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AS 2020 2073

Übereinkommen vom 9. September 2002 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs

Übereinkommen vom 9. September 2002 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs

SR 0.192.110.931.2; AS 2012 5735

Geltungsbereich am 29. Mai 2020, Nachtrag1

Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)

Moldau* 17. Mai 2017 B 16. Juni 2017 Peru 17. Januar 2017 16. Februar 2017 San Marino 12. März 2020 B 11. April 2020 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: http://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völker- recht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2012 5735 und 2016 2549.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2020-1624 2073

Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs. Übereink. AS 2020

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