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preparatory:AB 138324

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-16

Wortprotokoll

Es wurde soeben gesagt: Die paulianische Anfechtung dient dazu, missbräuchliche Vermögensverschiebungen zugunsten der Gläubiger zu korrigieren. Häufig werden bei einem drohenden Konkurs die letzten Vermögenswerte noch aus der Unternehmung genommen und an einen "sicheren" Ort verbracht. Auf diese Weise werden die Gläubiger erheblich geschädigt. Die Praxis zeigt, dass es sehr wenige paulianische Anfechtungen gibt; das vor allem auch deshalb, weil dazu risikoreiche und kostenaufwendige Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen und auch erhebliche Beweisschwierigkeiten bestehen. Der Fall Swissair - er wurde heute schon mehrmals erwähnt - hat beispielsweise gezeigt, dass es sich für die Gläubiger durchaus lohnen kann, solche Vermögensverschiebungen anzufechten. In diversen Verfahren hat der Liquidator so 460 Millionen Franken für die Gläubiger zurückerhalten.

Mit den jetzt vorliegenden Vorschlägen sollen wichtige prozessuale Hindernisse beseitigt werden, und die Bekämpfung von Missbrauch soll so effektiver ausgestaltet werden. Die Gläubiger des Konkursiten werden so etwas bessergestellt, und mit dieser Ergänzung wird gleichzeitig - das scheint mir auch wichtig - eine präventive Wirkung erreicht. Wenn man weiss, dass man bei einer Vermögensübertragung die Beweislast trägt, macht das vorsichtig.

Ihre Kommission beantragt Ihnen daher, was die beiden Artikel betrifft, mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, den jetzigen Antrag der Minderheit abzulehnen und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

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