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preparatory:AB 111775

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-15

Wortprotokoll

Wir behandeln nun das 3. Kapitel, welches den Titel "Bildung und Forschung" trägt. In den Artikeln 12 bis 14 kommt das Wort "Forschung" aber gar nicht mehr vor, ausser im Zusammenhang mit dem Hochschulinstitut in Magglingen. Im alten Gesetz wurde die Forschung ganz explizit erwähnt. Wir haben die Forschung im Zweckartikel, Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b, erwähnt, und das Wort "Forschung" kommt eben auch in der Überschrift dieses Kapitels, "Bildung und Forschung", vor.

Gerade im Bereich der Sportforschung sind sehr grosse Leistungen erbracht worden, auch von Universitäten, zum Beispiel von der Universität Bern, die ein eigenes Institut für Sportwissenschaft führt. Im alten Gesetz war die Forschung explizit erwähnt. Daher möchte ich Sie bitten, diese Möglichkeit wieder zu schaffen und im Gesetz eine Bestimmung einzufügen, wonach die sportwissenschaftliche Forschung gefördert wird. Die zuständige Direktion hat das Problem erkannt und mir vorgeschlagen, neu einen Artikel 12a einzufügen, der so lautet, wie Sie ihn auf der Fahne finden: "Der Bund kann die sportwissenschaftliche Forschung unterstützen." Damit ist klar ausgesagt, dass es einerseits nicht nur um die Forschung beim Bund geht und dass andererseits eigene Forschung im Rahmen der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen geschieht.

Ich denke, die Begründung, dass alle Forschung im Forschungsgesetz gefördert werde, ist nicht stichhaltig. Zudem ist das neue Forschungs- und Innovationsgesetz erst in der Vernehmlassung. Das Wort "Sportförderung" kommt dort überhaupt nicht vor, und die Ressortforschung wird nur allgemein geregelt. Wer das Sportförderungsgesetz anschaut, kann fälschlicherweise meinen, der Bund fördere nur die Forschung an der Eidgenössischen Hochschule für Sport in Magglingen. Daher braucht es diesen ergänzenden Artikel im Gesetz.

Ich bitte Sie mit einer grossen Mehrheit der WBK um Unterstützung dieses zusätzlichen Artikels.