Botschaft zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Ghana
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Botschaft zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Ghana
vom 12. November 2014
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und auf Veräusserungsgewinnen.
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
12. November 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2014-1907 8865
Übersicht
Das Abkommen vom 23. Juli 2008 zwischen der Schweiz und Ghana zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und auf Veräusserungsgewinnen enthält einen Artikel über den Infor- mationsaustausch, der sich auf die ordnungsgemässe Anwendung des Abkommens und die Bekämpfung von Abkommensmissbräuchen beschränkt. Das Abkommen ist seit dem 1. Januar 2010 anwendbar.
2013 haben Verhandlungen auf schriftlichem Weg zu einem Änderungsprotokoll
geführt, das den Informationsaustausch auf Ersuchen an den aktuellen internationa- len Standard anpasst. Das Änderungsprotokoll wurde am 22. Mai 2014 in Accra unterzeichnet. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss dieses Änderungsprotokolls begrüsst.
Botschaft
1 Allgemeine Überlegungen über
die Weiterentwicklung der Abkommenspolitik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Doppelbesteuerungsabkommen sind ein wichtiges Mittel der Steuerpolitik. Gute Abkommen erleichtern die Tätigkeit unserer Exportwirtschaft, fördern Investitionen in der Schweiz und tragen damit zum Wohlstand in der Schweiz und im Partnerland bei. Die Politik der Schweiz im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen richtet sich seit jeher nach dem Standard der OECD, weil dieser am besten geeignet ist, das Wohlstandsziel zu erreichen. Sie zielt hauptsächlich darauf ab, die Zuständigkeiten bei der Besteuerung natürlicher und juristischer Personen klar zuzuweisen, die Quellensteuer auf Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren möglichst tief zu halten und allgemein Steuerkonflikte zu verhindern, die sich auf international tätige Steu- erpflichtige nachteilig auswirken könnten. Dabei musste die Schweiz schon immer den goldenen Mittelweg zwischen günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen im eigenen Land einerseits und internationaler Anerkennung ihrer Steuerordnung anderseits finden. Gute Schweizer Lösungen können wertlos werden, wenn sie international keine Anerkennung finden.
2 Ausgangslage, Verlauf und Ergebnis
der Verhandlungen Die Schweiz unterzeichnete am 23. Juli 2008 mit der Republik Ghana ein Abkom- men zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und auf Veräusserungsgewinnen einschliesslich eines Protokolls1 (hiernach «das Abkommen»). Dieses Abkommen trat am 30. Dezember
2009 in Kraft und ist seit dem 1. Januar 2010 anwendbar.
Entsprechend der Schweizer Praxis zur Zeit der Unterzeichnung enthält dieses Abkommen einen Artikel über den Informationsaustausch, der sich auf die ord- nungsgemässe Anwendung des Abkommens und die Bekämpfung von Abkom- mensmissbräuchen beschränkt. Nach dem Rückzug des Schweizer Vorbehalts zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens im März 2009 und im Rahmen der beider- seitigen Kontaktaufnahmen zu dieser Frage wurde es 2009 mit Blick auf ein mög- lichst rasches Inkrafttreten des Abkommens nicht für nötig erachtet, erweiterte Amtshilfebestimmungen auszuhandeln. Hingegen stand fest, dass die Anpassung an den internationalen Standard zu gegebener Zeit erfolgen sollte, was denn auch 2013 auf schriftlichem Weg geschah. Das Änderungsprotokoll wurde am 22. Mai 2014 in Accra unterzeichnet.