preparatory:AB 122289
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2011-12-12
Wortprotokoll
Jetzt konkret zur Haltung der Kommission bezüglich einzelner Gegenvorschläge: Es ist klar, der vorbestehende Gegenvorschlag des Ständerates ist sehr allgemein formuliert, nimmt die Hauptanliegen der Initiantinnen und Initianten aber nicht auf, respektiert in diesem Sinn jedoch maximal die Bildungssouveränität der Kantone. Dies hat sich auch in der Vernehmlassung ausgedrückt, indem zwanzig Kantone und die EDK den ständerätlichen Gegenentwurf unterstützt haben. Gerade das Ausklammern des schulischen Musikunterrichts und das fehlende Bekenntnis zur Förderung musikalisch Begabter sind aber von einer Mehrheit in unserer Kommission mit dem Argument kritisiert worden, es fehlten dem ständerätlichen Gegenentwurf zwei essenzielle Bestandteile der Initiative:
1. Es fehlt die Festlegung von Grundsätzen für den Musikunterricht in den Schulen, welche es erlauben würden, die grossen kantonalen Disparitäten bezüglich Qualität und Zugang zum Musikunterricht an den Schulen, die sich in den letzten Jahren nicht verkleinert haben, zu vermindern - und nur so können sie vermindert werden.
2. Es fehlt die Förderung der musikalisch Begabten. Diese muss aus Sicht der Initiantinnen und Initianten auch im internationalen Vergleich in der Schweiz harmonisiert und verstärkt werden.
Dieses Manko im ständerätlichen Gegenentwurf würde es nach Einschätzung einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder den Initiantinnen und Initianten nicht erlauben, ihre Initiative zurückzuziehen. Die Kommission beschloss deshalb, die Hauptanliegen der Initiative wieder in ihren Gegenentwurf aufzunehmen. Dem Anliegen von Bundesrat und Kantonen auf Respektierung der Bildungssouveränität wird der Gegenentwurf der Kommission gerecht durch die Formulierung, wonach der Bund unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze für den Musikunterricht festlegt.
Die Minderheit I (Wasserfallen) wollte die Bildungssouveränität durch die Formulierung "Bund und Kantone legen gemeinsam Grundsätze fest" klarer gesichert haben. Zudem begrenzt sie die Musikförderung auf die ausserschulischen Bereiche und verzichtet ganz auf die Erwähnung der musikalischen Talentförderung. Die Kommission teilt die Meinung dieser Minderheit nicht, wonach nur so die Bildungssouveränität garantiert sei. Die Kommission teilt auch die Meinung nicht, dass der Kommissionsgegenentwurf einen Eingriff in die Hoheit der Kantone zur Gestaltung des Unterrichtes darstellt. Die Kommission lehnte in der Folge den Antrag Wasserfallen in der Gegenüberstellung mit dem Gegenentwurf der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen ab.
Die Minderheit II (Markwalder) hält sich an die Formulierung des Gegenentwurfes der Kommission, streicht aber aus dieser Fassung die Mitwirkung des Bundes im Bereich des schulischen Musikunterrichtes ganz. Die Kommission lehnte den Antrag Markwalder in der Gegenüberstellung aus dem gleichen Grund mit 14 zu 6 Stimmen ab.
In der Gesamtabstimmung wurde der von der Kommission modifizierte Gegenvorschlag mit 16 zu 6 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen.