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preparatory:AB 129153

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-03-18

Wortprotokoll

Zentrale Vorgaben, die der Bundesrat für die Vorlage 1 gemacht hat, sind die sogenannte Aufkommensneutralität und die Vereinfachung. Mit der Weiterführung des Sondersatzes für die Beherbergungsabgabe werden diese Grundsätze krass verletzt. Es ist auch ohne diesen Antrag schon so, dass mit dem Entwurf des Bundesrates und den Anträgen der Kommission zwischen 228 und 311 Millionen Franken an Ausfällen drohen. Mit der Verlängerung dieses Sondersatzes rechnet die Verwaltung für jedes weitere Jahr mit Mindererträgen von 150 bis 160 Millionen Franken. Und, Sie haben es von Herrn Fehr Hans-Jürg gehört, vereinfacht wird nichts.

Enttäuschend war für uns, dass der Bundesrat selbst in der Kommission einer Verlängerung das Wort geredet hat. Er hat sich nicht an seine eigenen Vorgaben gehalten. Die Kommission hat auch beschlossen, die Frage der Steuersätze im Zusammenhang mit der Vorlage 2 zu beraten. Im Fall der Beherbergungsabgabe ist man aber auch von diesem Grundsatz abgewichen.

Die Branche hat seinerzeit mit Erfolg für eine Übergangsregelung geworben. Aus der Warte anderer Branchen war diese Ausnahmeregelung aber nie nachvollziehbar, aber sie haben die Beschlüsse geschluckt. Dabei und für die Erlangung der nötigen Mehrheit in der Bundesversammlung und in der Volksabstimmung hat die Befristung, hat die gewählte Frist auch eine zentrale Rolle gespielt. Diese Übergangszeit ist nun definitiv abgelaufen. Wir halten dafür, den Sondersatz per 31. Dezember 2010 auslaufen zu lassen. Das ist auch glaubwürdiger, insbesondere gegenüber den Stimmberechtigten und anderen Branchen, als aus einem Provisorium ein Providurium zu machen. Zu Kollege Wandfluh noch ein Satz: Jetzt ist es das garstige wirtschaftliche Umfeld; die Argumente wechseln, der Sondersatz bleibt.

Wir bitten Sie, der Minderheit Fehr Hans-Jürg zu folgen.

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