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preparatory:AB 120490

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-14

Wortprotokoll

Worum geht es hier eigentlich? Es geht darum, dass wir in der Armee und im VBS mit einer Unzahl von Investitionen, aber auch Desinvestitionen aus Verkäufen, aus Liegenschaften, aus Armeematerial usw. eine ganz besondere Situation in Bezug auf den Bundeshaushalt haben. Wenn wir wollen, dass die Erneuerung rechtzeitig und ordnungsgemäss stattfindet, dann müssen wir auch gewisse Anreize schaffen. Anreize schaffen wir damit, dass wir sicherstellen, dass man die Erträge aus den Desinvestitionen wieder für Investitionen zur Erneuerung der Armee und des Armeematerials einsetzen kann. Das ist der Grundgedanke des Mehrheitsantrages und des Einzelantrages Zuppiger.

Zum Antrag der Kommissionsmehrheit: Dort erteilen wir ja dem Bundesrat einen Auftrag. Wir haben noch gar nicht beschlossen, dass wir das Finanzhaushaltgesetz ändern, [PAGE 1418] sondern es heisst: "Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes ..." Dann hätten wir die Möglichkeit, dort noch einmal darüber zu beraten. Jetzt habe ich aber in der Zwischenzeit mit verschiedenen Finanzexperten gesprochen. Wir sehen, dass wir das ohne Revision des Finanzhaushaltgesetzes machen können, indem wir dem Bundesrat den Auftrag geben, die Erträge aus Verkäufen und Desinvestitionen auf den Plafond von 5 Milliarden Franken, den wir vorher beschlossen haben, aufzustocken. Damit können diese Lücken, die vorher von Herrn Bundesrat Maurer dargestellt worden sind, besser gefüllt werden, also diese 300 bis 400 Millionen Franken, von denen er gesprochen hat. Das schafft auch einen Anreiz zur Erneuerung, d. h. zur Veräusserung dieser nicht mehr gebrauchten Armeegegenstände oder Liegenschaften und Grundstücke.

Ich bin überzeugt, dass wir den richtigen Anreiz schaffen und dass dann das Geld erst noch zweckbestimmt wieder für die Erneuerung der Armee eingesetzt wird. Das führt zu Planungssicherheit. Das bringt bei den Ausgaben der Armee eine zusätzliche Möglichkeit von etwa 50 bis 100 Millionen Franken, wie wir in der Kommission gehört haben. Ich bin überzeugt, dass wir damit den richtigen Weg wählen. Die Armee ist im ganzen Bundeshaushalt eine Besonderheit; also soll uns der Bundesrat diese Besonderheit hier ebenfalls darlegen, indem er das auf den Plafond aufstockt.

Jetzt noch etwas zum Parlament: Wir haben bei all den Aufträgen, die jetzt im Armeebericht festgeschrieben sind, nach wie vor die Budgethoheit. Sie wird damit überhaupt nicht geschmälert. Aber mein Antrag gibt der Armee und dem VBS eine gewisse Planungssicherheit, eine Planungssicherheit, die wir bis jetzt auch mit diesen Rahmenkrediten über vier Jahre gewährleistet haben. Ich glaube, das hat sich bewährt. Ich bin überzeugt, dass wir das auch weiterführen sollten. Wir haben es jetzt mit dem Armeebericht als Auftrag an den Bundesrat festgelegt. Ich bin überzeugt: Das ist eine gute, eine realisierbare Lösung; sie verstösst auch nicht gegen irgendwelche Ordnungen.