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preparatory:AB 129389

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-11

Wortprotokoll

Ich warte noch, bis sich die Ränge gefüllt haben. Die SVP ist sich nicht gewohnt, vor fast leeren Rängen zu sprechen. Aber wir arbeiten mit der Qualität; auch Herr Müller gehört zur Qualität, auch Herr Bäumle gehört zur Qualität.

Bei der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion geht es um die Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten. Ich bitte Sie, diese Initiative zu unterstützen. Wir stellen fest, dass gerade im Bereich der neu oder unlängst Eingebürgerten eine weit überdurchschnittliche Anzahl von Straftaten - in der Regel sind es leider schwere Straftaten - verzeichnet werden muss. Was wollen wir mit der Initiative? Wir wollen, dass Eingebürgerten innert einer Frist von zehn Jahren das Schweizer Bürgerrecht wieder entzogen werden kann, wenn sie schwere Delikte an Leib und Leben begangen oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben.

Wir haben gesagt, es brauche einen expliziten Katalog mit diesen schweren Vergehen. Ich kann nicht alle aufzählen, aber dazu gehören beispielsweise vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung oder andere schwere Sexualdelikte, andere Gewaltdelikte, schwere Einbruchsdiebstähle, Menschenhandel, Drogenhandel usw. und eben auch der missbräuchliche Bezug von Sozialleistungen. Wir sind der Meinung: Da muss man Nägel mit Köpfen machen, da darf man nicht einfach sagen: Ja, es gibt dann schon Sanktionen, wir müssen mit der Person sprechen oder eine Therapie mit ihr machen. Wir müssen Nägel mit Köpfen machen und in diesem Bereich halt auch das Bürgerrecht aberkennen.

Es ist klar: Wir können das Schweizer Bürgerrecht nur Leuten aberkennen, die ein Doppelbürgerrecht haben. Wir dürfen ja keine Staatenlosen schaffen. Es sind aber nach Auskunft der Verwaltung immerhin 30 bis 40 Prozent der Eingebürgerten, die ein Doppelbürgerrecht haben, und das ist doch eine beachtliche Zahl.

Man kann zwar bereits nach heutigem Recht, gemäss einer Kann-Formulierung im Bürgerrechtsgesetz, eine Nichtigkeitserklärung erreichen, wenn jemand z. B. unwahre Angaben gemacht hat und dadurch zum Bürgerrecht gekommen ist. Aber das ist sehr schwierig und wird kaum praktiziert. Darum bitte ich Sie, diese Initiative zu unterstützen.

Warum sagt die Staatspolitische Kommission Nein zur Initiative? Es wundert mich sehr, dass sie das tut. Sie sagt im Wesentlichen, durch die Initiative werde das Gleichbehandlungsgebot verletzt. Sie sagt, mit dieser Initiative werde eine Zweiklassengesellschaft, würden zwei Klassen von Staatsbürgern kreiert. Natürlich gibt es eine Zweiklassengesellschaft: Es gibt solche, die sich ans Recht halten, und solche, die sich - und zwar in schwerwiegender Weise - nicht ans Recht halten und denen nach unserer Meinung das Bürgerrecht aberkannt werden muss. Andere Parteien, das wurde auch in der Kommission verlautbart, sagen, wir sollten nicht das Verfahren, sondern die Kriterien ändern. Aber genau das tut die parlamentarische Initiative! Mit dieser parlamentarischen Initiative werden die Kriterien angepasst.

Wir kommen nicht weiter, wenn wir bei schweren Delikten sagen: Ja, man müsste halt die Einbürgerungswilligen noch sorgfältiger prüfen, oder, was auch gesagt wird: Man müsste halt das Strafrecht noch konsequenter anwenden. Schauen Sie, das sind fromme Wünsche. Wir brauchen klare Sanktionen. Wir brauchen Nägel mit Köpfen, und diese Nägel mit Köpfen richten sich ausschliesslich gegen schwere Gewalttäter, gegen Personen, die schwere Straftaten begangen haben.

Darum bitte ich Sie: Sagen Sie Ja zum Antrag der Minderheit, sagen Sie Ja zu dieser parlamentarischen Initiative.