Lexipedia

AS 2005 2623

Beschluss Nr. 2/2002 des Gemischten Ausschusses EG-EFTA zur Änderung der Anlagen I und III des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren

Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren Beschluss Nr. 2/2002 des Gemischten Ausschusses EG-EFTA zur Änderung der Anlagen I und III des Übereinkommens

Angenommen am 27. November 2002 In Kraft getreten für die Schweiz am 27. November 2002

Originaltext

Der Gemischte Ausschuss, gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 19871 über ein gemeinsames Ver- sandverfahren, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben a, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Stand der Einführung des EDV-gestützten Versandverfahrens rechtfertigt nicht mehr die für Wirtschaftsbeteiligte bestehende Möglichkeit, die Ladeliste als beschreibenden Teil der Versandanmeldungen zu verwenden, die mittels Informa- tikverfahren abgegeben werden; deshalb sollte sie gestrichen werden. (2) Die betroffenen Vorschriften sollten entsprechend geändert werden – beschliesst:

Art. 1 Die Anlage I wird gemäss Anhang I dieses Beschlusses geändert.

Art. 2 Die Anlage III wird gemäss Anhang II dieses Beschlusses geändert.

Art. 3

1. Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

2. Er gilt ab 1. Januar 2005.

1 SR 0.631.242.04 Das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren umfasste ursprünglich folgende Vertragsparteien: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Repubklik Österreich, Repubklik Finnland, Republik Island, Königreich Norwegen, Königreich Schweden und Schweizerische Eidgenossenschaft. Die Republik Österreich, die Repubklik Finnland und das Königreich Schweden sind am 1. Januar 1995 den Europäischen Gemeinschaften beigetreten und sind seither nicht mehr selbständige Vertragsparteien des Übereinkommens. Die Republik Polen, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik und die Republik Ungarn sind dem Übereinkommen am 1. Juli 1996 beigetreten.

2003-0962 2623

Gemeinsames Versandverfahren AS 2005

3. Vor dem 1. Juli 2004 bewertet der Gemischte Ausschuss den Grad der Einfüh-

rung des EDV-gestützten Versandverfahrens durch die Wirtschaftsbeteiligten. Diese Bewertung erfolgt auf der Grundlage eines Berichts der Kommission, der auf den Beiträgen der Länder beruht. Der Gemischte Ausschuss kann auf dieser Grundlage entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen eine Verschiebung des in Absatz 2 genannten Zeitpunkts erforderlich ist.

Geschehen zu Brüssel am 27. November 2002

Für den Gemischten Ausschuss: Robert Verrue

Gemeinsames Versandverfahren AS 2005

Anhang I

Anlage I wird wie folgt geändert:

1. Artikel 18 Absatz 3 wird gestrichen und der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.

2. Artikel 30 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

«(2) Dem Versandbegleitdokument wird gegebenenfalls eine Liste der Positionen gemäss dem Muster in Anlage III beigefügt, die Bestandteil des Versandbegleit- dokuments ist.»

Gemeinsames Versandverfahren AS 2005

Anhang II

Die Anlage III wird wie folgt geändert:

1. Anhang A11 wird wie folgt geändert:

Titel III Nummer 3 Unterabsatz 2 wird gestrichen.

2. Anhang D1 Titel II Teil B wird wie folgt geändert:

a) Das Attribut «Anzahl der Ladelisten» sowie die Erläuterungen werden gestrichen. b) Die Erläuterungen zum Attribut «Packstücke insgesamt» erhalten folgende Fassung: «Art/Länge: n ..7 Die Verwendung des Attributs ist freigestellt. Dabei muss die Gesamtzahl der Packstücke der Summe aus ‹Zahl der Packstücke›, ‹Stückzahl› und dem Wert ‹1› für jede als ‹Massengut› angemeldete Ware entsprechen.» c) Die Erläuterungen zu der Datengruppe «WARE» erhalten folgende Fassung: «Zahl: 999 Die Datengruppe ist zu verwenden.»

3. Anhang D3 erhält folgende Fassung:

«Muster des Versandbegleitdokuments

Gemeinsames Versandverfahren AS 2005

1 VERFAHREN MRN

2 Versender/Ausführer Nr.

A

3 Vordrucke

VERSANDVERFAHREN - VERSANDBEGLEITDOKUMENT

5 Positionen 6 Packst. insgesamt

8 Empfänger Nr. Rückschein zurücksenden an:

15 Versendungs-/Ausfuhrland

17 Bestimmungsland

18 Kennzeichen und Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels beim Abgang 56 Andere Ereignisse während der Beförderung G SICHTVERMERK DER Sachverhalt und getroffene Maßnahmen ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN

A 31 Packstücke Zeichen und Nummern - Container Nr. - Anzahl und Art 32 Positions 33 Warennummer und Waren- Nr. bezeich- 35 Rohmasse (kg) nung

38 Eigenmasse (kg)

40 Summarische Anmeldung/Vorpapier

44 Besondere

Vermerke/ Vorgelegte Unterlagen/ Bescheini- gungen u.Ge- nehmigungen

55 Umla- Ort und Land: Ort und Land:

dungen Kennz. und Staatsz. d. n. Bef.mittels: Kennz. und Staatsz. d. n. Bef.mittels: Ctr. (1) Kennz. d. neuen Containers: Ctr. (1) Kennz. d. neuen Containers: (1) Einzutragen ist 1 wenn JA oder 0 wenn NEIN. (1) Einzutragen ist 1 wenn JA oder 0 wenn NEIN. F SICHTVER- Neue Verschlüsse: Anzahl: Zeichen: Neue Verschlüsse: Anzahl: Zeichen: MERK DER Unterschrift: Stempel: Unterschrift: Stempel: ZUSTÄN- DIGEN BEHÖR- DEN Daten bereits im System erfasst Daten bereits im System erfasst

50 Hauptverpflichteter Nr. C ABGANGSSTELLE

51 Vorgesehene

Durchgangs- zollstellen (und Land)

52 Sicherheit Code 53 Bestimmungsstelle (und Land)

nicht gültig für D PRÜFUNG DURCH DIE ABGANGSSTELLE I PRÜFUNG DURCH DIE BESTIMMUNGSSTELLE Ergebnis: Ankunftstag: Rückschein zurückgesandt Angebrachte Verschlüsse: Anzahl: Prüfung der Verschlüsse: am Zeichen: nach Eintragung unter Frist (letzter Tag): Bemerkungen: Nr. Unterschrift: Stempel:

Gemeinsames Versandverfahren AS 2005

1 VERFAHREN MRN

2 Versender/Ausführer Nr.

B

3 Vordrucke

5 Positionen 6 Packst. insgesamt

VERSANDVERFAHREN - RÜCKSCHEIN

8 Empfänger Nr. Rückschein zurücksenden an:

15 Versendungs-/Ausfuhrland

17 Bestimmungsland

18 Kennzeichen und Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels beim Abgang 56 Andere Ereignisse während der Beförderung G SICHTVERMERK DER Sachverhalt und getroffene Maßnahmen ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN

B 31 Packstücke Zeichen und Nummern - Container Nr. - Anzahl und Art 32 Positions 33 Warennummer und Waren- Nr. bezeich- 35 Rohmasse (kg) nung

38 Eigenmasse (kg)

40 Summarische Anmeldung/Vorpapier

44 Besondere

Vermerke/ Vorgelegte Unterlagen/ Bescheini- gungen u.Ge- nehmigungen

55 Umla- Ort und Land: Ort und Land:

dungen Kennz. und Staatsz. d. n. Bef.mittels: Kennz. und Staatsz. d. n. Bef.mittels: Ctr. (1) Kennz. d. neuen Containers: Ctr. (1) Kennz. d. neuen Containers: (1) Einzutragen ist 1 wenn JA oder 0 wenn NEIN. (1) Einzutragen ist 1 wenn JA oder 0 wenn NEIN. F SICHTVER- Neue Verschlüsse: Anzahl: Zeichen: Neue Verschlüsse: Anzahl: Zeichen: MERK DER Unterschrift: Stempel: Unterschrift: Stempel: ZUSTÄN- DIGEN BEHÖR- DEN Daten bereits im System erfasst Daten bereits im System erfasst

50 Hauptverpflichteter Nr. C ABGANGSSTELLE

51 Vorgesehene

Durchgangs- zollstellen (und Land)

52 Sicherheit Code 53 Bestimmungsstelle (und Land)

nicht gültig für D PRÜFUNG DURCH DIE ABGANGSSTELLE I PRÜFUNG DURCH DIE BESTIMMUNGSSTELLE Ergebnis: Ankunftstag: Rückschein zurückgesandt Angebrachte Verschlüsse: Anzahl: Prüfung der Verschlüsse: am Zeichen: nach Eintragung unter Frist (letzter Tag): Bemerkungen: Nr. Unterschrift: Stempel:

Gemeinsames Versandverfahren AS 2005

4. Anhang D4 wird wie folgt geändert:

a) Buchstabe B erhält folgende Fassung «B. Erläuterungen zum Ausdruck Beim Ausdruck des Versandbegleitdokuments bestehen folgende Möglich- keiten:

1. Die angemeldete Bestimmungsstelle ist an das EDV-gestützte Versand-

verfahren angeschlossen: – nur Exemplar (Versandbegleitdokument) ausdrucken;

2. Die angemeldete Bestimmungsstelle ist nicht an das EDV-gestützte

Versandverfahren angeschlossen: – Exemplar A (Versandbegleitdokument) und – Exemplar B (Rückschein) ausdrucken.» b) Buchstabe C erhält folgende Fassung: «C. Erläuterungen zur Rückmeldung der Kontrollergebnisse durch die Bestimmungsstelle Bei der Rückmeldung der Kontrollergebnisse durch die Bestimmungsstelle bestehen folgende Möglichkeiten:

1. Die tatsächliche Bestimmungsstelle entspricht der angemeldeten

Bestimmungsstelle und ist an das EDV-gestützte Versandverfahren angeschlossen: – Die Kontrollergebnisse sind der Abgangsstelle elektronisch zu ü- bermitteln;

2. Die tatsächliche Bestimmungsstelle entspricht der angemeldeten

Bestimmungsstelle und ist nicht an das EDV-gestützte Versandverfah- ren angeschlossen: – Die Kontrollergebnisse sind der Abgangsstelle durch Rücksendung des Exemplars B des Versandbegleitdokuments (gegebenenfalls einschliesslich der Liste der Positionen) zu übermitteln.

3. Die angemeldete Bestimmungsstelle ist an das EDV-gestützte Versand-

verfahren angeschlossen, die tatsächliche Bestimmungsstelle jedoch nicht (Wechsel der Bestimmungsstelle): – Die Kontrollergebnisse sind der Abgangsstelle durch Übersendung einer Fotokopie des Exemplars A des Versandbegleitdokuments (gegebenenfalls einschliesslich Liste der Positionen) zu übermit- teln.

4. Die angemeldete Bestimmungsstelle ist nicht an das EDV-gestützte

Versandverfahren angeschlossen, die tatsächliche Bestimmungsstelle ist jedoch angeschlossen (Wechsel der Bestimmungsstelle): – Die Kontrollergebnisse sind der Abgangsstelle elektronisch zu übermitteln.» c) Buchstabe D wird gestrichen.

Gemeinsames Versandverfahren AS 2005

Beschluss Nr. 2/2002 des Gemischten Ausschusses EG-EFTA zur Änderung der Anlagen I und III des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren | Lexipedia | Lexipedia