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AS 2012 4475

Briefwechsel vom 15. Mai 2012 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Japan betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet am 19. Januar 1971 in Tokyo, in der Fassung gemäss dem am 21. Mai 2010 in Bern unterzeichneten Protokoll

Briefwechsel vom 15. Mai 2012 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Japan betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet am 19. Januar 1971 in Tokyo, in der Fassung gemäss dem am 21. Mai 2010 in Bern unterzeichneten Protokoll

In Kraft getreten am 15. Mai 2012

Übersetzung1

Kazuyoshi Umemoto Bern, 15. Mai 2012 Japanischer Botschafter in der Schweiz Bern Ihrer Exzellenz Frau Eveline Widmer-Schlumpf Bundespräsidentin Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements

Frau Bundespräsidentin, Ich habe die Ehre, den Empfang des Briefes Ihrer Exzellenz vom 15. Mai 2012 zu bestätigen, in dem Folgendes steht:

«Ich habe die Ehre, mich auf das Abkommen zwischen der Schweiz und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet am 19. Januar 19712 in Tokyo, in der Fassung gemäss dem am 21. Mai 20103 in Bern unterzeichneten Protokoll (hiernach als ‹das Abkommen› bezeichnet) sowie auf das einen integrierenden Bestandteil des Abkommens bil- dende Protokoll, unterzeichnet am 21. Mai 2010 in Bern (hiernach als ‹das Proto- koll› bezeichnet), zu beziehen, und namens des Schweizerischen Bundesrates das folgende Übereinkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regie- rung von Japan zu bestätigen: In Bezug auf Amtshilfegesuche nach Artikel 25A des Abkommens besteht Einver- nehmen darüber, dass: (1) der Zweck der Verweisung auf Informationen, die voraussichtlich erheblich sind, in Absatz 1 dieses Artikels darin besteht, einen möglichst weit gehen- den Informationsaustausch in Steuerbelangen zu gewährleisten, ohne den

1 Übersetzung des englischen Originaltexts.

2 SR 0.672.946.31 3 AS 2011 6381

2012-1442 4475

Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern AS 2012 vom Einkommen. Briefwechsel mit Japan

Vertragsstaaten zu erlauben, Informationen zu ersuchen, deren Erheblichkeit hinsichtlich der Steuerbelange einer bestimmten steuerpflichtigen Person unwahrscheinlich ist; (2) Absatz 5 Buchstabe c des Protokolls zwar wichtige verfahrenstechnische Voraussetzungen für die Vermeidung von ‹fishing expeditions› enthält, dass dieser Buchstabe jedoch so auszulegen ist, dass wirksamer Informationsaus- tausch nicht behindert wird. Ich habe ausserdem die Ehre, Sie anzufragen, das oben stehende Übereinkommen namens Ihrer Regierung bitte zu bestätigen.»

Ich habe ausserdem die Ehre, das im Brief Ihrer Exzellenz enthaltende Überein- kommen namens der Regierung von Japan zu bestätigen.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihrer Exzellenz die Versicherung meiner ausge- zeichneten Hochachtung zu erneuern.

Kazuyoshi Umemoto

Briefwechsel vom 15. Mai 2012 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Japan betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet am 19. Januar 1971 in Tokyo, in der Fassung gemäss dem am 21. Mai 2010 in Bern unterzeichneten Protokoll | Lexipedia | Lexipedia