preparatory:AB 140983
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-04
Wortprotokoll
Mit meiner Minderheit bitte ich Sie, Absatz 3 zu streichen. Dieser Absatz 3 lautet: "Die Umweltschutzfachstellen beraten Behörden und Private. Sie informieren die Bevölkerung über umweltverträgliches Verhalten und empfehlen Massnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung."
Es ist mir wohl bewusst, dass diese Bestimmung schon im geltenden Umweltschutzgesetz so drin ist, aber es wäre eine sehr gute Gelegenheit, mit diesem Aufwisch der Gesetzesrevision diese absolut unnötige Bestimmung zu streichen. Denn die kantonalen Behörden und Fachstellen arbeiten sowieso. Die Frage ist einfach, ob man in einem Umweltschutzgesetz des Bundes diese explizit erwähnen muss.
Es wird dann auch argumentiert werden, dass man eine Problematik bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention hätte, wenn der Passus gestrichen würde. Das vermag ich ja sehr gut zu begreifen, aber die Problematik, derentwegen man diese Aarhus-Konvention eben nicht ratifizieren und umsetzen sollte, ist eben genau hier sichtbar.
Es wird uns hier weisgemacht, die Konvention hätte überhaupt gar keine Einflüsse in gravierender Art und Weise auf nationale Gesetzgebungen. Aber wie man sieht, hat diese internationale Konvention einen direkten materiellen Einfluss sogar auf kantonale Rechtsgebiete, eben auf diese Umweltschutzfachstellen. Das ist doch genau auch der Beweis dafür, dass man bei diesen internationalen Konventionen nicht immer so blauäugig sein und dem Parlament nicht vermitteln sollte, es passiere überhaupt nichts. Es passiert halt schon etwas; und in dem Sinne geht diese internationale Bestimmung bis auf die kantonale Ebene hinunter, und dort sollen dann diese Umweltschutzfachstellen nach der Pfeife der Aarhus-Konvention tanzen.
Das ist der Beweis dafür, dass man solche Konventionen nicht ratifizieren soll. Wir haben beim Eintreten ausführlich darüber diskutiert, wie man eben mit diesen verschiedensten Konventionen im Umweltbereich nicht umgehen sollte. Jede einzelne Konvention bedeutet letztlich, dass die Schweiz ein Stück Freiheit verliert, das Korsett wird enger geschnürt. Wie Sie und ich ja bestens wissen, wird die Schweiz, die im Zentrum sitzt, im Umweltschutzbereich immer mit allen Ideen und Wünschen des Auslandes - von Italien, von Deutschland, von Frankreich und von Österreich - konfrontiert. Wir müssen das dann ausführen, weil wir im Zentrum sind, und alle anderen kümmert das nicht. Ich bin der Meinung, man sollte jetzt einmal bei diesen Konventionen einen Riegel vorschieben. Weil wir leider ja schon eingetreten sind, muss man zwingend darauf achten, dass man diese Konvention für die Schweiz neutral und auch schweiztauglich ausgestalten kann.
Wie gesagt, es ist der klare Beweis, dass diese internationale Konvention bis auf die kantonale Ebene verpflichtende Bestimmungen beinhaltet. Wenn die Konvention ohne diese Bestimmung nicht umgesetzt werden kann, frage ich mich ehrlich, warum man dann solche Konventionen überhaupt unterschreibt. Diese Konvention hat null Mehrwert für unser Land. Und wenn eine Konvention null Mehrwert hat und sogar noch das Korsett für einige politische Prozesse bereithält - Stichwort Energiewende, die ja vor allem von Ihrer Seite propagiert wird -, bringt sie nichts. Denken Sie daran, mit jeder Konvention, auch mit jedem internationalen Beschwerderecht, das stipuliert wird, schränken Sie die Souveränität unseres Landes ein. Und wenn Sie in den Kantonen und Gemeinden materielle Umsetzungen machen wollen, sind es Bestimmungen, die dann wieder dazu führen, dass man Bürokratie und einen längeren Verfahrensweg hat und auch die Bewilligungsprozesse länger und mühsamer werden. Das sind die Gefahren solcher Konventionen, und das ist der Beweis, dass diese Konvention in der Schlussabstimmung abgelehnt werden muss.
Wir bitten Sie auch, den Umweltschutzfachstellen diesen Zahn zu ziehen. Es gibt keinen Grund, warum aufgrund der Aarhus-Konvention eine kantonale Behörde irgendwelche Aufträge erhalten soll. Es gibt auch keinen Grund, im Umweltschutzgesetz des Bundes die Aufgaben kantonaler Umweltschutzfachstellen festzulegen. Das können die Kantone selber machen, das funktioniert, wir müssen nicht als Bundesgesetzgeber hier wieder dreinreden.
Helfen Sie also mit, diese unnötigen Gesetzesbestimmungen zu streichen und die Aarhus-Konvention, wenn Sie schon eintreten, wenigstens im Sinne der Kantone und des Bundes so umzusetzen, dass sie für unser Land verträglich wird.