preparatory:AB 133216
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-04
Wortprotokoll
In Artikel 60 geht es um die beruflichen Unvereinbarkeiten. Die Formulierung ist aus dem bisherigen Recht übernommen. Meines Erachtens erübrigt es sich, hier Weiteres zu erwähnen, da wir uns nicht für das Stellvertretermodell entschieden haben.
In Artikel 61 geht es um die familiäre Unvereinbarkeit: Die bisherige Regel zur familiären Unvereinbarkeit wird sprachlich an den Artikel 8 des Entwurfes zum Bundesgesetz über das Bundesgericht angepasst. Mit anderen Worten wird die Unvereinbarkeitsbestimmung gleichzeitig auf Konkubinatspaare ausgedehnt.