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preparatory:AB 143901

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-16

Wortprotokoll

Menschen, die hier leben und gut integriert sind, die die Rechte und auch die Pflichten als Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger kennen und damit umzugehen wissen, sollen die Möglichkeit haben, sich als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft, eben als Bürgerinnen und Bürger, in unserem Land einzubringen. Ich sehe das nicht nur als ein Interesse der einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländer; ich sehe das durchaus auch in unserem eigenen vitalen Interesse, im Interesse einer Gesellschaft, die durch aktives Mitdenken und durch aktives Mitwirken von verantwortungsbewussten, von engagierten Bürgerinnen und Bürgern bereichert wird.

Die Integration ist bei diesem Prozess natürlich ganz zentral. Ich bin froh, dass mit dieser Vorlage stärker als bisher auf eine erfolgreiche Integration abgestützt wird, dass stärker als bisher auch auf das Engagement und den Integrationswillen der Menschen geachtet wird - beispielsweise nicht einfach nur auf eine bestimmte Anzahl Jahre Anwesenheit - und dass stärker als bisher auch qualitative und nicht nur quantitative Kriterien im Vordergrund stehen. Mir scheint: Wenn man diese Linie verfolgt und wenn dies gelingt, dann ist das auch eine Einbürgerungspolitik, die näher an dem ist, was die Bevölkerung verlangt und auch nachvollziehen kann. Allerdings ist die Vorlage aus dem Nationalrat in einer Fassung zu uns gelangt, die sich nicht unbedingt auf dieser Linie befindet. Sie enthält auch Verschärfungen sinnloser Art, die aber zum Glück in der Kommission keine Mehrheit gefunden haben.

Ich kann den Grund für die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes nachvollziehen - er liegt nicht zuletzt in der Unübersichtlichkeit der aktuellen Gesetzgebung, die auch eine Folge der vielen vorangegangenen Teilrevisionen ist.

In den Voten wurde jetzt mehrfach die föderalistische Aufgabenteilung angesprochen. Ich bin der Meinung, dass sie mit dieser Revision respektiert wird und dass damit auch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Regionen der Schweiz respektiert werden. Das Votum des Kommissionspräsidenten in Bezug auf die von uns eingefügte Möglichkeit, zusätzliche Integrationskriterien vorzusehen, brauche ich nicht zu wiederholen.

Zu Recht aber ist bei einigen Punkten auch der Wille da, auf eine Vereinheitlichung hinzuwirken, eine Vereinheitlichung, die wirklich sinnvoll ist und im Sinne der Sache, natürlich auch im Sinne der Menschen. Als Beispiel sind die Wohnsitzfristen zu nennen, die in den Kantonen heute auf eine derart unterschiedliche Art und Weise geregelt sind, dass diese Regelungen kaum nachzuvollziehen und eigentlich auch nicht zu verantworten sind. Wir wissen doch, wie hoch gerade die Anforderungen an die Mobilität sind; das sind Anforderungen, die wir gerade auch an die Ausländerinnen und Ausländer stellen. Mobilität und Flexibilität werden ja von ihnen geradezu verlangt. Also machen solche unterschiedlichen Regelungen kaum Sinn; wir kommen nachher in der Detailberatung darauf zurück. [PAGE 736]

Betreffend Integrationsprüfung - das ist ebenfalls ein wichtiger Teil der Vorlage - scheint mir der Konnex mit der Integrationsgesetzgebung, die vom Kommissionspräsidenten auch erwähnt wurde, wichtig. Wir sind momentan in der Kommission daran, diese zu behandeln. Sie kommt dann nachgelagert in den Rat. Es ist eigentlich schade, dass es nicht möglich war, diese beiden Vorlagen parallel zu beraten, weil doch die Schnittstellen eben wirklich gegeben sind. Aber das ist eine formelle Bemerkung.

Materiell scheint mir einerseits die klare Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen wichtig zu erwähnen sowie andererseits die Präzisierung des Begriffs der Integration, auch inklusive Anforderungen an die sprachlichen Ausdrucksfähigkeiten. Was die Ausdrucksfähigkeiten im Alltag anbelangt, vertrete ich dieselbe Position wie Kollege Schwaller. Wir kommen ja dann in der Detailberatung darauf zurück.

Die Integration stellt schon heute einen ganz wichtigen Teil, auch einen wichtigen Wert im Bürgerrechtsgesetz dar, aber der Begriff an sich ist bis jetzt nicht genau definiert, er ist nicht genau umschrieben. Das erschwert die Umsetzung und Anwendung natürlich, weil es nicht objektive und nicht objektiv nachvollziehbare Kriterien gibt. Daran will diese Revision etwas ändern, und das ist sicher sehr sinnvoll und wichtig.

Es ist ein schwieriges, für ein faires Einbürgerungsverfahren aber ein zentrales Unterfangen, dass eben diese Definition, diese Annäherung an eine konkrete Umsetzungsmöglichkeit der Integrationskriterien angepackt wird; das gilt es zu würdigen und zu unterstützen. Widersprüchlich scheint mir aber in diesem Zusammenhang die Idee des Bundesrates zu sein, die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für das Einbürgerungsgesuch vorzusehen. Damit schränkt man die Einbürgerungsmöglichkeiten gegenüber heute natürlich enorm stark ein, und zwar nicht aus materiellen und qualitativen Gründen - nicht wegen dieses Ansatzes, den ich vorher gewürdigt habe, nicht wegen einer Betrachtung des effektiven Integrationserfolgs eines Menschen. Sondern die Einschränkung geschieht ausschliesslich mit Blick auf die Tatsache, ob dieser Mensch über ein bestimmtes Papier verfügt oder nicht. In diesem Punkt untergräbt der Bundesrat in meinen Augen sein eigenes Konzept, und ich bin sehr froh, dass wir diese Frage aufgrund eines Antrages nochmals aufnehmen können, diesen Punkt noch einmal bereinigen und genauer ansprechen können.

Trotz dieser Skepsis in einzelnen Punkten empfehle ich Eintreten auf die Vorlage, zumal diese Version, die wir heute beraten, sich deutlich von der Version des Nationalrates unterscheidet und Verbesserungen erfahren hat, die mir wichtig sind. Es sind Verbesserungen, die eben auch ermöglichen, dass das eigentliche Ziel der Vorlage erreicht werden kann: dass jene Menschen eingebürgert werden, die gut integriert sind.

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