preparatory:AB 134404
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-15
Wortprotokoll
Mit der Behandlung der Vorlage zur 6. IV-Revision steht eine weitere unter dem Aspekt der dringenden Sanierung dieses Sozialwerkes stehende Überarbeitung im Fokus der Debatte. Erlauben Sie mir, dass ich zu Beginn nochmals kurz die wesentlichen Ausgangs- und Eckwerte festhalte, um die Bedeutung dieser Vorlage zu unterstreichen: Die Verschuldung der IV beträgt per Ende 2009 rund 14 Milliarden Franken. Trotz einer markant gesunkenen Zahl von Neurenten ist die Verschuldung im vergangenen Betriebsjahr weiter, wenn auch verlangsamt, angestiegen, nämlich um 1,12 Milliarden Franken. Die 4. und 5. Revision zeigen also Wirkung und hinterlassen Spuren. Trotzdem sind wir von einer Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben noch weit entfernt; um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es weiterer Anstrengungen.
Am 27. September 2009 stimmte die Bevölkerung der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung mit 54,5 Prozent Jastimmen gegenüber 45,5 Prozent Neinstimmen relativ deutlich zu. Knapp wurde es hingegen bei dem für die Erhöhung der Mehrwertsteuer erforderlichen Ständemehr: Lediglich ein Plus von einem einzigen Kanton verhinderte die Ablehnung der gesamten Vorlage. Dieses Resultat ist ein deutlicher Fingerzeig hinsichtlich dessen, was die Politik in der nahen Zukunft zu unternehmen hat. Die Befristung der Erhöhung bedeutet, dass die notwendigen Massnahmen zur Sanierung der IV bis zum Ablaufen der Frist im Jahre 2018 getroffen und umgesetzt werden müssen. Geschähe dies nicht, wäre das Finden eines Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben bei diesem Sozialwerk kaum mehr möglich.
Unter diesem Aspekt und unter der zwingenden Forderung des Parlamentes im Rahmen des Parlamentsbeschlusses zur Zusatzfinanzierung hat der Bundesrat die 6. IV-Revision an die Hand genommen. Mit der Vorlage, die heute zur Diskussion steht, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament ein erstes Paket mit vier Bereichen. Die Einsparungen durch diese vier Bereiche belaufen sich längerfristig auf rund 500 Millionen Franken. Das zweite Paket geht noch in diesem Sommer in die Vernehmlassung; es wird dem Parlament wohl bis Ende Jahr unterbreitet werden können.
Die heute in diesem Teil zu behandelnden Massnahmen sind kurzfristig realisierbar. Insgesamt werden vier Massnahmen vorgeschlagen, die erste, aber spürbare Entlastungen in der IV bringen werden, nämlich erstens die eingliederungsorientierte Rentenrevision, zweitens die Neuregelung des Finanzierungsmechanismus beim Bund und bei der Invalidenversicherung, drittens Preissenkungen im Hilfsmittelbereich und viertens die Einführung eines sogenannten Assistenzbeitrages.
1. Eingliederungsorientierte Rentenrevision: Bei der 4. und 5. IV-Revision stand der Aspekt einer Eingliederung vor der Entrichtung einer Rente im Zentrum der Bemühungen. Mit der eingliederungsorientierten Rentenrevision geht man nun einen Schritt weiter und versucht, heutige Bezüger einer Rentenleistung wieder in den Arbeitsprozess zurückzuführen und die Rentnerzahl bis 2018 um weitere 12 500 gewichtete Renten zu reduzieren. Um dieses Ziel erreichen zu können, werden insbesondere auf der Arbeitgeberseite verschiedene Durchführungsmassnahmen eingeführt und Regeln bei einer erneuten Verschlechterung der Situation nach erfolgreicher Reintegration definiert. Gleichzeitig erfolgt auch eine Koordination mit anderen Versicherungssparten wie dem BVG, dem UVG und der Arbeitslosenversicherung.
Neu soll künftig auch bereits zum Zeitpunkt der Berentung ein Revisionszeitpunkt festgelegt werden. Damit wird klar, dass eine einmal gesprochene Rente nicht automatisch für immer und ewig ausbezahlt wird, im Gegenteil: Eine aktive Begleitung während der Rentenphase bedeutet auch eine Art Vorbereitung auf die Wiedereingliederung. Schliesslich wird in dieser Revisionsmassnahme auch die rechtliche Grundlage geschaffen, damit laufende Renten, die vor dem 1. Januar 2008 infolge somatoformer Schmerzstörungen und ähnlicher Sachverhalte gesprochen wurden, überprüft und allenfalls auch angepasst werden können.
2. Finanzierungsmechanismus: In dieser Vorlage wird der Finanzierungsmechanismus insofern geändert, als in Zukunft der Anteil des Bundes von den laufenden Ausgaben der IV entkoppelt wird und sich nur noch nach den allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen ausrichtet. Das bedeutet, dass künftig die effektiven Einsparungen bei den Ausgaben zu 100 Prozent dem Sozialwerk IV zugute kommen werden. Nach heutigem Mechanismus gehen die erzielten Einsparungen lediglich zu 62 Prozent an die IV und zu 38 Prozent an die allgemeine Bundeskasse. Würde dieser Finanzierungsmechanismus nicht geändert, so würde der effektive einzusparende Betrag nicht 1,1 Milliarden Franken, sondern rund 1,7 Milliarden Franken betragen. Würde der bisherige Finanzierungsmechanismus weitergeführt, würde eine langfristige Sanierung und Stabilisierung des Versicherungswerks erheblich erschwert. Der neue Finanzierungsmechanismus führt in den Jahren 2012-2027 zu einer sehr bedeutenden Verbesserung für die IV im Umfang von durchschnittlich rund 227 Millionen Franken pro Jahr. Demgegenüber erfährt der Bund die entsprechende Mehrbelastung.
3. Preissenkungen bei den Hilfsmitteln: Der Wettbewerb auf dem Hilfsmittelmarkt soll gestärkt werden, denn die gegenwärtigen Kosten bei den Hilfsmitteln sind zu hoch. Dabei sei betont, dass es nicht nur um Hörgeräte, sondern um Hilfsmittel ganz allgemein geht. Im Zentrum steht primär die Stärkung der bereits heute zur Anwendung gelangenden Instrumente, aber auch die Einführung eines neuen Instrumentes, welches es der IV erlauben wird, für die Anwender und Benutzer von derartigen Hilfsmitteln günstigere Beschaffungsbedingungen auszuhandeln. Insgesamt sollte dadurch eine jährliche Einsparung von 35 bis 50 Millionen Franken erzielt werden können.
4. Zu guter Letzt soll mit dem Assistenzbeitrag eine neue Leistung eingeführt werden, die jedoch mit dem Umbau des Leistungssystems bei der Hilflosenentschädigung mittelfristig kostenneutral sein wird. Dabei geht es darum, dass die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit einer Behinderung gefördert werden soll. Ihnen soll es künftig ermöglicht werden, für die Hilfe bei der Alltagsbewältigung entsprechende Personen mit einem Arbeitsvertrag eigenverantwortlich anzustellen. Der maximale Stundenansatz beträgt dabei 30 Franken. Mit dieser Massnahme soll es zum Beispiel Bewohnern von Heimen ermöglicht werden, selbstständig und eigenverantwortlich ausserhalb eines Heims ein eigenes Leben führen zu können. Sollte mit dieser Massnahme auch der Eintritt in ein Heim verhindert werden können, so haben wir einen eigentlichen dualen Effekt, der mittel- und langfristig für die IV ebenfalls zu massiven Einsparungen führen wird. Mit dem Pilotversuch konnten wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die nun in definitiver Form ins Gesetz aufgenommen werden können. Damit man einen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag erhalten kann, wird vorausgesetzt, dass eine Hilflosenentschädigung der IV entrichtet wird, dass man zu Hause wohnt oder aus einem Heim austritt und dass die Handlungsfähigkeit gegeben ist.
Mit den Ihnen nun dargelegten Massnahmen der 6. IV-Revision, Teil A, verbessert sich die Jahresrechnung der IV im Durchschnitt der Jahre 2012-2027 um rund 350 Millionen Franken. Ab dem Jahr 2018, also nach dem Auslaufen der [PAGE 643] Zusatzfinanzierung, verbessert sich die IV-Rechnung um rund 500 Millionen Franken pro Jahr. Es bleiben also noch weitere rund 700 Millionen Franken, um das Ziel einer Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben zu erreichen.
In der Tat, das anzustrebende Ziel ist in allen Belangen ehrgeizig. Das beginnt mit den rund 12 500 gewichteten Renten bzw. rund 16 000 Rentnerinnen und Rentnern, die es in den Arbeitsprozess zurückzuführen gilt. Dabei sind insbesondere auch die Arbeitgeber gefordert, im primären Arbeitsmarkt wieder Stellen für Menschen mit einer gesundheitlich verminderten Arbeitsfähigkeit zu schaffen. Einen jeden Arbeitgeber sollte es mit dem gleichem Stolz erfüllen, wie wenn er einen Lehrling ausbildet, wenn er einen leistungsbeeinträchtigten Menschen beschäftigt. Beides sind ehrenwerte Aufgaben zugunsten unserer Gesellschaft und des Werkplatzes Schweiz.
Unsere Kommission hat an drei Sitzungstagen die 6. IV-Revision behandelt und am 22. April eine Anhörung durchgeführt: mit Vertretern einer Ausgleichstelle, der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Sozialfirmen, der Pro Infirmis, des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes und der Fachstelle Assistenz Schweiz. Die SODK war erstaunlicherweise nicht präsent, sondern liess sich nur schriftlich vernehmen. Die Kommission hat dies mit Erstaunen zur Kenntnis genommen und dies der KdK auch in schriftlicher Form kundgetan.
Bei der Entscheidung über Eintreten lag der Kommission auch ein Ordnungsantrag zur Sistierung der Vorlage bzw. ein Nichteintretensantrag vor, mit der Begründung, dass man zuerst mehr Erfahrung mit der Wirkung der 5. Revision sammeln sollte und nicht überstürzt bereits kurz nach der Inkraftsetzung der 5. Revision eine weitere Revision vornehmen sollte.
Der Ordnungsantrag wurde mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen und der Eventualantrag auf Nichteintreten mit 12 zu 1 Stimmen abgelehnt.
Der erste Teil der 6. IV-Revision ist der Grundstein für die Sanierung der Invalidenversicherung. In den darin enthaltenen vier Teilbereichen werden erste wichtige konzeptionelle Schritte in Richtung einer ausgeglichenen Rechnung geregelt. Ich bitte Sie deshalb namens der Kommission unseres Rates, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten und sie wenn möglich in kompakter Form zu behandeln und zu verabschieden. Ein Auseinanderreissen wäre der Sache wenig dienlich und würde die weiteren Schritte komplizieren.