Die Direktion und die betroffenen Verantwortlichen organisieren regelmässig Mitarbeitergespräche.
Die betroffenen Verantwortlichen nehmen einmal jährlich eine individuelle Beurteilung der Leistung und des Arbeitsverhaltens ihrer Mitarbeitenden vor. Die Beurteilenden erwerben die dafür nötigen Kompetenzen in entsprechenden Schulungen.
Bei Versäumnissen oder ungenügenden Leistungen oder auf ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeitenden wird eine Zwischenbeurteilung vorgenommen.
Die Beurteilung wird dem Mitarbeitenden in einem Gespräch mitgeteilt, in dem er seine Beobachtungen anbringen kann. Anlässlich dieses Gesprächs müssen grundsätzlich besprochen werden:
- die Realisierung der gesetzten Ziele und die Abweichungen;
- die Beurteilung der Leistungen und des Arbeitsverhaltens sowie der Abweichungen;
- die allenfalls notwendigen Massnahmen;
- die Festlegung der künftigen Arbeitsziele;
- die Zufriedenheit des Mitarbeitenden.
Bei Versetzungen oder Beförderungen, die zum Zeitpunkt der Beurteilung erfolgen, ist der neue Verantwortliche für diese zuständig und arbeitet dabei mit dem bisherigen Verantwortlichen zusammen.
Ein Mitarbeitender, der mehrere Funktionen wahrnimmt, wird für jede dieser Funktionen separat beurteilt. Die einzelnen Beurteilungen werden je nach Beschäftigungsgrad gewichtet und das Resultat wird auf ein einziges Beurteilungsformular übertragen.
Das Beurteilungsformular wird von dem/den Beurteilenden und dem Mitarbeitenden unterzeichnet. Letzterer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er von der Beurteilung Kenntnis genommen und das Beurteilungsgespräch stattgefunden hat. Solange diese Formalität nicht erfüllt ist, wird für den betroffenen Mitarbeitenden nicht über die finanziellen Auswirkungen der Beurteilung entschieden.
Jeder Mitarbeitende kann ein zusätzliches Gespräch verlangen, falls er dies für nötig erachtet.
Das Gesprächsprotokoll wird in einer internen Richtlinie geregelt.