AS 2002 4364
Noch nicht publizierte Erlasse und Änderungen von Erlassen, welche bis zum 1. Januar 2003 in Kraft treten
Mitteilung
Noch nicht publizierte Erlasse und Änderungen von Erlassen, welche bis zum 1. Januar 2003 in Kraft treten
Die Schweizerische Bundeskanzlei teilt mit, dass die folgenden noch nicht publizierten Erlasse und Änderungen von Erlassen bis zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Die Publikation erfolgt baldmöglichst.
− Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern über die Filmförderung (FiFV) − Verordnung über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia (Beitragsverordnung) − Verordnung betreffend den Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust / Shoa − Verordnung betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit − Verordnung über die Zollbegünstigung nach Verwendungszweck (Zollbegünstigungsverordnung, ZBV) − Verordnung des EVD über die Zollbegünstigung für Futtermittel und Ölsaaten − Verordnung für den Übergang zur neuen Milchmarktordnung (Übergangsverordnung Milch) − Verordnung über die Kontingentierung der Milchproduktion (Milchkontingentierungsverordnung, MKV) − Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung) − Verordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern − Verordnung über die Durchführung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 1993 − Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten (Fahrten-Kontingentsverordnung) − Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz (Rahmenverordnung BPG) − Verordnung des Bundesamtes für Zivilschutz über die Ausbildung des Lehrpersonals − Verordnung über Massnahmen gegenüber der UNITA
4364 2002-2741