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preparatory:AB 137951

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-19

Wortprotokoll

Der Antrag des Bundesrates war ursprünglich klar: 20 Prozent, keine Mitwirkung. Dann haben Sie in einer erste Runde 50 Prozent und keine Mitwirkung beschlossen. Jetzt, in der letzten Phase, kommt Herr Wandfluh und bringt die aktive Mitwirkung wieder ins Spiel. Ich muss Ihnen sagen, aus der Sicht des Bundesrates ist das nicht akzeptabel. Wenn Sie die aktive Mitwirkung im Verbund mit 20 Prozent haben, dann gibt es nie wieder eine indirekte Teilliquidation. Sie hebeln gewissermassen am Ende dieses System wieder aus. Das, Herr Wandfluh, ist entgegen dem, was Sie angekündigt haben, kein Kompromiss. Keiner! Es ist eine Verschlechterung.

Ein Kompromiss könnte darin bestehen zu sagen: 20 Prozent und dafür die blosse Mitwirkung. Es ist nicht die Wunschvorstellung des Bundesrates, aber es ist das, was offensichtlich politisch möglich ist. Es ist das, was auch zumutbar ist, wenn eine solche Systemwechseltransaktion vom Verkäufer zum Käufer stattfindet, von der natürlichen Person, vom Unternehmer, zu einer Gesellschaft. Da es bei dieser Gelegenheit dann, da es ja um viel Geld geht, dem Unternehmer, der verkauft, um seine Existenz, vielleicht um seine Alterssicherung usw. geht, wird er doch mit dem Käufer einen Vertrag abschliessen. Es geht doch niemand hin und verkauft sein Unternehmen, ohne das vertraglich zu regeln. Angesichts dieser Situation ist der Vorschlag, den die Mehrheit Ihrer Kommission unterbreitet, auch für mich jetzt akzeptabel: 20 Prozent und die Mitwirkung, aber auf keinen Fall die aktive Mitwirkung. Das wäre ein Aushebeln des Systems, und das würde zu Komplikationen führen. Ich glaube auch, es wäre keine Lösung der indirekten Teilliquidation, wo wir jetzt auf sehr gutem Wege sind, wie der letzte Sprecher der FDP-Fraktion gesagt hat, um auf den 1. Januar 2007 diese Ungerechtigkeit zu beseitigen und wieder rechtliche Klarheit zu schaffen.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.

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