AS 2001 1290
Bundesbeschluss betreffend das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft anderseits betreffend das Protokoll Nr. 2 zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Bundesbeschluss betreffend das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft anderseits betreffend das Protokoll Nr. 2 zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
vom 15. Dezember 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 30. August 20002 über zolltarifarische Mass- nahmen im 1. Halbjahr 2000 enthaltene Botschaft, beschliesst:
Art. 1
1 Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eid-
genossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft anderseits betreffend das Protokoll Nr. 23 zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossen- schaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wird genehmigt (Beilage).
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 7. Dezember 2000 Nationalrat, 15. Dezember 2000 Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Präsident: Peter Hess Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker
11084