preparatory:AB 114471
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2010-12-14
Wortprotokoll
Es ist richtig, dass eine betroffene Person, die nicht bereit ist, das in ihren Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um im Erwerbsleben zu bleiben, mit Sanktionen belegt wird, dass diese Sanktionen auf Gesetzesstufe geregelt werden und darin auch vorgesehen werden kann, dass Leistungen gekürzt oder verweigert werden können. Beim Entscheid über Kürzungen und Verweigerungen von Leistungen sind aber alle Umstände der betroffenen Personen zu berücksichtigen. So sieht es das geltende Gesetz vor, das insbesondere Verschulden und wirtschaftliche Situation berücksichtigt. Es war eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, Verschulden und wirtschaftliche Situation ausdrücklich und zusammen zu nennen. Er tat dies unter anderem deswegen, weil die Nichtberücksichtigung der wirtschaftlichen Situation nicht nur die Existenz der betroffenen Person, sondern auch ihre Familienangehörigen betrifft und weil es, wenn die Sozialhilfe aktiv werden muss, zu einer Kostenverlagerung zulasten der Gemeinden führt.
Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission wollen jetzt eine Gesetzesänderung, die nur noch das Verschulden, aber nicht mehr die wirtschaftliche Situation ausdrücklich erwähnt. Diese Auslassung wird in ihrer Konsequenz keine Kostenersparnis, sondern eine Kostenverschiebung zulasten der Gemeinden zur Folge haben, denn Sozialhilfeleistungen gehören ins Pflichtenheft der Gemeinden. Interessant ist auch die Begründung für diese Änderung: Es ist die aktuelle Änderung der Bundesgerichtspraxis, die den Fokus auf das Verschulden legt und völlig von der wirtschaftlichen Situation der Betroffenen löst. Das ist neu, und es bezieht sich auch nur auf einige wenige Bundesgerichtsurteile.
Sie wissen es: In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist die Anzahl der Berentungen vor allem für psychiatrisch Erkrankte gestiegen. Bis vor wenigen Jahren wurden diese Berentungen auch gerichtlich gestützt - über alle Instanzen hinweg. Damit waren nicht zuletzt der IV gleichsam die Hände gebunden; sie konnte in diesen Bereichen nicht weniger Berentungen sprechen. Auf der Basis dieser ungesunden Entwicklung wurde die undifferenzierte und diskriminierende Debatte über Scheininvalidität lanciert. Diese führte zu einer Änderung der Gerichtspraxis mit einzelnen, nicht unumstrittenen letztinstanzlichen Urteilen des Bundesgerichtes.
Unsere politische Aufgabe ist es, gesetzliche Rahmenbedingungen zu gestalten; dies sollen wir sorgfältig, zurückhaltend und reflektiert tun. Es ist weder unsere Aufgabe, Scheininvalidität und Missbrauch ins Zentrum eines Gesetzes zu stellen, noch ist es unsere Aufgabe, unreflektiert einzelne Bundesgerichtsurteile gesetzlich zu verankern. Genau das haben wir hier aber gemacht.
Die grüne Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb, hier festzulegen, dass bei Rentenkürzungen oder -verweigerungen alle Umstände im Einzelfall zu prüfen sind. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Minderheit I (Prelicz-Huber) zu unterstützen oder mindestens beim jetzigen Recht zu bleiben und in diesem Fall die Minderheit II (Goll) zu unterstützen. In der Konsequenz bitten wir Sie auch, auf die Kürzung von Taggeldern zu verzichten und deshalb der Minderheit Goll zu folgen.