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AS 2019 2109

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

vom 6. November 2018 (AS 2018 4791; SR 412.101.220.06)

Art. 18 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 Tabelle Pos. 3 und b Ziff. 2 Tabelle Pos. 3

statt:

1 Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompe-

tenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft: a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von

5 Stunden; dafür gilt Folgendes:

4. der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenz-

bereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:

Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung

3 Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und organisatorischen 20 %

Prozesse Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werterhaltung

b. Berufskenntnisse, im Umfang von 3 Stunden; dafür gilt Folgendes:

2. der Qualifikationsbereich wird schriftlich geprüft und umfasst die fol-

genden Handlungskompetenzbereiche in nachstehender Dauer und mit den nachstehenden Gewichtungen:

2019-2188 2109

V des SBFI über die berufliche Grundbildung AS 2019 Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann mit EFZ. Berichtigung

Position Handlungskompetenzbereiche Dauer Gewichtung

3 Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und organisato- 30 Min. 20 %

rischen Prozesse Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werter- haltung

muss es heissen:

1 Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompe-

tenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft: a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von

5 Stunden; dafür gilt Folgendes:

4. der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenz-

bereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:

Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung

3 Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und verkaufsorientierten 20 %

Prozesse Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werterhaltung

b. Berufskenntnisse, im Umfang von 3 Stunden; dafür gilt Folgendes:

2. der Qualifikationsbereich wird schriftlich geprüft und umfasst die fol-

genden Handlungskompetenzbereiche in nachstehender Dauer und mit den nachstehenden Gewichtungen:

Position Handlungskompetenzbereiche Dauer Gewichtung

3 Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und verkaufs- 30 Min. 20 %

orientierten Prozesse Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werter- haltung

9. Juli 2019 Bundeskanzlei

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