preparatory:AB 121458
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-12
Wortprotokoll
Artikel 960b gehört zu den Grundsätzen ordnungsmässiger Rechnungslegung gemäss den Artikeln 958c ff. In Artikel 960b geht es um die Bewertung der Aktiven mit Börsenkurs. Es geht dabei um die Frage: Soll der Nennwert massgebend sein, oder [PAGE 720] sollen auch beobachtbare Marktpreise in einem aktiven Markt berücksichtigt werden können?
Die Mehrheit will sich hier dem Nationalrat anschliessen. Die Begründung ist die, dass der Begriff des Börsenkurses für die Praxis zu eng sei und nicht alles Nötige biete. An der Börse werden natürlich Preise festgelegt, aber für die Preisbestimmung sei auch die Liquidität entscheidend. Darüber gibt es keine näheren Bestimmungen. Die Mehrheit ist auch der Meinung, dass es hier kein Missbrauchspotenzial gibt. Sie beantragt deshalb, dem Nationalrat zu folgen.