- individuelle Kontrolle vor der erstmaligen Immatrikulation eines für die Schweiz abgenommenen Fahrzeugs und nachfolgende periodische Kontrollen:
- 1.
leichte Motorwagen mit einem Gesamtgewicht bis und mit 3,50 t, einschliesslich Fahrzeuge zur Beförderung von Personen und Gütern sowie Arbeitskarren, Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge
Fr. 60
- 2.
Transportund Arbeitsanhänger mit einem Gesamtgewicht bis und mit 3,50 t
Fr. 50
- 3.
*
schwere Motorwagen mit einem Gesamtgewicht grösser als 3,50 t, aber kleiner oder gleich 18 t, einschliesslich Fahrzeuge für den Transport von Gütern sowie Arbeitskarren und Arbeitsmaschinen; Gesellschaftswagen mit einem Gesamtgewicht bis und mit 19,50 t; Transportund Arbeitsanhänger mit einem Gesamtgewicht grösser als 3,50 t
Fr. 100
- 4.
*
schwere Motorwagen mit einem Gesamtgewicht grösser als 18 t, einschliesslich Fahrzeuge für den Transport von Gütern sowie Arbeitskarren und Arbeitsmaschinen; Gesellschaftswagen mit einem Gesamtgewicht grösser als 19,50 t; Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht grösser als 3,50 t
Fr. 120
- 5.
Motorräder, dreiund vierrädrige Kleinmotorfahrzeuge; Anhänger für Motorräder und dreiund vierrädrige Kleinmotorfahrzeuge
Fr. 50
- individuelle Kontrolle eines nicht oder teilweise abgenommenen Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs nach einem einzigen Umbau oder einer einzigen Änderung:
- 1.
leichte Motorwagen mit einem Gesamtgewicht bis und mit 3,50 t, einschliesslich Fahrzeuge zur Beförderung von Personen und Gütern sowie Arbeitskarren, Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge
Fr. 120
- 2.
Transportund Arbeitsanhänger mit einem Gesamtgewicht bis und mit 3,50 t
Fr. 100
- 3.
*
schwere Motorwagen mit einem Gesamtgewicht grösser als 3,50 t, aber kleiner oder gleich 18 t, einschliesslich Fahrzeuge für den Transport von Gütern sowie Arbeitskarren, Arbeitsmaschinen; Gesellschaftswagen mit einem Gesamtgewicht bis und mit 19,50 t; Transportund Arbeitsanhänger mit einem Gesamtgewicht grösser als 3,50 t
Fr. 200
- 4.
*
schwere Motorwagen mit einem Gesamtgewicht grösser als 18 t, einschliesslich Fahrzeuge für den Transport von Gütern sowie Arbeitskarren, Arbeitsmaschinen; Gesellschaftswagen mit einem Gesamtgewicht grösser als 19,50 t; landwirtschaftliche Fahrzeuge
Fr. 240
- 5.
Motorräder, dreiund vierrädrige Kleinmotorfahrzeuge
Fr. 100
- Kontrolle der Anhängervorrichtung:
- 1.
leichte Motorfahrzeuge deren Gesamtgewicht 3,50 t nicht überschreitet; darunter fallen Fahrzeuge für Personenbeförderung und Warentransport, Arbeitskarren und Arbeitsmaschinen sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge
Fr. 30
- 2.
schwere Motorfahrzeuge deren Gesamtgewicht 3,50 t überschreitet; darunter fallen Fahrzeuge für Personenbeförderung und Warentransport, Arbeitskarren und Arbeitsmaschinen sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge
Fr. 60
- 3.
Motorräder, dreiund vierrädrige Kleinmotorfahrzeuge
Fr. 30
- Nachkontrolle für Motorfahrzeuge
- 1.
Nachkontrolle für Motorfahrzeuge deren Gesamtgewicht kleiner oder gleich 3,50 t beträgt
Fr. 30 bis 60
- 2.
*
Nachkontrolle für Motorfahrzeuge deren Gesamtgewicht 3,50 t überschreitet
Fr. 50 bis 120
- Kontrolle von Spezialfahrzeugen und besondere Arbeiten (Studium des Dossiers, mehrere Umbauten oder Änderungen, Messungen der Lärmund Abgasemissionen, Eichen des Zählers, Tests unter Belastung, usw.): nach Zeitaufwand;
- Kontrolle, für die 3 Werktage vor dem abgemachten Datum keine Abmeldung erfolgte: Gebühr der vorgesehenen Kontrolle;
- fristgemässe Annullierung einer vom Halter verlangten technischen Kontrolle
Fr. 20
- Vorbereitung des Dossiers für importierte oder abgeänderte Fahrzeuge
Fr. 25 bis 100
- Änderung eines bewiligten Fahrzeuggewichts
Fr. 40