Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-03-09
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-09
Wortprotokoll
Das Aktien- und Rechnungslegungsrecht wurde während der Beratungen im Parlament auf drei Vorlagen aufgeteilt. Die erste Vorlage, die grosse Aktienrechtsrevision, ist in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sistiert, bis wir die Gegenvorschläge auf Gesetzes- und Verfassungsstufe zur Minder-Initiative beraten haben. Aus der vom Ständerat abgespaltenen Vorlage 2 des Rechnungslegungsrechts wurde vom Nationalrat mit einer dritten Vorlage ein kleiner Teil herausgebrochen, nämlich die Schwellenwerte im Revisionsrecht.
Der Nationalrat beschloss in der Herbstsession 2010, Artikel 727 des Obligationenrechts in die Revision des Rechnungslegungsrechts mit einzubeziehen und die Schwellenwerte anzuheben. Gemäss dieser Bestimmung müssen neben Publikums- und konzernrechnungspflichtigen Gesellschaften neu nun auch jene Gesellschaften eine ordentliche Revision vornehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten: eine Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, [PAGE 253] einen Umsatzerlös von 40 Millionen Franken oder 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Der Nationalrat beschloss zudem, mit dem revidierten Artikel 727 eine eigene Vorlage zu bilden und diese rasch in Kraft zu setzen, was inzwischen auch vom Ständerat gutgeheissen worden ist.
In der heutigen Differenzbereinigung geht es nur noch darum, ob das Parlament den Termin der Inkraftsetzung beschliesst oder ob dies dem Bundesrat überlassen werden soll. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt Ihnen, die Vorlage 3 unter Vorbehalt des Ergreifens eines fakultativen Referendums auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.