preparatory:AB 137664
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-13
Wortprotokoll
Die Ausgangslage für dieses Steuerreformprojekt ist von Ihrem Kommissionspräsidenten zutreffend geschildert worden, als er gesagt hat, dass wir im internationalen Steuerwettbewerb in den letzten Jahren an Boden verloren haben und dass der Trend auch in der Zukunft gegen uns laufen wird, wenn wir nicht handeln. Zwar ist die Besteuerung der Kapitalgesellschaften, der Unternehmen, im internationalen Vergleich in unserem Land immer noch eine vorteilhafte. Aber das ändert sich, sobald wir den Anteilseigner in die Besteuerung mit einbeziehen. Damit ist automatisch die Frage der wirtschaftlichen Doppelbelastung gestellt. Genau da läuft der Trend gegen uns, und zwar rasch.
Es ist richtig, wenn gesagt wurde, dass es auch gewissermassen Binnenmarktgründe gibt, warum man die Steuerpolitik in die anbegehrte Richtung bewegen soll. Das hängt damit zusammen, dass die Steuerquote in unserem Land seit den Neunzigerjahren entgegen dem, was man gelegentlich hört, von 25 auf 30 Prozent angestiegen ist. Von einem Wettbewerb, der mit der Schraube nach unten geht, "down to the bottom", wie man es etwa nennt, kann vorläufig keine Rede sein, im Gegenteil, wir haben immer ansteigende Steuerquoten zur Kenntnis nehmen müssen.
Dann stellt sich die Frage: Wie weit soll man bei einer solchen Steuerreform gehen? Die Frage ist natürlich für Steuerrechtler nicht relevant, sie können mit weiter und weniger weit nichts anfangen. Sie müssen wissen, wovon man in Bezug auf die Steuersubjekte, die Steuerobjekte, die Behandlung, die Abzüge, die Systeme spricht, und dort müssen wir ansetzen. Deshalb ist es auch schwierig, wenn ich bezüglich anderer Bereiche immer wieder höre, im Ausland sei man da besser und da sei man bei uns besser. Sie müssen immer die ganzen Systeme miteinander vergleichen. Andere Länder haben zum Teil andere Steuersysteme. Für unser Land sind wir, glaube ich, mit einer solchen Reform auf dem richtigen Weg. Diese Reform schliesst sich nahtlos an die Unternehmenssteuerreform I von 1998 an.
Nun wird immer wieder die Frage gestellt: Ist denn eine solche Reform wachstumsrelevant? Was bringt sie? Ich kann Ihnen anhand der Zahlen der Unternehmenssteuerreform I von 1998 zeigen, dass tatsächlich solche Wachstumseffekte da sind, denn das Bruttoinlandprodukt ist seit 1998 nominell um 17 Prozent gewachsen. Aber die Steuererträge aus der direkten Bundessteuer, aus der Unternehmensbesteuerung, sind in der gleichen Zeit um 30 Prozent gewachsen, und das, obschon Sie damals bei der Unternehmenssteuerreform I bedeutende Erleichterungen - und damit auch Mindereinnahmen - gewährt haben. Wenn kein Wachstumseffekt da wäre, dann müssten sich ja die nominellen Entwicklungen des Bruttoinlandproduktes und der Steuereinnahmen anders entwickeln, als sie es getan haben. Das soll uns doch den Mut geben zu sagen: Jetzt packen wir diese zweite Unternehmenssteuerreform an, im Glauben und im Vertrauen darauf, dass sich hier ähnliche Effekte ergeben können.
In der Tat sind wir ja derzeit eigentlich an zwei Fronten tätig. Die Fragen, die eine dieser Fronten betreffen, behandeln Sie jetzt, heute Morgen, nachdem ein Teil davon, die indirekte Teilliquidation, Ihren Rat schon erfolgreich überstanden hat. Der dritte Teil wird dann die Ehepaarbesteuerung sein. Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass wir es inhaltlich als ein Paket anschauen, auch wenn es materiell nicht unbedingt miteinander verbunden ist.
Es ist auch richtig, dass wir diese Reform mit den Kantonen zusammen angepackt haben, denn die Ausfälle in Bezug auf die Unternehmenssteuerreform II fallen in erster Linie bei den Kantonen an - es wurde gesagt: in der Grössenordnung von über 600 Millionen Franken pro Jahr. Je nachdem, in welchem Ausmass die Kantone die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anrechnen, kann es dann schnell einmal über eine Milliarde Franken gehen. Ein Teil der Teilbesteuerung ist ja schon vollzogen worden. In einem Fall, im Fall des Kantons Glarus, hatte ich vor einigen Wochen die Ehre, als Gast bei der Landsgemeinde dem Beschluss beizuwohnen, es sei eine Teilbesteuerung mit 20 Prozent vorzunehmen.
Die Ausfälle in Bezug auf die Ehepaarbesteuerung betreffen die Bundeskasse. Deshalb ist es richtig, dass wir hier auch mit den Kantonen eine Vereinbarung finden, um das Paket "Unternehmen und Familie" zusammenzufügen. Es ist auch richtig und enthält eine gewisse Logik, dass sich die Ausfälle in beiden Fällen in der gleichen Grössenordnung bewegen.
Wenn diese Reformen vorbei sind - ich möchte sie Ihnen ans Herz legen -, dann werden wir uns in einem nächsten Schritt mit der Frage befassen müssen: Wollen wir das System der Individualbesteuerung einführen, oder wollen wir uns im Bereich das Splittings weiterentwickeln? Das ist eine wesentliche Grundfrage, die Sie dann in einer nächsten Phase, im nächsten Winter, zu entscheiden haben werden.
Zum Projekt als solchem: Frau Sommaruga, es stimmt, dass im Vorfeld dieser Reform eine Expertenkommission einberufen wurde. Es stimmt auch, dass die Ergebnisse dergestalt herausgekommen sind, wie Sie das geschildert haben. Aber im Laufe der Vernehmlassung ist die Sache dann anders herausgekommen, als diese Experten es gesagt haben, und es gilt nicht immer das Wissen der Experten, es gelten auch die Erfahrung der Praxis und die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Steuerzahlenden. Die haben gesagt: Es kommt nicht infrage, dass wir eine Beteilungsgewinnsteuer einführen, auch wenn die Experten das vielleicht anders sehen. Ich war mit dieser Realität der Vernehmlassung konfrontiert. Daher können Sie in Ihrem Rückweisungsantrag auf diesen Teil nicht zurückkommen, weil Sie derzeit dafür politisch in diesem Land schlicht keine Mehrheit finden. Daher war es für mich gegeben, dass ich mich dieser Thematik nicht annehme.
Sie bemängeln ferner das Fehlen dieser Vorbelastungstests. Auch hier haben selbst die Experten gesagt, dass es eine komplizierte Angelegenheit ist, die letztlich nicht effizient ist. "Effizient" ist ein Begriff, der im Steuerrecht sehr viel zu sagen hat; das wissen Sie. Das wäre hier nicht der Fall. Folglich hat es doch keinen Sinn, dass ich gegen besseres Wissen solche Dinge durchdrücke, die dann an der eigenen Administration zugrunde gehen und letztlich keine Steuereffizienz bringen.
Heute Morgen haben Sie mündlich einen weiteren Punkt erwähnt, den ich sehr ernst nehme, dem ich aber ebenso entgegentreten möchte: Das ist die Frage der AHV-Beiträge. Es trifft zu, dass man rein mathematisch, more geometrico, einen Punkt erreichen und berechnen könnte, bei dem es sich lohnt, statt Lohn aus einem Unternehmen Dividende herauszuziehen, mit dem Ziel, nicht mehr AHV-Beiträge leisten zu müssen. Das kann mathematisch errechnet werden. Aber die Vielfalt unserer Wirtschaft, die Vielgestaltigkeit unserer Strukturen, die Vielgestaltigkeit unserer KMU, wo keines dem anderen gleicht, wo alle ihre eigene Situation haben, führt uns dazu zu sagen: Hier finden individuelle Entscheidungen statt.
Eine erste Frage ist - Herr Lauri hat sie genannt, glaube ich -, ob es die Beteiligungsverhältnisse überhaupt erlauben, solche Entscheidungen zu treffen. Zweitens kann man sich BVG-Überlegungen machen. Die Unternehmer können sagen: Ich bin interessiert, aus BVG-Gründen möglichst viel AHV-Beiträge zu bezahlen. Drittens kann auch die Konstellation eines Unternehmens eine bestimmte Bilanzgestaltung erfordern - da geht es um die Frage der Liquidität, der Investitionsplanung, der Reservenbildung.
Viertens, Herr Germann hat am Schluss noch darauf hingewiesen, ist es natürlich so, dass bei höheren Einnahmen - und solche sind aus der Unternehmenssteuerreform I hervorgegangen - dann eben auch mehr AHV-Beiträge erwachsen werden. Die These, dass die Reform zum Schaden der AHV werde, Frau Sommaruga, ist so nicht verallgemeinerbar.
Nun zu Ihrem Rückweisungsantrag, den ich dem Rat nicht zur Annahme empfehle, und zum Geschäft selber: Als wir die Vernehmlassung machten, schickten wir einmal drei Modelle in die Vernehmlassung. Ich muss Ihnen sagen, dass das mit diesen drei Modellen am Ende in einer Pattsituation geendet hat. Keines dieser Modelle hat am Ende obsiegt. Sie schmunzeln, Frau Sommaruga, aber ich darf Ihnen [PAGE 432] sagen: Ich bin nachher völlig unverkrampft an die Situation herangegangen, entgegen Ihrer Behauptung völlig unverkrampft, indem ich mir gesagt habe: Ich versuche jetzt, aus diesen drei Modellen im Hinblick auf eine Steuerreform das herauszufiltern, was den Unternehmen nützt und was auch letztlich den volkswirtschaftlichen Nutzen bringt. Das habe ich unverkrampft getan. Es stellte sich die Frage: Soll man mehr den Unternehmer oder soll man mehr das Unternehmen entlasten? Das ist eine Grundfrage. Wir haben im Bundesrat dann gefunden, wir könnten uns auf den Unternehmer konzentrieren und die Teilbesteuerung für sämtliche Anteilseigner vorschlagen. Aber ich werde Ihnen nachher noch nachweisen, dass die Lösung, wie sie die Kantone wollen und wie sie sich die Mehrheit Ihrer Kommission vorstellt, nämlich mit einer qualifizierten Teilbesteuerung und mit einem herabgesetzten Teilbesteuerungssatz, zum gleichen Ziel führen kann. Ich habe keine Mühe, mich dieser Variante anzuschliessen.
Ziel des Bundesrates war es erstens, Risikokapital gezielt zu entlasten, und zweitens, die KMU zu entlasten. Das ist auch vor allem von den verschiedenen Rednerinnen gesagt worden. Alle drei Damen haben sich ja sehr deutlich in diesem Sinne geäussert, die KMU seien zu entlasten und hier besonders die Personenunternehmen. Das gelang uns, indem wir eine ganze Menge von im Laufe der Zeit angehäuften Ärgernissen einmal zur Diskussion gestellt haben und diese Probleme lösen wollten. Wir haben für alle diese Ärgernisse eine Lösung gefunden. Frau Leumann, vielleicht gibt es noch eine Ausnahme, die Situation beim Quasi-Wertschriftenhandel. Darüber werden wir uns nachher noch streiten. Aber davon abgesehen haben wir, glaube ich, für alle diese Ärgernisse eine Lösung gefunden.
Schliesslich sieht der Bundesrat auch gezielte Verbesserungen für Kapitalgesellschaften vor, namentlich die Möglichkeit der Kantone, weil nur noch die Kantone die Kapitalsteuer haben, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen.
Wir haben dann im Laufe der Kommissionsberatungen zur Kenntnis genommen, dass die Kantone effektiv die qualifizierte Teilbesteuerung wollen. Der Bundesrat kann sich dieser Variante anschliessen. Er hat Ihnen zuvor in der Botschaft allerdings fünf Reformpunkte unterbreitet:
1. Er will die wirtschaftliche Doppelbelastung auf Stufe Anteilsinhaber mildern. Ich habe schon damals, bei der Präsentation der Vorlage, gesagt: Wenn wir von einem Teilbesteuerungssatz von 80 Prozent sprechen, ist das nicht in Stein gemeisselt. Das ist auch in den Medien überall geschildert worden. Ich wusste, dass Sie zugreifen werden, ich wusste, dass man darüber würde diskutieren müssen; es war dann auch so. Anhand dieser Zahlen hat sich in der Kommission ein lebhafter Dialog entwickelt - ein Dialog, der für das Ganze von grossem Wert war.
2. Der Bundesrat will, dass die Gewinne aus der Veräusserung von privaten Wertschriften steuerfrei bleiben. Dieser steuerfreie Raum wird jedoch genauer umschrieben, es ist eben eine Frage der Definition. Der Quasi-Wertschriftenhandel wird nachher zu behandeln sein.
3. Er wollte das Problem der indirekten Teilliquidation und der Transponierung lösen. Es hat sich gezeigt, dass hier viele Tausend Kleinunternehmen - zum Teil wahrscheinlich aus biologischen Gründen - vor der Nachfolge stehen und dass sie eben gezwungen sind, eine solche indirekte Teilliquidation vorzunehmen. Weil das Bundesgericht vor zwei Jahren einen etwas unglücklichen Entscheid getroffen und diese Situation der indirekten Teilliquidation verschärft hat, indem es sogar noch künftige Gewinne in die Betrachtung einbezogen hat, hat Ihre Kommission gefunden, sie wolle diesen Tatbestand separat und dringlich behandeln. Das ist in der Zwischenzeit geschehen.
4. Der Bundesrat möchte praktisch unbestrittene Massnahmen zugunsten der Personenunternehmen vorschlagen, namentlich im Bereiche der Ersatzbeschaffung, also z. B. für den Fall, dass eine Bäckerei einen Ofen durch eine Teigmaschine oder umgekehrt ersetzen will. Das war bis jetzt nicht so einfach möglich. Für den Bäcker, der in seinem Geschäft Entscheidungen treffen muss, die auch mit seinen Produkten und der ganzen Strategie seiner Bäckerei zusammenhängen, ist das ein wichtiger Entscheid. Dann stellt sich die Frage von Umstrukturierungen, der Übertragung von Immobilien vom Privat- ins Geschäftsvermögen und vom Geschäfts- ins Privatvermögen, und natürlich die Frage der Liquidation von Unternehmen und die Folgen der Liquidation.
5. Als Kernstück der Massnahmen ist die Möglichkeit für die Kapitalgesellschaften zu erwähnen, die kantonale Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen, ich habe das bereits erwähnt. Das findet allerdings nur auf der kantonalen Ebene statt.
Ich finde, die Kommission hat nun nach intensiver Debatte in allen offenen Punkten - oder sagen wir mit einer Ausnahme - Lösungen gefunden, die ich als Vorsteher des Finanzdepartementes mittragen kann.
Ich ersuche Sie in diesem Sinne, zunächst den Rückweisungsantrag abzulehnen, auf das Geschäft einzutreten, es im Sinne Ihrer Kommission zu behandeln und ihren Mehrheitsanträgen zu folgen.