Diese Verordnung regelt die Massnahmen des Hochschulrats zur Qualitätssicherung im Bereich der wissenschaftlichen Integrität.
Sie regelt die Meldepflicht der Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs sowie die Aufgaben, die Organisationsstruktur und Finanzierung des Kompetenzzentrums für wissenschaftliche Integrität Schweiz (KWIS).
Diese Verordnung gilt für alle nach dem HFKG institutionell akkreditierten Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs.