AS 2011 4491
Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung
Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (Bundesinformatikverordnung, BinfV)
Änderung vom 16. September 2011
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Bundesinformatikverordnung vom 26. September 20031 wird wie folgt geän- dert:
Gliederungstitel vor Art. 10a
4. Abschnitt:
Zusammenarbeit mit den Kantonen bei polizeilichen Fachanwendungen
1 Die Bundesstellen, die polizeiliche Fachanwendungen nutzen, arbeiten mit den
Kantonen zusammen mit dem Ziel, diese Fachanwendungen zu harmonisieren.
2 Die Modalitäten dieser Zusammenarbeit, insbesondere die Schaffung gemeinsamer
Organe von Bund und Kantonen, werden in einer Vereinbarung mit den Kantonen geregelt.
3 Die betroffenen Departemente können unter Einhaltung der Vorgaben dieser
Verordnung und der Vereinbarung mit den Kantonen für einzelne Projekte zur Harmonisierung polizeilicher Fachanwendungen Vollzugsvereinbarungen abschlies- sen.
4 Sie informieren die gemeinsamen Organe über laufende und zukünftige Projekte
nach Absatz 3 und stellen sicher, dass bei der Entwicklung der polizeilichen Fach- anwendungen den Entscheiden dieser Organe Rechnung getragen wird.
1 SR 172.010.58
2011-1517 4491
Bundesinformatikverordnung AS 2011
II Diese Änderung tritt am 1. November 2011 in Kraft.
16. September 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova