AS 2004 2577
Verordnung über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten
Verordnung über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten
Änderung vom 12. Mai 2004
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 21. November 20011 über die Bearbeitung erkennungsdienst- licher Daten wird wie folgt geändert:
Art. 8 Bst. e Ziff. 5 In das AFIS werden aufgenommen: e. Zweifingerabdrücke, die Ausländern aufgrund der Ausländergesetzgebung abgenommen wurden, sofern die betroffene Person:
5. illegal in die Schweiz einreist.
II Diese Änderung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.
12. Mai 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 361.3
2004-0438 2577
Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten AS 2004