AS 2023 633
Freihandelsabkommen vom 27. Juni 2016
zwischen den EFTA-Staaten und Georgien
SR 0.632.313.601
Beschluss 2/2022 des Gemischten Ausschusses EFTA-Georgien: Anpassung von Anhang II des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Georgien über Ursprungsregeln und über die Methoden der administrativen Zusammenarbeit
Dieser Beschluss wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Er kann in englischer Originalsprache beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden und ist auf der Internet-Seite des EFTA-Sekretariates verfügbar:
ww
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.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/georgia
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Angenommen am 13. Mai 2022Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. März 2021Für die Schweiz in Kraft getreten am 1. Dezember 20233
ÜbersetzungFreihandelsabkommen vom 27. Juni 2016 zwischen den EFTA-Staaten und Georgien SR 0.632.313.601 Beschluss 2/2022 des Gemischten Ausschusses EFTA-Georgien: Anpassung von Anhang II des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Georgien über Ursprungsregeln und über die Methoden der administrativen Zusammenarbeit Dieser Beschluss wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Er kann in englischer Originalsprache beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden und ist auf der Internet-Seite des EFTA-Sekretariates verfügbar: ww w .efta.int/free-trade/free-trade-agreements/georgia . Angenommen am 13. Mai 2022Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. März 2021 AS 2021 644 Für die Schweiz in Kraft getreten am 1. Dezember 2023