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preparatory:AB 115677

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-06

Wortprotokoll

Meyer Lorenz, Präsident des Bundesgerichtes: Ich habe die Budgets der drei eidgenössischen Gerichte zu vertreten, also des Bundesgerichtes und der ihm aufsichtsmässig unterstellten Gerichte; das sind das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht. Insgesamt fallen die Budgets der eidgenössischen Gerichte nicht stark ins Gewicht. Gleichwohl wollen wir zu den Finanzen Sorge tragen.

Das Bundesgericht selber hat Ihnen ein Normalbudget unterbreitet. Wir verlangen weder mehr Personal noch anderweitig Mehrausgaben. Wir haben uns am Vorjahresbudget und an der letzten Rechnung ausgerichtet. Hier gibt es an sich nichts Besonderes zu berichten. Eine gewisse Verschiebung ergibt sich einzig aus der Übernahme der Informatik des Bundesverwaltungsgerichtes durch dieses selber, was beim Bundesgericht zu einer gewissen Entlastung führt.

Beim Bundesstrafgericht ist hervorzuheben, dass das Untersuchungsrichteramt aufgehoben wird und das gesamte Personal in die Bundesanwaltschaft integriert wird. Das hat eine gewisse Verschiebung von insgesamt 8,8 Millionen Franken vom Bundesstrafgericht zur Bundesanwaltschaft zur Folge. Beim Bundesverwaltungsgericht ist hervorzuheben, dass dieses Gericht für die UBS/USA-Fälle weniger Mittel gebraucht hat, als vorgesehen war, und wahrscheinlich auch im nächsten Jahr weniger brauchen wird, als im Budget vorgesehen ist. Insgesamt konsolidieren sich die Verhältnisse also auch am Bundesverwaltungsgericht.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie die Budgets der eidgenössischen Gerichte so wie vorgesehen genehmigen können, und danke bei dieser Gelegenheit der Subkommission Gerichte bestens für die sorgfältige Vorbereitung!

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