preparatory:AB 110739
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2010-06-08
Wortprotokoll
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen zusammen mit der Mehrheit Ihrer Kommission, nicht auf diesen Gesetzentwurf einzutreten, also hier nicht gesetzgeberisch tätig zu werden.
Nun, Fakt ist, dass die Risikosportarten in den letzten Jahren einen Boom erfahren haben. Die Tätigkeit ufert aus; die Teilnehmerzahlen steigen überall. Fakt ist auch - das sagt schon der Name -, dass Risikosportarten mit Risiken verbunden sind. Überall, wo Risiken auftreten, kann man sie vermutlich mit staatlichen Regulierungen nicht völlig ausschliessen.
Es gibt im Wesentlichen drei Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat empfiehlt, von einem neuen Gesetz abzusehen: Erstens meinen wir, dass die bestehenden Gesetze genügen. Zweitens meinen wir, dass der Spielraum für die Kantone gegeben ist, wenn sie etwas machen wollen. Drittens meinen wir, dass die Selbstregulierung zu greifen beginnt [PAGE 549] und Erfolge erzielt. Ich möchte Ihnen diese drei Punkte etwas erläutern:
1. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die bestehenden Gesetze genügen. Die Gesetze auf Stufe Bund sind das Haftpflichtrecht und das Strafgesetz. Es kann jederzeit eingegriffen werden. Der Anbieter muss schon jetzt alles vorkehren, um die Sicherheit der Kunden zu garantieren. Das ist gegeben. Man kann das allenfalls mit einem Gesetz - so, wie es vorgeschlagen ist - noch einmal zu übersteuern versuchen. Man muss sich aber bewusst sein, dass das nicht ganz ohne Aufwand geht. Es braucht mehr Stellen auf Stufe Bund, es müssen Normen erlassen werden, und auch die Kantone müssen entsprechend gesetzgeberisch tätig werden. Das ist selbstverständlich möglich, das ist machbar. Ich denke auch, dass es schlank machbar ist. Aber es ist kein neues Gesetz, das dann einfach so funktioniert. Es bedeutet Handlungsbedarf auf allen Stufen. Haftpflichtrechtlich und strafrechtlich bestehen heute die Normen. Es braucht unserer Meinung nach kein neues Gesetz, um hier tätig zu werden. Was auf Bundesstufe heute vorhanden ist, genügt aus Sicht des Bundesrates, um diesen Bereich zu regeln bzw. einzugreifen, wenn die Sache überbordet.
2. Zu den kantonalen Regelungen: Die Kantone können heute schon handeln, wenn sie wollen. Einzelne Kantone haben gehandelt. Andere Kantone haben bewusst nicht gehandelt, weil sie in diesem Bereich keine weiteren Regulierungen wollen.
Man müsste dann auch sorgfältig sein. Mit einem solchen Gesetz schränken Sie die Handlungsfreiheit einzelner Kantone auch ein, bzw. Sie gehen möglicherweise mit diesem Rahmengesetz hinter das zurück, was die Kantone heute schon regeln. Man sagt mir gerade, dass das z. B. beim Kanton Graubünden entsprechend der Fall wäre. Also wäre dieser Aspekt noch einmal zu prüfen. Aber schon heute kann ein Kanton ohne eine solche Gesetzgebung aufgrund des Polizeirechts eingreifen und Aktivitäten verbieten, wenn offensichtlich ist, dass das Leben von Menschen gefährdet ist.
Doch insgesamt: Die Kantone haben Handlungsspielraum; sie können handeln, sie haben zum Teil gehandelt, und sie haben zum Teil bewusst nicht gehandelt. Der Bundesrat ist hier offensichtlich sogar noch etwas föderalistischer als der Ständerat. Aber wir beurteilen es aus unserer Warte so, dass die Kantone eingegriffen haben oder aber bewusst darauf verzichtet haben. Auch aus föderalistischer Sicht ist deshalb gemäss Meinung des Bundesrates hier kein neues Gesetz zu erlassen.
3. Zur Selbstregulierung: Es ist gesagt worden, dass inzwischen 60 Prozent der Aktivitäten über Selbstregulierung zertifiziert sind. Die Branche hat entsprechend gehandelt. Das Unfallgeschehen wurde auch eingeschränkt. Das sehen Sie, wenn ich Ihnen die aktuellen Zahlen für das Jahr 2008 sage. Die im Bereich "Safety in adventures" zertifizierten Unternehmungen haben 390 000 Gäste gemeldet; es ist eine grosse Zahl von Leuten, die sich hier beteiligen. Bei diesen 390 000 Gästen wurden insgesamt 29 Personenunfälle gemeldet; das sind sehr wenige, wenn Sie das mit der Zahl der effektiven Unfälle vergleichen. Man sieht, dass offenbar das Gefahrenpotenzial all jener, die alleine irgendwo etwas unternehmen, wesentlich grösser ist. Wenn Sie diese Zahl noch untersuchen würden, dann würden Sie sehen, dass es dabei nicht im Extrembereich Unfälle gibt, sondern auf Bergwanderungen, durch Ausrutschen; das ist immer noch die Hauptzahl der Unfälle. Bei 390 000 Gästen wurden also 29 Unfälle gemeldet; bei 13 Unfällen war ein Rettungseinsatz notwendig. Es müssen auch Unfälle gemeldet werden - das ist die kleine, restliche Zahl -, die nur Schürfungen oder Verstauchungen zur Folge haben. Daraus schliessen wir heute, dass die Selbstregulierung der Branche durchaus funktioniert. Sie reguliert, sie steuert das Ganze in eine Richtung, in der auch die Eigenverantwortung zählt.
Das ist ein weiteres Stichwort des Bundesrates. Im Bereich des Risikosportes zählt sowohl die Eigenverantwortung der Teilnehmer wie auch die Verantwortung der entsprechenden Anbieter. In diesem Bereich können aber nicht sämtliche Risiken ausgeschlossen werden, auch mit einem neuen Rahmengesetz des Bundes nicht, das dann ja von den Kantonen umgesetzt werden muss.
Es ist insgesamt eine Güterabwägung, die Sie in diesem Bereich vorzunehmen haben: Braucht es ein zusätzliches Rahmengesetz, um die Aktivitäten zu regeln, oder nicht? Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass es das nicht braucht. Noch einmal: Zum Ersten meinen wir, dass die bestehenden Gesetze durchaus genügen. Zum Zweiten besteht für die Kantone der föderalistische Spielraum, zu handeln oder eben nicht zu handeln bzw. so zu handeln, wie sie es aufgrund der Risikoeinschätzung für richtig erachten. Zum Dritten meinen wir, dass die Selbstregulierung der Branche greift, erfolgreich ist und auch aus dieser Sicht keine zusätzliche gesetzliche Regelung notwendig ist.
Ich empfehle Ihnen im Namen des Bundesrates also noch einmal, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und auf diesen Gesetzentwurf nicht einzutreten.