Mechanikpraktikerinnen und -praktiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie arbeiten als Fachpersonen mit bei der Herstellung von Bauteilen aus verschiedensten Werkstoffen und dem Zusammenbau zu Geräten, Maschinen und Anlagen in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie).
b. Sie bearbeiten Aufträge nach Anleitung oder Instruktion an unterschiedlichen Arbeitsplätzen sowohl manuell als auch mit konventionellen Maschinen oder Maschinen mit rechnergestützter numerischer Steuerung (Computerized-Numeric-Control-Maschinen, CNC-Maschinen); dabei beachten sie geltende Vorschriften und Normen.
c. Sie arbeiten in der Teileproduktion, Montage und Instandhaltung sowie der elektrischen, elektronischen und optischen Fertigung im engen Kontakt und Austausch mit anderen Fachpersonen; sie können auch für das Führen von Produktionsanlagen eingesetzt werden.
d. Sie verfügen über ein mechanisch-technisches Grundverständnis, Verantwortungs- und Qualitätsbewusstsein und zeigen sich offen gegenüber technischen Neuerungen.