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preparatory:AB 139633

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-31

Wortprotokoll

Bei Artikel 46 Absatz 3 wollen eine Kommissionsminderheit sowie Bundesrat und Ständerat ein Schutzhelmobligatorium für Radfahrer bis zum vollendeten 14. Altersjahr.

Folgende Gründe sprechen dafür:

1. Es geht um die Sicherheit der Kinder. Kinder haben Anrecht auf Schutz, und wir müssen diesen Schutz sicherstellen. Mit einem Helm lässt sich für velofahrende Kinder das Risiko von Schädel-Hirn-Traumen jeder Art in 85 bis 88 Prozent der Fälle deutlich reduzieren. Das Tragen eines Helms ist die wirksamste Einzelmassnahme, um die Zahl der Schädel-Hirn-Traumen und der sich daraus ergebenden Todesfälle zu senken. Wir wissen auch, dass das Risiko einer Kopfverletzung für Kinder überdurchschnittlich hoch ist, weil ihre Nackenmuskulatur noch nicht so stark ist und ihre Schädelknochen noch weicher sind. Bitte beachten Sie dazu auch das informative Schreiben vom Kopfwehzentrum Hirslanden Zürich, das uns gestern Vormittag abgegeben worden ist.

2. Ein Schutzhelmobligatorium entlastet die verantwortungsbewussten Eltern: Sie müssen die Kinder nicht von der Notwendigkeit des Helmtragens überzeugen, alle Kinder tragen einen Helm. Wenn uns die Veloverbände der Schweiz in einem Schreiben mitteilen, dass schon heute 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen nachweislich einen Velohelm tragen, ist es nicht mehr als korrekt und angebracht, wenn wir das auch von den restlichen 30 Prozent verlangen. Da nützt die im gleichen Schreiben vorgeschlagene Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit nichts. Es sind nicht die Kinder, die über das ... (Glocke des Präsidenten)

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