preparatory:AB 137138
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-03-19
Wortprotokoll
Ich danke Ihrer Kommission, dass sie die Argumente des Bundesrates in [PAGE 228] ihren Entscheid aufgenommen hat. Frau Heberlein hat die Gründe des Bundesrates bereits erwähnt, nämlich dass der Informationsauftrag des Bundesrates in Verfassung und Gesetz bereits ausführlich geregelt ist. Das ist ein Grund, weshalb der Bundesrat diese parlamentarische Initiative ablehnt. Er ist aber auch der Meinung, dass die bestehenden Grundsätze für die Information breit anerkannt sind und vom Bundesrat und von der Bundesverwaltung auch eingehalten werden. Und schliesslich ist er der Meinung, dass eine gesetzliche Verankerung der Abstimmungsinformationsgrundsätze keine Verbesserungen bringen und auch nicht verhindern würde, dass in Zukunft vor Abstimmungen im Einzelfall über die Art und Weise der Information gestritten wird bzw. diese Frage zur Diskussion gestellt wird. Der Bundesrat ist Ihnen also dankbar, wenn Sie auf diese Initiative nicht eintreten.
Was heisst das nun aus Sicht des Bundesrates für die Zukunft? Der Bundesrat wird die bisher geübte Praxis weiterführen. Bis jetzt hat er nämlich den Abstimmungsempfehlungen des Parlamentes noch nie widersprochen. Der Bundesrat denkt aber auch in Zukunft daran, dass er in den Abstimmungserläuterungen auf Bedenken hinweisen kann, die sowohl von einer Minderheit im Parlament wie von ihm selbst geäussert wurden. Ebenso wird sich der Bundesrat auch in Zukunft einer Abstimmungsempfehlung im Zweifelsfall enthalten können müssen und sich darauf beschränken, in den Abstimmungserläuterungen die Empfehlung der Bundesversammlung wiederzugeben. Auch darauf hat Frau Heberlein hingewiesen: Der Bundesrat muss auch schweigen können dürfen. Für den Bundesrat ist es klar, dass er in keiner Art und Weise den Abstimmungsempfehlungen des Parlamentes widersprechen oder gar eine andere Abstimmungsempfehlung ausgeben darf. Diese Praxis hat er bis jetzt eingehalten, und das soll auch in Zukunft so sein.
Ich bitte Sie deshalb, Ihrer Kommission zu folgen und auf diesen Entwurf nicht einzutreten.