Botschaft zur Staatsrechnung 2012
vom 27. März 2013
Die Botschaft zur Staatsrechnung 2012 wurde vom Bundesrat am 27. März 2013 genehmigt. Die folgenden Beschlussentwürfe wurden gutgeheissen: – Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2012; – Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngross- projekte für das Jahr 2012; – Bundesbeschluss III über die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2012; – Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2012 des Bereichs der Eidgenös- sischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich); – Bundesbeschluss V über die Rechnung 2012 der Eidgenössischen Alkohol- verwaltung.
Die Botschaft zur Staatsrechnung 2012 wird im Bundesblatt nur durch Verweis veröffentlicht1. Der Text kann eingesehen werden im Internet unter: www.efv.admin.ch und bezogen werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublika- tionen, Telefon 031 325 50 50.
30. April 2013 Bundeskanzlei
1 In Anwendung von Artikel 19 der Publikationsverordnung (SR 170.512.1) wird
die Botschaft zur Staatsrechnung nach Artikel 13 Absatz 3 des Publikationsgesetzes (SR 170.512) nur mit Titel und Bezugsquelle im Bundesblatt veröffentlicht.
2013-0970 2945
Botschaft zur Staatsrechnung 2012
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