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Huber Gabi · Nationalrat · 2010-09-21

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-21

Wortprotokoll

Bei Artikel 108a geht es um die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit im Luftverkehr. Laut Ständerat soll der Bundesrat die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit im Luftverkehr festlegen, sich dabei an den für die Schweiz verbindlichen internationalen Vorschriften orientieren und den Stand der Technik sowie die wirtschaftliche Tragbarkeit berücksichtigen.

Die FDP-Liberale Delegation hat in der Kommission ursprünglich die Streichung dieses Absatzes 1 beantragt. Dahinter steckte die Überlegung, dass wir erstens keinen Alleingang wollen und es zweitens gar nicht schätzen würden, wenn die Schweiz über internationale Standards und Vorgaben hinausgehen bzw. zusätzliche Verschärfungen einführen würde. Die bundesrätliche Fassung lässt Spielraum für einen solchen Alleingang. Die internationalen Standards, welche selbstverständlich einzuhalten sind, liegen bereits heute auf höchstem Niveau. Den Streichungsantrag lehnte die Kommission ab, sie hiess dafür aber einen Eventualantrag gut, welcher den Spielraum des Bundesrates einschränken will. Der Nationalrat unterstützte diese Fassung am 16. März 2010; der Ständerat kam im Juni wieder auf die Fassung des Bundesrates zurück.

Mit meinem Minderheitsantrag wird die Fassung des Nationalrates vom 16. März präzisiert, verdeutlicht und geklärt; es kommt nun klar zum Ausdruck, was gemeint ist. Über internationale Standards kann der Bundesrat nur in begründeten Ausnahmefällen hinausgehen, wobei er den Stand der Technik sowie die wirtschaftliche Tragbarkeit zu berücksichtigen hat. In der Kommission wurde diese Formulierung mit 14 zu 12 Stimmen nur knapp abgelehnt. Die Verwaltung hat uns in der Kommission versichert, auch ihr sei es ein Anliegen, nicht übermässig zu regulieren. In der Praxis sind aber in der Vergangenheit auch schon andere Erfahrungen gemacht worden. Deshalb gilt: Vertrauen ist gut, eine klare Gesetzesformulierung ist besser.

Zur Klärung sei noch festgehalten, dass die internationale Gesetzgebung - das sind insbesondere die Icao-Normen und neu jetzt auch die Easa-Normen - zwischen verbindlichen Standards und Empfehlungen unterscheidet. Standards sind auf jeden Fall anzuwenden, dabei besteht kein Handlungsspielraum. Der Minderheitsantrag sagt deshalb: Wenn man über verbindliche internationale Standards hinausgehen will, so soll dies nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sein. In der Fassung gemäss Bundesrat können internationale Standards nach Belieben überschritten werden, ohne dass solche Überschreitungen als begründete Ausnahmefälle erklärt werden müssen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Minderheit I zu unterstützen. Die Absätze 2 und 3 sind vom Minderheitsantrag nicht betroffen, sie können separat beurteilt werden. Sie sehen, dass es auch eine Minderheit II (von Rotz) gibt, welche Absatz 1 streichen will. Warum dies die weniger gute Lösung wäre, habe ich Ihnen zu erklären versucht.

Ich bitte Sie noch einmal, die Minderheit I zu unterstützen.