AS 2009 4351
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Japan über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft sowie des Umsetzungsabkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Japan
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Japan über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft sowie des Umsetzungsabkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Japan
vom 8. Juni 2009
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. März 20092, beschliesst:
Art. 1
1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
a. das Abkommen vom 19. Februar 20093 zwischen der Schweizerischen Eid- genossenschaft und Japan über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft; b. das Umsetzungsabkommen vom 19. Februar 20094 zwischen dem Schwei- zerischen Bundesrat und der Regierung von Japan gemäss Artikel 10 des Abkommens zwischen der Schweiz und Japan über Freihandel und wirt- schaftliche Partnerschaft.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 25. Mai 2009 Ständerat, 8. Juni 2009 Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Präsident: Alain Berset Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab