AS 2022 636
Verordnung
über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 18. Dezember 2020 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration
vom 19. Oktober 2022
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 20201 über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS),
beschliesst:
Einziger Artikel
Die noch nicht in Kraft getretenen Bestimmungen der Änderung vom 18. Dezember 2020 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration2 (Anhang 1 Ziff. 1 des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems [SIS]) treten am 22. November 2022 in Kraft.
19. Oktober 2022 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis |
Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 18. Dezember 2020 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integrationvom 19. Oktober 2022