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AS 2016 1783

Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (Bundesinformatikverordnung, BinfV)

Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (Bundesinformatikverordnung, BinfV)

Änderung vom 3. Juni 2016

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Bundesinformatikverordnung vom 9. Dezember 20111 wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 13

4. Kapitel

Beteiligung des Bundes an der Harmonisierung von Fachanwendungen für die Justiz und die Polizei

Art. 13

1 Die Bundesstellen, die Fachanwendungen für die Justiz und die Polizei führen,

arbeiten mit den Kantonen zusammen mit dem Ziel, diese Fachanwendungen zu harmonisieren.

2 Die Modalitäten dieser Zusammenarbeit, insbesondere die Schaffung gemeinsamer

Organe von Bund und Kantonen, werden in Vereinbarungen mit den Kantonen geregelt.

3 Die betroffenen Departemente können gestützt auf diese Verordnung und gemäss

der jeweiligen Vereinbarung mit den Kantonen für die einzelnen Projekte Vollzugs- vereinbarungen abschliessen. Dabei achten sie auf die Einhaltung der Vorgaben dieser Verordnung.

4 Sie informieren die gemeinsamen Organe über laufende und zukünftige Projekte

im Bereich der Fachanwendungen für die Justiz und die Polizei und stellen sicher, dass diese Fachanwendungen den Entscheiden der gemeinsamen Organe entspre- chen.

1 SR 172.010.58

2016-1055 1783

Bundesinformatikverordnung AS 2016

II Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.

3. Juni 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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