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AS 2020 1191

Verordnung über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung) (Betrifft nur den italienischen Text)

Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)

Verordnung über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung)

vom 30. Januar 2019 (AS 2019 697; SR 935.911)

Art. 1 Bst. c, 8, 18 Abs. 6, 24 Abs. 4, 27; Anhang 1 Ziff. 1 Abs. 2 Bst. c und g Betrifft nur den italienischen Text.

7. April 2020 Bundeskanzlei

2020-0915 1191

Risikoaktivitätenverordnung. Berichtigung AS 2020

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Verordnung AS 2020

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