Lexipedia

AS 2011 4491

Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung

Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (Bundesinformatikverordnung, BinfV)

Änderung vom 16. September 2011

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Bundesinformatikverordnung vom 26. September 20031 wird wie folgt geän- dert:

Gliederungstitel vor Art. 10a

4. Abschnitt:

Zusammenarbeit mit den Kantonen bei polizeilichen Fachanwendungen

1 Die Bundesstellen, die polizeiliche Fachanwendungen nutzen, arbeiten mit den

Kantonen zusammen mit dem Ziel, diese Fachanwendungen zu harmonisieren.

2 Die Modalitäten dieser Zusammenarbeit, insbesondere die Schaffung gemeinsamer

Organe von Bund und Kantonen, werden in einer Vereinbarung mit den Kantonen geregelt.

3 Die betroffenen Departemente können unter Einhaltung der Vorgaben dieser

Verordnung und der Vereinbarung mit den Kantonen für einzelne Projekte zur Harmonisierung polizeilicher Fachanwendungen Vollzugsvereinbarungen abschlies- sen.

4 Sie informieren die gemeinsamen Organe über laufende und zukünftige Projekte

nach Absatz 3 und stellen sicher, dass bei der Entwicklung der polizeilichen Fach- anwendungen den Entscheiden dieser Organe Rechnung getragen wird.

1 SR 172.010.58

2011-1517 4491

Bundesinformatikverordnung AS 2011

II Diese Änderung tritt am 1. November 2011 in Kraft.

16. September 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova