich das Institut de Hautes Études en Administration Publique (IDHEAP) in Lausanne, das Institut de Hautes Études Internationales et du Développement (IHEID) in Genf, das Universitäre Institut Kurt Bösch (IUKB) in Sitten, die Univer- sitären Fernstudien Schweiz (FS-CH) in Brig und die Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung von Mittelschullehrpersonen (WBZ) in Bern.
Förderperiode 2008–2011 Zielsetzung der Förderperiode 2008–2011 ist, die Universitäten in ihren Herausfor- derungen wie der weiterhin steigenden Studierendenzahlen und der Fortsetzung der Bologna-Reform zu unterstützen. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse und die Erneuerung der Ausbildung auf Doktoratsstufe. Diese Studien- und Doktoratsreform wird durch ein schweizweites Monitoring begleitet und koordiniert (siehe Ziff. 2.7.1). In der laufenden Periode werden über das Förderinstrument der projektgebundenen Beiträge zudem 32 Pro- gramme und Projekte finanziert, welche von nationaler hochschul- und forschungs- politischer oder von infrastruktureller Bedeutung sind oder über Kooperationen die
24 Siehe Strategische Planung 2012–2016 des ETH-Rates (www.ethrat.ch): Der ETH-Rat beantragt für das Jahr 2012 für SwissFEL 35 Millionen Franken und für Blue Brain
15 Millionen Franken.
25 Siehe www.inspire.ethz.ch
26 SR 414.110 27 SR 414.20
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Profil- und Schwerpunktbildung an den Universitäten fördern.28 Der Entscheid über die Gewährung projektgebundener Beiträge an die Universitäten obliegt der Schwei- zerischen Universitätskonferenz (SUK).
Förderperiode 2012 Die bisherige Zielsetzung gilt auch für das Jahr 2012, da namentlich die Studieren- denzahlen gemäss Prognosen des BFS mindestens bis 2016 weiter zunehmen wer- den und die Bologna-Reform weiter konsolidiert und verbessert werden muss (siehe
Ziff. 2.7.1).
Das UFG stellt drei Förderinstrumente bereit:
1. Grundbeiträge: Mit der vorliegenden Botschaft wird die Synchronisierung der
Zahlungsrahmen mit den Voranschlagskrediten vorgenommen. Gemäss bisheriger Praxis werden, anders als bei den übrigen Subventionsbeständen des Bundes, die einzelnen Jahrestranchen des vierjährigen Zahlungsrahmens erst in die Budgets der Folgejahre implementiert, d.h. für die Grundbeiträge, die im Jahr 2012 ausbezahlt werden, gilt nach heutiger Praxis noch der Zahlungsrahmen 2008–2011. Im Hinblick auf das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG)29, das für die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen ein einheitliches Finanzierungsmo- dell vorsieht, ist dieser Mechanismus zu ändern. Ab der Beitragsperiode 2013–2016 werden die mit der BFI-Botschaft beantragten Zahlungsrahmen neu auch in diesen Jahren in den Voranschlägen des Bundes implementiert. Aus diesen Gründen bedarf es mit der vorliegenden Botschaft keiner Verlängerung des laufenden Zahlungsrah- mens. Diese Praxisänderung führt zu keiner Beitragslücke: Der Bund richtet wie bisher in jedem Jahr Zahlungen an die Subventionsberechtigten aus. Vier der zehn Universitätskantone haben geltend gemacht, die Ausrichtung der Grundbeiträge nach UFG folge einem «nachschüssigen» Subventionssystem, und daher würden ihnen bei einer Synchronisierung die Grundbeiträge für das Jahr 2012 vorenthalten. Sie hätten daher im Jahr der Praxisänderung einen Rechtsanspruch auf eine zweifache Subventionierung. Das Bundesamt für Justiz kommt in seinem Gutachten vom 18. Oktober 2010 zum Schluss, dass der Bund die beschriebene Anpassung der bisherigen Praxis ohne Änderung des UFG vornehmen kann und es weder aus subventionsrechtlichen noch aus finanzrechtlichen Gründen einsichtig wäre, weshalb der Praxiswechsel zu einer zweifachen Subventionierung im Umstel- lungsjahr führen sollte. Das UFG hält fest, dass der Bund im Rahmen der bewillig- ten Kredite die Grundbeiträge ausrichtet (Art. 14 Abs. 1) und dass er dafür jährlich einen Gesamtbetrag festlegt (Art. 14 Abs. 2). Einen Anspruch auf Grundbeiträge in einer bestimmten Höhe gibt es nicht. Vergangenheitsbezogen ist nur die Bemessung der Anteile, die auf die einzelnen Subventionsberechtigten entfallen. Dazu dienen die Leistungen der Universitäten in den der Auszahlung vorangegangenen zwei Jahren. Im Finanzhaushaltgesetz vom 7. Oktober 200530 (FHG) wird die finanzielle Steue- rung der Subvention geregelt. Nach dem FHG ist ein Zahlungsrahmen, wie er
28 Zum Beispiel SystemsX.ch, Nano-Tera.ch, Bundesprogramm Chancengleichheit, Swiss School of Public Health, Elektronische Bibliothek Schweiz E-lib.ch, Bologna- Monitoring, GeoNova und Swiss Plant Science Web (vollständige Liste siehe www.cus.ch).
29 BBl 2009 4697
30 SR 611.0
778
gemäss UFG für die Grundbeiträge vorgesehen ist, ein Höchstbetrag für die Voran- schlagskredite der betreffenden Beitragsperiode. Er stellt keine Kreditbewilligung dar. Dabei gibt es keine Verpflichtung des Parlamentes, diesen Höchstbetrag auszu- schöpfen. Zahlungsrahmen entfalten somit keine Aussenwirkung. Auch die Subven- tionsbehörde muss im Übrigen die vom Parlament bewilligten Voranschlagskredite nicht vollumfänglich ausschöpfen. Erst durch die Übernahme in die materiellrechtli- che Verfügung werden die fraglichen Budgetbeträge zu rechtsverbindlichen Subven- tionszusicherungen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung empfiehlt denjenigen Kantonen, die in ihrer Rechnung eine Abgrenzung der Bundesbeiträge vornehmen, die Anpassung über die Bilanz zu vollziehen, sodass die Finanzrechnung nicht belastet wird. 2. Projektgebundene Beiträge: Für die projektgebundenen Beiträge ist das Jahr 2012 ein Übergangsjahr. Die SUK führt erst im Hinblick auf die nächste vierjährige Kreditperiode 2013–2016 wieder eine Ausschreibung für neue Programme und Projekte durch. Die Beitragsempfänger der laufenden Projekte hatten jedoch die Möglichkeit, bei der SUK eine kostenneutrale Verlängerung um ein Jahr zu beantra- gen. Darüber hinaus konnten für ausgewählte Programme und Projekte von nationa- ler hochschul- und forschungspolitischer sowie von infrastruktureller Bedeutung Anträge auf zusätzliche Mittel gestellt werden. Aufgrund der Beschlüsse der SUK vom 24. Juni 201031 ergibt sich für das Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr ein geringerer Finanzbedarf. Die Kantone sind mit der im Konsolidierungsprogramm 2012–13 (KOP 12/13) vorgesehenen Kürzung des Verpflichtungskredites um 13,4 Millionen Franken nicht einverstanden. In der Verständigungslösung zwischen dem Bundesrat und den Kantonsregierungen hat der Bundesrat zugesichert, in der parlamentarischen Beratung des KOP 12/13 die Forderung auf einen Verzicht dieser Kürzung zu unterstützen. Es bleibt dahingestellt, ob im Rahmen des Budgetbe- schlusses 2012 in Absprache mit der Konferenz der Kantonsregierungen dieser Betrag ausgeschöpft oder allenfalls ganz oder teilweise den Grundbeiträgen gutge- schrieben wird. 3. Investitionsbeiträge: Um weiterhin eine qualitativ hochstehende Lehre und For- schung zu ermöglichen, muss die Unterstützung der Infrastruktur gezielt weiter- geführt werden. Dazu wird der Verpflichtungskredit 2008–2011 im Sinne einer Fortsetzung anteilsmässig um 72,5 Millionen Franken (ein Viertel des Verpflich- tungskredits 2008–2011) erhöht. Die beantragten Mittel sollen für bereits einge- reichte Beitragsgesuche in der Reihenfolge ihres Eingangs ausgerichtet werden. Da die Realisierung von Universitätsbauten jeweils mehrere Jahre dauert, erfolgt die Auszahlung der Verpflichtungen im Durchschnitt mit fünf Jahren Verzögerung. Für das Jahr 2012 wird aufgrund der bereits eingegangenen Verpflichtungen der Vorjah- re ein Voranschlagskredit in der Höhe von 62,6 Millionen Franken benötigt. Auf der Basis der Strategischen Planung der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) für die Entwicklung der universitären Hochschulen in der
31 Folgende Programme und Projekte erhalten - vorbehältlich der Budgetentscheide der eidgenössischen Räte - im Jahr 2012 projektgebundene Beiträge: SystemsX.ch, Nano- Tera.ch, Pôle national en administration publique, Santé Publique SSPH+, Réseau Ciné- ma CH, Chancengleichheit an den Universitäten, Netzwerk Gender Studies CH, Pro*Doc, AAA / SWITCH, E-lib.ch, Bologna-Reform, Performance de la recherche, Centre de droit des migrations, Partenariat en théologie AZUR, Swiss Plant Science Web, HP2C, AGROVET-STRICKHOF (siehe www.cus.ch).
779
Periode 2012–201632 beantragt die SUK für das Jahr 2012 einen Beitrag nach UFG33 von gesamthaft 740 Millionen Franken (Grundbeiträge: 597 Mio. Fr.; pro- jektgebundene Beiträge: 44 Mio. Fr.; Investitionsbeiträge: 99 Mio. Fr.). Diesem Antrag kann nicht vollumfänglich entsprochen werden.
Übersicht über die Beiträge nach UFG für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Grundbeiträge* 559,7 582,1 Projektgebundene Beiträge 69,1 57,4 Investitionsbeiträge 49,3 62,6
Total 678,1 702,1 * Der vierte Jahresanteil des Zahlungsrahmens 2008–2011 wurde mit der Botschaft 2008– 2011 beantragt und mit Bundesbeschluss vom 19.09.200734 bewilligt. Er kommt im Jahr 2012 zur Auszahlung. Es handelt sich um den Betrag von 597 Millionen Franken. Dieser wird im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen reduziert (Anpassung an die niedrigere Teuerung).
Siehe Bundesbeschluss C.
2.2.3 Fachhochschulen
Auf der Basis des Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 199535 (FHSG) trägt der Bund einen Drittel der effektiv notwendigen Aufwendungen der sieben öffentlich- rechtlichen Fachhochschulen. Mit der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes (in Kraft seit 5. Oktober 200536) wurden der Geltungsbereich um die Bereiche Gesund- heit, Soziales und Kunst (GSK) erweitert, die zweistufige Ausbildung (Bache- lor/Master) eingeführt sowie die Grundlage für ein Akkreditierungs- und Qualitäts- sicherungssystem geschaffen.
Förderperiode 2008–2011 Die auslaufende Förderstrategie 2008–2011 des Bundes stützt sich auf folgende Zielsetzungen: Profilierung von praxisorientierten Angeboten auf der Hochschulstufe: Die Fach- hochschulen tragen mit ihrem besonderen Profil als praxisorientierte Hochschulen mit einer starken Ausprägung in der anwendungsorientierten Forschung und Ent- wicklung (F&E) zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums sowie der gesell- schaftlichen und kulturellen Entwicklung der Schweiz bei.
32 Siehe www.crus.ch
33 SR 414.20
34 BBl 2007 7471
35 SR 414.71 36 AS 2005 4635 4643
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Weiterentwicklung der Qualität der Lehre und selektiver Aufbau von Masterstudien- gängen: Die Qualität der Lehre ist im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses zu stärken (siehe Ziff. 2.7.1). Bund und Kantone steuern gemeinsam den Aufbau von qualitativ hochstehenden und an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Mas- terstudiengängen. Ausbau der Forschung und internationale Wettbewerbsfähigkeit: Qualität in der Lehre und nachgewiesene Forschungskompetenz sind die kritischen Erfolgsfaktoren für die Integration der Fachhochschulen in die nationale und internationale Hoch- schulwelt. Die anwendungsorientierte F&E wird mit dem Aufbau von Masterstu- diengängen weiter ausgebaut und qualitativ gestärkt. Die Fachhochschulen sollen längerfristig 20 Prozent ihrer Ressourcen in die Forschung investieren. Damit ver- stärken sie auch ihre internationale Ausstrahlung und Wettbewerbsfähigkeit. Senkung der Kosten pro Studierenden: Die Einführung der Masterstufe führt zu einer Erhöhung der Studierendenzahlen. Die zusätzlichen Kosten sollen teilweise durch Konzentrationen des Studienangebots und eine Senkung der Kosten pro Studierenden aufgefangen werden.
Förderperiode 2012 Die in der BFI-Periode 2008–2011 vorgesehenen Massnahmen werden weiterge- führt: Bund und Kantone sorgen weiterhin gesamtschweizerisch im Rahmen der Mastervereinbarung für einen moderaten Ausbau der Masterstudiengänge (siehe
Ziff. 2.7.1). Die in der Masterplanung 2008–2011 vorgegebenen Standardkosten pro
Studierenden werden weitergeführt, um die Kostenentwicklung im Griff zu behalten. Die Forschungsaktivitäten werden in den etablierten Fachbereichen (insbesondere Technik und IT) entsprechend dem praxisorientierten Profil der Fachhochschulen qualitativ weiterentwickelt und in einzelnen Fachbereichen (Gesundheit, Kunst) gezielt verstärkt. Das Bundesprogramm Chancengleichheit an Fachhochschulen läuft per Ende 2011 aus und wird ab 2012 nicht mehr weitergeführt (Massnahme im Rahmen des Konsolidierungsprogramms des Bundes 2012–2013). Mit der Anschub- finanzierung durch den Bund konnte in diesem Bereich eine wichtige Dynamik in Gang gesetzt werden. Die Anstrengungen sind nun von den Fachhochschulen im Sinne von Artikel 3 Absatz 5 FHSG weiterzuführen. In praktisch allen Fachhochschulen sind bauliche Investitionen geplant oder bereits in Realisierung. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Bund ab 2012 eine auf mehrere Jahre hinaus laufende Prioritätenordnung erstellen muss. Die Masterplanung Fachhochschulen 2010 von BBT und EDK für die Periode 2012 geht von einem Beitrag nach FHSG von gesamthaft 477 Millionen Franken aus (Betriebsbeiträge 451 Mio. Fr., Investitionsbeiträge 26 Mio. Fr.). Diesem Bedarf kann nicht vollumfänglich entsprochen werden.
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Übersicht über die Beiträge nach FHSG für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Lehre Bachelor 333,3 335,8 Lehre Master 51,0 51,0 Anwendungsorientierte F&E 31,0 33,0 Investitionen 26,0 25,7 Chancengleichheit 2,5 0,0 Akkreditierung und Vollzug37 5,6 5,6
Total 449,4 451,1
Siehe Bundesbeschluss D.
2.3 Forschung und Innovation
2.3.1 Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der
wissenschaftlichen Forschung Der SNF ist neben der KTI das wichtigste Förderorgan des Bundes im Forschungs- bereich. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Förderung der Grundlagenforschung, die wissenschaftliche Nachwuchsförderung in allen Disziplinen und Fachbereichen sowie die Durchführung von Nationalen Forschungsprogrammen (NFP) und von Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS), mit denen er auch einen auf der Grundlagenforschung aufbauenden Beitrag zum Wissens- und Technologietransfer leistet. Zudem beteiligt sich der SNF an der Ausgestaltung der internationalen For- schungszusammenarbeit der Schweiz.
Förderperiode 2008–2011 Die spezifischen Ziele der Beitragsperiode 2008–2011 umfassen die Stärkung der schweizerischen Grundlagenforschung, die Konsolidierung in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Fortsetzung der Exzellenzförderung mittels der NFS, einschliesslich Massnahmen zur Schwerpunktsetzung und Vernetzung im Hochschulbereich, sowie die verstärkte Nutzung der Grundlagenforschung für die Innovationsförderung, namentlich durch eine engere Zusammenarbeit zwischen SNF und KTI. Mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 7,5 Prozent hatten Bundesrat und Parlament einer deutlichen Erhöhung der Mittel zugunsten der kom- petitiven Forschungsförderung zugestimmt. Mit der im Frühjahr 2010 lancierten 3. NFS-Serie wurden acht neue Nationale Forschungsschwerpunkte gestartet. Damit konnte im Bereich der Exzellenzförde- rung die Kontinuität gesichert und die erste Etappe beim sukzessiven Ersetzen der 1. NFS-Serie erfolgreich abgeschlossen werden. Weitere wichtige Massnahmen waren
37 Unter den Vollzug fallen namentlich die Kosten für die Akkreditierung, die Aufwendun- gen für die Eidgenössische Fachhochschulkommission und die Kosten für das Verfahren über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (Titelumwandlung).
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die neu konzipierte Förderung von Verbundprojekten mit häufig interdisziplinärer Ausrichtung (Einführung des Instrumentes Sinergia), die Schliessung einer Förde- rungslücke für herausragende junge Forschende am Übergang zwischen Postdoc und Assistenzprofessur (Einführung des Instrumentes Ambizione), gezielte Investitionen in Infrastrukturen und Projekte zur Stärkung der klinischen Forschung (Aufbau Swiss Clinical Trial Organisation und Spezialprogramm Medizin) sowie die Einfüh- rung des Instrumentes Overhead, welches indirekte Forschungskosten wie Unter- halts-, Infrastruktur- und Verwaltungskosten abgilt. Nicht erreicht werden kann hingegen das Ziel, die Ablehnungs- und Kürzungsquo- ten beim wichtigsten Förderinstrument, der freien Projektförderung (rund 60 % der bewilligen Mittel), zu stabilisieren. Die Nachfrage nach Projektbeiträgen stieg von 2007–2010 um durchschnittlich rund 18 Prozent pro Jahr und wuchs somit deutlich rascher als das Budget. Nach einer kurzen Erholung ist die Ablehnungsquote 2009 wieder sprunghaft gestiegen und wird 2010 nochmals steigen.
Förderperiode 2012 Die in der BFI-Botschaft 2008–2011 gesetzten Ziele werden 2012 weitergeführt. Die geltende Leistungsvereinbarung wird um ein Jahr verlängert und aufgrund folgender Entwicklungen angepasst. Beim Overhead ist es vorläufig das Ziel, die im Jahre 2010/11 erreichte Abgeltungs- rate von rund 15 Prozent ab 2012 zu stabilisieren. Entsprechend wurde im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2012–2013 ein verlangsamter Ausbau des Over- heads entschieden. Der Erfahrungsbericht zur Einführung des Overhead wird nicht Ende 2010, sondern mit einer erweiterten Beurteilungsbasis im Herbst 2011 vorlie- gen. Darauf gestützt werden sich gegebenenfalls aufdrängende Anpassungen bereits im Jahre 2012 umgesetzt. Das gemeinsam von SNF und CRUS geführte ProDoc-Programm, mit welchem Ausbildungsprogramme und Forschungsarbeiten in der Promotionsphase unterstützt werden, wird 2012 aufgehoben. Die Verantwortlichkeiten werden künftig klar getrennt. Die Doktorandenausbildung steht in alleiniger Verantwortung der CRUS, die zu diesem Zweck ein eigenes Programm entwickelt. Der SNF ist für die Bewilli- gung und Finanzierung von Doktoratsstellen in Forschungsprojekten zuständig und wird zu diesem Zweck die bis anhin für ProDoc eingesetzten Mittel in die allgemei- ne Projektförderung transferieren. Um die laufenden ProDoc-Programme abschlies- sen zu können, ist für 2012 eine reduzierte Überbrückungsfinanzierung vorgesehen. Bei den NFS wird das sukzessive Ersetzen der 14 (auf 2012/13 auslaufenden) NFS der 1. Serie plangemäss fortgesetzt. Gegebenenfalls erfolgt die Lancierung der 4. Serie um ein Jahr verzögert und/oder im Umfang etwas reduziert. Eine vertiefte Wirkungsprüfung des Förderinstrumentes wird 2012/13 erfolgen. Das Programm DORE, mit welchem die praxisorientierte Forschung an Fachhoch- schulen in den Bereichen Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst gefördert wird, läuft wie geplant 2011 aus. Ab 2012 sind auch die Gesuche aus diesen Fachbereichen in der allgemeinen Projektförderung einzureichen. Die Fördermittel werden entspre- chend transferiert. Um den Übergang zu erleichtern, sieht der SNF in Absprache mit der KTI flankierende Massnahmen vor. So wird er Gesuche mit starken Anwen- dungskomponenten künftig anhand zusätzlicher Kriterien evaluieren. Im Zusammenhang mit der neuen europäischen Initiative zur Koordination von nationalen Förderprogrammen werden, gestützt auf die laufenden Abklärungen,
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Umsetzungskonzepte für die mögliche Nutzung des Instrumentes NFP erarbeitet. An ersten Pilotversuchen wird sich der SNF gegebenenfalls bereits 2012 beteiligen. Die Eingaben des SNF für das Jahr 2012 belaufen sich auf 823,5 Millionen (For- schungsförderung) und auf 104 Millionen Franken für den Overhead. Diesem Antrag kann nur teilweise entsprochen werden.
Übersicht über die Beiträge nach FIFG für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Freie Grundlagenforschung und 644,9 666,9 Nachwuchsförderung NFP 23,0 23,0 NFS 68,0 70,0 Forschungsförderung 735,9 759,9 Overhead 82,5 83,0
Total 818,4 842,9
Siehe Bundesbeschluss E.
2.3.2 Kommission für Technologie und Innovation KTI
Die KTI fördert die Umsetzung von Forschungsergebnissen in allen wissenschaftli- chen Disziplinen, soweit sie einen (volks)-wirtschaftlichen Nutzen erzielen. Die aktuellen Förderinstrumente sind: – Unterstützung von gemeinsamen Projekten von Hochschulen und Umset- zungspartnern im Bereich der anwendungsorientierten Forschung und Ent- wicklung (F&E-Projektförderung) – Förderung des Wissens- und Technologietransfers zwischen den For- schungsinstitutionen und der Wirtschaft. – Förderung von Programmen zur Sensibilisierung für das Unternehmertum und zur Schulung von Jungunternehmern und Jungunternehmerinnen sowie Coaching von Jungunternehmern und Jungunternehmerinnen bei Gründung und Aufbau von wissenschaftsbasierten Unternehmen – Förderung von kleinen Machbarkeitsstudien der KMU mit dem sogenannten Innovationsscheck
Förderperiode 2008–2011 Gemäss Zielsetzungen der Förderperiode 2008–2011 stärkt die KTI die Wettbe- werbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft durch ihren Beitrag zur beschleunigten Umsetzung von Forschungsresultaten der Hochschulen in erfolgreiche Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die KTI erschliesst dabei neue Gesuchstellerkreise. Sie vergrössert den Anteil an F&E-Projekten aus nicht technologieorientierten
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Fachgebieten mit grossem volkswirtschaftlichen Innovationspotenzial wie z.B. in der Gesundheit, der sozialen Arbeit, den informatikbasierten Dienstleistungen etc. Sie verbessert den Zugang zu nationalen und internationalen Netzwerken. In der F&E-Projektförderung ist seit 2009 ein starkes Wachstum der Gesuchsein- gänge und der bewilligten Gesuche zu beobachten. In der Folge hat die KTI Mass- nahmen zur Bewirtschaftung der vorhandenen Fördermittel getroffen. Die Gründe für die Zunahme der Gesuche liegen unter anderem in der Sensibilisierung von neuen Zielgruppen, der Flexibilisierung der Förderkriterien im Rahmen des Stabili- sierungspakets sowie im Innovationsverhalten von Unternehmen, das durch die Krise stimuliert wurde. Ferner ist aufgrund neuer Forschungsdisziplinen eine Aus- weitung der potenziellen Gesuchstellerkreise zu beobachten (neue Materialien, Life Sciences, Gesundheitsforschung etc.). Die KTI-Start-up-Förderung ist ebenfalls stark gewachsen, und die KTI ist zu einem national anerkannten Player in der Start- up-Szene geworden. Die KTI wird auf den 1. Januar 2011 als Behördenkommission verselbstständigt. Die Aufgaben der künftig dem EVD zugeordneten KTI werden durch das FIFG38 festgelegt. Aktivitäten und Initiativen auf dem Gebiet der Innovation, welche im direkten Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen, wie beispielsweise die Erarbeitung der Grundlagen zur Innovationsförderung, die Evaluation der Wirkung und der Effizienz der Innovationsförderung, die Integration der Schweiz in internationale Programme und Initiativen, welche bis Ende 2010 durch den KTI-Kredit finanziert wurden, werden weitergeführt, aber neu durch einen separaten Voranschlagskredit finanziert (siehe Ziffern 2.5.2 und 2.6).
Förderperiode 2012 Die KTI führt die Förderung von Projekten der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftsbasierten Unternehmertums weiter. Sie entwickelt Massnahmen zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen und fördert den Wissens- und Technologietransfer39. Um optimal wirken und um sich den ändernden wirtschaftlichen Dynamiken anpassen zu können, werden zwischen den zwei Hauptakteuren des Innovationsförderprozesses – der KTI und dem SNF – koordinierende Konzepte entwickelt, welche die Übergänge zwischen der Förderung der erkenntnisorientierten Forschung und derjenigen der anwendungsorientierten Forschung sicherstellen. Beispiel dafür ist die Fortführung von Forschungsprojekten durch die KTI, die durch die Förderung des NFP 62 «Intelligente Materialen» einen Reifegrad erreicht haben, der Umsetzungen mit hohem Innovationspotenzial unter Beteiligung entsprechender Wirtschaftspartner verspricht. Die KTI hat für das Jahr 2012 ihren Finanzbedarf auf 150 Millionen Franken geschätzt. Diesem kann nicht vollumfänglich entsprochen werden.
38 SR 420.1; AS 2010 651 39 In seinem Bericht vom 10. Juni 2010 in Erfüllung des Postulats Loepfe 07.3832 führt der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Wissenstransfers auf. Darun- ter fallen Massnahmen zur Präzisierung der Recht am geistigen Eigentum sowie Mass- nahmen zur besseren Transparenz der Prozesses im Bereich des Wissenstransfers.
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Übersicht über die Beiträge für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Projektförderung inklusive Overheadbeiträge 100,7 103,0 Innovationsscheck 1,0 2,0 Förderung des Wissens- und Technologietransfers 4,3 4,3 Gründung und Aufbau wissenschaftsbasierter 11,0 12,3 Unternehmen/Massnahmen zur Förderung des Unternehmertums
Total 117,0 121,5
Siehe Bundesbeschluss K, Art. 2.
2.3.3 Wissenschaft und Gesellschaft
Der Verbund der Akademien der Wissenschaften Schweiz40 vereint die vier wissen- schaftlichen Akademien. Dem Verbund sind das Kompetenzzentrum für Techologie- folgenabschätzung TA-SWISS und die Stiftung «Science et Cité» angegliedert. Zudem sind auch das Historische Lexikon der Schweiz (HLS), die nationalen Wör- terbücher sowie das Jahrbuch Schweizerische Politik im Akademiebereich angesie- delt. In allen drei Fällen handelt es sich um vom Bund über spezifizierte Kredite unterstützte Vorhaben.
Förderperiode 2008–2011 Der Akademieverbund ist gemäss Artikel 9 FIFG auf die Kernaufgaben Früherken- nung gesellschaftlich relevanter Entwicklungen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation, Ethik im Rahmen von Wissenschaft und im Umgang mit wissenschaftli- chen Ergebnissen sowie Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft verpflich- tet. Die Umsetzung dieser Aufgaben erfolgt innerhalb der Einzelakademien und/oder koordiniert zwischen den Akademien und wird über eine Leistungsvereinbarung kontrolliert. Diese verlangt in der laufenden Periode, dass die Akademien sich reorganisieren und namentlich die TA-SWISS sowie die Aufgaben von Science et Cité in den Akademieverbund integrieren. Die Reorganisation muss im Grundsatz bis Ende des Jahres 2011 abgeschlossen werden, erfordert aber noch weitere Konso- lidierungen. Die Unterstützung des HLS richtet sich nach einem detaillierten Produktions- und Editionsplan. Danach publiziert das HLS bis 2014 jährlich je einen Lexikon-Band in den drei Landessprachen, wobei die Redaktionsarbeiten für den 13. und letzten Band der Gesamtedition bis ins 1. Quartal 2013 abgeschlossen werden müssen.
40 www.akademien-schweiz.ch
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Förderperiode 2012 Die in der BFI-Botschaft 2008–2011 gesetzten Ziele und beschriebenen Massnah- men werden 2012 weitergeführt. Die geltenden Leistungsvereinbarungen werden um ein Jahr verlängert und aufgrund folgender Entwicklungen angepasst. Die Reorganisation der Akademien wird Ende 2010 einer Zwischenevaluation unterzogen. Gestützt darauf sollen bereits 2012 Massnahmen zur Konsolidierung umgesetzt werden. Im Rahmen der Aufgabenüberprüfung wurde der direkte Bundesbeitrag an die Stiftung «Science et Cité» ab 2012 gestrichen. Der Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft bleibt als Kernaufgabe der Akademien jedoch bestehen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Akademien für die operative Umsetzung dieser Auf- gabe der Stiftung bedienen. Die Eingaben des Akademieverbundes für das Jahr 2012 belaufen sich (ohne Zusatzaufgaben41) auf insgesamt 33,3 Millionen Franken. Diesem Antrag kann nicht vollumfänglich entsprochen werden. Für die einzelnen Institutionen im Verbund der Akademien der Wissenschaften Schweiz ergibt sich für 2012 folgende indikative Aufteilung der Gesamtmittel: Akademien der Wissenschaften Schweiz 1,62 Millionen Franken, SCNAT 5,19 Millionen Franken, SAGW 5,87 Millionen Franken, SAMW 2,06 Millionen Franken, SATW 1,96 Millionen Franken und TA-SWISS 1,4 Millionen Franken.
Übersicht über die Beiträge nach FIFG für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Akademien 18,6 18,1 Historische Lexikon der Schweiz 4,8 5,2 Nationale Wörterbücher 4,2 4,2 Jahrbuch Schweizerische Politik 0,5 0,5 Technorama* 0,7 0
Total 28,8 28,0 * Das Technorama wird in der laufenden Periode für spezifische Leistungen über BFI- Kredite unterstützt. Ab 2012 werden die Beiträge an das Technorama mit der Kulturför- derungsbotschaft anbegehrt.
Siehe Bundesbeschluss E.
41 Nicht berücksichtigt sind Aufwendungen für Zusatzaufgaben bei der SAGW (0,9 Millio- nen Franken) sowie bei der SCNAT (3,5 Millionen Franken). Diese Zusatzaufgaben kön- nen im Rahmen dieser Botschaft nicht unterstützt werden.
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2.3.4 Institutionen nach Artikel 16 des Forschungs- und
Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) Hauptziel des in Artikel 16 FIFG geregelten Förderinstruments ist die Bereitstellung einer qualitativ hochstehenden Forschungsbasis. Die geförderten Einrichtungen leisten einen Beitrag zur Generierung von wissenschaftlichem Mehrwert in den betroffenen Bereichen und ergänzen die Forschungsaktivitäten an den Hochschulen.
Förderperiode 2008–2011 Der Bund unterstützt im Rahmen eines Sammelkredits derzeit neunzehn ausseruni- versitäre wissenschaftliche Einrichtungen (acht wissenschaftliche Hilfsdienste42; elf Forschungsinstitutionen43). Im Rahmen von spezifizierten Krediten unterstützt er die klinische Krebsforschung44, das Schweizerische Forschungszentrum für Elektronik und Mikrotechnik (CSEM) und das Schweizerische Zentrum für angewandte Humantoxikologie (SCAHT). Die Unterstützung des Bundes ist subsidiär. Strategische Allianzen: Um wissenschaftliche Synergien weiterzuentwickeln, haben der ETH-Bereich und vier nach Artikel 16 FIFG unterstützte Einrichtungen45 jeweils eine strategische Allianz vereinbart.46 Humantoxikologie: In Erfüllung der Motion Graf 02.3125 «Unabhängige Toxikolo- gieforschung in der Schweiz» und gemäss Bundesbeschluss vom 2. Oktober 200747 ist das SCAHT als Netzverbund an den Universitäten Basel und Genf aufgebaut worden. Das Ziel ist es, durch die Ansiedlung an den beiden Hochschulen Synergien zwischen der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung im Bereich der Humantoxikologie zu schaffen sowie Infrastrukturen effizient zu nutzen. Klinische Krebsforschung: Nach der Auflösung des Schweizerischen Instituts für angewandte Krebsforschung (SIAK) im 2007 treten dessen ehemalige Mitglieder, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung (SAKK) und die Schweizerische Pädiatrische Onkologie-Gruppe (SPOG), als eigenständige Organisationen auf. Die SAKK hat in der Folge ihre Vereinsstatuten revidiert und dabei namentlich die Verfahren für die Gesuchseinreichung und die Gesuchsprüfung klar strukturiert. Damit werden die zentralen Forderungen des Bundes erfüllt und weitere Verfahrensanpassungen hinfällig. Das dritte ehemalige Mitglied von SIAK,
42 Fondation Jean Monnet; Fondation pour la recherche en science sociales; Swiss Institute of Bioinformatics; Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft; Schweizerisches Insti- tut für Kinder- und Jugendmedien; Schweizerisches Sozialarchiv; Schweizerische Stif- tung für Schweizerische Kunstgeschichte (Projekt «Kunstdenkmäler der Schweiz»); Schweizerische Theatersammlung. 43 Biotechnologie-Institut Thurgau; Idiap Research Institute; Institut für Kulturforschung Graubünden; Istituto di ricerca in biomedicina; Institut de recherche en opthalmologie; Swiss Vaccine Research Institute; Schweizerisches Institut für Allergie- und Asthmafor- schung; Schweizer Paraplegiker Forschung AG; Schweizerisches Tropen- und Public Health Institut; Schweizerische Friedensforschungsstiftung swisspeace; Centre suisse de recherche sur le vitrail et les arts du verre (Vitrocentre). 44 Beiträge an die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung SAKK und an die Schweizerische Pädiatrische Onkologiegruppe SPOG. 45 Das Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH), das Institut de Recherche en Ophtalmologie (IRO), das Idiap Research Institute (Idiap) und das CSEM. 46 Siehe auch Leistungsauftrag des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2008– 2011. 47 Bundesbeschluss über die Kredite nach Artikel 16 des Forschungsgesetzes für die Jahre 2008–2011, BBl 2007 7479.
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die Vereinigung Schweizerische Krebsregister (VSKR), hat sich im Rahmen des National Institute for Cancer Epidemiology and Registration (NICER) neu organi- siert. Die Beiträge zugunsten der VSKR wurden ab 2008 zur zweckgebundenen Unterstützung des Krebsmonitorings in das BAG transferiert. Ab 2012 werden diese Beiträge nicht mehr im Rahmen der BFI-Botschaft beantragt.
Förderperiode 2012 Die Massnahmen der BFI-Periode 2008–2011 im Rahmen des Sammelkredits und der spezifizierten Kredite werden im Jahr 2012 weitergeführt; die jeweiligen Leistungsvereinbarungen werden um ein Jahr verlängert. Im Rahmen des Sammel- kredits erfolgen die Entscheide des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) auf der Basis der Gesuchsprüfung gemäss ordentlichem Verfahren unter Beizug des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierats (SWTR). Die strategischen Allianzen werden zusätzlich einer Funktionsbewertung durch den SWTR unter- zogen. Ab 2012 wird neu das Swiss Finance Institut (SFI), das auf einer exemplarischen Public Private Partnership zwischen Hochschulen und dem Privatsektor basiert, als Forschungsinstitution unterstützt. Die Eingaben der bereits subventionierten Institutionen für das Jahr 2012 belaufen sich auf rund 34 Millionen Franken. Das CSEM beantragt 21 Millionen Franken und die klinische Krebsforschung 6,4 Millionen Franken. Diesen Anträgen kann nicht vollumfänglich entsprochen werden.
Übersicht über die Beiträge nach Art. 16 FIFG für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Sammelkredit 29,3 31,7 CSEM 20,0 20,3 SAKK/SPOG (Krebsforschung) 4,7 5,5 SCAHT (Humantoxikologie) 2,9 3,0
Total 56,9 60,5
Siehe Bundesbeschluss F.
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2.4 Kooperationen Bund-Kantone im Bildungsbereich
2.4.1 Stipendien
A. Nationale Ausbildungsbeiträge Der Bund gewährt den Kantonen Beiträge an ihre jährlichen Aufwendungen für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich. Die Kantone sind verpflichtet, die im Ausbildungsbeitragsgesetz vom 6. Oktober 200648 aufgeführten Voraussetzungen zu erfüllen. Die Bundesbeiträge werden in pauschalisierter Form nach Massgabe der Bevölkerung ausgerichtet.
Förderperiode 2008–2011 Stipendien und Studiendarlehen sind erforderlich, um die Chancengleichheit zu fördern, den Bildungszugang zu erleichtern und die Existenzsicherung während der Ausbildung zu unterstützen. Die in der BFI-Botschaft 2008–2011 in Aussicht gestellte gesamtschweizerische Harmonisierung ist entscheidend vorangekommen: Das Stipendienkonkordat49 wurde am 18. Juni 2009 durch die EDK-Plenarver- sammlung verabschiedet. Die Ratifizierung durch die Kantone ist im Gange, und ein Inkrafttreten durch den Beitritt von mindestens zehn Kantonen scheint 2011/12 möglich zu sein.
Förderperiode 2012 Um den laufenden Harmonisierungsprozess nicht zu gefährden, ist eine Weiterfüh- rung der Finanzierung der Ausbildungsbeiträge in der bisherigen Form die gegen- wärtig beste Lösung. In Zukunft werden Verteilmodus und Gesamtbetrag der Bun- dessubvention wie auch die Rolle des Bundes in der Ausbildungsfinanzierung zu diskutieren und zu präzisieren sein.
Übersicht über die Beiträge für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Beiträge an die Kantone für Ausbildungsbeiträge 24,3 24,7
Siehe Bundesbeschluss G.
B. Stipendien für ausländische Studierende Zur Förderung und Vertiefung der wissenschaftlichen, kulturellen und entwick- lungspolitischen Beziehungen mit dem Ausland gewährt der Bund alljährlich über die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende und Kunst- schaffende (ESKAS) Stipendien an begabte ausländische Studierende, junge For- schende und Kunstschaffende.
48 SR 416.0
49 www.edk.ch
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Förderperiode 2008–2011 Das Stipendienprogramm läuft gut und hat sich bewährt. Es trägt zur Stärkung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den betreffenden Ländern bei. Wie in der BFI-Botschaft 2008–2011 für die Erteilung der Stipendien vorgesehen, wurden Personen aus den Schwerpunktländern der schweizerischen BFI-Aussenpolitik stärker berücksichtigt.
Förderperiode 2012 Die Förderung wird weitergeführt.
Übersicht über die Beiträge für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Stipendien an ausländische Studierende und Kunst- 9,1 9,3 schaffende
Siehe Bundesbeschluss H.
2.4.2 Weiterbildung
Mit den neuen Verfassungsbestimmungen über die Bildung hat der Bund den Auf- trag erhalten, Grundsätze der Weiterbildung festzulegen (Art. 64a Abs. 1 BV50). Ausserdem erhielt er die Kompetenz, die Weiterbildung zu fördern und entspre- chende Kriterien festzulegen (Art. 64a Abs. 2 und 3 BV).
Förderperiode 2008–2011 Die BFI-Botschaft 2008–2011 hatte «Vorarbeiten für ein neues Weiterbildungsge- setz» als Ziel formuliert. Ende 2009 hat der Bundesrat einen Bericht zur Weiterbil- dung51 verabschiedet und die Umsetzung des Verfassungsauftrags konkretisiert: Das EVD ist beauftragt worden, eine Expertenkommission einzusetzen, um bis Ende der Legislaturperiode 2007–2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbil- dungsgesetz zu erarbeiten. Angestrebt wird ein Grundsatzgesetz, das die Eigenverantwortung für das lebens- lange Lernen stärkt, die Chancengleichheit beim Zugang zur Weiterbildung verbes- sert und die Kohärenz in der Bundesgesetzgebung sicherstellt. Gegenstand des geplanten Gesetzes ist die nicht-formale Bildung (staatlich nicht regulierte Bil- dungsangebote wie Kurse oder Seminare). Die Expertenkommission soll vertieft prüfen, wie Transparenz, Qualität und Mobilität im Weiterbildungsbereich erhöht werden können. Im Bundesbereich geht es auch darum, einen Überblick über die Finanzflüsse zu erhalten und die vorhandenen Mittel effizienter einzusetzen. Auf der Grundlage von rund fünfzig Rechtserlassen gibt der Bund zurzeit jährlich
600 Millionen Franken für Weiterbildung aus, namentlich im Rahmen der Arbeits-
50 SR 101; Änderungen der BV, angenommen in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006.
51 www.evd.admin.ch/themen/00179/00185/index.html?lang=de
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losenversicherung (300 Mio. Fr.). Im BFI-Bereich betrifft dies vor allem Zahlungen über das BBG: Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Pauschalfinanzierung an die Kantone. Zudem beteiligt er sich direkt mit einer Million Franken an Projekten zugunsten der berufsorientierten Weiterbildung (z.B. im Bereich Grundkompetenzen oder Wiedereinstieg).
Förderperiode 2012 Im Bereich der Weiterbildung ergeben sich keine Veränderungen, solange die neuen Gesetzesgrundlagen nicht erarbeitet und in Kraft sind.
2.4.3 Gymnasiale Maturität und Berufsmaturität
Der gymnasialen Maturität und der Berufsmaturität kommen wichtige Funktionen zu: Sie sollen junge Menschen zu selbstständigem Handeln befähigen und ihnen die für die Studierfähigkeit erforderlichen Grundkompetenzen vermitteln. Inhaberinnen und Inhaber eines gymnasialen Maturitätszeugnisses eröffnet sich die Möglichkeit, prüfungsfrei zum Studium an einer universitären Hochschule zugelassen zu werden (Ausnahme: Numerus clausus in der Medizin). Die Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung und ermöglicht im jeweiligen Berufsfeld den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen. Mit der Ergänzungsprüfung Passerelle «Berufsmaturität – universitäre Hochschulen», ist seit
2005 auch der Übertritt an eine universitäre Hochschule möglich.
Förderperiode 2008–2011 Gymnasiale Maturität: Die gymnasiale Ausbildung und Maturität waren in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand einer regen öffentlichen Diskussion. Wichtigs- te Themen waren die im internationalen Vergleich «tiefe» schweizerische Maturi- tätsabschlussquote, die unterschiedlichen kantonalen Maturitätsabschlussquoten sowie die Qualität der Maturität und damit verbunden die Berechtigung, ohne Ein- trittsprüfung zum Hochschulstudium zugelassen zu werden. Im Rahmen des Maturi- tätsanerkennungsreglements (MAR) sind Bund und Kantone gemeinsam für die Qualität der Maturität verantwortlich. In den Jahren 2005–2008 wurde das MAR 95 einer Evaluation unterzogen: EVAMAR II legte das Schwergewicht auf die objekti- vierte Erfassung des Ausbildungsstandes der Schüler/-innen am Ende des Gymnasi- ums. Die Evaluation kam zu einem grundsätzlich positiven Befund bezüglich der Qualität des schweizerischen Gymnasiums, zeigte gewisse Schwächen auf (Leis- tungsunterschiede je nach gewählten Schwerpunktfächern, für ein Hochschulstudi- um teilweise ungenügende notwendige Grundkompetenzen in den Fächern Erstspra- che, Mathematik und Englisch u.a.). Mit der Teilrevision des MAR im Jahre 2007 konnten nach relativ kurzer Zeit die seit der Einführung des MAR 95 sichtbar gewordenen Probleme teilweise angegangen werden. Berufsmaturität: Am 1. August 2009 trat die totalrevidierte Berufsmaturitätsverord- nung vom 24. Juni 200952 (BMV) in Kraft. Sie folgt dem BBG im Hinblick auf vermehrte Flexibilität. Die bisherigen sechs Berufsmaturitätsrichtungen werden zugunsten einer Schwerpunktsetzung aufgehoben. Diese orientiert sich aber nach wie vor am erlernten Beruf und an der beabsichtigten Fachhochschul-Studienrich-
52 SR 412.103.1
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tung. Zusätzlich wird das interdisziplinäre Arbeiten verstärkt. Die institutionellen und formellen Bestimmungen wurden dem heutigen Rechtsstand angeglichen. Neu wurde die Berufsmaturitätsverordnung wie die Maturitäts-Anerkennungsverordnung vom 15. Februar 199553 über die gymnasiale Maturität durch den Bundesrat erlas- sen.
Förderperiode 2012 Die gymnasiale Maturität wie auch die Berufsmaturität sind für die Steuerung des Bildungssystems von weitreichender Bedeutung. Der prüfungsfreie Hochschulzugang mit der gymnasialen Maturität bedingt das Vertrauen der Hochschulen in die Qualität der Gymnasien. Aus diesem Grund sind neben einer hohen Qualität auch Massnahmen zur Qualitätssicherung und besseren Vergleichbarkeit der Abschlüsse anzustreben. Zudem werden Bund und Kantone Arbeiten an die Hand nehmen, um die Maturität weiter zu verbessern (gymnasiale Bildungsziele, gymnasiale Ausbildungsdauer und gymnasiale Bildungsstandards). Der Rahmenlehrplan zur Berufsmaturität wird zurzeit erarbeitet. Nach Anpassung der Schullehrpläne können die ersten Berufsmaturitätslehrgänge nach der neuen Verordnung voraussichtlich im Schuljahr 2014 gestartet werden. Die Reform hat zum Ziel, dass die Berufsbildung weiterhin für leistungsstarke Lernende attraktiv bleibt und ein effizienter Zugang zum Hochschulbereich gewährleistet ist.
2.5 Zusammenarbeit in Bildung, Forschung und
Innovation in Europa
2.5.1 Multilaterale Zusammenarbeit in der Bildung in
Europa In der europäischen Zusammenarbeit in der Bildung steht für die Schweiz die Betei- ligung an den EU-Programmen und an Projekten multilateraler Organisationen und Institutionen im Vordergrund.
Förderperiode 2008–2011 Für die BFI-Periode 2008–2011 hat sich der Bundesrat die Vollbeteiligung an den EU-Bildungsprogrammen zum Ziel gesetzt. Davon erhofft er sich einerseits einen Qualitätsgewinn für das schweizerische Bildungssystem durch Mobilität, interkul- turellen Austausch und verbesserte Anerkennung von Bildungsleistungen sowie andererseits eine verbesserten Einbindung in den europäischen Bildungsraum. Das Parlament hat im März 2010 das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm «Jugend in Aktion» und am EU-Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007–2013)54 sowie die Finanzierung der Teilnahme (2011– 2013)55 genehmigt. Ab 2011 wird die Schweiz aufgrund eines bilateralen Abkom- mens mit der EU offiziell an den beiden EU-Programmen teilnehmen. Dadurch können Schweizer Schülerinnen und Schüler, Jugendliche in einer Berufsausbil- dung, Studierende und Dozierende, Personen in Weiterbildung sowie Jugendliche
53 SR 413.11
54 BBl 2009 6277
55 BBl 2009 6275
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und Fachpersonen, die im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit tätig sind, gleichberechtigt und aktiv an allen Programmaktionen teilnehmen, Projekte einbrin- gen und sich um Stipendien und weitere Beiträge bewerben. Des Weiteren arbeitet die Schweiz in Bildungsgremien verschiedener multilateraler Organisationen mit (OECD, UNESCO, Europarat, Frankophonie). Mit den verfüg- baren Mitteln wird die schweizerische Beteiligung an Vorhaben dieser Institutionen sowie an Aktionen international aktiver Wissenschaftsnetzwerke finanziert. Zudem werden die Stipendien und Beiträge für schweizerische Studierende an den Europäi- schen Hochschulinstitutionen in Brügge, Florenz und Natolin finanziert.
Förderperiode 2012 Für das Jahr 2012 sind bei den EU-Bildungs- und Jugendprogrammen keine Ände- rungen vorgesehen. Der Verpflichtungskredit, dessen Ausgaben bis 2011 im Rah- men der BFI-Botschaft 2008–2011 bereits vorgesehen waren, beträgt insgesamt 110,7 Millionen Franken und läuft bis 2013. Die für 2012 vorgesehenen Zahlungen von insgesamt 34 Millionen Franken sind Teil der BFI-Fördermittel. Die Beiträge an multilaterale Organisationen und Institutionen werden weiterge- führt.
Übersicht über die Beiträge nach dem BG über die internationale Zusammen- arbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobili- tätsförderung56 für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Multilaterale Organisationen und Institutionen im 2,6 2,1 Bildungsbereich
Siehe Bundesbeschluss I, Art. 2.
2.5.2 Multilaterale Zusammenarbeit in Forschung und
Innovation in Europa Die multilaterale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in Europa befindet sich in raschem Ausbau und spielt auch in der Schweiz eine stetig wachsende Rolle. Die Anzahl der Kooperationen zwischen Forschenden aus ganz Europa wächst, und die in den europäischen Organisationen und den EU-Forschungsrahmenprogrammen (EU-FRP) stimulierte Kooperation setzt sich immer mehr auch in national finanzier- ten Zusammenarbeitsprojekten fort. Die Schweiz nimmt in den europäischen Pro- grammen, Organisationen und Institutionen eine starke Rolle ein und trägt aktiv zur Schaffung des europäischen Forschungs- und Innovationsraums bei. Der Wissen- schaftsstandort Schweiz profitiert von der Integration in den europäischen Wettbe- werb und kann gleichberechtigt an fast allen europäischen Forschungs- und Innova- tionsprojekten mitwirken. Die Teilnahme an Programmen, die Beteiligung am Bau und die Nutzung von hochwertigen Forschungsinfrastrukturen ist dabei gleichermas-
56 SR 414.51
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sen zentral. Dabei gilt es auch in Zukunft, den schweizerischen Ertrag auf dem erreichten hohen Niveau zu halten respektive punktuell zu verbessern.
A. Europäische Forschungsrahmenprogramme Die Schweiz nimmt seit 2004 als assoziiertes Land an den Rahmenprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung der Europäischen Union (EU-FRP) teil. Diese Beteiligung bringt mannigfache positive Effekte für die Schweiz57, wie z.B. die Vernetzung mit der europäischen Spitzenforschung, die Positionierung in neuen Märkten und die Entwicklung marktfähiger Produkte. Die heute jährlich über
200 Millionen Franken der EU-FRP stellen für die Schweizer Forschung bedeutende
Drittmittel dar, wobei das Budget innerhalb des aktuellen 7. EU-FRP (2007–2013) mit jedem Jahr weiter zunimmt. Jede Schweizer Beteiligung an einem europäischen Projekt schafft direkt rund zwei Arbeitsplätze, was geschätzten 4 000 Stellen allein im letzten 6. EU-FRP (2002–2006) entspricht. Mehr als eine von fünf Projektbeteili- gungen trägt schliesslich zur Gründung eines Start-ups oder Spin-offs bei, die län- gerfristig ebenfalls Arbeitsplätze schaffen, und die EU-FRP tragen in hohem Masse zur Vergabe von Patenten bei. Über die positiven Effekte hinaus äussert sich die Beteiligung der Schweiz an den EU-FRP finanziell in einem Netto-Mittelzufluss: Seit Beginn des 3. EU-FRP sind der Schweizer Forschung insgesamt über 2,1 Milliarden Franken aus den Fördermit- teln der EU-FRP zugeflossen, davon Fördermittel in einer Gesamthöhe von 794,5 Millionen Franken allein im letzten abgeschlossenen 6. EU-FRP (2003–2006). Gemessen am Schweizer Beitrag ans 6. EU-FRP (775,3 Mio. Fr.) entspricht dies einem Netto-Mittelzufluss von 19,2 Millionen Franken. Die ersten Resultate aus dem aktuellen 7. EU-FRP zeigen bisher eine noch positivere Rücklaufquote von Forschungsgeldern.
Förderperiode 2007–2013 Mit dem Bundesbeschluss vom 14. Dezember 200658 hat das Parlament einen Gesamtkredit für die Beteiligung der Schweiz am 7. EU-FRP bewilligt. Der jährliche Schweizer Beitrag berechnet sich nach dem Anteil des Schweizer BIP am BIP der EU-Mitgliedstaaten. Für den Fall von BIP- und Wechselkursschwankungen ist eine Reserve von 100 Millionen Franken vorgesehen. Nachdem die Schweiz die Wirt- schaftskrise vermutlich besser als die meisten EU-Mitgliedsländer überwunden hat, entwickeln sich die BIP-Verhältnisse zuungunsten der Schweiz. Dies würde zu höheren Beitragszahlungen ab 2011 führen. Im Voranschlag 2011 wurden die erwarteten Mehraufwendungen berücksichtigt. Die ersten Schätzungen aufgrund der aktuellsten Eurostat-Daten deuten auch für 2012 und 2013 auf Mehraufwendungen gegenüber den im Finanzplan eingestellten Mit- teln hin. Diese Schätzungen können durch die BIP- und die Wechselkursentwick- lung noch Änderungen erfahren. Weiter besteht noch Unsicherheit bezüglich der Mittel für das Programm EuratomFusion, das Ende 2011 ausläuft und zu verlängern
57 SBF, Auswirkungen der Beteiligung der Schweiz an den Europäischen Forschungsrah- menprogrammen Zwischenbericht 2009, Bern 2010, www.sbf.admin.ch/htm/dokumentation/publikationen/international/frp/effets-pcr-d.pdf. 58 Bundesbeschluss vom 14. Dezember 2006 zur Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2007–2013 (BBl 2006 9843).
795
sein wird. Für das Jahr 2012 werden deshalb zusätzlich 10,7 Millionen Franken für die Forschungsrahmenprogramme reserviert.
B. Weitere Zusammenarbeit in der Forschung59
1. Human Frontier Science Program (HFSP)
Die Schweiz ist seit 1991 Mitglied des HFSP, das im Jahr 1989 von den G7-Staaten und der Europäischen Kommission gegründet wurde. HFSP fördert weltweite inter- disziplinäre Grundlagenforschung im Bereich der Lebenswissenschaften, von mole- kularen und zellulären Ansätzen bis zu kognitiven Neurowissenschaften und zur Hirnforschung. An das Jahresbudget von ca. 74 Millionen Franken trägt Japan über die Hälfte bei.
Förderperiode 2008–2011 Der Schweizer Beitrag für die Periode 2008–2011 belief sich auf rund 3,5 Millionen Franken. Die HFSP-Organisation lässt in regelmässigen Abständen eine externe Evaluation der Programmergebnisse durchführen. Der letzte Evaluationsbericht wurde 2010 erstellt und bescheinigt der Organisation die Erfüllung ihrer Ziele.
Förderperiode 2012 Die Unterstützung des HFSP wird weitergeführt. Der Beitragsschlüssel für die Periode 2010–2012 wurde im Jahr 2010 durch eine Regierungskonferenz der HFSP- Mitglieder überprüft und genehmigt.
2. Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technis-
chen Forschung (COST) Dank der breiten Kooperation ermöglicht COST Netzwerkbildung in einem Bottom- up-Prozess und erlaubt es, vor allem auch junge Forschende früh in internationale, oft interdisziplinäre Netzwerke einzubinden und ihre Mobilität mit verschiedenen spezifischen Instrumenten zu fördern. So leistet COST einen beachtlichen Beitrag zur Konsolidierung des Europäischen Forschungsraumes und zur Einbindung der Schweiz. COST ist komplementär zu den europäischen Forschungs- Rahmenprogrammen und zu EUREKA.
Förderperiode 2008–2011 COST wird in der BFI-Botschaft 2008–2011 mit 28 Millionen Franken gefördert. COST hat sich in den letzten Jahren einer umfangreichen Restrukturierung unterzo- gen und erfüllt damit die Anforderungen an eine zeitgemässe und effiziente Netz- werk-Organisation, deren Evaluationsverfahren höchsten wissenschaftlichen Stan- dards genügen. Eine durch externe Expertinnen und Experten ausgeführte Evaluation hat COST ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt.60 COST in der Schweiz ist
59 Die Jahresbeiträge für folgende Organisationen sind aufgrund völkerrechtlicher Verträge geschuldet und werden dem Parlament im Rahmen des jährlichen Budgets beantragt: Eu- ropäische Weltraumorganisation (ESA), vgl. auch Ziffer 2.5.4; Europäisches Laboratori- um für Teilchenphysik (CERN); Europäische Organisation für Astronomie (ESO); Euro- päisches Laboratorium / Europäische Konferenz für Molekularbiologie (EMBL/EMBC); Europäische Synchrotronstrahlungsanlage (ESRF); Internationale Kommission zur wis- senschaftlichen Erforschung des Mittelmeers (CIESM). 60 SBF, Wirkungsanalyse COST. Bericht zuhanden des Staatsekretariats für Bildung und Forschung SBF, Bern 2010.
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ein effizientes und effektives Instrument, dessen hoher Nutzen und weitreichende Komplementarität zu den EU-FRP wie zu anderen Programmen bestätigt wird.61 Förderperiode 2012 Die Massnahme wird weitergeführt, basierend auf der positiven Empfehlung der Evaluation.
3. Institut Laue-Langevin (ILL)
1967 gegründet, stellt das Institut Laue-Langevin (ILL) in Grenoble eine leistungs- fähige Neutronenquelle für die europäische Forschungszusammenarbeit auf den Gebieten Materialwissenschaften, Festkörperphysik, Chemie, Kristallographie, Molekularbiologie sowie Kern- und Grundlagenphysik zur Verfügung. Die Schweiz arbeitet seit 1988 auf der Basis von wissenschaftlichen Partnerschaftsverträgen, die einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren umfassen, mit dem ILL zusammen.
Förderperiode 2009–2013 Der Bundesrat hat 2008 beschlossen, die sehr erfolgreiche und für Schweizer For- schende wichtige Zusammenarbeit mit dem ILL über die Periode 2009–2013 auf konstantem Niveau weiterzuführen; der dafür notwendige Verpflichtungskredit von 22,8 Millionen Franken für diese fünf Jahre wurde bereits in der BFI-Botschaft 2008–2011 gesprochen.
4. Freier Elektronenlaser mit Röntgenstrahlen (European XFEL)
Der in Deutschland entstehende Elektronenlaser mit Röntgenstrahlen ist ein weg- weisendes Grossprojekt der Materialforschung.
Förderperiode 2008–2015 Mit der BFI-Botschaft 2008–2011 wurde dem Parlament ein Antrag zur Finanzie- rung der Schweizer Teilnahme an der internationalen Forschungsanlage «European XFEL» unterbreitet. Mit zugehörigem Bundesbeschluss bewilligte das Parlament einen Verpflichtungskredit von insgesamt 26,7 Millionen Franken für die Jahre 2008–2015. Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2008 die vorläufige Anwendung des Übereinkommens genehmigt. Das völkerrechtliche Übereinkommen wurde am 30. November 2009 unterzeichnet und wird seitdem vorläufig angewendet. Die mit der Botschaft vom 28. April 2010 über die Genehmigung der Schweizer Teilnahme an der internationalen Forschungsinfrastrukturanlage «European XFEL»62 unterbrei- tete Anpassung des Budgets basiert weiterhin auf einem Betrag von 26,7 Millionen Franken.
5. Internationale Forschungsinfrastrukturen und -institutionen
Die Schweiz hat verschiedene weitere Massnahmen ergriffen, um die Nutzung internationaler Forschungsinfrastrukturen und -organisationen durch Schweizer Forschende zu optimieren.
61 SBF, Beteiligung der Schweiz am 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramm, Zwi- schenbilanz 2007–2008. Zahlen und Fakten, Bern 2009, www.sbf.admin.ch/htm/dokumentation/publikationen/international/frp/2010_frp7-d.pdf.
62 BBl 2010 3031
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Förderperiode 2008–2011 Begleitmassnahmen: Zur Valorisierung der Mitgliedschaft der Schweiz in internati- onalen Forschungsorganisationen ist die Unterstützung der wissenschaftlichen Nutzung der zur Verfügung gestellten Infrastruktur in grossen Experimenten not- wendig. Solche Begleitmassnahmen ergänzen die völkerrechtlich vereinbarten Beiträge an die Internationalen Forschungsorganisationen und -infrastrukturen und ermöglichen Schweizer Forschenden, diese optimal zu nutzen. Die wichtigsten bisherigen Massnahmen sind dabei die Teilprogramme FORCE für die Hochener- giephysik (Unterstützung der schweizerischen Beteiligungen an CERN-Experimen- ten, inkl. Betrieb, Unterhalt und Computing am Large Hadron Collider LHC des CERN), FINES für die Astronomie (Unterstützung der schweizerischen Instrumen- tenentwicklung für die ESO) und die Mitfinanzierung der SNBL (Schweizerisch- norwegische Strahllinie) an der Synchrotronquelle ESRF in Grenoble. International Risk Governance Council (IRGC): Am 10. Juni 2003 wurde der IRGC als unabhängige Stiftung nach Schweizer Recht mit Sitz in Genf gegründet. Der IRGC erarbeitet Empfehlungen zur besseren Bewältigung oder zur Prävention von Risiken auf internationaler Ebene und publiziert Berichte zuhanden der Politik und Industrie. In den vergangenen Jahren wurde der IRGC von der Schweiz, den USA, China, von Hochschulen und privaten Firmen unterstützt und unterzeichnete im März 2006 ein Memorandum of Understanding mit der OECD für eine intensivere Zusammenarbeit. Ziel für die Jahre 2008–2011 ist, dass sich der IRGC noch stärker als internationale Autorität und Referenz für den Umgang mit Risiken (Risk Gover- nance) etablieren kann. Der IRGC will für seine neuen Aufgaben ein Gesamtbudget von mindestens 3,5 Millionen Franken pro Jahr akquirieren und die Einbettung und den Aufbau eines schweizerischen und internationalen Netzwerks vorantreiben. Bedingung für die Weiterführung der Finanzierung durch den Bund ist die Akquisi- tion von Drittmittel in gleicher Höhe aus dem privaten Sektor durch den IRGC. Für
2011 ist eine Evaluation geplant.
Weitere Zusammenarbeitsprojekte: Diese umfassen die Projekte des Global Science Forums der OECD und die Vorbereitungs- oder Anschubfinanzierungen neuer Projekte oder Forschungsinfrastrukturen.
Förderperiode 2012 Die genannten Massnahmen werden im Jahr 2012 weitergeführt.
798
Übersicht über die Beiträge nach Artikel 16 Absatz 3 FIFG63 für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
HFSP 0,9 0,9 COST 6,3 5,4 ILL* 4,6 4,8 XFEL** 5,2 3,6 Internationale Forschungsinfrastrukturen und 12,1 10,5 -institutionen
Total 29,1 25,2 * Der Voranschlagskredit 2012 ist in dem durch den Bundesbeschluss vom 20.9.200764 zur Finanzierung der Zusammenarbeit in Bildung und Forschung genehmigten Verpflich- tungskredit für die Jahre 2009–2013 enthalten. ** Der Voranschlagskredit 2012 ist in dem durch den Bundesbeschluss vom 20.9.2007 zur Finanzierung der Zusammenarbeit in Bildung und Forschung genehmigten Verpflich- tungskredit für die Jahre 2008–2015 enthalten.
Siehe Bundesbeschluss I, Art. 3, 4, 7.
C. Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Innovation Aktivitäten und Initiativen auf dem Gebiet der Innovation, welche im direkten Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen, wie beispielsweise die Erarbeitung der Grundlagen zur Innovationsförderung, die Evaluation der Wirkung und der Effizienz der Innovationsförderung,65 die Integration der Schweiz in internationale Program- me und Initiativen, welche bis Ende 2010 durch den KTI-Kredit finanziert wurden, werden weitergeführt, aber neu durch einen separaten Kredit finanziert. 1. EUREKA EUREKA ist eine wirtschaftsnahe europäische Forschungs- und Entwicklungsinitia- tive und wird von insgesamt 39 europäischen Staaten inkl. Russland und der Europä- ischen Union getragen. Die Schweiz ist Gründungsmitglied dieses 1985 ins Leben gerufenen F&E-Programms. EUREKA-Projekte sind marktorientiert und komple- mentär zu den EU-FRP und zu COST. Insbesondere für KMU ist die Initiative von grosser Bedeutung. Sie können dank EUREKA vereinfacht grenzüberschreitende Projekte durchführen und haben zudem erleichterten Zugang zum europäischen Markt.
Förderperiode 2008–2011 2008–2010 haben sich Schweizer KMU und Hochschulen an 24 Projekten mit einem Projektvolumen von 21 Millionen Franken beteiligt. 88 Prozent der Schweizer Projekte sind von den Unternehmen direkt finanziert, 12 Prozent entweder über die
63 SR 420.1; AS 2010 651
64 BBl 2007 7485
65 Für die Erarbeitung der Grundlagen zur Innovationsförderung sowie für die Evaluation ihrer Wirkung und Effizienz sind im Jahr 2012 2 Millionen Franken vorgesehen.
799
Gelder der Ressortforschung oder der KTI finanziert. Die Gesamtkosten der EUREKA-Projekte in dieser Zeitspanne beliefen sich auf 61 Millionen Franken.
Förderperiode 2012 Die Massnahme wird 2012 weitergeführt.
2. Initiativen gemäss Artikel 185 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union EU Artikel 185 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU66 ermöglicht eine Beteili- gung der EU als gleichwertige Partnerin an Forschungs- und Entwicklungspro- grammen, die von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführt werden. Die Finanzierung der aus diesen Programmen resultierenden Projekte erfolgt gemeinsam durch die Europäische Kommission über das Forschungsrahmenprogramm und durch die Staaten der beteiligten Projektpartner.
Förderperiode 2008–2011 Seit dem vierten Quartal 2010 ist die Schweiz an den Initiativen «Ambient Assisted Living (AAL)» und «Eurostars» assoziiert. AAL befasst sich mit dem demografi- schen Wandel unserer Gesellschaft und der diesbezüglichen Erschliessung von neuen Märkten und der Verminderung der Sozialkosten. Mit Eurostars sollen for- schungsintensive KMU und deren Forschungs- und Innovationskapazitäten gefördert werden. Schweizer Innovationsakteure können dank AAL und Eurostars vereinfacht grenzüberschreitende Projekte durchführen und haben erleichterten Zugang zum europäischen Markt. Seit Lancierung dieser Initiativen 2008 wurden rund 500 Pro- jekte mit einem Projektvolumen von 1,2 Milliarden Franken gestartet. Schweizer Partner sind in rund 30 Projekte mit einem Projektvolumen von ca. 33 Millionen Franken involviert. Mit ihrer offiziellen Teilnahme an diesen Programmen kann die Schweiz von einem Rückfluss der Gelder des von ihr investierten Projektvolumens von 33,3 Prozent für AAL und von 16,7 Prozent für Eurostars aus dem 7. EU-FRP profitieren.
Förderperiode 2012 Die Massnahme wird 2012 weitergeführt.
3. Enterprise Europe Network
Ende 2006 wurden im Rahmen des Competitiveness and Innovation Programm (CIP) der Europäischen Union die Dienstleistungen der bisher unabhängig vonein- ander operierenden Netzwerke das Euro Info Center (EIC) und das Innovation Relay Center (IRC) in das neu geschaffene Enterprise Europe Network zusammengeführt.
Förderperiode 2008–2011 Unter Artikel 21 Absatz 5 des Beschlusses zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation67 (sog. CIP) besteht für Drittländer die Möglichkeit, sich an Enterprise Europe Network zu beteiligen. Die Schweiz ist als Drittland in dieses Netzwerk integriert. Die Aktivitäten bestehen einerseits aus dem
66 ABl. C 83 vom 30.3.2010, S. 47
67 Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Okto- ber 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innova- tion, ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.
800
Innovationssupport (ehemals IRC) und andererseits aus dem Businesssupport (ehe- mals EIC). Gegenwärtig werden der Innovationssupport über den KTI-Kredit und die Dienstleistungen zum internationalen Businesssupport über die Botschaft über die Standortförderung 2008–201168 finanziert. Für 2008–2011 wurde eine projektweise Beteiligung der Schweiz am CIP ange- strebt. Abklärungen haben ergeben, dass die projektweise Integration von Schweizer Projektpartnern in dieses Rahmenprogramm nicht möglich ist. Daher wurden die für das CIP vorgesehenen Gelder, mit Ausnahme der Beteiligung der Schweiz als Dritt- land an Enterprise Europe Network, nicht beansprucht.
Förderperiode 2012 Die Schweiz wird sich 2012 an Enterprise Europe Network beteiligen. Die Finanzie- rung des Innovationssupportes ist im Rahmen dieser Botschaft beantragt.
Übersicht über die Beiträge nach Artikel 16h FIFG69 für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der 14,7 14,7 Innovation
Siehe Bundesbeschluss K, Art. 3.
2.5.3 Bilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit
in Europa Die wissenschaftliche Zusammenarbeit in Europa erfolgt im Wesentlichen auf multilateraler Ebene, sie wird jedoch durch gezielte bilaterale Massnahmen in kom- plementären Bereichen ergänzt. Im Vordergrund steht dabei die Unterstützung von Exzellenzeinrichtungen oder sehr spezifischen Programmen, die es erlauben, Kon- takte zwischen Forschenden zu knüpfen und die herausragenden Qualitäten des Wissenschaftsstandortes Schweiz gegenüber dem Ausland zu unterstreichen. Gemäss der internationalen Strategie des Bundes im BFI-Bereich70 ermöglicht die bilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit in Europa mit gewissen europäischen Ländern – darunter einige Nachbarländer der Schweiz, die gleichzeitig die wichtigs- ten Partner unseres Landes sind – bevorzugte Beziehungen zum beiderseitigen Nutzen. Darüber hinaus stärkt sie die Attraktivität des Wissenschaftsplatzes Schweiz und verhilft unserem Land namentlich durch die Schaffung von Allianzen zu einer günstigen Stellung im Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Forschungsrah- menprogramme.
68 BBl 2007 2227
69 SR 420.1; AS 2010 651 70 SBF, Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovati- on, Seite 18 ff., Bern 2010, www.sbf.admin.ch/bfi-international.pdf.
801
Förderperiode 2008–2011 Für die bilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit in Europa stehen in der Periode 2008–2011 insgesamt 18,2 Millionen Franken zur Verfügung. Während dieses Zeitraums hat sich die Zusammenarbeit mit den meisten unterstützten Einrichtungen sehr erfreulich entwickelt. In zwei Fällen musste die Schweiz indessen ihre Unter- stützung einstellen, da sich herausstellte, dass sie die gesteckten Ziele nur mit Mühe erreichen konnten. Es handelt sich dabei um die Fondation franco-suisse pour la recherche et la technologie, deren Auflösung vom Stiftungsrat 2010 beschlossen wurde, und um das Collegium Budapest, das ab 2011 nicht mehr von der Schweiz unterstützt werden wird. Die Strategie zur Förderung der Institutes of Advanced Study wurde entsprechend neu ausgerichtet. Die Massnahmen zugunsten des Istituto Svizzero in Rom und der Schweizer Archäologie werden, wie in der BFI-Botschaft 2008–2011 vorgesehen, bis Ende 2011 evaluiert.
Förderperiode 2012 Mit Ausnahme der beiden oben genannten Einrichtungen wird der Bund seine Un- terstützung der in diesem Kapitel vorgesehenen Massnahmen fortsetzen.71 Sofern die Evaluationsberichte und die übrigen erhaltenen Tätigkeitsbilanzen dies rechtfer- tigen, kann die Unterstützung in gewissen Bereichen verstärkt werden. Die Institutes of Advanced Studies in Bukarest und Sofia werden künftig in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kultur und Gesellschaft Russlands der Uni- versität St. Gallen gefördert.
Übersicht über die Beiträge nach Artikel 16, Absatz 3, FIFG72 für das Jahr
2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Bilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit in 4,0 4,5 Europa
Siehe Bundesbeschluss I, Art. 8.
2.5.4 Zusammenarbeit in der Raumfahrt in Europa
Die Raumfahrttätigkeiten sind aus der modernen Gesellschaft nicht mehr wegzuden- ken. Die 2008 revidierte schweizerische Weltraumpolitik legt den Schwerpunkt auf den Zugang zur Raumfahrtinfrastruktur und zu ihrer Nutzung im Interesse der Bür- gerinnen und Bürger über die Belange der Weltraumforschung hinaus. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Politik ist die Mitarbeit der Schweiz in der Europäischen Weltraumorganisation (ESA). Diese Teilnahme beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag, dem Übereinkommen zur Gründung der
71 Über diesen Kredit werden die Institutes of Advanced Study in Europa, das Istituto Svizzero in Rom, die Schweizer Archäologie im Ausland, das Europäische Hochschul- institut Florenz und die Ko-Leitung von Dissertationen finanziert. 72 SR 420.1; AS 2010 651
802
ESA73, und erfolgt im Rahmen von Basisaktivitäten und Programmen. Bei Basisak- tivitäten (allgemeines Budget, wissenschaftliches Programm) werden die Beitrags- sätze entsprechend dem Volkseinkommen der Mitgliedstaaten festgelegt. Für die Programme werden die Beiträge unter den Teilnehmerstaaten verhandelt. Der ESA- Ministerrat tagte letztmals im November 2008 in Den Haag.
Förderperiode 2008–2011 Für die Periode 2008–2011 wurden in der BFI-Botschaft 459,8 Millionen Franken für die Teilnahme an den Programmen der ESA (ohne Basisaktivitäten) vorgesehen. Dieser Betrag wurde im Vorfeld des ESA-Ministerrates von 2008 um einen zusätzli- chen Verpflichtungskredit von 250 Millionen Franken sowie um weitere 20 Millio- nen Franken für Begleitmassnahmen im Sinne des ESA-Übereinkommens bezie- hungsweise von Artikel 16 Absatz 3 FIFG74 ergänzt. Das politische Ziel der Teilnahme an den Programmen der ESA lautet, die Stellung und den Einfluss der Schweiz in einem von der Annäherung zwischen ESA und EU geprägten europäischen Raumfahrtsektor zu bewahren. Ergänzend zu dieser politi- schen Dimension stellt diese Teilnahme eine Investition in die Forschung und Ent- wicklung dar, die massgeblich zur Entwicklung Schweizer Technologie-Kompe- tenzen auf diesem Gebiet beiträgt. Sie gewährleistet Schweizer Akteuren den Zugang zu diesen Tätigkeiten. Ganz abgesehen von den politischen Zielen im BFI- Bereich entspricht diese Teilnahme auch den Bedürfnissen anderer Sektoralpolitiken des Bundes, namentlich im Verkehrs- und im Umweltbereich. Dank der vollberech- tigten Teilnahme der Schweiz an den Programmen und Aktivitäten der ESA konnten Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Forschung valorisiert und die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Industrie unterstützt werden. Begünstigt wird dies durch das ESA-Übereinkommen, dank dem Investitionen in Form von kompetitiv verge- benen Aufträgen an Unternehmen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in die Schweiz zurückfliessen. Zweck der im Rahmen der BFI-Botschaft 2008–2011 genehmigten Begleitmass- nahmen im Weltraumbereich ist es, die in der Schweiz ansässigen internationalen Forschungsinfrastrukturen, die mit der ESA in Verbindung stehen, aufrechtzuerhal- ten und den Nutzen der Teilnahme der Schweiz an den Programmen der ESA zu optimieren, indem der Wissenschaftsplatz Schweiz aufgewertet und durch eine Stärkung der Synergien zwischen Forschungseinrichtungen und Industrie das tech- nologische Niveau im Hinblick auf die internationale Zusammenarbeit gesteigert wird. Diese Begleitmassnahmen dienen nicht zur Finanzierung der wissenschaftli- chen Forschung.
Förderperiode 2012 Die nächste Tagung des ESA-Ministerrates ist für 2012 geplant. Spätestens bei dieser Gelegenheit müssen die Verpflichtungen für die Fortsetzung der bei den letzten Tagungen beschlossenen Programme sowie die Initiierung neuer Programme beschlossen werden. Im Hinblick darauf wird ein zusätzlicher Verpflichtungskredit von 520 Millionen Franken beantragt, der es der Schweiz erlauben soll, die entspre- chenden Entscheide zu treffen und ihre Stellung zu behaupten. Die Erfahrung zeigt,
73 Übereinkommen vom 30. Mai 1975 zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisa- tion (ESA), SR 0.425.09. 74 SR 420.1
803
dass ein solcher Verpflichtungskredit für die Kontinuität der Verpflichtungen und die Positionierung der Schweiz im Hinblick auf den nächsten, im Jahr 2016 vorge- sehenen Ministerrat erforderlich ist. Sobald Inhalt und finanzielle Aspekte der neuen Programme genügend bekannt sind, werden die Programmverpflichtungen dem Bundesrat auf der Grundlage von Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Weltraumfragen unterbreitet. Die Zahlungen, die sich aus diesen Verpflichtungen ergeben werden, sind vereinbar mit den im laufenden Finanzplan eingestellten Mitteln bzw. werden dem Wachstum der BFI-Botschaft 2013–2016 angerechnet. Die vorgeschlagene Erhöhung für Begleitmassnahmen steht im Zusammenhang mit einem Projekt zur Erforschung von Exoplaneten, dessen Machbarkeit gegenwärtig geprüft wird. An diesem Projekt von nationaler Bedeutung, welches von den Uni- versitäten Bern und Genf geleitet wird, sind die Mehrheit der Schweizer For- schungseinrichtungen beteiligt, die eng mit der Schweizer Industrie – allen voran mit der RUAG – zusammenarbeiten. Im Vorfeld der BFI-Botschaft 2013–2016 wird eine Wirkungsanalyse der beiden erwähnten Instrumente (Teilnahme an den Programmen der ESA und Begleitmass- nahmen) durchgeführt werden. Die Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen empfiehlt ab 2012 ein jährli- ches Wachstum der ESA-Beiträge von mindestens 5 Prozent sowie eine Aufstoc- kung der Begleitmassnahmen auf mindestens 10 Millionen Franken pro Jahr. Diesen Empfehlungen kann nicht vollumfänglich entsprochen werden.
Übersicht über die Beiträge nach ESA-Übereinkommen und nach Artikel 16 Absatz 3 FIFG75 für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt in Europa im Jahr
2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Beteiligung an den Programmen der ESA 117,2 119,0 (ohne Basisaktivitäten) Begleitmassnahmen 4,9 5,9
Total 122,1 124,9
Siehe Bundesbeschluss I, Art. 9.
2.6 Weltweite Zusammenarbeit in Forschung und
Innovation A. Bilaterale Zusammenarbeit in der Forschung und Innovation Auf der Grundlage von Regierungsübereinkommen fördert der Bundesrat über bilaterale Programme mit acht Schwerpunktländern (Brasilien, Chile, China, Indien,
75 SR 420.1
804
Japan, Russland, Südafrika und Südkorea) und über einige punktuelle Massnahmen (Unterstützung von Pilotprojekten sowie von zwei Exzellenzeinrichtungen in Elfen- beinküste und Tansania) den Ausbau der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwi- schen Schweizer Forschenden und Forschungseinrichtungen und solchen in Ländern mit einem sehr grossen Potenzial in diesem Bereich, das bislang nicht ausreichend ausgeschöpft wurde. Diese Bemühungen werden vom Schweizer Netzwerk swissnex76 sowie von den Botschaftsrätinnen und -räten für Wissenschaft und Technologie aktiv unterstützt. In den vergangenen Jahren wurde das Aussennetz in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ausgebaut. Dieses Netz deckt wissenschaftlich starke Regionen und Länder vornehmlich in Europa, in Nordamerika und in Asien ab.
Förderperiode 2008–2011 Zu diesem Zweck wurden die Zusammenarbeit und der Austausch mit gewissen Schwerpunktländern institutionalisiert und namentlich im Rahmen bilateraler Pro- gramme ausgebaut, die von Schweizer Hochschulen in der Funktion eines Leading- houses geleitet werden. Zur Durchführung gemeinsamer wissenschaftlich exzellen- ter Forschungsprojekte, die von den ausländischen Partnern mitfinanziert werden, sowie von geeigneten Instrumenten der Zusammenarbeit, die namentlich die Koope- ration zwischen Einrichtungen und die Mobilität begünstigen, wurde ein Kredit von
43 Millionen Franken bereitgestellt. Die Wirkung der Aktivitäten im Rahmen der
bilateralen Zusammenarbeitsprogramme wird, wie in der BFI-Botschaft 2008–2011 vorgesehen, im Jahr 2011 evaluiert. Grundlage dazu bildet der Bericht über die internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation, der vom Bundesrat am 30. Juni 2010 verabschiedet worden ist. Dank einem Kredit von 10 Millionen Franken wurde das Netzwerk swissnex sowie jenes der Botschaftsrätinnen und -räte für Wissenschaft und Technologie ausgebaut.
Förderperiode 2012 Die im Zeitraum 2008–2012 finanzierten Zusammenarbeitsprogramme und weiteren bilateralen Massnahmen werden 2012 fortgesetzt. Die im Rahmen des Konsolidierungsprogramms (KOP) beschlossenen Massnahmen erfordern eine Priorisierung der bilateralen Programme.77 Den Verpflichtungen gegenüber den betreffenden Ländern kann somit nachgekommen werden, wenn auch auf verringerter finanzieller Basis. Für die Fortführung der in der BFI-Botschaft 2008–2011 beschlossenen Erweiterung des Netzwerkes swissnex sowie für das Netzwerk der Botschaftsrätinnen und –räte für Wissenschaft und Technologie sind im Jahr 2012 3,3 Millionen Franken vorge- sehen. Die künftige Gestaltung des Netzwerkes wird der allgemeinen Entwicklung des Aussennetzes der Schweiz und der politischen Schwerpunkte für die Jahre 2013–2016 Rechnung tragen.
76 Vormals «Schweizer Häuser für wissenschaftlichen und technologischen Austausch». 77 Siehe Botschaft vom 1. September 2010 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungspro- gramm 2012–2013; BBl 2010 7059.
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Übersicht über die Beiträge nach Artikel 16 Absatz 3 FIFG78 für das Jahr 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Weltweite bilaterale wissenschaftliche 15,1 11,3 Zusammenarbeit Fortführung Erweiterung Aussennetz* 3,0 3,3
Total 18,1 14,6 * Die Mittel für das Aussennetz werden mit der Botschaft zum Voranschlag 2012 anbe- gehrt.
Siehe Bundesbeschluss I, Art. 10.
B. Multilaterale Zusammenarbeit im Innovationsbereich Die Initiative Intelligent Manufacturing Systems (IMS) wurde 1995 gegründet und hat zum Ziel, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der modernen Produktionstechnologien zu fördern. An dieser Initiative nehmen die USA, die Europäische Union, Mexiko, Südkorea und die Schweiz teil. Schweizer Innovati- onsakteure können dank IMS vereinfacht Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen und haben zudem erleichterten Zugang zum globalen Markt im Bereich der Produktionstechnologien.
Förderperiode 2008–2011 Die Schweiz hatte von Herbst 2007 bis Frühjahr 2010 den Vorsitz inne. Während dieser Zeit wurde ein Umbruch in der IMS-Strategie eingeleitet: Anstelle von ein- zelnen Innovationsprojekten konzentriert sich das Programm nun auf sogenannte Manufacturing Technology Platforms (MTP). Innerhalb dieser MTP sollen die (finanziellen) Ressourcen gebündelt werden, indem Akteure innerhalb einer MTP- Initiative zusammenarbeiten, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit ähnli- chen Problemstellungen durchführen. Eine MTP-Initiative besteht aus Partnern von mindestens drei verschiedenen Mitgliedsstaaten bzw. der Europäischen Union. Bis Ende 2010 wird die Schweizer Teilnahme bzw. der Nutzen der Beteiligung für die Schweizer Innovationsakteure evaluiert. Anfangs 2011 wird über den Verbleib der Schweiz in diesem Programm entschieden.
Förderperiode 2012 Die Massnahme wird 2012 weitergeführt. Ein allfälliger Ausstieg der Schweiz aus IMS wäre auf Ende 2012 möglich.
78 SR 420.1; AS 2010 651
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Übersicht über die Beiträge nach Artikel 16h FIFG79 für das Jahr 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
IMS 0,3 0,3
Siehe Bundesbeschluss K, Art. 3.
2.7 Horizontale Massnahmen
2.7.1 Bologna-Reform
In der Bologna-Erklärung von 1999 haben die Bildungsministerinnen und -minister ihre Absicht bekundet, bis im Jahr 2010 einen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Diesen konnten sie im März 2010 an der ausserordentlichen Ministerkon- ferenz von Budapest und Wien symbolisch eröffnen. Der Bundesrat erachtet den Zeitpunkt als günstig für eine kritische Betrachtung des Bologna-Prozesses. Eine abschliessende Würdigung kann aber noch nicht vorge- nommen werden. Denn einerseits ist dieser Prozess weiterhin in Gang, und anderer- seits müssen die statistischen Werkzeuge zur Abbildung der neuen Entwicklungen erst noch geschaffen werden.80 Im Folgenden handelt es sich somit um eine Momentaufnahme des gegenwärtigen Umsetzungsstands in Europa und der Schweiz. Einleitend wird die Geschichte des Bologna-Prozesses in Erinnerung gerufen. Abschliessend werden die wichtigsten künftigen Herausforderungen skizziert, die sich im Rahmen der Bologna-Reform für die Schweiz stellen. Mit diesem Kapitel trägt der Bundesrat dem Anliegen der Postulate WBK-SR (07.3285), Widmer (08.3073) und David (09.3961) Rechnung.
1) Geschichte des Bologna-Prozesses Der Grundstein zur Bologna-Reform wurde im Mai 1998 anlässlich der 800-Jahr- Feier der Universität Sorbonne in Paris mit der sogenannten Sorbonne-Erklärung gelegt. Darin wurde die Vision eines Europas des Wissens skizziert. In der Bologna- Erklärung vom Juni 1999 konkretisierten und ergänzten die Bildungsministerinnen und -minister aus 29 europäischen Staaten die Anliegen der Sorbonne-Erklärung. Mittlerweile nehmen 47 Länder am Bologna-Prozess teil. In der Bologna-Erklärung wurden die Schaffung eines europäischen Hochschul- raums bis zum Jahr 2010 und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Bildungs- standorts Europa als Ziel definiert. In diesem Sinn haben sich die Ministerinnen und Minister auf eine ganze Reihe von thematisch eng mit einander verknüpften Mass- nahmen geeinigt. So haben sie ihre Absicht bekundet, die Mobilität von Studieren- den und Dozierenden zu fördern und mit einem zweistufigen Studienmodell (Bache-
79 SR 420.1; AS 2010 651 80 Z.B. im Rahmen des Projekts Anpassung der Studierendenstatistik an das Bologna- System (ASBOS).
807
lor und Master) ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Hochschulab- schlüsse einzuführen. Ein Punktesystem wie das bereits 1989 im Erasmus- Mobilitätsprogramm verwendete ECTS-System (European Credit Transfer System) sollte die Anrechnung vergleichbarer Studienleistungen ermöglichen. Ausserdem haben sie beschlossen, im Bereich der Qualitätssicherung enger zusammenzuarbei- ten und die europäische Dimension in der Hochschulbildung zu stärken. An den alle zwei Jahre stattfindenden Folgekonferenzen haben die Ministerinnen und Minister dann jeweils auf der Basis einer Bestandesaufnahme die beschlossenen Massnahmen angepasst und ergänzt. So haben sie beschlossen, automatisch und kostenlos den Hochschuldiplomen ein sogenanntes Diploma Supplement beizufü- gen, das detaillierte Informationen zum Studiengang liefert. Ferner haben sie eine vermehrte Beteiligung der Studierenden gefordert und die Wichtigkeit der sozialen Dimension der Hochschulbildung betont. Insbesondere soll der soziale oder ökono- mische Hintergrund der Studierenden kein Hindernis für ein Hochschulstudium darstellen. Im Sinne des lebenslangen Lernens verwiesen sie ferner auf die Wichtig- keit flexibler Ausbildungswege und der Anerkennung von ausserhalb der Hochschu- len erworbenen Kompetenzen. Im Bereich der Qualitätssicherung haben sie die Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im europäischen Hochschul- raum81 verabschiedet und ein Register der europäischen Qualitätssicherungsagentu- ren für den Hochschulbereich82 eingerichtet. Ferner haben sie die Doktorandenaus- bildung als dritte Studienstufe in den Bologna-Prozess einbezogen sowie eine Verbesserung der Arbeitsmarktbefähigung der Absolventinnen und Absolventen gefordert. Die Ministerinnen und Minister haben auch einen übergreifenden dreistufigen Quali- fikationsrahmen für den europäischen Hochschulraum verabschiedet83 und sich verpflichtet, bis 2012 daraus abgeleitete nationale Qualifikationsrahmen zu erstellen. Diese beschreiben die Stufen und Qualifikationen des jeweiligen Hochschulsystems anhand von Zulassungsbedingungen, ECTS-Punkten, Abschlüssen und generischen Deskriptoren für die Formulierung von Lernergebnissen mit dem Ziel, die Ver- gleichbarkeit der Hochschulqualifikationen zu erhöhen.
2) Umsetzung in Europa Die Umsetzung der Bologna-Reform obliegt den einzelnen Ländern. Auf diese Weise kann den jeweiligen institutionellen, akademischen und politischen Gegeben- heiten am besten entsprochen werden. An den europäischen Hochschulen wurde die Bologna-Reform relativ schnell umge- setzt. Dies zeigt der sogenannte Stocktaking Report. Der letzte Bericht von 200984 zeichnet in quantitativer Hinsicht ein sehr erfreuliches Bild. Das gestufte Studien- modell Bachelor – Master – Doktorat hat sich europaweit etabliert: Bereits in
41 Ländern studieren über 70 Prozent der Studierenden nach dem neuen System, in
81 European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area, ESG.
82 European Quality Assurance Register, EQAR.
83 Framework for Qualifications of the European Higher Education Area, QF-EHEA. Dieser Qualifikationsrahmen ist nicht zu verwechseln mit dem 8-stufigen Qualifikationsrahmen für das lebenslange Lernen der Europäischen Union, der auch nicht-tertiäre Bildungsstu- fen umfasst. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass diese beiden Qualifikations- rahmen kompatibel sind. 84 Rauhvargers, A., C. Deane und W. Pauwels: Bologna Process Stocktaking Report 2009.
808
31 Ländern sind es gar schon über 90 Prozent. Auch das Kreditpunktesystem ECTS
wird schon in 39 Ländern in mindestens 75 Prozent der Studiengänge verwendet. Ferner wird das Diploma Supplement in mehr als der Hälfte aller Länder automa- tisch und kostenlos ausgehändigt. Allerdings konnten längst nicht alle Massnahmen so erfolgreich umgesetzt werden. Beispielsweise haben gemäss dem Stocktaking Report nur 12 Länder die Qualifika- tionsrahmen vollständig umgesetzt oder mit der Umsetzung begonnen. Ferner kön- nen in weniger als der Hälfte aller Länder relevante ausserhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse bei der Zulassung zur Hochschule berücksichtigt und an das Studium angerechnet werden. Neben rein quantitativen Aspekten muss auch geprüft werden, wie die genannten Massnahmen konkret umgesetzt wurden. Die Autoren merken zudem kritisch an, dass sich mobile Studierende weiterhin mit grossen Hindernissen konfrontiert sehen.
3) Umsetzung in der Schweiz In der Schweiz war man sich schnell einig, dass die Umsetzung der Bologna-Reform möglichst nahe an der Basis erfolgen sollte, damit den Anliegen der Hochschulen möglichst gut Rechnung getragen werden kann. Die Verantwortung für die koordi- nierte Umsetzung an den universitären Hochschulen wurde deshalb der CRUS übertragen. Im Bereich der Fachhochschulen und der pädagogischen Hochschulen wurde die Verantwortung für die Projektorganisation der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) bzw. der Schweizerischen Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) übertragen. Für eine schweizweit koordinierte Umsetzung war eine verbindliche Rahmenord- nung erforderlich. Im Dezember 2003 hat daher die SUK die «Richtlinien für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses» (Bologna-Richtlinien)85 erlassen. Diese wurden von der CRUS entworfen und enthalten einheitliche Vorgaben über die Einführung der gestuften Studiengänge und des Kreditpunktesystems, über die Zulassung zum Masterstudium, über die einheitliche Benennung der Abschlüsse sowie über den Vollzug der Reformen. Im Bereich der Fachhochschulen und der pädagogischen Hochschulen wurde im Dezember 2002 vom Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (FH-Rat EDK) mit den «Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen»86 eine entsprechende Regelung vorgenommen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Fachhochschulen wurden dann im Dezember 2004 mit der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 1995 (FHSG)87 geschaffen. Im Rahmen der Bologna-Richtlinien waren universitäre Hochschulen weitgehend frei, ihre Studienprogramme selber zu gestalten. Teilweise haben sie ihr gesamtes Ausbildungskonzept gründlich überdacht und neu strukturiert. Die Fachhochschulen haben mit der Umstellung auf das Bologna-System tiefgreifende Curricula- Anpassungen vorgenommen und durch umfangreiche Konzeptevaluationen (KEVA) überprüfen lassen. Der Umstellungsprozess war für die Fachhochschulen als Institu- tion insofern auch identitäts- und kulturbildend. Im Fachhochschulbereich wurde
85 www.cus.ch/wDeutsch/publikationen/richtlinien/index.php
86 www.edk.ch/dyn/14623.php
87 SR 414.71
809
dieser Prozess vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) begleitet. Gemäss Artikel 17a Absatz 2 FHSG müssen die Studiengänge vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement akkreditiert werden. Die Bologna-Reform wurde in der Schweiz schnell umgesetzt. Erste Bachelor- Abschlüsse wurden bereits 2004 verliehen. Und mittlerweile belegen fast sämtliche Studienanfängerinnen und -anfänger der universitären Hochschulen einen Bologna- Studiengang. Die Schweiz zählt – neben Belgien und den Niederlanden – zu den wenigen Ländern, die ebenfalls das Medizinstudium an die neuen Studienstrukturen angepasst haben. Im Bereich der Fachhochschulen und der pädagogischen Hoch- schulen wurde die neue Studienstruktur flächendeckend auf das akademische Jahr 2005/2006 hin eingeführt. Im Jahr 2008 haben die ersten Bachelor ihre Fachhoch- schule verlassen, und seit dem Herbstsemester des selben Jahres bieten die Fach- hochschulen ihre (konsekutiven) Masterstudiengänge an. Mit der Festlegung gemeinsamer Grundsätze zum Studienangebot für Masterstudiengänge im Rahmen der sog. Fachhochschulmastervereinbarung und einem abgestimmten Genehmi- gungsverfahren stellen Bund und Kantone sicher, dass im Fachhochschulbereich der Bachelorabschluss der berufsqualifizierende Regelabschluss bleibt. In einer Vereinbarung88 haben die drei Rektorenkonferenzen (CRUS, KFH und COHEP) die Grundsätze für den Übertritt von einem Bachelorstudium in ein Mas- terstudium entsprechender fachlicher Ausrichtung an einer Hochschule eines ande- ren Typs festgehalten. Die Konkordanzliste im Anhang der Vereinbarung definiert die möglichen Übergänge, welche mit Auflagen von maximal 60 ECTS-Kredit- punkten (entspricht etwa einem Studienjahr) möglich sind. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Masterstudiums gegeben sind, liegt jeweils bei der aufnehmenden Hochschule. Im September 2005 hat das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) der CRUS ein Mandat erteilt, gemeinsam mit der KFH und der COHEP und in Zusam- menarbeit mit weiteren interessierten Kreisen den Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich auszuarbeiten. Nach einer breiten Vernehmlas- sung konnte der nationale Qualifikationsrahmen im Herbst 2009 von den drei Rekto- renkonferenzen verabschiedet werden.89
4) Aktueller Stand in der Schweiz Im akademischen Jahr 2009/2010 belegen rund 90 Prozent (UH: 87 %, FH 97 %90) der regulären Studierenden unterhalb der Doktoratsstufe einen Studiengang gemäss dem Bologna-Modell, das europäische Kreditpunktesystem ECTS wurde flächende- ckend eingeführt und das Diploma Supplement wird kostenlos und automatisch ausgehändigt. Mobilität Ein Urteil darüber, wie sich die Mobilität der Studierenden im Laufe des Bologna- Prozesses entwickelt hat, ist aus zwei Gründen besonders schwierig. Erstens ist die Datenlage spärlich, und zweitens ist die Mobilität ein komplexes Phänomen, bei
88 Vereinbarung der CRUS, der KFH und der COHEP vom 5. November 2007 betreffend
Durchlässigkeit zwischen Hochschultypen: www.crus.ch/die-crus/koordiniert- harmonisiert/regelungen-und-empfehlungen.html.
89 Siehe www.qualifikationsrahmen.ch
90 Daten ohne Quellenangabe stammen jeweils von BFS.
810
dem es verschiedene Arten zu unterscheiden gilt. Es bietet sich an, eine Grobunter- scheidung zwischen vertikaler und horizontaler Mobilität vorzunehmen. Bei der vertikalen Mobilität wechseln die Studierenden ihre Hochschule nach dem Erwerb des Bachelor-Diploms, um ihr Masterstudium an einer anderen Hochschule aufzunehmen. Diese Art von Mobilität wurde erst durch die Einführung der gestuf- ten Studiengänge gemäss Bologna-Modell möglich. Im Jahr 2008/2009 haben an den universitären Hochschulen 67 Prozent der neu eintretenden Masterstudierenden ihr Bachelordiplom an der selben Hochschule erworben. Die restlichen 33 Prozent haben entweder ihr Bachelor-Diplom an einer anderen schweizerischen universitä- ren Hochschule erworben (8,5 %), besitzen einen ausländischen Zulassungsausweis (17,5 %) oder einen weiteren schweizerischen Zulassungsausweis (7 %). Da die Master-Studiengänge an den Fachhochschulen erst 2008 eingeführt wurden, stehen nur wenige Daten zur vertikalen Mobilität zur Verfügung. Eine erste Auswer- tung zeigt, dass 2008 10 Prozent der Studierenden auf der Masterstufe ihren Bache- lor an einer anderen schweizerischen Fachhochschule erworben haben. Ein Spezialfall der vertikalen Mobilität ist der Wechsel an einen anderen Hochschul- typ. Gestützt auf die neue Vereinbarung der drei Rektorenkonferenzen von 2007 haben im Jahr 2008/09 bereits 253 Inhaber eines Fachhochschul-Bachelor bzw. eines Fachhochschuldiploms ein Masterstudium an einer universitären Hochschule in Angriff genommen. Umgekehrt haben 56 Inhaber eines Bachelors einer universi- tären Hochschule bzw. eines Lizentiatsdiploms mit einem Masterstudiengang an einer Fachhochschule begonnen. Angesichts der Datenlage kann nicht genau eruiert werden, wie viele Bachelor einer schweizerischen Hochschule ihr Studium an einer ausländischen Hochschule fort- setzen. Klar ist jedoch, dass weitaus mehr Studierende mit einem ausländischen Bachelor-Diplom an einer Schweizer Hochschule studieren als umgekehrt. Bei der horizontalen Mobilität absolvieren die Studierenden einen Teil ihrer Stu- dienleistungen an einer anderen Hochschule. Die Datenlage zur horizontalen Mobili- tät ist besonders spärlich, sodass nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, wie sie sich im Zuge der Bologna-Reformen entwickelt hat. 26 Prozent der Personen, die im Jahr 2006 ein Studium an einer universitären Hochschule abgeschlossen haben, gaben an, während ihres Studiums mindestens ein Semester an einer anderen Hoch- schule verbracht zu haben. 18,7 Prozent haben einen Aufenthalt an einer ausländi- schen Universität absolviert, 4,9 Prozent an einer schweizerischen und 2,4 Prozent sowohl an einer ausländischen als auch an einer schweizerischen. Bei den Fach- hochschulen gaben 13 Prozent der Studierenden an, während des Studiums mobil gewesen zu sein. Mit 7,9 Prozent hat die Mehrheit ihren Mobilitätsaufenthalt in der Schweiz absolviert, während 3,8 Prozent einen Teil ihres Studiums im Ausland verbrachten und 1,3 Prozent sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Genaue Zahlen liegen für diejenigen Studierenden vor, welche im Rahmen des Erasmus-Austauschprogramms (siehe Ziff. 2.5.1) einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule absolviert haben. Hier kann man in der Tat eine klare Steigerung der Mobilität feststellen.
811
Erasmus-Austauschstudierende
2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09
In Out In Out In Out In Out In Out 2004 1885 2186 2080 2208 2118 2485 2151 2454 2226
Anteil ausländischer Studierender Nicht nur der Anteil der Studierenden, die einen Studienaufenthalt an einer ausländi- schen Hochschule absolvieren, hat zugenommen, es kommen anteilsmässig auch mehr ausländische Studierende für ihr Studium in die Schweiz, was für die Attrakti- vität der Schweizer Hochschulbildung spricht. Während der Anteil der ausländi- schen Studierenden an den Schweizer Hochschulen im Jahr 2000 noch gesamthaft (inkl. Nachdiplomstudium und Weiterbildung) 19 Prozent betrug, waren es 2009 bereits 23 Prozent (UH: 26 %, FH: 16 %). Dabei sind je nach Studienstufe erhebli- che Unterschiede zu verzeichnen: Auf der Bachelorstufe machen die ausländischen Studierenden 16 Prozent (UH: 18 %, FH: 14 %) aus, auf der Masterstufe sind es bereits 30 Prozent (UH und FH je 30 %) und auf der Doktoratsstufe 48 Prozent. Studienbedingungen aus Sicht der Studierenden In der Vergangenheit wurde immer wieder beklagt, dass sich die Situation der Stu- dierenden im Zuge der Bologna-Reform verschlechtert habe. Aufschluss über die Studienbedingungen an den Schweizer Universitäten aus Sicht der Studierenden gibt eine Befragung, welche im Frühjahr 2008 vom Verband der Schweizer Studieren- denschaften (VSS) und der CRUS durchgeführt wurde.91 Das erfreuliche Resultat dieser Umfrage ist, dass 74,4 Prozent der Studierenden mit ihrem Studium generell zufrieden oder sehr zufrieden sind. Nur 11,2 Prozent geben an, enttäuscht oder sehr enttäuscht zu sein. Auch schätzen 81 Prozent der Studierenden die Organisation ihres Studiums als gut oder sehr gut ein. Befragt nach den bestehenden organisatori- schen Problemen beklagen sich 47 Prozent über unnütze Pflichtveranstaltungen und
38 Prozent über unflexible Studiengänge. Gemäss der Studie werden auch die
ECTS-Punkte an den Schweizer Universitäten nicht einheitlich vergeben. So sind
83 Prozent der Studierenden der Meinung, dass im erforderlichen Arbeitsaufwand
pro Kreditpunkt grosse oder sehr grosse Unterschiede bestehen. Die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge an den Fachhochschulen werden nach Angabe der Verantwortlichen für die Lehre von den Studierenden bisher ebenfalls überwiegend positiv beurteilt.92
91 CRUS und VSS-UNES (2009): Studieren nach Bologna – die Sicht der Studierenden. Resultate der nationalen Studienbefragung zu den Studienbedingungen an den Schweizer Universitäten 2008. 92 Siehe dazu den im Auftrag der KFH verabschiedeten Expertenbericht «Bologna-Report 2010» (www.kfh.ch, zurzeit noch unveröffentlicht).
812
Erfolgsquote und Studiendauer Die Erfolgsquote beim Bachelor-Abschluss an einer universitären Hochschule ist nach 5 Jahren Studium mit 75 Prozent93 höher als bei den früheren Lizentiats- und Diplomstudien nach 10 Jahren (67 %). Auch wenn sich ein Bachelor-Diplom nicht mit einem früheren Lizentiat oder Diplom gleichstellen lässt, kann man trotzdem konstatieren, dass sich die Bologna-Reform positiv auf das Erlangen eines Erstab- schlusses auswirkt. Nur 30 Prozent der Studierenden der universitären Hochschulen schliessen ihr Bachelorstudium innerhalb der vorgesehenen drei Jahre ab. Der Grund dürfte unter anderem darin liegen, dass viele Studierende einer Erwerbstätigkeit nachgehen (78 %). Die durchschnittliche Dauer des Bachelorstudiums an den universitären Hochschulen beträgt 4,1 Jahre, diejenige des Masterstudiums 2,2 Jahre. Somit dauert ein Studium etwa gleich lange wie im früheren System, als ein Lizentiats- oder Diplomstudium durchschnittlich etwa 6 Jahre dauerte. Die Studiendauer an den Fachhochschulen und an den pädagogischen Hochschulen kann zurzeit noch nicht berechnet werden. Das BFS rechnet jedoch mit einer Ver- kürzung der mittleren Verweildauer von 3,5 auf 3,25 Jahre. Übertrittsquote zum Master
74 Prozent der Studierenden, die 2009 ein Bachelor-Diplom einer universitären
Hochschule erhielten, haben noch im selben Jahr ein Masterstudium begonnen. Erfahrungswerte aus den Jahren 2002–2007 zeigen, dass dieser Prozentsatz nach zwei Jahren durchschnittlich auf rund 89 steigt. Dies bedeutet, dass zahlreiche Studierende von der neuen Studienstruktur profitieren, um nach dem Bachelor- Diplom beispielsweise Arbeitserfahrung zu sammeln, dann aber nach einem oder zwei Jahren wieder für das Masterstudium an die Universität zurückkehren. Der direkte Übertritt in ein Masterprogramm einer universitären Hochschule ist je nach Fachbereich unterschiedlich. Dieser Wert beträgt für die Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2009 in den Geistes- und Sozialwissenschaften 63 Prozent, in den Wirtschaftswissenschaften 64 Prozent, in den exakten und Naturwissenschaf- ten 84 Prozent, in den technischen Wissenschaften 88 Prozent und im Recht
91 Prozent.
An den Fachhochschulen nahmen 12 % der Studierenden, die ihren Bachelor im Jahr
2009 erhielten, das Masterstudium direkt auf. Einzig im Bereich Musik liegen be-
reits jetzt schon hohe Übertrittsquoten vor (72 %).94 Die Differenz zu den universitä- ren Hochschulen ergibt sich aus der Tatsache, dass an den Fachhochschulen der Bachelor als berufsqualifizierender Regelabschluss das Fachhochschuldiplom abge- löst hat.
5) Künftige Herausforderungen In mancher Hinsicht kann die Umsetzung der Bologna-Reform als Erfolg gewertet werden. Allerdings treten bei einer Reform dieses Ausmasses auch gewisse Schwie-
93 Hier werden nur die Bachelor-Abschlüsse von Studierenden mit einem schweizerischen Zulassungsausweis berücksichtigt. Ausserdem sind bei der Erfolgsquote die Fachbereiche Medizin und Pharmazie nicht eingeschlossen, da sie erst kürzlich auf das neue Studien- modell umgestellt haben. 94 In diesem Bereich bildet entgegen dem allgemeinen Grundsatz nicht der Bachelor, son- dern der Master den Regelabschluss.
813
rigkeiten auf, die es nun zu beheben gilt. Zurzeit wird deshalb sowohl von der CRUS als auch von der KFH ein umfassendes Monitoring durchgeführt, das die konkrete Umsetzung im Lichte der angestrebten Ziele kritisch analysieren und als Grundlage für Verbesserungen dienen soll. Im universitären Bereich erfolgt das Monitoring im Rahmen des SUK-Projekts «Bologna: Koordination und Instrumen- te» (siehe Ziff. 2.2.2). Für den Bereich der Fachhochschulen wurde der KFH vom BBT ein entsprechendes Mandat erteilt. Die CRUS hat ihren ersten Zwischenbe- richt95 im Mai 2010 veröffentlicht, und die KFH hat ihren Bericht im Juli 2010 beim BBT eingereicht. Die Bologna-Reform wird die Hochschulen auch künftig vor grosse Herausforde- rungen stellen. Insbesondere wird es darum gehen, die bestehenden Curricula kri- tisch zu prüfen und gegebenenfalls zu überdenken. Um die horizontale Mobilität sowie die Erwerbstätigkeit der Studierenden zu erleichtern, sollten die Curricula möglichst flexibel gestaltet sein. Auch sollten zur Förderung der Mobilität die beste- henden administrativen Hindernisse nach Möglichkeit reduziert werden. Bei der Implementierung des nationalen Qualifikationsrahmens wird es darum gehen, die Studiengänge konsequent auf die zu erreichenden Lernziele auszurichten. Ferner muss eine überzeugende Lösung für die Vergabe von ECTS-Kreditpunkten gefun- den werden, damit für ähnliche Studienleistungen gleich viele Kreditpunkte verge- ben werden. Auch müssen sich die Hochschulen mit der Frage auseinandersetzen, wie sie den Anforderungen des lebenslangen Lernens gerecht werden können. Schliesslich müssen sie geeignete Wege finden, um den zusätzlichen Prüfungsauf- wand zu bewältigen und dem wachsenden Verwaltungsaufwand vorzubeugen.
2.7.2 Ressortforschung
Die Ressortforschung des Bundes umfasst Forschung, deren Ergebnisse der Bundes- verwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Die Hauptkontexte der Ergeb- nisnutzung sind der Vollzug der Gesetzgebung, Abklärungen im Rahmen von par- lamentarischen Initiativen, die Politikentwicklung und das Bereitstellen von Grundlagen für legislative Arbeiten. Die Forschung wird innerhalb der Bundesver- waltung (intra-muros) und ausserhalb der Bundesverwaltung (Aufträge an Dritte, Beiträge an Forschungsinstitutionen) durchgeführt. Grundlagen für die Ressortfor- schung sind spezialgesetzliche Bestimmungen und internationale Verträge.96
Förderperiode 2008–2011 Zur Verbesserung der Qualität und Effizienz wurde in der Periode 2008–2011 die strategische Planung mittels ressortübergreifender Forschungskonzepte in den 11 vom Bundesrat festgelegten Politikbereichen weitergeführt und die Richtlinien der
95 CRUS: Bologna-Monitoring. Erster Zwischenbericht 2008/09:
www.unibas.ch/doc/doc_download.cfm?uuid=85D747763005C8DEA399722AD356BCC 4&&IRACER_AUTOLINK&& 96 Eine Übersicht über die spezialgesetzlichen Bestimmungen in der Ressortforschung ist in Anhang 2 des Berichts des Steuerungsausschusses-BFT vom Oktober 2008 «Ressortfor- schung: Finanzielle Gesamtlage 2004–2007 und spezialgesetzliche Voraussetzungen» festgehalten, (www.ressortforschung.admin.ch/html/dokumentation/publikationen/ressortforschung200 4-2007-d.pdf).
814
Qualitätssicherung97 mit den Vorgaben zum Forschungsmanagement, der Berichter- stattung und der Wirksamkeitsprüfung in den Bundesinstitutionen, welche Ressort- forschung betreiben, konsequent umgesetzt. Im Jahr 2009 wurden die Umsetzung der Qualitätssicherungsrichtlinien und die Nutzung der Forschungsresultate in der Ressortforschung durch den Schweizeri- schen Wissenschafts- und Technologierat evaluiert. Massnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen wurden ab 2010 durch den Steuerungsausschuss-BFT in die Wege geleitet.
Förderperiode 2012 Die Massnahmen der BFI-Periode 2008–2011 werden unter Berücksichtung der erfolgten Veränderungen weitergeführt. Die Mittel für die Ressortforschung des Bundes werden jährlich von den jeweils zuständigen Ämtern im Rahmen ihrer Budgetverantwortung im regulären Budgetierungsprozess beim Parlament beantragt.
Übersicht über die Mittel in der Ressortforschung geordnet nach Politikbereichen
Politikbereich (Federführung) Geplante Mittel Effektive Ausgaben Geplante Bemerkungen gerundete Zahlen 2008–2011 2008–2011 Mittel 2012 zu den geplanten Jahresmittelwert Jahresmittelwert1 Mitteln 2012
1. Gesundheit (BAG) 14 12,3 12
2. Soziale Sicherheit 1 1,4 1,5 inkl. Kredit für
(BSV) das Forschungs- programm der IV 2010–2012
3. Umwelt (BAFU) 10 7,8 10 ohne Umwelt-
technologie- förderung
4. Landwirtschaft 62 66 68 Nettofinanz-
(BLW) bedarf (ohne Vollzug und Wissenstransfer)
5. Energie (BFE) 28 29 28 inkl. ENSI
6. Nachhaltige 3 3 3
Raumentwicklung und Mobilität (ARE)
7. Entwicklung und 50 50 50 geplanten Mittel:
Zusammenarbeit indikatives (DEZA) Budget
97 Die Richtlinien zur Qualitätssicherung in der Ressortforschung des Bundes wurden vom Steuerungsausschuss – Bildung – Forschung – Technologie im November 2005 erlassen. Sie sind verfügbar unter: (www.ressortforschung.admin.ch/html/dokumentation/publikationen_de.html).
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Politikbereich (Federführung) Geplante Mittel Effektive Ausgaben Geplante Bemerkungen gerundete Zahlen 2008–2011 2008–2011 Mittel 2012 zu den geplanten Jahresmittelwert Jahresmittelwert1 Mitteln 2012
8. Sicherheits- und 20,4 28,5 31
Friedenspolitik (VBS: W+T, BABS & EDA: PA IV, PolS)
9. Berufsbildung 5 3,8 4,7
(BBT)
10. Sport und Bewe- 2,2 1,8 1,7 ohne Overhead,
gung (BASPO) ohne Intra-Muros- Aufwand (ca.
1. Mio. CHF)
11. Nachhaltiger 10 9 8
Verkehr (ASTRA)
Total 205 212 218 1 Berechnet anhand der effektiven Mittel in den Jahren 2008 und 2009, Budget 2010 und Finanzplan 2011.
2.7.3 Chancengleichheit und Gender-Studien
Die in Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung (BV)98 festgehaltene Gleichberech- tigung von Mann und Frau wird auch im BFI-Bereich angestrebt und findet sich als Zielsetzung im Berufsbildungsgesetz (BBG)99, im Universitätsförderungsgesetz (UFG)100 und im Fachhochschulgesetz (FHSG)101. Sie ist explizit auch Gegenstand der Leistungsvereinbarungen des Bundes mit dem ETH-Bereich und mit dem SNF.
Förderperiode 2008–2011 In der laufenden Periode 2008–2011 unterstützt der Bund verschiedene Massnah- men, welche zu einer Erhöhung des Frauenanteils im BFI-Bereich führen sollen. In der Berufsbildung wird die Förderung der Gleichstellung als Querschnittsaufgabe und im Rahmen von Projekten verfolgt. Dem ETH-Bereich hat der Bundesrat in seinem Leistungsauftrag ein klares Ziel zur Erhöhung des Frauenanteils auf allen akademischen Stufen gesetzt. Die beiden ETH beteiligen sich dabei punktuell am Bundesprogramm «Chancengleichheit von Frau und Mann», welches seit dem Jahr
2000 im Rahmen der projektgebundenen Beiträge zugunsten der kantonalen Univer-
sitäten finanziert wird (siehe Ziff. 2.2.2). Das Hauptziel ist die Erhöhung des Profes- sorinnenanteils. 2009 betrug dieser 15,3 Prozent – gegenüber 14,4 Prozent Mitte
2007. Ebenfalls mit projektgebundenen Beiträgen gemäss UFG wird das Projekt
«Gender-Studien Schweiz» unterstützt. Auch im Fachhochschulbereich werden im Rahmen des Chancengleichheitsprogramms Massnahmen für eine ausgewogene
98 SR 101 99 SR 412.10 100 SR 414.20 101 SR 414.71
816
Vertretung der Geschlechter ergriffen. Ein weiteres Ziel besteht in der Sensibilisie- rung der Studierenden, der Dozierenden und der Schulleitungen für Genderfragen und in der Verankerung dieses Ansatzes sowohl im Unterricht als auch in der For- schung und Verwaltung (Gender Mainstreaming) der Fachhochschulen. Ein Gleich- stellungscontrolling begleitet diesen Prozess. Die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit von Mann und Frau in allen Fördermassnahmen und internen Entscheidverfahren ist auch Gegenstand der Leistungsvereinbarung des Bundes mit dem SNF. Bei der KTI steht in der laufenden Periode das Thema Diver- sität im Vordergrund. Die Beteiligung von Frauen an Innovationen und am Unter- nehmertum soll deutlich erhöht werden.
Förderperiode 2012 Die meisten Massnahmen des Bundes zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann im BFI-Bereich in der Periode 2008–2011 werden – abgesehen vom Bereich Fachhochschulen – um ein Jahr verlängert. Beim ETH-Bereich und beim SNF geschieht dies über die Verlängerung des laufen- den Leistungsauftrages des Bundes (siehe Ziff. 2.2.1 bzw. 2.3.1). Für den Bereich der kantonalen Universitäten hat die Schweizerische Universitäts- konferenz an ihrer Sitzung vom 24. Juni 2010 den Grundsatzentscheid zur finanz- wirksamen Verlängerung des Bundesprogramms Chancengleichheit sowie des Kooperationsprojekts Gender-Studien um ein Jahr bis Ende 2012 gefällt (siehe
Ziff. 2.2.2).
Das Bundesprogramm «Chancengleichheit an Fachhochschulen» läuft per Ende
2011 aus und wird im Gegensatz zu den Massnahmen des Bundes zur Förderung der
Chancengleichheit von Mann und Frau im Bereich der universitären Hochschulen und dem SNF ab 2012 nicht mehr weitergeführt (Massnahme im Rahmen des Kon- solidierungsprogramms des Bundes 2012–2013). Mit der Anschubfinanzierung durch den Bund konnte in diesem Bereich eine wichtige Dynamik in Gang gesetzt werden. Die Anstrengungen sind nun von den Fachhochschulen im Sinn von Arti- kel 3 Absatz 5 FHSG weiterzuführen.
2.7.4 Nachhaltige Entwicklung
Gemäss Artikel 2 und 73 BV102 kommt der nachhaltigen Entwicklung der Stellen- wert eines Staatsziels zu. Gestützt auf diese Bestimmungen verfolgt der Bundesrat das Ziel, dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in allen Politikbereichen Nachdruck zu verleihen. Die zu diesem Zweck 2002 erarbeitete Strategie Nachhalti- ge Entwicklung103 (revidiert 2008) ist als langfristiger Prozess konzipiert, dessen Umsetzung kontinuierlich weiterverfolgt wird.
Förderperiode 2008–2011 Was die einzelnen Handlungsfelder des BFI-Bereiches anbetrifft, so hat die Schweiz
2009 an der UNESCO-Weltkonferenz Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
teilgenommen, die vom 31. März bis 2. April 2009 anlässlich der Halbzeit der Uno-
102 SR 101
103 BBl 2002 3946
817
Weltdekade «Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (2005–2014)» in Bonn stattfand. Mit der dabei verabschiedeten Erklärung unterstrichen die Mitgliedstaaten der UNESCO die Notwendigkeit, bis zum Ende der Dekade weiterhin bedeutende Anstrengungen zur Förderung von BNE zu unternehmen. Dazu zählen unter ande- rem die Unterstützung des Einbezugs von Fragen der nachhaltigen Entwicklung mittels eines integrierten und systemischen Ansatzes in der formalen, non-formalen und informellen Bildung auf allen Ebenen sowie die Integration von BNE in Lehr- pläne und Lehrerbildungsprogramme. Zu diesem Zweck wurde von der Schweizeri- schen Koordinationskonferenz Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung (SK BNE) von Bund und Kantonen ein Massnahmenplan erarbeitet, der zurzeit umgesetzt wird.
Förderperiode 2012 In der Berufsbildung, an den Hochschulen sowie in der Forschung und Innovation kommt der nachhaltigen Entwicklung ein hoher Stellenwert zu. Die bisherigen Massnahmen werden weitergeführt und in der BFI-Botschaft 2013–2016 weiterent- wickelt, insbesondere im Cleantech- und Energie-Bereich gemäss der Auslegeord- nung die vom EVD und UVEK Ende 2010 bearbeitet wurde.
2.7.5 Strategisches Controlling
Der Verfassungsauftrag zur Überprüfung der Wirksamkeit staatlicher Massnahmen (Art. 170 BV) erfordert im BFI-Bereich differenzierte und langfristig angelegte Prüf- und Bewertungsaktivitäten. Die Investitionen in den BFI-Bereich zeichnen sich durch teils komplexe Wirkungszusammenhänge und teils sehr lange Wirkungs- horizonte aus.
Förderperiode 2008–2011 Unter anderem aufgrund des Postulates Bruderer104 wurde in der BFI-Periode 2004– 2007 ein strategisches Controlling aufgebaut, dessen erste Resultate dem Parlament in einem Zwischenbericht105 vorgelegt wurden. Der Schlussbericht ermöglichte eine Gesamtschau der Leistungen des Bundes in der BFI-Periode 2004–2007 und der damit erzielten Wirkungen106.
Förderperiode 2012 Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem Strategischen Controlling und dem Bil- dungsbericht 2010 werden die Massnahmen der Wirkungsüberprüfung in der BFI- Periode 2013–2016 weiterentwickelt.
104 Postulat Pascale Bruderer 05.3399,
www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20053399. 105 SBF und BBT, Strategisches Controlling der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie 2004-2007, Zwischenbericht, Bern 2006, www.sbf.admin.ch/htm/dokumentation/publikationen/grundlagen/SC_BFT_04- 07_Zwischenbericht_260107.pdf. 106 SBF und BBT, Schlussbericht des Strategischen Controlling der BFT-Botschaft 2004- 2007, Bern 2009, www.sbf.admin.ch/htm/dokumentation/publikationen/sbf/Strategisches_Controlling_de.p df.
818
2.7.6 Strategische Steuerung des schweizerischen
Bildungssystems Basierend auf der neuen Bildungsverfassung (Art. 61a BV107) führen Bund und Kantone eine gemeinsam abgestimmte Steuerung der im jeweiligen Zuständigkeits- bereich liegenden Teile des schweizerischen Bildungssystems durch.
Förderperiode 2008–2011 Mit der BFI-Botschaft 2008–2011 wurde die Rechtsgrundlage mit dem Bundesge- setz vom 5. Oktober 2007108 über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz konkretisiert. Die über dieses Gesetz geförderten Projekte dienen der Beschaffung von Daten, der Bildung von Infrastrukturanlagen für Informationen und Kommunikation und der Offenlegung vertiefter Wirkungszusammenhänge, Fakten und Hintergründe im ganzen Bildungs- system. Der Schweizerische Bildungsserver, das Bildungsmonitoring mit dem periodisch wiederkehrenden nationalen Bildungsbericht sowie PISA (Programme for International Student Assessment) sind drei langfristig angelegte Projekte, die ge- meinsam mit den Kantonen erfolgreich geführt werden.
Förderperiode 2012 Die beschriebenen Projekte werden weitergeführt. Für die Förderperiode 2012 wird das Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz ohne Änderung um ein Jahr verlängert. Bund und Kantone beteiligen sich hälftig an der Finanzierung der gemeinsamen Projekte. Der Anteil des Bundes beträgt insgesamt 3,4 Millionen Franken für die Förderperiode 2012. Im Hinblick auf die Erarbeitung eines neuen unbefristeten Gesetzes ist ein grösserer Erfahrungsnachweis über die gemeinsamen Projekte nötig. Infolgedessen wird das Gesetz zur Finanzierung der Projekte mit dieser Botschaft um ein Jahr verlängert.
Übersicht über die Beiträge nach dem Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz für die Periode 2012 (in Mio. Fr.)
gerundete Zahlen Budget 2011 2012
Schweizerischer Bildungsserver 1,8 1,8 Bildungsmonitoring 0,9 0,9 PISA 0,7 0,7
Total 3,4 3,4
Siehe Bundesbeschluss J.
107 SR 101 108 SR 410.1
819
3 Finanzen im Überblick
3.1 Die Entwicklung der BFI-Kredite 2008–2012
Die folgende Tabelle zeigt die Fördermittel des gesamten BFI-Bereichs, da bei der Berechnung der Wachstumsraten neben den in dieser Botschaft beantragten Mitteln auch Mittel aus anderen Botschaften berücksichtigt werden. Da die BFI-Botschaft 2012 eine Fortführung der BFI-Botschaft 2008–2011 ist, wird zur besseren Vergleichbarkeit die bisherige Kreditstruktur übernommen. So finden sich in der Tabelle die gleichen Kreditlinien, welche in der BFI-Botschaft 2008–2011 (siehe Übersichtstabelle auf Seite 1231) ausgewiesen wurden. Periode 2008–2011: – In der ersten Spalte sind die bewilligten Kredite und in der zweiten Spalte die Ausschöpfung dieser Kredite gegeben. – Bei den Voranschlagskrediten wurden die Zahlen der Rechnungen 2008 und
2009 sowie der Voranschläge 2010 und 2011 benutzt.
– Im Gegensatz zu den anderen Bildungsbereiche wurde die Anpassung an die tiefen Teuerungsrate in den Jahren 2009 und 2010 im Bereich der Berufsbil- dung und der Fachhochschulen erst für 2012 umgesetzt. Entsprechend er- scheinen die Wachstumsraten dieser Bereiche von 0,9 Prozent respektive 0,4 Prozent zwischen 2011 und 2012 wesentlich kleiner als die in den ande- ren Bildungsbereichen. Hätte man die Teuerungskorrektur bereits ab 2011 umgesetzt, würden die Wachstumsraten 2011–2012 bei ungefähr 3 Prozent für beide Bereiche liegen. Für den Vergleich mit der Übersichtstabelle der BFI-Botschaft 2008–2011 (S. 1231, Spalte Zahlungskredite) ist Folgendes zu beachten: – SNF: Das Parlament hat dem SNF für den Overhead zusätzliche
100 Millionen Franken zugesprochen (2617,4 +111 +100 = 2828,4).
– Art. 16: Das Parlament hat für das Humantoxikologische Institut 8 Millionen Franken gesprochen, die nicht in der Botschaft beantragt wurden. Wie in der Botschaft angekündigt (S. 1319), wurde der Kredit von 5,3 Millionen Fran- ken für das Krebsregister (VSKR) ins BAG transferiert und wird in der Ta- belle nicht berücksichtigt. (209,8 +8 –5,3 = 212,5). – Bi- und multilaterale Zusammenarbeit: Da die Mittel für die Erweiterung des Aussennetzes von 10 Millionen Franken (siehe S. 1348) nicht über die BFI- Botschaft beantragt wurden, werden diese nicht in der Tabelle aufgeführt. Zudem wurde der Kredit für die EU-Bildungs- und Jungendprogramme her- ausgelöst. (270,7 –10 –70 = 190,6). – Bis zum Jahr 2011 waren die Kredite zur Finanzierung von internationalen Projekten im Innovationsbereich im Rahmenkredit der KTI enthalten. Mit der Ausgliederung der KTI aus dem BBT ab 1. Januar 2011 sind diese Kre- dite Teil eines neuen Verpflichtungskredits. – Das Parlament hat bei der Beratung zum Voranschlag 2008 bisher über Sachkredite finanziertes befristet angestelltes Personal in unbefristetes über- führt. Die Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite, die auch für die Finanzierung dieses Personals vorgesehen waren, wurden deshalb nicht aus-
820
geschöpft: Betriebsbeiträge Fachhochschulen 3,4 Millionen, Pisa 0,7 Mil- lionen, KTI 9,6 Millionen, Innovations- und Projektbeiträge Berufsbildung 8,2 Millionen Franken. – Die Reserve für die EU-Bildungsprogramme von 60 Millionen Franken ist nicht explizit aufgeführt. Die Wachstumsrate 2007–2012 ist die durchschnittliche, jährliche Wachstumsrate zwischen der Rechnung 2007 und dem Voranschlag 2012 (geometrisches Mittel). Für 2007 wurde bei den Fachhochschulen die Mittel für die Integration der GSK- Berufe und bei der KTI die Mittel für die Valorisierung des Wissens berücksichtigt. Für 2012 wurden bei der KTI die 17 Millionen Franken für die Innovationsförde- rung (Internationale Zusammenarbeit, Grundlagen/Evaluation) aus Gründen der Vergleichbarkeit dazugezählt. Der Rückgang bei den Stipendien ist auf die Mittel- umlagerung des Finanzausgleichs zurückzuführen (seit 2008 sind die Bundesmittel jedoch konstant). Wird beim SNF im Jahr 2012 der Betrag für den Overhead ausge- klammert, ergibt sich eine Wachstumsrate von 10,8 Prozent.
821
Die Entwicklung der BFI-Kredite 2008–2012
Periode 2008–2011 Periode 2012
gerundete Zahlen Durch die BFI- Voranschlagskredite Budget 2011 Voranschlags- Wachstum der Wachstumsrate In den Bundes- Botschaft 2008–2011 kredite Voranschlags- (2007–2012) beschlüssen für 2008–2011 Rechnungen 2008/2009 kredite beantragte Mittel bewilligte Mittel Voranschläge 2010/2011 (2011/2012)
Berufsbildung 2 708,2 2 663,5 767,1 774,1 0,9 % 8,3 % 774,1 ETH-Bereich 8 234,5 8 276,1 2 126,9 2 164,3 1,8 % 3,1 % 2 164,3 Kantonale Universitäten 2 697,5 2 669,2 678,1 702,1 3,5 % 3,4 % 129,9 Fachhochschulen 1 671,6 1 633,3 449,4 451,1 0,4 % 7,6 % 451,1 SNF (inkl. Overhead) 2 828,4 2 815,7 818,4 842,9 3,0 % 13,1 % 842,9 KTI (inkl. BBT Internationales 532,0 491,8 117,0 121,5 3,9 % 4,3 % 121,5 bis 2010) Wissenschaft und Gesellschaft 115,0 114,7 28,8 28,0 –2,8 % 2,0 % 28,0 (Akademien; TA-Swiss) Institutionen nach Artikel 16 FIFG 212,5 212,3 56,9 60,5 6,2 % 2,6 % 60,5 Stipendien 137,0 134,8 33,5 34,0 1,7 % –16,5 % 34,0 Bilaterale und multilaterale Zusam- 190,6 199,3 70,7 63,4 –10,3 % 11,1 % 49,7 menarbeit (Forschung und Bildung; inkl. BBT Internationales ab 2011) Zusammenarbeit in der Raumfahrt 479,8 478,5 122,1 124,9 2,3 % 3,9 % 525,9 in Europa Strategische Steuerung des schweizeri- 14,4 11,8 3,4 3,4 –1,0 % – 3,4 schen Bildungssystems
Zwischentotal 19 821,5 19 700,8 5 272,2 5 370,2 1,9 % 5,3 % 5 185,3
FP-EU Forschung 1 345,7 1 268,3 379,9 432,7 13,9 % 11,4 % EU-Bildungs- und Jugendprogramme 70,0 86,8 32,7 34,2 4,4 % 15,8 %
Total 21 237,2 21 055,8 5 684,8 5 837,1 2,7 % 5,8 %
822
3.2 Die Voranschlagskredite 2012 in der Übersicht
Jährliche Kreditaufteilung (in Mio. Fr. gerundet)
2011 2012
BBG109 767,1 774,1 Pauschalbeiträge an die Kantone (Art. 52 Abs. 2) inkl. Baubeiträge 668,7 675,4 Entwicklung der Berufsbildung, besondere Leistungen im öffentlichen 71,5 70,2 Interesse, Direktzahlungen (Art. 4 und Art. 52 Abs. 3) Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) (Art. 48) 26,9 28,5
ETH 2 126,9 2 164,3 Beitrag 2 126,9 2 164,3
Universitäten 678,1 702,1 Grundbeiträge 559,7 582,1 Projektgebundene Beiträge 69,1 57,4 Investitionen 49,3 62,6
Fachhochschulen 449,4 451,1 Lehre Bachelor 333,3 335,8 Lehre Master 51,0 51,0 Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung 31,0 33,0 Investitionen 26,0 25,7 Chancengleichheit 2,5 0,0 Akkreditierung und Vollzug 5,6 5,6
SNF 818,4 842,9 Freie Grundlagenforschung und Nachwuchsförderung 644,9 666,9 NFP 23,0 23,0 NFS 68,0 70,0 Total Forschungsförderung 735,9 759,9 Overhead Zusatzmittel 82,5 83,0
KTI 117,0 121,5 Projektförderung inklusive Overheadbeiträge 100,7 103,0 Innovationsscheck 1,0 2,0 Förderung des Wissens- und Technologietransfers 4,3 4,3 Gründung und Aufbau wissenschaftsbasierter Unternehmen / Massnah- 11,0 12,3 men zur Förderung des Unternehmertums
109 SR 412.10
823
2011 2012
Wissenschaft und Gesellschaft 28,8 28,0 Akademien 18,6 18,1 HLS 4,8 5,2 NWB 4,2 4,2 Politisches Jahrbuch 0,5 0,5 Technorama 0,7 0
Institutionen Art. 16 FIFG110 56,9 60,5 Wiss. Hilfsdienste, Dokumentationsstätten und Forschungsinstitutionen 29,3 31,7 CSEM 20,0 20,3 SAKK/SPOG (Krebsforschung) 4,7 5,5 SCAHT (Humantoxikologie) 2,9 3,0
Stipendien 33,5 34,0 Ausbildungsbeiträge an Kantone 24,3 24,7 Stipendien für ausländische Studierende 9,1 9,3
Internationale Zusammenarbeit 190,8 186,3 Multilaterale Zusammenarbeit in der Bildung in Europa Multilaterale Organisationen und Institutionen im Bildungsbereich 2,6 2,1 Multilaterale Zusammenarbeit in der Forschung in Europa HFSP 0,9 0,9 COST 6,3 5,4 ILL 4,6 4,8 X-FEL 5,2 3,6 Internationale Forschungsinfrastrukturen und -institutionen 12,1 10,5 Bilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit in Europa 4,0 4,5 Teilnahme an den Programmen der ESA 117,2 119,0 (ohne Basisaktivitäten) Begleitmassnahmen 4,9 5,9 Weltweite wissenschaftliche Zusammenarbeit 15,1 11,3 Fortführung beschlossene Erweiterung Aussennetz 3,0 3,3 Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Innovation Europäische Zusammenarbeit 14,7 14,7 IMS 0,3 0,3
Innovationsförderung 2,0 2,0 Erarbeitung von Grundlagen, Evaluation der Wirkung und der Effizienz 2,0 2,0
110 SR 420.1
824
2011 2012
Strategische Steuerung des schweizerischen Bildungssystems 3,4 3,4 Schweizerischer Bildungsserver 1,8 1,8 Bildungsmonitoring 0,9 0,9 PISA 0,7 0,7
Total 5 272,2 5 370,2
4 Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen
4.1 Änderung des ETH-Gesetzes
Der Einschub einer einjährigen Förderperiode hat Auswirkungen auf verschiedene im ETH-Gesetz vom 4. Oktober 1991111 geregelte Laufzeiten, die mit einer Über- gangslösung auf den neuen Fristenlauf der BFI-Periode anzupassen sind. Es handelt sich um die Amtsperiode des ETH-Rates (Art. 24 Abs. 1) sowie die Geltungsdauer des Leistungsauftrages (Art. 33 Abs. 1) und des Zahlungsrahmens (Art. 34b Abs. 2). Bestimmungen, die den Vollzug der im ETH-Gesetz verankerten Abläufe auf Ver- ordnungsstufe konkretisieren, sind in der Übergangsperiode entsprechend den gesetzlich normierten Bestimmungen anzuwenden. Der Klarheit halber ist zu ergän- zen, dass für die in Artikel 34 ETH-Gesetz verankerte Berichterstattung des ETH- Rates keine Übergangsbestimmung zu erlassen ist: Die abschliessende Berichterstat- tung findet immer am Ende der Leistungsperiode statt, d.h. vorliegend am Ende der verlängerten Laufzeit des Leistungsauftrages. Bis anhin stützt sich das ETH-Gesetz im Ingress noch auf die Artikel 27 und 27sexies der alten Bundesverfassung. Gemäss neuer Praxis werden Teilrevisionen von Bun- desgesetzen, die sich im Ingress noch auf die alte Bundesverfassung stützen, zum Anlass genommen, das Gesetz auf die neue Bundesverfassung abzustützen. Beim ETH-Gesetz sind dies Artikel 63a Absatz 1 und 64 Absatz 3 der Bundesverfassung in der Fassung gemäss der Volksabstimmung von 2006. Die einzelnen Änderungen im Ingress und in den Übergangsbestimmungen begrün- den sich wie folgt: – Ingress: Seit Annahme der neuen Bildungsverfassung stützt sich das ETH- Gesetz auf die Artikel 63a Absatz 1 und Artikel 64 Absatz 3 BV. – Artikel 40f: Es wird eine Bestimmung aufgenommen, die der Bundesver- sammlung erlaubt, für das Jahr 2012 den bestehenden Zahlungsrahmen um ein Jahr zu verlängern und aufzustocken. Absatz 2 hält fest, dass die Aufsto- ckung im Einklang mit dem verlängerten Leistungsauftrag sein muss. – Artikel 40g: Die Laufzeit des bestehenden Leistungsauftrages soll ebenfalls das Übergangsjahr 2012 einschliessen und ist deshalb um ein Jahr zu verlän- gern. Der Leistungsauftrag für das Jahr 2012 kann geändert und ergänzt werden. Der Leistungsauftrag muss im Einklang mit dem Zahlungsrahmen sein (siehe dazu Art. 33 Abs. 3 ETH-Gesetz).
111 SR 414.110
825
– Artikel 40h: Die Amtsperiode des ETH-Rates dauert bis Ende 2011. Anstatt den ETH-Rat am Ende der laufenden BFI-Periode 2008–2011 lediglich für das Übergangsjahr 2012 zu wählen, soll die nächste Amtsperiode des ETH- Rates dieses Übergangsjahr und die anschliessende BFI-Periode 2013–2016, d.h. fünf Amtsjahre, umfassen.
4.2 Änderung des Universitätsförderungsgesetzes
Das Universitätsförderungsgesetz vom 8. Oktober 1999112 (UFG) war vom Parla- ment in einem ersten Schritt auf Ende 2007 befristet worden. Mit der Befristung sollte einerseits Druck auf die Ausarbeitung eines neuen, das Universitätsförde- rungsgesetz ablösenden Hochschulrahmengesetzes ausgeübt werden. Andererseits bestanden Bedenken hinsichtlich der verfassungsmässigen Abstützung. Nachdem mit der am 21. Mai 2006 verabschiedeten Bildungsverfassung eine ausreichende Verfassungsgrundlage vorliegt, sind die Bedenken gegenstandslos geworden. In der Annahme, dass die Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG)113 bis 2012 möglich sein wird, haben die eidgenössischen Räte am 5. Oktober 2007 mit der BFI-Botschaft 2008–2011 eine weitere Befristung des UFG114 bis Ende 2011 beschlossen. Die Botschaft zum Entwurf des HFKG wurde am 29. Mai 2009 vom Bundesrat verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Beratung überlassen. Eine Inkraft- setzung des HFKG bis 2012 ist unwahrscheinlich. Zudem hat der Bundesrat dem Parlament eine etappenweise Inkraftsetzung des HFKG vorgeschlagen, womit insbesondere die Finanzierungsbestimmungen des UFG maximal fünf weitere Jahre gelten werden. Damit das UFG mit der Botschaft 2013–2016 nicht erneut verlängert werden muss, wird vorgeschlagen, das Gesetz um fünf Jahre, das heisst bis Ende
2016 zu verlängern.
Bis anhin stützt sich das UFG im Ingress noch auf die Artikel 63 und 64 der Bun- desverfassung. Am 21. Mai 2006 wurde die neue Bildungsverfassung115 von Volk und Ständen angenommen, die Artikel 63 und 64 wurden durch neue Bestimmungen ersetzt. Im Rahmen dieser Verlängerung wird ebenfalls der Ingress an die neue Bildungsverfassung angepasst. Das UFG stützt sich auf Artikel 63a Absätze 2 und 4 der Bundesverfassung116 ab.
4.3 Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über
Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz Im Rahmen der BFI-Botschaft 2008–2011 wurde ein neues, befristetes Gesetz zur Finanzierung von gemeinsamen Projekten von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz mit der Auflage angenommen, ein langfristiges Gesetz
112 SR 414.20
113 BBl 2009 4697
114 SR 414.20 115 AS 2006 3033 116 SR 101
826
auszuarbeiten, das auf den während der zurzeit laufenden BFI-Periode gesammelten Erfahrungen basiert. Zum jetzigen Zeitpunkt, noch vor Abschluss der laufenden Förderperiode, ist es zu früh, verlässliche Schlüsse zu ziehen. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat im Rahmen dieser Botschaft eine Verlängerung der Gel- tungsdauer um ein Jahr. Eine weitere Verlängerung wird geprüft und gegebenenfalls in der BFI-Botschaft 2013–2016 vorgeschlagen.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
5.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Der BFI-Bereich gehört zu den prioritären Politikbereichen des Bundes. Der Bun- desrat hat ein Wachstum der Kredite von 2,4 Prozent gegenüber 2011 vorgesehen. Insgsamt werden Kredite von über 5 Milliarden Franken beantragt.
In den Bundesbeschlüssen beantragte Mittel der BFI 2012
gerundete Zahlen Bundes- Kreditart Beantragte Total beschluss Mittel
Berufsbildung (A) 774,1 Beiträge nach Artikel 52 Absatz 2 Art. 1 Abs. 3: Zah- 675,4 BBG lungsrahmen Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Art. 2 Abs. 3: Ver- 70,2 BBG pflichtungskredit Eidgenössischen Hochschulinstituts Art. 3 Abs. 2: Zah- 28,5 für Berufsbildung (EHB) lungsrahmen
ETH-Bereich (Betrieb und (B) Art. 1 Abs. 2: Zah- 2 164,3 2 164,3 Investitionen) lungsrahmen
Kantonale Universitäten (C) 129,9 Investitionsbeiträge Art. 4 Abs. 2: Ver- 72,5 pflichtungskredit projektgebundene Beiträge Art. 5 Abs. 2: Ver- 57,4 pflichtungskredit
Fachhochschulen (D) 451,1 Betriebsbeiträge Art. 1 Abs. 3: Zah- 425,4 lungsrahmen Investitionsbeiträge Art. 3 Abs. 2: Ver- 25,7 pflichtungskredit
Institutionen der Forschungsför- (E) Art. 1 Abs. 2: Zah- 870,9 870,9 derung und Forschungsprojekte lungsrahmen (SNF; Akademien; Nationale Wörterbücher; Historisches Lexikon der Schweiz; Politisches Jahrbuch der Schweiz)
827
gerundete Zahlen Bundes- Kreditart Beantragte Total beschluss Mittel
Nationale und internationale (K) 136,5 Tätigkeiten im Innovationsbereich KTI Art. 2 Abs. 1: 121,5 Verpflichtungskredit Internationale Zusammenarbeit im Art. 3: Verpflich- 15,0 Bereich der Innovation tungskredit
Institutionen nach Artikel 16 (F) 60,5 FIFG Forschungsstätten und wissenschaft- Art. 1 Abs. 3: Zah- 31,7 liche Hilfsdienste lungsrahmen Forschungszentrum für Elektronik Art. 2 Abs. 2: Zah- 20,3 und Mikrotechnik (CSEM) lungsrahmen angewandte Krebsforschung Art. 3: Zahlungsrah- 5,5 (Schweizerische Arbeitsgemein- men schaft für Klinische Krebsforschung SAKK und Schweizerische Pädiatri- sche Onkologie Gruppe SPOG) Zentrum für angewandte Humanto- Art. 4 Abs. 2: Zah- 3,0 xikologie lungsrahmen
Beiträge an die Kantone für (G) Art. 1 Abs. 2: Zah- 24,7 24,7 Ausbildungsbeiträge lungsrahmen
Stipendien an ausländische Stu- (H) Art. 1 Abs. 2: Ver- 9,3 9,3 dierende und Kunstschaffende pflichtungskredit Bereich der wissenschaftlichen (I) 560,7 Zusammenarbeit in Bildung und Forschung in Europa und weltweit Multilaterale Organisationen und Art. 2 Abs. 2: Ver- 2,1 Institutionen im Bildungsbereich pflichtungskredit Human Frontier Science Program Art. 3 Abs. 2: Ver- 0,9 (HFSP) pflichtungskredit Europäische Zusammenarbeit auf Art. 4 Abs. 3: Ver- 5,4 dem Gebiet der wissenschaftlichen pflichtungskredit und technischen Forschung (COST) Internationale Forschungsinfrastruk- Art. 7 Abs. 2: Ver- 10,5 turen und -institutionen pflichtungskredit Bilaterale wissenschaftliche Zu- Art. 8 Abs. 2: Ver- 4,5 sammenarbeit in Europa pflichtungskredit Programme der Europäischen Art. 9 Abs. 1 bis: 520,0 Weltraumorganisation ESA Verpflichtungskredit Begleitmassnahmen ESA Art. 9 Abs. 3: Ver- 5,9 pflichtungskredit Weltweite bilaterale wissenschaftli- Art. 10 Abs. 3: Ver- 11,3 che Zusammenarbeit pflichtungskredit
828
gerundete Zahlen Bundes- Kreditart Beantragte Total beschluss Mittel
Strategische Steuerung des (J) 3,4 schweizerischen Bildungssystems
Schweizerischer Bildungsserver Art. 1 Abs. 2: Zah- 1,8 lungsrahmen Bildungsmonitoring Art. 2 Abs. 3: Zah- 0,9 lungsrahmen Kompetenzmessungen von Jugend- Art. 3 Abs. 3: Zah- 0,7 lichen (PISA) lungsrahmen
Total 5 185,3
5.1.2 Personelle Auswirkungen
Ohne aus Sachkrediten finanzierte personelle Ressourcen kann die Umsetzung bzw. Steuerung der diversen Massnahmen des Bundes in den Bereichen Berufsbildung, Hochschulen, Forschung, Technologie und Innovation nicht sichergestellt werden. Die im Personalbereich notwendigen Mittel in der Höhe von 1,7 Millionen Franken sind Bestandteil der BFI-Fördermittel von 5 185,3 Millionen Franken, da es sich um Stellen zulasten von Sachkrediten handelt.
Sachkreditstellen 2012
Bereich Anzahl Stellen Organisationseinheit
Weiterführung Neu
Berufsbildung 2 BBT Universitäre Hochschulen 1 SBF Fachhochschulen 1 BBT Forschung 1 SBF Innovation 2 1 KTI Internationales (Bilateral) 1 SBF Querschnittsaufgaben 1 SBF
Total BBT 3
Total KTI 2 1
Total SBF 4
829
Finanzierung der Sachkreditstellen
Organisationseinheit Kreditart Dauer Betrag 2012 (in Fr.)
BBT Sachkredit 2012 518 100* KTI Sachkredit 2012 518 100* SBF Sachkredit 2012 690 800* * Max. Lohnklasse 24 (142 056 Fr.) + Ortszulage (5 437 Fr.) = ca. 147 500 Fr. + Familienzulagen (FZ) überobligatorisch für 1 Kind = ca. 1 600 Fr. + Arbeitgeberbeiträge (AG) 16 % = ca. 23 600 Fr. Pro Stelle / pro Jahr: ca. 172 700 Fr. (inkl. AG-Beiträge und FZ)
Berufsbildung Die Globalisierung der Arbeitswelt wirkt sich zunehmend auf die nationalen Bil- dungssysteme aus, weil das Bedürfnis seitens der Unternehmen und Individuen nach Transparenz von Bildungsabschlüssen zunimmt. Um die Vergleichbarkeit der Titel und Abschlüsse sicherzustellen, bedarf es zusätzlicher Massnahmen zur Positionie- rung der Schweizer Berufsbildung (z.B. Erarbeitung eines nationalen Qualifikations- rahmens, Entwicklung von Diploma Supplements für Abschlüsse der höheren Berufsbildung sowie Aufbau einer nationalen Auskunftsstelle zu Berufsbildungsqua- lifikationen). Diese erweiterten Aufgaben erfordern in der Berufsbildung weiterhin zwei befristeten Stellen zulasten des Sachkredits. Universitäre Hochschulen Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Umsetzung der neuen Gesetzgebung für den Hochschulbereich erfordern weiterhin zusätzliche Ressour- cen. Es ist weiterhin eine befristete Stelle notwendig. Fachhochschulen Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Umsetzung der neuen Gesetzgebung für den Hochschulbereich erfordern für die Integration der Fachhoch- schulen in den neuen Hochschulraum Schweiz (Art. 63a BV117) zusätzliche Res- sourcen. Es ist weiterhin eine befristete Stelle zulasten des Sachkredits notwendig. Forschung Die Abstimmung zwischen den jährlichen Bundesbeiträgen und der Liquiditätspla- nung des SNF (gemäss «Systemwechsel» in der Verbuchungspraxis des SNF) sowie die umfassenden Controllingaufgaben und die Berichterstattung an das Parlament im Bereich der nationalen Forschungsförderung erfordern weiterhin eine befristete zusätzliche Stelle. Innovation Die Fördertätigkeit der KTI ist seit Jahren von einer hohen Zahl von Gesuchen geprägt; so hat sich im Jahr 2009 der Gesuchseingang gegenüber dem Jahr 2008 verdoppelt. Neben der traditionellen Unterstützung von Projekten der anwendungs- orientierten Forschung hat die KTI in den vergangenen Jahren ihre Aktivitäten zur
117 SR 101
830
Förderung des Unternehmertums bedeutend erweitert. Diese sehr erfolgreichen Programme sollen auch in Zukunft weitergeführt werden. Die KTI ist ein wichtiges Instrument des Bundes zur Förderung der anwendungsorientierten Forschung und insbesondere ein wichtiger Partner für die Schweizer KMU, die dank der Unterstüt- zung durch die KTI auch erleichterten Zugang zu Forschungs- und Innovationspro- grammen erhalten. Durch die neue gesetzliche Grundlage der KTI im revidierten Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz118 und ihrem neuen Status einer unabhängigen Behördenkommission ab Januar 2011 muss die KTI neue Anforde- rungen erfüllen und eine neue Organisationsstruktur aufbauen. Um diese grosse Arbeitslast neben dem normalen Fördergeschäft bewältigen zu können, beantragt die KTI neben der Weiterführung von zwei bisherigen zusätzlich eine neue befristete Stelle zulasten des Sachkredits. Bilaterale Strategie und Aussennetz Die bilateralen Beziehungen mit den für den Ausbau der Zusammenarbeit im BFI-Bereich ausgewählten Schwerpunktländern haben sich seit Beginn der laufen- den Kreditperiode gemäss den in der BFI-Botschaft 2008–2011 genannten Erwar- tungen und Zielsetzungen bedeutend verstärkt: Acht bilaterale Zusammenarbeits- programme mit weltweit führenden Institutionen in den jeweiligen Partnerländern wurden erfolgreich gestartet. Dieser Ausbau erfordert häufige Treffen mit den betreffenden Partnern (Besuche von Delegationen, bilaterale Treffen zu politischen oder operativen Fragen, Informationsaustausch usw.) und bringt einen stark gestei- gerter Analysebedarf mit sich. Der Steuerungs-, Verwaltungs- und Kontrollbedarf im Zusammenhang mit dem Ausbau des Aussennetzes erfordert entsprechende Personalressourcen in der Zentrale für das Zuweisen der Aufgaben, die Kontrolle derer Ausführung und die allgemeine Koordination der Tätigkeiten. Eine zusätzliche befristete Stelle bleibt deshalb weiterhin nötig. Querschnittsaufgaben Der bedeutende Mitteleinsatz des Bundes in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation erfordert weiterhin ein professionelles Reporting und Controlling inkl. Evaluationen, wie dies durch Artikel 170 BV119 und von parlamentarischen Vorstös- sen gefordert wird. Das SBF benötigt weiterhin eine zusätzliche Stelle zur Erledi- gung dieser Aufgaben.
5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Den Kantonen erwächst durch die verschiedenen Kredite dieser Vorlage direkt oder indirekt ein finanzieller Vorteil. Vom überdurchschnittlichen Engagement des Bun- des für den BFI-Bereich mit einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate von 5,8 Prozent in der Periode 2007–2012 profitieren auch die Kantone, was sich im Wachstum der Bundesbeiträge für Berufsbildung (8,3 %), kantonale Universitäten (3,4 %) und Fachhochschulen (7,6 %) von jährlich durchschnittlich 6,2 Prozent widerspiegelt. Darüber hinausgehend sind keine administrativen, organisatorischen oder rechtlichen Auswirkungen für die Kantone oder Gemeinden zu erwarten.
118 SR 420.1; AS 2010 651 119 SR 101
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5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Ausführungen in der BFI-Botschaft 2008–2011 zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft sind nach wie vor gültig. Von den Investitionen in den BFI-Bereich wird ein langfristig positiver Effekt auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung sowie auf die gesellschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit erwar- tet. Zudem wird das über Forschung generierte und über Bildung vermittelte Wissen als strategische Ressource für die Schweiz betrachtet, insbesondere auch als Grund- lage für künftige Generationen. Mit der BFI-Botschaft 2012 werden insbesondere die Kredite für die verschiedenen BFI-Bereiche beantragt.
6 Verhältnis zur Legislaturplanung
In der Botschaft vom 23. Januar 2008120 über die Legislaturplanung 2007–2011 und im Bundesbeschluss vom 18. September 2008121 über die Legislaturplanung 2007–
2011 ist die BFI-Botschaft 2012–2015 mit den entsprechenden Finanzbeschlüssen
vorgesehen. Die mit der Änderung der Finanzhaushaltsverordnung vom 5. April
2006122 beabsichtigte Abstimmung mehrjähriger und periodisch wiederkehrender
Finanzbeschlüsse mit der Legislaturplanung macht den Einschub einer einjährigen BFI-Botschaft für 2012 notwendig. Die BFI-Botschaft 2013–2016 soll in die Legis- laturplanung 2011–2015 aufgenommen werden.
7 Rechtliche Aspekte
7.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Budgetkompetenz der Bundesversammlung hinsichtlich der Änderung der Bundesbeschlüsse ergibt sich aus Artikel 167 der BV123 und aus den einzelnen Spezialgesetzen. Berufsbildung Die gesetzliche Grundlage für den Finanzierungsbeschluss über die Kredite nach dem Berufsbildungsgesetz (BBG)124 (Bundesbeschluss A) ist Artikel 59 Absatz 1 Buchstaben a und b BBG. Die gesetzliche Grundlage für die Verwendung der Kredite bilden die folgenden Artikel des BBG: 48 (Förderung der Berufspädagogik; Institut für Berufspädagogik), 52 (Grundsatz), 53 (Pauschalbeiträge an die Kantone),
54 (Beiträge für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitäts-
entwicklung), 55 (Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse),
56 (Beiträge für eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische Fachprü-
fungen; Bildungsgänge höherer Fachschulen), 57 (Bedingungen und Auflagen),
58 (Kürzung und Verweigerung von Beiträgen) und 59 Absatz 2 (Bundesanteil).
120 BBl 2008 786 819
121 BBl 2008 8544
122 SR 611.01 123 SR 101 124 SR 412.10
832
ETH Die gesetzliche Grundlage für den Finanzierungsbeschluss und den Leistungsauftrag des Bundesrates an den ETH-Bereich (Bundesbeschluss B) bilden die Artikel 34b Absatz 2 und 40f Absatz 1 des ETH-Gesetzes125. Universitätsförderung Die gesetzliche Grundlage für den Finanzierungsbeschluss über die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz126 (UFG) (Bundesbeschluss C) bildet Artikel 13 Absatz 3 des UFG. Die gesetzliche Grundlage für die Verwendung der Kredite bilden die folgenden Artikel des UFG: 14 (Grundbeiträge), 18 und 19 (Investitions- beiträge), 20 und 21 (projektgebundene Beiträge). Fachhochschulen Die gesetzliche Grundlage für den Finanzierungsbeschluss (Bundesbeschluss D) und über die Verwendung der Kredite nach dem Fachhochschulgesetz (FHSG)127 findet sich in den Artikeln 18, 19 (Investitions- und Betriebsbeiträge) und 21 (Beiträge an die Weiterbildung) des FHSG. Forschung Die gesetzliche Grundlage für den Finanzierungsbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung (Bundesbeschluss E) bildet Artikel 10 Ab- satz 1 des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes vom 7. Oktober 1983 (FIFG)128. Die gesetzliche Grundlage für die Verwendung der Kredite bilden die Artikel 8 (Schweizerischer Nationalfonds), 9 (wissenschaftliche Akademien) und 16 Absatz 3 Buchstaben b – d sowie Artikel 16j (internationale Zusammenarbeit in der Wissenschaft und Forschung, Unterstützung von Forschungsstätten und wissen- schaftlichen Hilfsdiensten) FIFG. Zusammenarbeit im Raumfahrtbereich Die gesetzliche Grundlage für den Finanzierungsbeschluss über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Raumfahrt (Bundesbeschluss I) bildet Artikel 167 BV129. Die gesetzliche Grundlage für die Beteiligung der Schweiz an der ESA ist das Über- einkommen zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation (ESA)130 sowie die Artikel 16 Absatz 3 Buchstabe b und 16j FIFG. Die Begleitmassnahmen im Raumfahrtbereich beruhen auf Artikel 16 Absatz 3 FIFG. Innovationsaktivitäten Die gesetzliche Grundlage für den Finanzierungsbeschluss über die Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) (Bundesbeschluss K) ist der Artikel 16h FIFG. Für die Verwendung der Kredite sind Artikel 16a Absätze 1–3 FIFG massgebend.
125 SR 414.110 126 SR 414.20 127 SR 414.71 128 SR 420.1. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten des FIFG auf den 1. Januar 2011 (teilweise schon auf den 1. März 2010) festgesetzt, AS 2010 658. 129 SR 101 130 SR 0.425.09
833
Die gesetzliche Grundlage für den Finanzierungsbeschluss über die nationale und internationale Tätigkeit des BBT im Rahmen der Innovationspolitik (Bundesbe- schluss K) bildet Artikel 16h FIFG. Für die Verwendung der Kredite sind Arti- kel 16a Absätze 3–5 FIFG massgebend. Ausbildungsbeiträge (Bundesbeiträge an die Kantone) Die gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen an die Kantone (Bundesbeschluss G) bildet Artikel 66 BV, für den Finanzierungsbeschluss bildet Artikel 167 BV die gesetzliche Grundlage. Die gesetzliche Grundlage für die Verwendung der Kredite bildet Artikel 3 des Ausbildungsbeitragsgesetzes131. Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende Die gesetzliche Grundlage für den Finanzierungsbeschluss über die Finanzierung von Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende (Bundesbe- schluss H) bildet Artikel 167 BV. Die gesetzliche Grundlage für die Verwendung der Kredite bildet Artikel 2 des Bundesgesetzes über Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz132. Internationale Kooperationen in Bildung und Forschung Die gesetzlichen Grundlagen für den Finanzierungsbeschluss über die Kredite für internationale Kooperationen in Bildung und Forschung (Bundesbeschluss I) bildet Artikel 10 FIFG133, Artikel 4 des Bundesgesetzes134 über die internationale Zusam- menarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobili- tätsförderung sowie Artikel 22 Absatz 6 UFG135. Die gesetzlichen Grundlagen für die Verwendung der Kredite bilden die Artikel 16 Absatz 3 Buchstaben b–d und 16j FIFG, Artikel 3 des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung sowie Artikel 22 Absatz 1 UFG. Die Budgetkompetenz der Bundesversammlung hinsichtlich der Finanzierung der Schweizer Teilnahme an den Bildungs-, Berufsbil- dungs- und Jugendprogrammen der EU ergibt sich aus Artikel 167 BV sowie aus Artikel 4 des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung sowie aus Artikel 22 Absatz 6 UFG. Die gesetzlichen Grundlagen zur Verwendung des Kredi- tes sind mit den Artikel 1 und 3 des Bundesgesetzes über die internationale Zusam- menarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobili- tätsförderung gegeben. Steuerung des Bildungssystems Die gesetzliche Grundlage für den Finanzierungsbeschluss (Bundesbeschluss J) und die Verwendung der Kredite bildet Artikel 1 Absätze 1 und 2 des Bundesgesetzes über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz136.
131 SR 416.0 132 SR 416.2 133 SR 420.1 134 SR 414.51 135 SR 414.20 136 SR 410.1
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7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen
der Schweiz Die Vorlage ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.
7.3 Erlassform
Die Vorlage umfasst drei Gesetze (zwei Änderungen und eine Verlängerung von bestehenden Gesetzen) und elf Bundesbeschlüsse (zehn Änderungen von bestehen- den Kreditbeschlüssen und ein neuer Kreditbeschluss).
7.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Gemäss Artikel 159 Absatz 3 der Bundesverfassung müssen Subventionsbestim- mungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, von der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte gutgeheissen werden. Diese Bestimmung gilt für alle Bundesbeschlüsse im Rahmen der vorliegenden Botschaft.
7.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
Die vorgeschlagenen Änderung des ETH-Gesetzes137, des Universitätsförderungsge- setzes138 und des Bundesgesetzes über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz139, die Änderungsbe- schlüsse zu den Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen sowie der neue Bun- desbeschluss K stehen im Einklang mit dem Subventionsgesetz140. Der Übergang der Beitragsperiode vom alten zum neuen Rhythmus wird mit einer Verlängerung der bestehenden Bundesbeschlüsse, welche in der BFI-Botschaft 2008–2011 von den eidgenössischen Räten genehmigt wurden, vorgenommen. Es ist vorgesehen, dass die bestehenden Bundesbeschlüsse für das Jahr 2012 um ein Jahr verlängert werden (Ausnahme: neuer Bundesbeschluss K). Erst mit der nächsten Botschaft 2013–2016 werden den eidgenössischen Räten neue Bundesbeschlüsse für neue Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite unterbreitet. Gemäss Artikel 5 des Subventionsgesetzes ist der Bundesrat verpflichtet, die Finanzhilfen und Abgeltungen periodisch zu überprüfen. Im Subventionsbericht
2008 des Bundesrates ist vorgesehen, dass die Subventionsüberprüfung im Rahmen
der jeweiligen periodischen Finanzierungsbotschaften vorgenommen wird. Da in der vorliegenden Botschaft die bestehenden Bundesbeschlüsse lediglich verlängert werden, werden somit keine neuen Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen
137 SR 414.110 138 SR 414.20 139 SR 410.1 140 SR 616.1
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genehmigt (Ausnahme: neuer Bundesbeschluss K). Die Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes gemäss Subventionsbericht wird in der nächsten Botschaft 2013–2016 vorgenommen.
7.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Eine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen ist nicht vorgesehen.
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Anhang
Leistungsauftrag des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2008–2011
Änderung vom …
Der Leistungsauftrag des Bundesrates vom 19. September 2007141 an den ETH- Bereich für die Jahre 2008–2011 wird wie folgt geändert:
Verlängerung (neu) Der bestehende Leistungsauftrag wird um ein Jahr verlängert und gilt auch für das Jahr 2012.
I. Teil Ziel 2 Unterziel 3 Er fokussiert auf bestehende Stärken u.a. durch intensivere Kooperation innerhalb des Bereichs und mit den Schweizer Hochschulen sowie durch strategische Allian- zen mit ausgewählten Forschungsinstitutionen, namentlich CSEM, IDIAP, IRO, STI, sowie für das Jahr 2012 auch IRB.
II. Teil Der ETH-Rat ist verantwortlich für die Erfüllung folgender spezifischer Aufgaben: – (dritter Strich) Förderung des Projekts PSI-XFEL. Im Jahr 2012 werden die Arbeiten im Hinblick auf eine zügige Realisierung des Projekts SwissFEL (ehemals PSI-XFEL) in der Periode 2013–2016 weitergeführt. Der ETH- Bereich wird beauftragt, im Jahre 2012 die notwendigen Planungsschritte für die Realisierungsphase, einschliesslich der Entwicklung und Fertigung von Prototypen von zentralen Komponenten der Anlage, zusammen mit der Industrie anzugehen. – (achter Strich) Einbindung des CSCS Manno in eine stabile Organisations- form im Rahmen einer nationalen Strategie für den Bereich des Hochleis- tungsrechnens. Folgende Grundsätze gelten: Das nationale Hochleistungs- zentrum ist das CSCS Lugano-Manno. Die jeweilige Spitzenmaschine der Schweiz, die auch allgemeine Serviceleistungen zu erbringen hat, steht im CSCS. Diese wird von der ETHZ betrieben. Der ETH-Rat koordiniert die nationale Strategie. Im Rahmen ihrer Umsetzung wird ab 2012 am künftigen Standort des CSCS in Lugano-Cornaredo ein neuer Supercomputer der Pe- taflopklasse installiert. Das CSCS ist der ETH Zürich angegliedert, steht aber sämtlichen Schweizer Hochschulen und Forschungsanstalten für For-
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schungsprojekte zur Verfügung. Es erbringt Dienstleistungen für weitere öffentlichrechtliche sowie industrielle Nutzer. – (neu) Die ETH Lausanne wird beauftragt, sich mit dem international breit angelegten Konsortium «The Human Brain Project (HBP)» bei der Europäi- schen Kommission weiterhin und mit Nachdruck als Kandidatin für eine Vorzeigeinitiative (flagship initiative) des Programms «Future and Emerging Technologies» (FET) zu bewerben.
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