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Maissen Theo · Ständerat · 2010-09-21

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-21

Wortprotokoll

Hier geht es um die Hundeverbotszonen. Wie ich einleitend bereits erwähnt habe, ist das eine Massnahme, die die Kantone ergreifen können. Es war auch wieder ein Wunsch der Kantone, solche Hundeverbotszonen bezeichnen zu können. Es können z. B. Parkanlagen oder auch Gebäude sein, die öffentlich zugänglich sind, die als Hundeverbotszonen bezeichnet werden können. Sie sind aber entsprechend zu signalisieren.

Der Nationalrat hat die Formulierung "im öffentlichen Raum" aus unserer Fassung ersetzt durch "in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Anlagen". Wir haben nun in der Kommission eine Anpassung dergestalt vorgenommen, dass wir sagen "Orte, die öffentlich zugänglich sind". Es können nämlich z. B. auch Wegabschnitte sein, für die eine Hundeverbotszone vorzusehen ist. Diese wären dann mit "Gebäuden und Anlagen" zu wenig genau definiert.

Wir schlagen Ihnen also diese Anpassung im Sinne eines Kompromissangebotes an den Nationalrat vor.