preparatory:AB 115062
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14
Wortprotokoll
Beim Antrag zu Artikel 717 Absatz 1bis handelt es sich um einen Antrag des Bundesrates. Dieser Antrag steht in direktem Zusammenhang mit Artikel 731e. Es wird beantragt, Artikel 731e zu streichen und dafür Artikel 717 Absatz 1bis neu aufzunehmen.
Die Situation ist folgende: Zusätzlich zur allgemeinen Sorgfaltspflicht nach Artikel 717 Absatz 1 hatte die Kommission für börsenkotierte Gesellschaften noch die spezifische Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrates und der mit der Geschäftsführung befassten Personen in Bezug auf die Festlegung der Vergütungen in den Entwurf aufgenommen. Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das gesetzgeberisch keine gute Lösung sei, weil der Eindruck erweckt werden könnte, dass die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Vergütungen nur für börsenkotierte Gesellschaften gelte und nicht generell. Dieser Auffassung haben wir uns angeschlossen, und deshalb wird diese Ergänzung der Sorgfaltspflicht, wie sie in Artikel 717 Absatz 1bis formuliert wird, nun in Artikel 717 eingefügt, und deshalb kann man Artikel 731e streichen.
Ich bitte Sie, sich diesem Antrag der Kommission, der auf dem Antrag des Bundesrates basiert, anzuschliessen.