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preparatory:AB 116019

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-03-02

Wortprotokoll

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Warum? Wir halten einerseits bei grundsätzlichen Entscheiden, die das Parlament in seiner ureigenen Funktion und in seinem Funktionieren betreffen, die Delegation an eine Kommission nicht nur für falsch, sondern auch für rechtlich fragwürdig, andererseits erachten wir die Aufhebung der relativen Immunität und der Sessionsteilnahmegarantie für staatspolitisch verfehlt.

Ausgangspunkt der Initiative war der Wunsch, das Amtsgeheimnis im Parlament besser zu schützen, gab und gibt es doch immer wieder ärgerliche Fälle von Indiskretionen. Wir haben Verständnis dafür - unser Parlament hat dem aber bereits mit Gesetzesänderungen und verschärften Sanktionen Rechnung getragen. Die vorliegende parlamentarische Initiative will nun darüber hinaus in überschiessender Reaktion auf einzelne wenige Fälle einerseits fragwürdige Formen zur Verfahrensregelung bei disziplinarischen Massnahmen einführen, andererseits gleichzeitig gerade das ganze wichtige Instrumentarium der relativen Immunität und der Sessionsteilnahmegarantie für Parlamentsmitglieder, aber auch für Bundesbedienstete und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte aufheben. Demgegenüber spricht sich die SPK dann aber für die Beibehaltung der relativen Immunität für Bundesräte und Bundesrichter aus und begründet dies damit, dass die Wahrung der Funktionsfähigkeit der obersten Bundesbehörden dies rechtfertige und dass die Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin und die Bundesrichter aufgrund ihrer besonders exponierten Stellung vor einer Strafverfolgung wegen Delikten im Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit geschützt bleiben sollten.

Wo bleiben da Logik und Konsequenz? Das Parlament wird einfach so aus der Liste der obersten Bundesbehörden gestrichen - und Parlamentsmitglieder sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ja auch überhaupt nicht exponiert! Dazu verweise ich nur auf die massiven Drohungen, die sicher manche von Ihnen, wie ich selber auch, im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit schon erhalten haben.

Damit komme ich zum Sinn und Zweck der parlamentarischen Immunität. Das Institut der parlamentarischen Immunität dient der Funktionsfähigkeit des Parlamentes und schützt Parlamentsmitglieder vor tendenziöser und willkürlicher Strafverfolgung. Hinter der parlamentarischen Immunität steht das öffentliche Interesse an der Freiheit der parlamentarischen Arbeit und am ungehinderten demokratischen Entscheidungsprozess, in den alle Interessen und Meinungen eingebracht werden sollen. Die parlamentarische Immunität dient mithin nicht nur dem Schutz des einzelnen Parlamentariers, der sein Mandat frei ausüben können soll, auch wenn er möglicherweise in Grenzbereiche kommt, vor allem dann, wenn er Kritik übt. Die Immunität dient ebenso sehr dem Schutz des gesamten Parlamentes und des Ratsbetriebs. So betrachtet liegt die Immunität im öffentlichen Interesse, denn die Öffentlichkeit ist daran interessiert, dass die eidgenössischen Räte ihre Aufgabe unbehindert wahrnehmen können.

Die parlamentarische Immunität soll es Parlamentsmitgliedern also ermöglichen, ihr politisches Mandat auszuüben, ohne eine Intervention des Richters befürchten zu müssen. Dies gilt umso mehr, als Parlamentarier nicht nur während der Session mit der unbedingten Pflicht verbunden sind, ihr Mandat verantwortungsbewusst auszuüben. Schutz gegen strafrechtliche Verfolgung ist deshalb auch nicht nur bei den Verhandlungen in den Räten nötig, sondern auch ausserhalb, wenn Parlamentarier politisch tätig sind. Darin liegt gerade der Kerngedanke der Immunität.

Die Meinungsäusserungsfreiheit einschränken hiesse die Institution des Parlamentes und der Volksvertreter schlechthin infrage stellen. Meinungsäusserungsfreiheit umfasst aber auch das Recht zu Polemik, in politischen Auseinandersetzungen sogar in zugespitzter Form. Dass uns das nicht immer behagt beziehungsweise manchmal in höchstem Mass missbehagt, bestätigt gerade den Zweck und Sinn des Instruments der parlamentarischen Immunität. Die Immunität soll Sicherheitswall gegen Beschränkungen in diesem Bereich sein. Insbesondere soll niemand auf dem Umweg über die Justiz politisch lahmgelegt werden können. Unser ehemaliger Ständeratskollege Carlo Schmid hat dazu einmal gesagt, ohne Immunität würde die Politik vom Forum der öffentlichen Meinung in den Saal des Strafrichters verlegt. Und das birgt für die Betroffenen das Risiko einer zunehmenden Zahl kostspieliger Prozesse, die klar zum Ziel haben, den politischen Gegner zum Schweigen zu bringen.

Die geltende Regelung hat sich nicht nur im Grossen und Ganzen bewährt, sondern sie ist vor allem auch staatspolitisch sinnvoll und zweckmässig und soll deshalb grundsätzlich beibehalten werden.

Noch kurz zum zweiten Aspekt der Vorlage, zur Delegation von grundlegenden Entscheiden vom Parlament an eine Kommission, gemäss den Ausführungen der Kommission einerseits, um weniger politisch zu entscheiden, andererseits im Interesse der Vertraulichkeit: Eine politische Behörde wird aber immer auch politisch gewichten, das liegt in der Natur der Sache. Auch eine Kommission wird dies nicht vermeiden können. Im Gegenteil, auf einer solchen Kommission dürfte ein sehr grosser Druck lasten. Und wie sollte [PAGE 67] gerade in einer solchen Kommission die Vertraulichkeit besonders geschützt sein beim voraussichtlich hohen öffentlichen Interesse, dem sich diese ausgesetzt sehen dürfte? Kurz: eine höchst undankbare Aufgabe. Ich möchte auf jeden Fall nicht in einer solchen Kommission Einsitz nehmen müssen.

Wir halten es zudem für höchst fraglich, ob ein Recht, welches das Parlament als Institution betrifft, überhaupt an eine Kommission delegiert werden kann. Staatspolitisch ist dies auf jeden Fall verfehlt. Bereits bei der schwerwiegenden Sanktion des Ausschlusses aus einer Kommission halten wir es für fragwürdig, wenn der Entscheid darüber nicht im Ratsplenum, sondern von einer kleinen, speziellen Kommission in camera und unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefällt werden soll. Bei Gesuchen um Aufhebung der Immunität ist dies erst recht abzulehnen. Da es um das Parlament als solches geht, ist es nur folgerichtig, dass dieses auch als Ganzes über sein Recht entscheiden kann und nicht einfach eine kleine Gruppe. Das wäre nicht nur sinn-, sondern auch sachwidrig. Für den Fall, dass Sie entgegen unserem Antrag auf die Vorlage eintreten, haben wir deshalb in Ergänzung zu den Minderheitsanträgen noch den aus unserer Sicht grundlegenden Antrag gemacht, Immunitätsentscheide weiterhin von den Ratsplena fällen zu lassen.

Ich möchte noch Folgendes festhalten: Bundesrat und Bundesgericht verzichten in ihren Kommentaren zur Vorlage auf Ausführungen betreffend das Parlament. Umso deutlicher sind aber ihre Stellungnahmen in Bezug auf die anderen Personenkreise, die Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte und insbesondere die Bundesbediensteten. Wir können uns den diesbezüglichen Erwägungen anschliessen. Falls unser Rat wirklich auf die Vorlage eintreten sollte, werden wir in der Detailberatung alle Anträge des Bundesrates unterstützen.

Dazu nur noch so viel: Die Kommission tut diese Regelungen schnöde als alten Zopf, als Regelungen von sehr beschränkter Tragweite ab und führt aus, sie seien mit der heutigen Konzeption des Bundespersonalrechts nur schwer vereinbar. Was das damit zu tun haben soll, müsste mir zuerst noch jemand erklären. Bundesgericht und Bundesrat halten denn auch fest, dass es nicht selten vorkommt, dass unzufriedene Leute Anklagen gegen Bundesbedienstete erheben, zum Beispiel wegen Amtsmissbrauchs, und dass diese Regelungen deshalb auch heute durchaus noch Sinn machen.

Zum Schluss: Es geht beim geltenden Recht vorab um die Institution Parlament und nicht um einzelne Ratsmitglieder. Der Entwurf der Staatspolitischen Kommission geht deshalb völlig an den staatspolitischen und rechtlichen Voraussetzungen vorbei; die ganze Konzeption ist schlicht und einfach falsch. Die vorliegende Gesetzesänderung ist deshalb sowohl aus rechtlichen wie auch aus staatspolitischen Gründen verfehlt und abzulehnen.

Die BDP-Fraktion beantragt Ihnen, dem Antrag auf Nichteintreten zuzustimmen.