20.5814 · Heure des questions. Question · 2020-12-01
Département de justice et police
Liquidé
Wortlaut
En novembre 2020, une islamiste a attaqué au couteau des personnes au hasard dans un grand magasin de Lugano, blessant grièvement une femme. Ce n'est que grâce à l'intervention courageuse d'un couple déterminé que le pire a pu être évité.
1. L'assaillante, qui était radicalisée, était connue des services de fedpol.
Pourquoi ne l'a-t-on pas soumise à une surveillance rigoureuse, voire enfermée ?
2. Est-il exact qu'elle possède la nationalité suisse ?
Dans l'affirmative, comment en est-on arrivé à donner le passeport rouge à croix blanche à une islamiste ?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Schweizer Bürgerin ist 2017 bei ihrer Ausreise nach Syrien polizeilich aufgefallen. Die Bundesanwaltschaft hat mangels ausreichender Verdachtselemente kein Strafverfahren eröffnet. Deshalb konnten gegen die Person keine Massnahmen zur Überwachung oder kein Freiheitsentzug angeordnet werden. Ausserhalb eines Strafverfahrens können künftig mit dem Inkrafttreten des vom Parlament am 25. September 2020 beschlossenen Bundesgesetzes über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus polizeiliche Massnahmen - wie zum Beispiel eine Meldepflicht, ein Kontakt- oder Rayonverbot bis hin zu einem Hausarrest - ergriffen werden, mit dem Ziel terroristische Gewalttaten zu verhindern. Das Fedpol verfügt gegen Ausländerinnen oder Ausländer, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, konsequent Entfernungs- und/oder Fernhaltemassnahmen gestützt auf das Ausländer- und Integrationsgesetz. Gegen die Person, welche die Angreiferin in Syrien besuchen wollte, einen kämpfenden Dschihadisten, hat das Fedpol im Dezember 2017 ein zehnjähriges Einreiseverbot für die Schweiz und Liechtenstein verfügt.
2. Ja, es handelt sich um eine Schweizer Bürgerin. Ihre Einbürgerung erfolgte 2003, zusammen mit der ihrer Eltern. Sie war zu diesem Zeitpunkt zehn Jahre alt.