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AS 2017 6005

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Europäischen Hochschulinstitut (IUE) über den Schweizer Lehrstuhl

Übersetzung

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Europäischen Hochschulinstitut (IUE) über den Schweizer Lehrstuhl

Abgeschlossen am 12. Oktober 2017 In Kraft getreten am 12. Oktober 2017

Der Schweizerische Bundesrat, und das Europäische Hochschulinstitut (nachfolgend «das IUE»), nachfolgend als die «Parteien» bezeichnet, im Wunsch, den Ausbau der Kenntnisse in Bereichen zu fördern, die für die Ent- wicklung Europas von besonderem Interesse sind, im Willen, die Lehre und die systematische und vergleichende Forschung zu The- men von gemeinsamem Interesse wie Demokratie, Föderalismus oder internationale Ordnung zu fördern, im Bestreben, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen dem IUE und den Schweizer Hochschulen zu unterstützen, schliessen dieses Abkommen nach Massgabe folgender Bestimmungen ab:

Art. 1 Zusammenarbeit 1 Die Parteien beschliessen, eine Partnerschaft im Bereich der vergleichenden und systematischen Forschung zu Themen von gemeinsamem Interesse aufzubauen sowie die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen dem IUE und den Schwei- zer Hochschulen zu fördern.

2 Zu diesem Zweck wird am IUE ein «Schweizer Lehrstuhl» eingerichtet.

3 Die Parteien bestimmen für den Lehrstuhl einvernehmlich das Thema bzw. die

Themen von gemeinsamem Interesse.

4 Der Lehrstuhl entwickelt Austauschmöglichkeiten und Forschungskooperationen

mit Schweizer Hochschulen.

SR 0.414.931

2017-2158 6005

Schweizer Lehrstuhl. Abk. mit dem IUE AS 2017

Art. 2 Lehrstuhlinhaber/in

1 Die Lehrstuhlinhaberin oder der Lehrstuhlinhaber wird vom IUE auf der Grund-

lage des wissenschaftlichen Verdienstes und der Exzellenz, nach den höchsten internationalen Rekrutierungsstandards und im Einklang mit den geltenden Verfah- ren am IUE berufen. 2 Eine Lehrstuhlinhaberin oder ein Lehrstuhlinhaber wird für höchstens acht Jahre verpflichtet.

Art. 3 Finanzierung Die Verpflichtungen der Schweiz zur finanziellen Beteiligung am Schweizer Lehr- stuhl richten sich ausschliesslich nach den Bestimmungen der Leistungsvereinba- rung zur Umsetzung (siehe Art. 4). Dieses Abkommen führt zu keinerlei finanziellen Verpflichtungen für die Schweiz.

Art. 4 Umsetzung

1 Für die Umsetzung dieses Abkommens sind das Staatssekretariat für Bildung,

Forschung und Innovation des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung, (nachfolgend «das SBFI»), und das IUE zuständig.

2 Die Modalitäten der Umsetzung dieses Abkommens, einschliesslich des Finanzie-

rungsbeitrags an den Lehrstuhl, der erwarteten Leistungen sowie der Massnahmen zur Kontrolle der jährlichen Beiträge werden in einer vierjährigen Leistungsverein- barung zwischen dem SBFI und dem IUE geregelt. 3 Der finanzielle Rahmen stützt sich auf den Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation. Die jährlichen Budgetentscheide der Eidgenössischen Räte bleiben vorbehalten.

Art. 5 Dauer und Inkrafttreten

1 Dieses Abkommen wird für einen anfänglich befristeten Zeitraum bis zum

31. Dezember 2020 abgeschlossen. Anschliessend wird es stillschweigend für je- weils weitere vier Jahre verlängert, sofern keine Partei die andere Partei mindestens sechs Monate vor Ablauf des laufenden vierjährigen Zeitraums schriftlich über ihre Absicht unterrichtet, das Abkommen zu kündigen und auf die Verlängerung der entsprechenden Leistungsvereinbarung zwischen dem SBFI und dem IUE zu ver- zichten.

2 Dieses Abkommen tritt am Datum der letzten Unterzeichnung in Kraft.

Art. 6 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

1 Bei diesem Abkommen handelt es sich um ein völkerrechtliches Abkommen.

2 Meinungsverschiedenheiten zur Umsetzung und Anwendung dieses Abkommens

werden durch Konsultationen und Verhandlungen zwischen den Parteien einver- nehmlich geregelt.

Schweizer Lehrstuhl. Abk. mit dem IUE AS 2017

Dieses Abkommen wird in zwei Exemplaren in französischer Sprache ausgefertigt.

Geschehen zu San Domenico di Fiesole, am 12. Oktober 2017.

Für den Für Schweizerischen Bundesrat: das Europäische Hochschulinstitut: Mauro Dell’Ambrogio Renaud Dehousse

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